24. Kapitel
Weltkrieg und Revolution.
Der
1914
ausgebrochene
Weltkrieg
und
die
sich
an
ihn
anschließende
Revolution
haben
auch
für
Wismars
wirtschaftliche
Lage
und
seine
Verfassung
eine
derartige
Bedeutung
erlangt,
dass
diese
Geschichte
nicht
abgeschlossen
werden
kann,
ohne
ihnen
noch
ein
Kapitel
einzuräumen.
Auch
wird
es
erwünscht
sein,
die
Nöte
des
Krieges,
obgleich
sie
unsere
Stadt
keineswegs
besonders
getroffen
haben,
in
der
Erinnerung
festzuhalten
und
eine
dem
ganzen
gegenüber
etwas
unangemessene
Breite
darin
ihre
Entschuldigung
finden,
dass nur Einzelheiten die nötige Anschaulichkeit vermitteln können.
Zunächst
erfuhr
das
öffentliche
Leben
der
Stadt
dadurch
eine
gewisse
Beruhigung,
dass
sich
unter
dem
Einfluss
der
in
den
ersten
Jahren
einen
Ausgleich
von
Gegensätzen
fordernden
versöhnlichen
Stimmung
der
Rat
entschloss,
ein
wider
einige
einflussreiche
Bürger
eingeleitetes
Strafverfahren
niederzuschlagen.
Es
war
nämlich
die
Bürgerschaft
im
Spätherbst
1913
durch
eine
in
Warin
gedruckte
Schmähschrift
wider
die
einzelnen
Ratsherren,
noch
mehr
aber
durch
die
deshalb
angestrengte
Untersuchung
aufgeregt
worden.
Der
Verdacht
hatte
sich
gegen
den
schwerkranken
Kaufmann
Rudolf
Ahrens,
den
Hofbäckermeister
Bärwinkel
und
den
Rentner,
früheren
Bäckermeister
Johannes
Dettmann
gerichtet,
alle
drei
Mitglieder
des
Bürgerausschusses.
Sie
wurden
für
eine
kurze
Zeit
in
Haft
genommen,
Ahrens
in
seiner
Wohnung.
Überführt
wurde
nur
dieser;
er
starb
bald,
ohne
seine
Genossen
verraten
zu
haben.
Senator
Wilde,
der
im
Rat
wahrheitswidrig
alles
Mitwissen
um
die
Sache
abgeleugnet
hatte,
erschoss
sich
in
der
Nacht
vom
6.
auf
den
7.
März
1914.
Bärwinkel
und
Dettmann
waren,
weil
sie,
als
mindestens
mitwissend,
wider
ihre
Pflichten
gegen
den
Rat
verstoßen
hatten,
ihrer
zahlreichen
Ehrenämter
enthoben
worden,
wurden
aber
nunmehr
wieder
zu
ihnen
zugelassen.
Bärwinkel
starb
am
10.
Mai
1916.
Auch
die
Untreue
und
Unterschlagungen
des
Rechtsanwalts
Schlottmann,
der
deshalb
1910
ins
Ausland
geflohen
war,
fanden
im
Krieg
ihre
Sühne.
Er
sah
sich
genötigt
nach
Deutschland
zurückzukehren
und
wurde
zu
2
½
Jahren
Gefängnis
verurteilt,
hat
diese
Verurteilung aber nicht lange überlebt.
Eine
zweifelhafte
Ehrung
wurde
Wismar
dadurch
zu
Teil,
dass
im
Herbst
1916
eine
angebliche
Prophezeiung,
die
auf
Grundlage
eines
Machwerks
aus
dem
nordischen
Krieg
tölpelhaft
umgearbeitet
war,
hier
aufgefunden
und
aufbewahrt
sein
sollte.
Die
schwindelhafte
Behauptung
wurde
nicht
nur
in
Deutschland,
sondern
auch
in
Österreich
und
Schweden
hartnäckig
verbreitet
und
veranlasste
eine
Unmenge Fragen nach der Wahrheit, hat also Halbgläubige genug gefunden.
Der
Handel
zur
See
hörte
unmittelbar
mit
dem
Ausbruch
des
Krieges
fast
gänzlich
auf,
zumal
da
die
regelmäßige
Einfuhr
in
der
Hauptsache
aus
Kohlen,
Holz
und
Futtermitteln
bestand
und
zum
größten
Teil
aus
England
und
Russland
kam.
Es
sind
aber
auch
aus
Schweden
während
der
ganzen
Kriegszeit
nur
wenige
Schiffe
mit
Holz
eingelaufen,
und
auch
nach
dem
Krieg
hat
sich
das
in
Folge
der
Entwertung
des
Deutschen
Geldes
nur
wenig
anderen
können.
Hatte
die
Gesamteinfuhr
in
den
zehn
Jahren
von
1904
bis
1913
durchschnittlich
218.524
Tonnen
im
Jahr,
die
Gesamtausfuhr
83.416
Tonnen
betragen,
so
erreichte
sie
in
den
sechs
Jahren
von
1914—1919
durchschnittlich
nur
50.070
und
76.570
Tonnen,
und
dabei
sind
noch
die
sieben
Friedensmonate
von
1914
eingerechnet.
Das
erste
Friedensjahr
brachte
nur
23.712
Tonnen
Einfuhr
und
8.966
Tonnen
Ausfuhr.
Der
Verkehr
mit
den
Neutralen
stellte
sich
während
des
Krieges
gründlich
um.
Ging
die
Einfuhr
aus
Schweden
und
Dänemark
sehr
beträchtlich
zurück,
so
schwoll
die
aus
Norwegen
bedeutend
an.
Es
waren
namentlich
Ferrosilicium
und
Kalziumkarbid,
die
uns
von
dort
geliefert
wurden.
Umgekehrt
steigerte
sich
während
der
Jahre
1915
bis
1918
die
Ausfuhr
in
die
nordischen
Länder
erheblich,
und
zwar
waren
es
Koks,
Kohlen
und
Briketts,
die
das
verursachten, wogegen die sonst hergebrachte Ausfuhr von Getreide oder Salz dahin entweder ganz wegfiel oder stark zurückging.
Während
die
Einfuhr
aus
dem
Deutschen
Zollgebiete
von
1904
bis
1913
durchschnittlich
10.751
Tonnen
betragen
hatte,
sank
sie
von
1915
bis
1919
auf
2.970.
Unter
den
von
dort
eingeführten
Waren
tauchen
als
neu
Steinkohlen
auf
und
übertreffen
Ölkuchen
weitaus
die
sonst
üblichen
Mengen.
Die
Ausfuhr
in
das
Deutsche
Zollgebiet
sank
von
durchschnittlich
17.238
Tonnen
auf
5.208,
wobei
die
Waren
im
Ganzen dieselben blieben.
Es
sanken
die
Zahlen
der
Geburten,
die
von
1905
bis
1909
durchschnittlich
655,
von
1910
bis
1914
577
betragen
hatten,
von
1915
bis
1918
auf
337
im
Jahresdurchschnitt.
Die
Todesfälle,
die
von
1905
bis
1909
durchschnittlich
436,
von
1910
bis
1914
426
betragen
hatten,
stiegen
von
1915
bis
1918
auf
621.
Diese
Steigerung
wurde
zum
Teil
durch
Mangel
an
Nahrung,
zum
Teil
durch
Epidemien
veranlasst,
die
während
des
Krieges
auftraten:
Diphtherie
von
1914
bis
1918,
Scharlach
1915
und
1916,
Typhus
1917.
Grippe
nötigte
im
Juli
dieses
Jahres
den
Fernsprechverkehr
einzuschränken.
Sie
war
im
Oktober
1918
besonders
schlimm
und
nötigte
zu
Schulschluss.
Der
Durchschnitt
der
Eheschließungen
hatte
von
1905
bis
1909
169,
von
1910
bis
1914
158
betragen,
er
ging
für
1915
bis
1918
auf
102
zurück.
Nach
der
Zählung vom 1. Dezember 1910 hatte Wismar mit seiner Feldmark 24.378 Einwohner gehabt, am 8. Oktober 1919 wurden 25.163 gezählt.
Die
Schulden
der
Stadt,
die
nach
Abzug
der
Ausstände
und
des
Kassenbestandes
zu
Ende
des
Jahres
1913
4.960.000
M.
betragen
hatten,
wuchsen
in
den
Kriegsjahren,
obgleich
die
Ausgaben
für
Hafenzwecke
und
andere
Bauten
nach
Möglichkeit
eingeschränkt
wurden,
um
rund
eine
Million
bis
auf
5.938.000
M.
am
Ende
von
1918.
Die
nächsten
Jahre
brachten
in
Folge
der
verhängnisvollen
Geldentwertung dann eine maßlose Steigerung der Nominale.
Für
die
Große
Stadtschule
wurde
1915
und
1916
eine
Turnhalle
gebaut,
vor
allem
aber
1919
und
1920
das
Gaswerk,
das
im
Krieg
an
die
äußerste
Grenze
seiner
Leistungsfähigkeit
angelangt
war,
erheblich
erweitert.
Da
die
Zufuhr
von
Petroleum
abgeschnitten
war,
suchte
jedermann
Anschluss
an
das
Gaswerk
und
das
elektrische
Kabel.
Davon
war
die
Folge,
dass
bis
zum
März
1919
die
Zahl
der
Abnehmer
von
Gas
auf
über
das
Doppelte
des
früheren
Bestandes
nämlich
auf
6.450
anwuchs,
und
das,
trotzdem
das
Werk
neue
Anschlüsse
lange
Zeit hindurch nur in Fällen dringender Not zuließ. Der neue Ofen wurde im November 1920 in Betrieb gesetzt.
Im
Sommer
1917
wurden
die
letzten
Ackerstücke
auf
dem
Hafffeld
von
der
Stadt
angekauft,
z.
T.
im
Wege
der
Enteignung.
Auch
die
Haffburg
wurde
im
November
d.
J.
von
der
Stadtkämmerei
erworben,
aber
unter
dem
neuen
Regiment
wieder
veräußert.
Mit
dem
Bau
des Bahndammes zum Industriehafen wurde, um Arbeitslose zu beschäftigen, 1919 begonnen.
Die
private
Bautätigkeit
ging
von
1915
an
reißend
zurück,
z.
T.
unter
militärischem
Zwang.
Erst
als
sich
im
Jahr
1918
mehr
und
mehr
ein
Mangel
an
Wohnungen
herausstellte,
wurde
unter
Beihilfen
seitens
der
Stadt
das
Bauen
wieder
ausgenommen,
wenn
auch
durch
Knappheit
und
Teuerung
der
Baustoffe,
Ansteigen
der
Löhne
und
Niedrighalten
der
Mieten
gehemmt
und
später
sogar
unterbunden.
Der
Ausbau
von
Dachgeschossen
wurde
begünstigt
und
entgegenstehende
Bestimmungen
der
Bauordnung
wurden
außer
Kraft
gesetzt.
Neubauten entstanden vor allem am Philosophenweg, vor dem Lübschen Tor, bei der Eisernen Hand, später auch am Klußer Damm.
Die
Realschule
der
Großen
Stadtschule
wurde
seit
1915
zu
einer
Oberrealschule
entwickelt
und
daran
Ostern
1916
die
erste
Reifeprüfung
abgehalten;
am
6.
Juni
wurde
sie
vom
Reichsamt
des
Innern
anerkannt.
Besonders
in
Folge
dieser
Umgestaltung
überschritt
die
Schülerzahl
der
gesamten
Anstalt,
die
in
Anlass
des
Kriegs
merklich
zurückgegangen
war,
schon
Ostern
1917
den
Stand
von
1912;
später
nahm
sie
erst
recht
zu.
Der
Unterricht
musste
hier
wie
in
den
übrigen
Schulen
teils
wegen
der
Epidemien,
vorzüglich
aber
wegen
Mangels
an
Heizungsmaterial
seit
Anfang
1916
wiederholt
für
längere
Zeit
ausgesetzt
werden.
Aus
gleichem
Grund
wurden
die
Schülerinnen
des
Lyzeums
eine
Zeit
lang
im
Gebäude
der
Großen
Stadtschule
mit
unterrichtet,
wobei
die
Schulen
im
vor-
und
Nachmittagsunterricht
abwechselten.
Für
die
Volksschule
wurde
die
gleiche
Vereinigung
notwenig,
weil
die
Knabenvolksschule
unmittelbar
nach
Ausbruch
des
Krieges
zum
Reservelazarett
eingerichtet
war.
Erst
1919
wurden
diese
Schulräume
wieder
für
ihren
eigentlichen
Zweck
frei,
vielfach
wurde
wegen
Einberufung
zahlreicher
Lehrer
die
Vereinigung
von
Klassen
nötig,
auch
wurden
die
älteren
Schüler
und
Schülerinnen
vielfach
zum
Hilfsdienst,
besonders
auf
dem
Lande
herangezogen.
Weit
mehr
als
die
Schulen
litt
die
Ingenieurakademie.
Deren
Schülerzahl
sank
auf
ein
Viertel
ihres
früheren
Bestandes,
wobei
der
Umstand
stark
mitwirkte,
dass
sich
darunter nicht wenige Ausländer befanden.
Allerhand
Beschränkungen
wurden
durch
Sicherungsmaßnahmen
hervorgerufen.
Das
Hafengebiet
wurde
seit
Januar
1915
militärisch
bewacht
und
durfte
seit
dem
Sommer
1916
nur
auf
Ausweiskarten
hin
betreten
werden.
Nach
vorübergehender
Freigebung
wurde,
um
endlosen
Diebstählen
zu
steuern,
vom
1.
September
1919
an
das
Betreten
zur
Nachtzeit
verboten.
Ziemlich
gleichzeitig
mit
der
Sperrung
des
Hafengebiets
wurde
der
Fahrradverkehr
beschränkt,
so
dass
der
erst
1914
angelegte
Radfahrweg
nach
Wendorf
verödete.
Zugleich
wurden
die
Fahrraddecken
und
Schläuche
beschlagnahmt
und
deren
Ablieferung
im
März
1916
verlangt.
Die
Türen
des
Rathauses
wurden
bis
auf
den
Haupteingang
seit
dem
20.
Mai
1916
außerhalb
der
Geschäftsstunden
geschlossen
gehalten,
vom
10.
September
1916
bis
zum
28.
d.
M.
1917
wurde
der
gesamte
Post-
und
Telegraphenverkehr
nördlich
der
Eisenbahnlinie
Wismar-Doberan-
Rostock-Ribnitz
unter
Aufsicht
gestellt,
und
erst
vom
1.
März
1917
an
durften
wieder
Briefe
geschlossen
eingeliefert
und
konnten
Ferngespräche
ohne
Umstände
geführt
werden.
Natürlich
unterstand
der
Verkehr
mit
dem
Ausland
stetiger
Aufsicht,
die
seit
dem
Sommer
1917
auch
auf
den
Bücherversand
ausgedehnt
wurde.
Aus
besonderen
Gründen
durften
vom
15.
bis
20.
September
1916
Tauben
ihren
Schlag
nicht
verlassen,
weshalb
am
24.
Oktober
dieses
Jahres
Verhaltungsmaßregeln
für
den
Fall
eines
Fliegerangriffs
empfohlen
wurden,
ist
nicht
bekannt
geworden.
Die
selbstverständliche
Folge
war
bei
manchen
Leuten
Angst,
so
dass
einige
ihre
Koffer
packten.
Die Seebäder, auch Poel konnte man seit 1916 nur gegen Ausweis besuchen. Doch war die Handhabung auf Poel lässig genug.
Der
Mangel
an
Männern
stieg,
namentlich
nach
Einrichtung
des
Hilfsdienstes
im
Frühjahr
1917,
aufs
höchste
und
machte
sich
im
täglichen
Leben
in
verschiedenster
Weise
bemerkbar.
Die
Zahl
der
Schutzleute
sank
von
18
auf
11,
wobei
noch
vielfach
Vertretungen
durch
ältere
Beamte
stattfanden.
Es
war
das
nur
deshalb
erträglich,
weil
die
zu
Gewalttätigkeiten
Neigenden
meist
einberufen
waren
und
der
Alkohol
mehr
und
mehr
versiegte.
In
die
Büros
zog
das
weibliche
Geschlecht
scharenweise
ein.
Ladengeschäfte
mussten
mittags schließen (einzelne schon Ende Juli 1915). Ärzte hielten seit dem 15. September 1915 sonntags keine Sprechstunden mehr ab.
Die
Zahl
der
in
Wismar
verkehrenden
Züge
wurde,
nachdem
die
ersten
Störungen
überwunden
waren,
zuerst
durch
den
Fahrplan
vom
10.
Januar
1917
merklich
beschränkt
und
von
täglich
36
auf
26,
vom
15.
Mai
1918
an
auf
24
zurückgeführt.
Stärkere
Einschränkungen
traten
während
des
Krieges
nur
vorübergehend
in
Kraft,
nach
Abschluss
des
Waffenstillstandes
aber
wurde
der
Personenverkehr
für
längere
Monate
fast
erdrosselt
(bis
auf
6
Züge
täglich).
—
Auch
die
Annahme
von
Frachten
wurde
des
Öfteren
gesperrt.
Erst
im
Sommer 1920 ist eine Besserung eingetreten.
Empfindlicher
als
all
das
wurde
die
sich
allmählich
mehr
und
mehr
geltend
machende
Knappheit
an
Lebensmitteln
und
Waren
jeglicher
Art.
Zuerst
trat
sie
beim
Brot
hervor.
Nachdem
schon
früher
im
Allgemeinen
zu
Sparsamkeit
ermahnt
und
am
28.
Oktober
1914
verboten
war
Semmeln
aus
reinem
Weizenmehl
zu
backen,
wurde
zu
Ende
des
Januar
1915
den
Bäckern
und
Konditoren
untersagt
mehr
als
drei
Viertel
des
von
ihnen
in
der
ersten
Hälfte
des
Januar
durchschnittlich
Gebackenen
herzustellen,
nachts
aber
durfte
seit
dem
15.
Januar
überhaupt
nicht
mehr
gebacken
werden.
Mit
dem
1.
März
1915
wurden
Brotkarten,
im
Juni
1916
Reisebrotmarken
eingeführt,
ohne
die
niemand
Brot
oder
Semmeln
kaufen
konnte.
Ungefähr
gleichzeitig
mit
dem
Einzug
der
Brotkarten
hörte
die
Hausbäckerei
auf,
da
kein
Bäcker
dafür
eintreten
konnte,
dass
nicht
sein
Kunde
dem
Teig
mehr
als
10
v.
H.
Weizenmehl
zugesetzt
hatte.
Das auf die volle Karte wöchentlich zu beziehende grobe Brot durfte anfänglich 2.380 g, das Mittelbrot 2.240 das feine 2.100 wiegen,
Grobbrot Mittelbrot Feinbrot
seit dem 1. Februar 1916 2240 2100 1960
seit dem 16. April 1917 1680 1645 1610
vom 12. August 1917 an 2030 1995 1960
vom 17. Juni 1918 an 1820 1785 1750
vom 19. August 1918 an 1995 1960 1920
vom 1. Dezember 1918 an 2359 2324 2289
1920 seit längerem 1988 1904 1820
Dabei
ist
zu
bemerken,
dass
es
für
grobes
Brot
zwar
Karten
gab,
das
es
aber
nicht
gebacken
wurde.
Im
Jahre
1918
durften
Semmeln
zeitweise
überhaupt
nicht,
das
eine
Brot
(Weizenschrotbrot)
aber
nur
von
zwei
(in
gewisser
Abwechslung
dazu
bestimmten)
Bäckern
für
Kranke
gebacken
werden;
doch
war
diese
Anordnung
nicht
durchzuführen.
Bei
alledem
wurde
das
Brot
durch
mehr
oder
minder
scharfes
Ausmahlen
des
Korns
und
durch
Zusatz
von
Kartoffeln
oder
anderen
Sachen
verschlechtert.
Zusatzkarten
wurden
für
Schwerarbeiter,
im
Winter
von
1916
auf
1917
auch
für
Jugendliche,
im
Sommer
1917
für
Mütter
und
Kinder
ausgegeben.
Die
Preise
betrugen
anfangs
so,
80,
75,
85
Pfennige
für
das
Brot,
stiegen
im
November
1916
auf
1,25
M.,
1,30
M.
1,35
M.,
seit
1920
3,90
M.
und
4
M.
und
entsprechend
der
Geldentwertung
seit
1922
weiter
ins
Uferlose.
Am
8.
Juni
1917
wurde
den
Bäckern
verboten
Kuchen
zu
backen,
ein
Verbot,
das
noch
am
Ende
des
Jahres
1920
bestand
und
durchgeführt
wurde.
Die
letzten
Inserate
über
Kuchen
finden
sich
vom
12.
September
1915,
über
Honigkuchen
am
5.
März
1916.
Ländliche
Wirtschaften
verheißen
noch
am
29.
Oktober
1916
Apfel-
und
Pflaumenkuchen.
Erst
am
22.
März
1918
preist
Konditor
Greve
wieder
Torten
an.
Weizenmehl
ohne
Karten
wird
noch
am
10.
August
1915
angeboten,
sogenanntes
ausländisches
Mehl
zu
Wucherpreisen
am
26.
April
1917,
Reis
zuletzt
am
20.
Januar
1916,
Maismehl
am
16.
September 1916, Haferflocken am 23. Mai 1916.
Der
Versorgung
der
Einwohner
mit
Kartoffeln
nahm
sich
die
Stadt
seit
dem
Februar
1915
an
und
stellte
seit
dem
Frühjahr
dieses
Jahres
auch
Land
zum
Anbau
von
Kartoffeln
und
Gemüse
zur
Verfügung,
z.
T.
kostenlos.
Das
dehnte
sich
mehr
und
mehr
aus,
und
das
Verlangen
nach
Kartoffelland
und
Gärten
war
noch
1923
nicht
voll
befriedigt.
Der
Obst-
und
Gartenbauverein
zählte
1920
über
1.000
Mitglieder.
Im
Juni
1916
wurde
die
Ablieferung
überschüssiger
Kartoffeln
verlangt
und
der
zulässige
tägliche
Verbrauch
auf
1
Pfund
für
den
Kopf,
für
Schwerarbeiter
auf
1
½
Pfund
festgesetzt,
im
Juli
eine
Ablieferungspflicht
für
Frühkartoffeln
angeordnet.
Für
den
Winter
von
1916
auf
1917
sollte
der
tägliche
Verbrauch
des
einzelnen
1
Pfund
nicht
übersteigen,
Selbstversorgern
wurden
1
1/2
Pfund,
Schwerarbeitern
bis
2
Pfund
zugestanden.
Die
Bestände
sollten
im
November
nachgeprüft
werden,
nach
dem
30.
November
niemand
mehr
unmittelbar
vom
Erzeuger
einkaufen.
Von
Neujahr
1917
an
wurde
der
zulässige
tägliche
Verbrauch
auf
¾
Pfund,
vom
10.
Februar
an
gar
auf
½
Pfund
herabgesetzt,
ein
Maß,
auf
das
man
nach
vorübergegangener
Erhöhung
am
11.
Juni
wieder
zurückgriff,
um
vom
3.
Juli
an
nur
noch
2
Pfund
in
der
Woche
zu
gestatten.
Am
21.
Juni
wurde
verlangt,
dass
jeder
von
seinem
Vorräte
5
Pfund,
am
3.
Juli,
dass
jeder
seinen
Überschuss
abgebe.
All
diese
Anordnungen
blieben
jedoch
mehr
oder
minder
auf
dem
Papier,
und
es
trafen
die
Einschränkungen
kaum
andere
als
die,
die
sich
etwa
im
Herbst
nicht
ausreichend
versorgt
hatten.
Aushelfen
sollten
Steckrüben
und
Dörrgemüse,
auch
wurde
eine
Brotzulage
gewährt.
Für
das
Pflanzen
im
Frühjahr
empfahl
man
das
Keimlings-
oder
Stecklingsverfahren, und am 10. Mai stellte man das Aufgraben frisch gelegter Kartoffeln unter Strafe.
Für
die
Winter
von
1917
auf
1918
und
1919
auf
1920
waren
Kartoffeln
nur
gegen
Bezugsschein
käuflich,
wobei
als
zulässig
auf
den
Kopf
täglich
1
Pfund,
für
Selbstversorger
1
½
Pfund
mit
geringem
Aufschlag
für
Schwund
und
Verderb
berechnet
wurden.
Die
Verordnungen
traten
stets
spät
in
Kraft
und
meist
griff
die
berechnete
Zeit
soweit
vor,
dass
schon
vor
ihrem
Ablauf
junge
Kartoffeln
zu
haben
waren.
Auch
wurden
die
Verordnungen
nicht
streng
gehandhabt.
Sonst
wäre,
da
Hülsenfrüchte
für
gewöhnliche
Sterbliche
unerreichbar
blieben, schwerlich durchzukommen gewesen.
Um
den
Fleischverbrauch
einzudämmen,
wurde
durch
Reichsverordnung
vom
28.
Oktober
1915
verboten,
an
zwei
Tagen
in
der
Woche
Fleisch
zu
essen,
dann
am
10.
Juli
1916
der
wöchentliche
Verbrauch
des
einzelnen
auf
200
gr.
schieres
Fleisch
eingeschränkt.
Die
Schlachter
durften
nur
gegen
Karte
(Reichsfleischkarte
vom
2.
Oktober
an)
verkaufen
und
mussten
Kundenlisten
anlegen.
Das
Maß
des
Verbrauchs
wurde
im
Mai
1918
und
am
19.
August
sogar
auf
110
gr.
(mit
Knochen)
herabgesetzt.
Vom
August
bis
zum
Dezember
1918
wurde
auf
den
Karten
monatlich
eine
Woche
gestrichen.
Im
April
1917
gab
es
Zusatzkarten.
Fleisch
zu
Dauerware
zu
verarbeiten
wurde
den Schlachtern am 5. Dezember 1916 verboten. Auch Hühner und Wild wurden 1917 der Fleischkarte unterworfen.
In
der
Sorge,
dass
für
menschliche
Nahrung
geeignetes
Getreide
verfuttert
werden
möchte,
wurde
im
Frühjahr
1915
ein
allgemeines
Schweinemorden
angeordnet
und
wiederum
am
31.
Januar
1918
das
Abschlachten
aller
Schweine
von
über
80
Pfund
verlangt,
soweit
sie
nicht
etwa
der
Zucht
dienten.
Bei
der
ersten
Zwangsschlachtung
soll
viel
Fleisch
verdorben
sein,
da
die
üblichen
Erhaltungsmittel,
z.
B.
Salpeter,
nicht
oder
nicht
in
ausreichender
Menge
zu
haben
waren.
Begünstigt
wurde
diesem
gegenüber
seit
dem
Herbst
1916
das
Mästen
von
Schweinen
zum
eigenen
Bedarf
mit
dem
Zugeständnis
doppelter
Ration
(gleich
den
Selbstversorgern)
unter
nicht
ängstlicher
Berechnung.
Auch
wurde
gleichzeitig
zwecks
gemeinsamer
Mästung
zu
Övelgünne
ein
Stall
eingerichtet
und
wurden
Minderbemittelten
zum
Ankauf
eines
Schweins
Zuschüsse
von
Seiten
der
Stadt
gewährt.
Die
Erfahrungen,
die
man
mit
dieser
gemeinsamen
Mästung
machte,
ließen
von
einer
Wiederholung
Abstand
nehmen.
Die
Erlaubnis
zu
mästen
und
das
gemästete
Schwein
zu schlachten musste besonders erwirkt werden. Gegen Ausgang des August 1920 wurden die Fleischkarten abgeschafft.
Die
Zahl
der
Schlachtungen
von
Rindern,
Schweinen,
Schafen
und
Ziegen
stieg
1915
erheblich
an,
um
seit
1916
(mit
Ausnahme
von
Rindvieh
seit
1917)
beständig
zu
fallen.
Waren
1913
an
Schweinen
im
Schlachthaus
fast
10.000
geschlachtet
worden,
so
fiel
deren
Zahl
1918
auf
115
Stück.
Bei
den
Schlachtern
war
seit
1917
fast
nur
Rindfleisch
käuflich,
Schweinefleisch
überhaupt
nicht.
In
bemerkenswerter
Weise
nahmen
seit
1915
die
Notschlachtungen
andauernd
zu.
Zuletzt
findet
sich
am
29.
August
1916
Fleisch
angeboten,
wenn
man
Pferdefleisch
(wofür
vom
7.
August
1918
an
Kundenlisten
eingeführt
wurden,
um
dem
Anstehen
der
Kundschaft
vom
Abend
an
und
die
Nacht
hindurch
bis
zur
Öffnung
des
Ladens
ein
Ende
zu
machen)
nicht
in
Betracht
zieht.
Ausgenommen
vom
Kartenzwang blieben allein Blut- und Grützwurst, die ohne Fett und Kartenfleisch bereitet waren. Sie wurden stets schlechter.
Wild
und
Geflügel
verschwanden
vom
Markt.
Geschlachtete
Gänse
durften
vom
25.
November
1917
an
nicht
mehr
verkauft
werden
erst
im
Herbst
1919
erschienen
sie
vereinzelt
wieder
auf
dem
Markt,
um
gegen
Meistgebot
verkauft
zu
werden.
Saatkrähen,
die
die
Stadt
in
den Sommern von 1916 bis 1918 billig zum Kauf stellte, fanden wenig Anklang, sehr zu Unrecht.
Selbst
der
Verbrauch
von
Fischen,
Salzwasser-
wie
Süßwasserfischen,
frischen
wie
geräucherten,
entging
nicht
der
Regelung
noch
dem
Kartenzwang.
Für
Seefische
wurden
am
12.
Februar
und
nach
einiger
Unterbrechung
aufs
neue
am
17.
August
1917
Karten
eingeführt,
für
geräucherte
Ware
aber
am
5.
Januar
1918
Kundenlisten
angelegt
und
einem
jeden
1/8
Pfund
zugebilligt,
bis
alle
Karten
beliefert
waren.
Ehe
man
wieder
an
die
Reihe
kam,
vergingen
Wochen.
Für
Süßwasserfische
gab
es
Karten
und
Listen
vom
1.
April
1918
an;
es
war
jedoch
bald
kein
Süßwasserfisch
sichtbar,
weder
Karpfen
noch
Brachsen
noch
Plötze.
Die
Fischkarten
fielen
noch
1918
weg.
Die
Preise
für
Fische
waren
von
der
Mecklenburgischen
Fischhandelsgesellschaft
festgesetzt
und
unheimlich
in
die
Höhe
getrieben.
Das
Pfund
Spickaal
sollte
man
1920
mit
über
20
M.
bezahlen,
Bücklinge
mit
4
bis
7
M.
und
darüber,
selten
unter
6
M.
Bis
in
den
Herbst
1916
wurden
Fische
in
der
Zeitung
zu
Kauf
angeboten,
Plötze
und
Dorsche
noch
im
Anfang
des
Dezembers,
Heringe
zuletzt
im
Januar
1917,
Klippfische
am
2.
Februar
1917,
Dänische
Fischklöße
und
mariniertes
Muschelfleisch
(beides
kein
Genus)
im
Januar
und
Februar
1918.
Am 5. Juni 1918 durfte man auf den Abschnitt von zwei Lebensmittelkarten einen gesalzenen Hering beziehen.
Eierkarten
erschienen
im
Herbst
1916
auf
der
Bildfläche.
Sie
gewährten
das
Recht,
vom
21.
September
an
wöchentlich
ein
Ei
zu
kaufen.
Karten
erhielt
man,
Eier
aber
nicht.
Danach
wurden
besondere
Eierankäufer
zugelassen,
die
allein
den
Ankauf
und
den
Verkauf
sollten
vermitteln
dürfen;
denn
unmittelbarer
Kauf,
selbst
gegen
Karte,
wurde
am
7.
Mai
1917
für
straffällig
erklärt.
Der
Verkauf
sollte
nach
Nummernfolge
geschehen.
Eine
bessere
Ordnung
trat
1918
ein,
wo
die
neuen
Karten
berechtigten
im
Jahre
30
Eier
zu
kaufen
und
unmittelbar
von
den
Hühnerhaltern
beliefert
werden
konnten.
Die
gleiche
Ordnung
blieb
1919
und
1920,
nur
dass
im
letzten
Jahr
die
Karten
auf
20
Eier
lauteten
und
der
Handel
freigegeben
wurde.
Damit
stiegen
die
Preise,
die
man
1916
noch
auf
15,
dann
auf
20,
1918
und
1919
auf
50,
1920
auf
60
Pfenninge
für
das
Ei
hatte
halten
wollen,
während
bis
1914
6
Pfennige
für
teuer
galt.
Im
Sommer
1923
musste man für ein Ei über 400 M. zahlen.
Käse
finde
ich
zuletzt
am
14.
Juli
1916
in
der
Zeitung
angeboten,
Auslandskäse
auf
Limburger
Art
am
2.
Oktober
1917,
Quark
im
März
1918.
Außer
Quark,
der
gelegentlich
immer
zu
kaufen
blieb,
war
seit
dem
Winter
von
1916
auf
1917
Käse
irgendwelcher
Art
nicht
mehr
zu haben und wurde auch auf Lebensmittelkarte nur selten und in ganz geringer Menge geliefert.
Butter
aus
dem
Bereich
des
9.
Armeekorps
auszuführen
wurde
schon
am
21.
Oktober
1915
untersagt;
für
den
Bezug
ausländischer
Butter
wurden
vom
Oktober
bis
Dezember
dieses
Jahres
Karten
ausgegeben,
dann
zu
Sparsamkeit
im
Gebrauch
gemahnt.
Vom
27.
März
1916
an
gab
es
Butter
nur
auf
Karten,
zunächst
auf
Brotkarten,
seit
dem
11.
September
auf
Fettkarten,
erst
noch
½
Pfund
wöchentlich,
nachher
im
Juni
¼
Pfund,
im
Juli
90
gr.,
danach
lange
Zeit
70
gr.,
im
Sommer
1919
100
gr.,
im
folgenden
Winter
bis
April
50
gr.,
danach
bis
in
den
November,
wo
wieder
eine
Herabsetzung
erfolgt
ist,
100
gr.
Margarine
wurde
als
Butter
angerechnet
und
demselben
Zwang
unterworfen;
später
wurden
für
sie
besondere
Karten
ausgegeben.
Sie
wurde
im
Sommer
1920
frei.
Schmalz
kam
erst
gegen
den
Herbst
1920 hier in den freien Handel, in Kiel mindestens ein Vierteljahr früher. Fett- und Milchkarten dauerten bis zum 3. April 1921.
Schlagsahne
wurde
am
18.
August
1915
verboten.
Seit
dem
Jahr
1918
vertrieben
die
Konditoren
"Schlagsahne"
aus
Magermilch
mit
Zusatz
von
Mehl
und
Zucker.
Seit
dem
Sommer
1916
war
Vollmilch
nur
auf
ärztliche
Verordnung
erhältlich.
Ein
Jahr
darauf
mussten
auch für Magermilch Karten eingeführt werden, die zuerst zum Bezug von ¼ Liter, danach nur von 1/8 Liter täglich berechtigten.
Der
Verbrauch
von
Zucker
war
seit
dem
14.
Mai
1916
geregelt,
zuerst
durch
Brotkarten,
darauf
durch
besondere
Karten,
die
in
Kundenlisten
eingetragen
werden
mussten.
Anfangs
wurden
wöchentlich
250
gr.
verteilt,
doch
im
letzten
Vierteljahr
nur
noch
180
gr.;
später
ging
man
auf
160
gr.,
vom
14.
April
1918
auf
135
gr.
zurück,
vom
August
bis
Oktober
1920
gab
es
500
gr.
im
Monat,
seither
bis
zur
einstweiligen
Freigebung
des
Handels
(Oktober
1921;
neue
Zuckerkarten
für
das
Wirtschaftsjahr
1922/23)
700
gr.
im
Monat.
Hin
und
wieder
wurde
Einmachzucker
besonders
bewilligt,
auch
waren
den
Zuckerkarten
gewöhnlich
Abschnitte
für
Süßstoff
angehängt.
Honigkarten berechtigten und 1919 je ein Pfund zu kaufen, wurden aber nur teilweise beliefert.
Die
zunehmende
Not
zwang
zu
immer
weiterer
Ausbildung
des
Kartenwesens,
so
dass
am
8.
November
1916
Haushaltungskarten,
im
folgenden
Herbst
allgemeine
Lebensmittelkarten,
später
auch
Auslandsfettkarten
eingeführt
wurden,
Seifenkarten
dazu
seit
dem
27.
Januar
1917,
nachdem
Seife
seit
dem
Frühling
bereits
nur
gegen
Brotkarte
zu
haben
gewesen
war.
Die
unter
Leitung
Dr.
Königs
stehende
Abteilung
der
Polizei
für
Volksernährung
suchte
nach
Möglichkeiten,
Waren
zu
beschaffen,
um
sie
sporadisch
in
kleinen
Mengen
mit
Bevorzugung
der
Schwer-
und
Schwerstarbeiter
auf
die
betreffenden
Karten
abzugeben.
Auf
diese
Weise
wurden
Käse,
Speck,
Schmalz,
Heringe,
Anschovis,
Sardinen,
Graupen,
Grieß,
Haferflocken,
Reis,
Mehl,
Kunsthonig
und
Marmelade
verteilt.
Als
das
Heranschaffen
auch
des
von
den
zentralen
Gelieferten
auf
den
Wasserweg
verwiesen
und
dadurch
verzögert
und
in
Unordnung
gebracht
wurde,
kaufte
auf
Königs
Vorschlag
die
übergeordnete
Kreisbehörde
zu
Warin
im
Frühjahr
1918
einen
eigenen
Eisenbahnwagen
an,
durfte
ihn
aber nur kurze Zeit hindurch benutzen.
Mit
einem
Weihnachtsessen
empfahl
sich
Wädekins
Hotel
zuletzt
1916
und
verhieß
für
4,50
M.
Spargelsuppe,
Karpfen,
Hasenbraten
(oder
Fasan),
Käse
und
Eis.
Ein
Jahr
vorher
war
das
Gedeck
um
1
M.
billiger
gewesen
und
hatte
Ochsenschwanzsuppe,
Kalbsbraten,
Karpfen,
Pute
und
Eis
inbegriffen.
Zu
Pfingsten
1916
konnte
man
für
3
M.
Krebssuppe,
Schlei
(oder
Omelette),
Hammelkeule
(oder
Kalbsrücken),
Eis
(oder
Butter
und
Käse)
haben.
Zur
Kennzeichnung
der
Preissteigerung
und
der
Geldentwertung
diene,
dass
im
Ratskeller das Mittagessen im Abonnement vom Sommer 1917 bis zum November 1920 gekostet hat:
1,65 M., 1,75 M., 2 M., 2,50 M., 3 M., 4 M., 5 M., 6 M., 7 M., 8 M.
Und
von
5
auf
8
M.
monatweise
steigend,
vorher
mit
größeren
Pausen.
Außer
Abonnement
stiegen
die
Preise
von
2
M.
auf
10
M.
(Oktober
1920).
Es
gab
dafür
eine
Suppe,
Fleisch
oder
Fisch
und
Kartoffeln,
dazu
seit
1919
in
der
Regel
Salzgurke,
seltener
Kohl
oder
Kompott,
einmal
in
der
Woche
zusammengekochtes
Essen,
hin
und
wieder
gesalzenen
Hering
mit
Bohnen
und
Kartoffeln,
in
der
Eierzeit
Senfeier
(1
½
oder
2)
und
Kartoffeln.
Die
knappste
Zeit
brachte
wöchentlich
zweimal
zusammengekochtes
Essen,
manchmal
auch nur Kartoffeln und Kohl oder Meldekohl oder Spinat. Das blieb aber Ausnahme, und satt wurde man stets.
Am
4.
Januar
1916
wurde
im
Siechenhause
eine
Volksküche,
am
l.
August
1916
eine
Mittelstandsküche
eröffnet,
wozu
die
Mittel
durch
öffentliche
Sammlungen
aufgebracht
wurden
und
denen
unter
Oberleitung
von
Fräulein
Marie
Gahrtz
eine
größere
Anzahl
Damen
selbstlos
vorstanden,
ohne
gerade
von
den
Gespeisten
Dank
zu
ernten.
Im
Januar
1918
trat
noch
eine
Abendküche
für
Erwachsene
hinzu.
Geschlossen
wurden
diese
Küchen
1919.
Es
wurde
zusammengekochtes
Essen
in
möglichster
Abwechslung
gereicht,
durchgehendes
sehr
schmackhaft.
Der
Liter
kostete
in
der
Volksküche
30
Pfennige,
in
der
Mittelstandsküche
dasselbe
erst
40,
danach
50 Pfennige. Das Abendessen kostete 20 Pfennige.
Das
Bier
wurde
dünner
und
dünner,
teurer
und
teurer.
Starkes
Bier
finde
ich
zuletzt
am
8.
Juli
1916
inseriert,
Köstritzer
Schwarzbier
am
8.
Dezember,
Grabower
Metbier
noch
am
7.
Oktober
1917,
Grabower
Porter
am
15.
April
1917.
Zeitweise
war
im
Sommer
1917
in
den
Gastwirtschaften
Bier
nicht
zu
haben.
Die
Hansabrauerei
löste
sich
am
17.
November
1917
auf.
Das
Haus
der
Kochschen
Brauerei
ging
Anfang
des
Sommers
für
120.000
M.
in
den
Besitz
der
Stadt
über,
die
eine
mit
Neueinrichtung
der
Brauerei
drohende
Verunstaltung
nicht
zulassen
wollte.
Die
Hammersche
Brauerei
wurde
im
Herbst
1920
in
eine
Räucher-
und
Marinieranstalt
für
Fische
umgestaltet.
So
hat das Brauen in Wismar ein Ende genommen.
Wein
von
Uhle
wurde
zuletzt
am
14.
Oktober
1916
ausgeboten,
in
Kramgeschäften
am
6
Januar
1917
Spirituosen
noch
am
18.
Februar
1917.
Zu
haben
waren
diese
Sachen
immer,
wenn
man
die
geforderten
zusehens
steigenden
Preise
anlegen
wollte.
Im
Sommer
1918
war
ein sehr trinkbarer Bocksbeutel noch für 6 M. zu kaufen.
Kaffee,
Tee
und
Kakao
waren
zu
Ende
Juni
1917
fast
völlig
aus
dem
Verkehr
verschwunden.
Seit
dem
8.
November
wurde
Kaffee-Ersatz
auf
Karten
verteilt
und
im
Herbst
1916
und
1917
aufgefordert,
Weißdornfrüchte
zur
Herstellung
davon
zu
sammeln.
Erst
1919
erschienen
Kaffee und Tee wieder.
Tabak,
Zigarren
und
Zigaretten
wurden
knapp
und
teuer,
fehlten
aber
nie
ganz.
Viele
Raucher
griffen
wieder
zur
vorher
fast
verschwundenen
Pfeife
und
stopften
sie
mit
allerhand
Kraut.
Im
Allgemeinen
hat
das
Rauchen
durch
die
Gewöhnung
der
Leute
an
der
Front entschieden zugenommen.
Der Wochenmarkt verödete und wird schwerlich je wieder so bezogen werden, wie es bis 1914 der Fall war.
Im
Ganzen
fügte
man
sich
willig
in
die
Einschränkungen
und
Entbehrungen,
doch
konnte
es
nicht
ausbleiben,
dass
nicht
je
länger
je
mehr
ein
Schleichhandel
mit
Lebensmitteln
um
sich
griff,
der
namentlich
von
den
kleinen
Leuten
auf
dem
Lande
und
den
Erbpächtern
gespeist
wurde
und
bei
dessen
Weiterverbreitung
kaum
jemand
eine
Gelegenheit,
seine
Lebensführung
auch
zu
hohen
Preisen
zu
verbessern,
von
sich
wies.
Je
enger
das
Netz
gezogen
wurde,
desto
mehr
ging
durch
seine
Maschen.
Hinzu
kam
ein
Schwindel
mit
Karten
durch
ungetreue
Angestellte
und
durch
angebliches
Verlieren.
Das
nötigte
zu
wiederholten
Volkszählungen
(1.
November
1916,
1.
Juni und 5. Dezember 1917).
Als
nach
einem
schlechten
Winter
mit
wenig
Brot
und
Kartoffeln,
mit
Steckrüben
und
Dörrgemüse,
die
Einschränkungen
im
Sommer
trotz
Erhöhung
der
Fleischration
auf
das
äußerste
angespannt
waren,
brach
nach
dem
von
Rostock
und
Stettin
gegebenen
Beispiel
am
4.
Juli
1918,
einem
Wochenmarktstag,
Auflauf
und
Lärm
los.
In
der
am
Abend
vorher
ausgegebenen
Zeitung
hatte
das
Polizeiamt
für
Volksernährung
bekannt
gemacht,
dass
wöchentlich
auf
den
Kopf
nur
noch
2
Pfund
Kartoffeln
ausgegeben
werden
könnten.
In
der
Frühe
waren
die
Marktstände
von
Frauen
umdrängt,
gegen
10
Uhr
fiel
ein
Gelaufe
von
jungen
Frauen
auf
und
waren
die
Bäckerläden
umlagert,
wo
auf
behördliche
Anordnung,
wie
es
hieß,
Brote
ohne
Karten
verkauft
wurden.
Zwar
sollte
jeder
nur
ein
Brot
erhalten,
doch
wurde
behauptet,
dass
einzelne
deren
4,
5,
6,
z.
T.
ohne
zu
zahlen,
zusammengeholt
und
dass
Frauen
Mehl
in
der
Schürze
davon
getragen
hätten.
Die
Läden,
die
zwischen
10
und
11
Uhr
durch
Militärposten
gesichert
wurden,
waren
bald
geräumt.
Behauptungen,
dass
Schaufenster
zertrümmert
seien,
haben
sich
als
unwahr
herausgestellt.
—
Das
Militär
wurde
auf
dem
Markt
zusammengezogen
und
der
Belagerungszustand
erklärt.
Am
Abend
kam
es
noch
zu
Ansammlungen
und
zu
Gejohle.
Frauen,
halbwüchsige
Burschen
und
Schuljugend
bildeten
den
Hauptbestandteil
der
Menge.
Auch
an
den
folgenden
Tagen
waren
die
Straßen
belebter
als
gewöhnlich.
—
Zusatzbrotkarten
wurden
in
der
Woche
vom
8.
bis
zum
14.
Juli
ausgegeben,
am
20.
Juli
musste
gewarnt
werden
die
Landwagen
zu
bestürmen.
Ungeschoren
waren
die
Schlachter
geblieben,
die
allerdings
damals
wöchentlich
500
gr.
Fleisch
pro
Kopf
abgeben
durften.
Am 6. Juli wurden Verhaftungen vorgenommen und es folgten Bestrafungen wegen Landfriedensbruch.
Ebenso
schlimm
wie
um
die
Ernährung
sollte
es
im
Laufe
der
Zeit
um
die
Kleidung
stehen.
Noch
im
Januar
1915
konnte
man
mit
gutem
Erfolg
warme
Unterkleidung
für
das
Heer
sammeln:
am
8.
Juni
darauf
beschlagnahmte
man
die
Wolle.
Der
Handel
mit
Webwaren
blieb
zunächst
frei,
und
als
er
im
nächsten
Jahr
gebunden
werden
sollte,
durfte
bis
zum
1.
August
noch
ein
Fünftel
der
Vorräte
frei
verkauft
werden,
Stücke
bis
zu
2
Metern,
die
von
dem
am
1.
August
eingeführten
Bezugsscheinzwang
ausgenommen
waren,
bis
zum
16.
August.
Bezugsscheine
wurden
nur
bei
nachgewiesenem
Bedarf
erteilt.
Genügen
sollten
nach
den
1918
aufgestellten
Richtlinien
für
einen
Mann
ein
Werktags-
und
ein
Sonntagsanzug,
ein
Überzieher
oder
Umhang,
zwei
Arbeitskittel,
zwei
Westen,
zwei
Arbeitshosen,
sechs
Taschentücher,
drei
Über-,
drei
Unter-
und
zwei
Nachthemden
drei
Unterhosen
und
vier
paar
Strümpfe;
entsprechend
für
Frauen.
Am
3.
März
1917
wurde
aufgefordert,
alte
Kleidung
und
altes
Schuhzeug
abzugeben,
und
eine
Annahmestelle
dafür
eingerichtet,
die
allein
berechtigt
war
alte
Kleidung
gewerbsmäßig
zu
kaufen.
Bezahlt
wurde
nach
Schätzung
zu
Trödlerpreisen.
Aufs
Neue
wurde
zur
Abgabe
aufgefordert
am
15.
August
1917
und
am
20.
Februar
und
am
1.
Mai
1918.
Am
1.
August
1918
waren
568
Anzüge
eingegangen,
während
der
Kommunalverband
868
liefern
sollte.
Die
Drohung
mit
einer
Bestandsaufnahme,
mit
der
nur
die
freiwillig
Abliefernden
verschont
werden
sollten,
blieb
Drohung.
Gebrauchte
Wäsche
durfte
vom
1.
September
1917
an
nur
noch
an
die
Annahmestelle
verkauft
werden.
Von
Enteignung
der
Wäsche
in
Gastwirtschaften
wurde
am
23.
Oktober
1917
vorläufig
abgesehen,
dagegen
am
22.
April
1918
Tischwäsche
in
Gewerbebetrieben
beschlagnahmt.
Das
Auflegen
von
Tischtüchern
und
Mundtüchern
in
Gastwirtschaften
wurde
verboten,
ebenso
Vorhänge
außer
in
Privatwohnungen.
Selbst
Feudel
und
Wischtücher
waren
seit
dem
8.
August 1916 ohne Bezugschein nicht mehr käuflich. Burth schloss sein Teppichgeschäft wegen Warenmangels am 1. Januar 1918.
Erleichterungen
in
Betreff
der
Bezugscheine
traten
am
27.
November
1918
ein,
und
am
8.
Dezember
wurde
die
am
1.
Februar
1916
verhängte
Beschlagnahme
von
Webwaren,
am
10.
die
der
Tischwäsche
aufgehoben.
Die
Annahmestelle
für
getragene
Kleidung
aber
wurde am 18. Dezember aufs Neue eröffnet.
Seit
dem
22.
Juli
1916
konnten
Schuster
Leder
nur
noch
auf
Karten
beziehen;
am.
8.
August
wurde
das
Leder
beschlagnahmt;
am
1.
März
1917
folgte
eine
Bestandsaufnahme
des
Schuhwerks
in
den
Geschäften.
Am
1.
Juni
1917
wurde
unbrauchbares
Schuhwerk
eingesammelt,
nachdem
schon
vorher
zur
Abgabe
von
altem
aufgefordert
war.
Treibriemen
wurden
am
15.
März
1917,
alte
Handschuhe
am
22.
Juni
beschlagnahmt.
Hausschuhe
aus
Lappenwerk
wurden
in
der
Kochschen
Stiftung
angefertigt.
Vom
1.
Februar
bis
zum
13.
April
1916
wirkte
ein
Gummischuster
in
der
Hege.
Bald
wurden
die
verschiedensten
Sohlenschoner
angepriesen
und
Dreifüße
dazu,
um
jedem
das
Unterschlagen
selbst
zu
ermöglichen.
Hiernach
war
solches
Begehr,
dass
sie
zeitweise
völlig
ausverkauft
waren.
Im
Sommer
1917 wurde barfuss gehen Mode und blieb es Jahre lang für Kinder. Erwachsene sah man sehr selten barfuss.
Die Preise für Kleidung und Schuhzeug stiegen namentlich seit dem Dezember 1919 ins Ungemessene.
Die
Zufuhr
von
Kohlen,
die
statt
aus
England
aus
Westfalen
und
Oberschlesien
bezogen
werden
mussten,
wurde
seit
den
letzten
Monaten
von
1916
beschränkt
und
zeitweise
sogar
in
Frage
gestellt.
Dass
aus
diesem
Grunde
der
Unterricht
in
den
Schulen
teils
ausfallen,
teils
zusammengelegt
werden
musste,
ist
schon
gesagt
worden.
Es
wurde
aber
auch
seit
1917
der
Bezug
der
privaten
durch
Karten
geregelt
und
so
eingeschränkt,
dass
man
auf
Holz
und
Torf
zurückgreifen
musste.
Die
Stadt
kaufte
Brennholz
ein,
um
es
billig
abzugeben
und
ließ
nach
etwa
dreißigjähriger
Unterbrechung
wieder
Torf
stechen.
Buchenholz,
ofenfertig,
kostete
im
Handel
im
Frühjahr 1918 der Zentner 2,50 M., im Herbst 4 und 5 M., im Herbste darauf 9 und 10 M., im Frühjahr 1920 18 M. und mehr.
Gleich
empfindlich
wie
für
die
Heizung
machte
sich
die
Kohlenknappheit
für
die
Beleuchtung
geltend,
noch
dazu
da
die
Gasanstalt
ungeeignete
Kohle
vergasen
musste.
Mehr
und
mehr
war
aber
jeder
einzelne
auf
Gas
zum
Kochen
und
auf
Gas
und
elektrischen
Strom
für
die
Beleuchtung
angewiesen.
Die
Zufuhr
von
Galizischem
und
Rumänischem
Petroleum,
schlecht
wie
es
war,
deckte
nur
einen
ganz
geringen
Teil
des
Bedarfs.
Im
Herbst
1915
glaubte
man
noch
durch
Herabsetzung
des
Preises
für
Spiritus
und
Empfehlung
von
Spiritusbrennern
helfen
zu
können,
Ende
Mai
1916
jedoch
war
Spiritus
zu
häuslichen
Zwecken
auch
schon
nur
gegen
Bezugsmarken
zu
kaufen,
wie
Petroleum
schon
seit
längerem.
Blieben
Karbidlampen,
die
am
17.
November
1915
empfohlen
wurden,
und
das
Gas-
und
Elektrizitätswerk
wurden
wie
wir
gesehen
haben,
immer
mehr
in
Anspruch
genommen.
Da
hieß
es
nun
sparen,
wo
und
wie
es
möglich
war.
Die
Straßenbeleuchtung
wurde
demnach
seit
1915
mehr
und
mehr
eingeschränkt
und
1917
fast
eingestellt.
Seit
dem
Winter
1916
staute
man
den
Lichtverbrauch
in
Kontoren
und
Läden
zurück
und
schrieb
auch
den
Privaten
vor,
wie
viel
sie
höchstens
verbrauchen
durften,
unter
Androhung
der
Lichtentziehung
bei
stärkerer
Überschreitung
der
Grenzen;
1918
wurden
Sperrstunden
vorgeschrieben,
in
denen
insbesondere
kein
Gas,
zeitweise
auch
kein
Strom
verabfolgt
wurde.
Läden
durften
1916
noch
bis
7
Uhr,
1917
nur
noch
bis
5
Uhr
geöffnet
bleiben.
Auch
eine
Polizeistunde
kam.
Sie
wurde
1915
auf
12
Uhr,
im
April
1917
auf
11:30
Uhr,
im
Herbst
auf
10:30
Uhr
festgesetzt,
um
erst
für
den
Sommer
1918
wieder
auf
11:30
Uhr
hinausgerückt
zu
werden.
Das
Tageslicht
bester
auszunutzen,
wurden
in
den Sommermonaten von 1916 bis 1918 die Uhren um eine Stunde vorgestellt (Sommerzeit).
Dass
das
herbstliche
Umgehen
der
Kinder
mit
Laternen
aufhörte,
verstand
sich
bei
dem
Mangel
an
Lichtern
von
selbst
und
wurde
sehr
überflüssigerweise am 3. Oktober 1916 verboten. Zum Ende des Sommers 1920 lebte die alte Sitte wieder auf.
Im
Winter
von
1919
auf
1920
blieb
der
elektrische
Strom
mehrfach
und
auch
bis
zu
der
Dauer
mehrerer
Tage
aus,
weil
im
Werk
Maschinenschäden
entstanden
waren
und
nicht
so
bald
beseitigt
werden
konnten.
Auch
aus
diesem
Anlass
mussten
Sperrstunden
eingelegt werden. Fast ebenso störend wie das Versagen der Beleuchtung selbst war die Ungewissheit über die Dauer.
An
alten
Sachen
wurde
das
irgend
Denkbare
gesammelt:
Gummi
schon
am
27.
April
1915
und
wieder
im
Oktober
1916,
wertlose
Wertsachen
am
11.
April
1915
(von
den
Guttemplern,
um
Geld
zu
gewinnen),
zinnhaltige
Gegenstände
am
28.
Juni
1916,
Zinn,
Gummi,
Papier,
Teppiche
am
27.
August
1917,
Flaschen
am
13.
September,
Konservendosen,
Zink,
Blei,
Eisen,
Korke,
Papier
und
Flaschen
am
13.
Mai
1918.
Zeitungspapier
wurde
zu
Anfang
Februar
1916
für
die
Heeresverwaltung,
Altpapier
vom
21.
August
an
gesammelt.
Auch
auf
alte Akten und Geschäftspapiere griff man zurück, und es wanderten davon bis 1918 erhebliche Mengen in die Papierfabriken.
Am
8.
August
1917
wurde
verboten,
Mund-
und
Tischtücher
aus
Papier
herzustellen.
Die
Wismarsche
Zeitung
hatte
im
Mai
1916
ausnahmsweise
noch
Beilagen
in
Doppelblättern,
ein
Jahr
darauf
noch
Blattbeilagen,
seit
dem
Juli
1917
wurden
halbseitige
Beilagen
die
Regel, fehlten auch ganz im Juli 1916.
Bei
Kupfer,
Zinn,
Bronze,
Messing,
Nickel
und
Aluminium
ging
man,
weil
der
Bedarf
des
Heeres
nicht
anders
zu
decken
war,
zu
Beschlagnahme
und
Enteignung
der
daraus
angefertigten
Gebrauchsgegenstände
über.
Die
Ablieferung
begann
für
Wismar
am
17.
Januar
1916
und
sollte
bis
zum
31.
März
vollzogen
sein,
nach
neuen
verschärften
Listen
vom
30.
April
1917
bis
zum
1.
Juni
und
wiederum
im
Frühjahr
1918.
Für
freiwillig
bis
zum
31.
August
1917
abgelieferte
Gegenstände
wurden
Prämien
verheißen.
Bierglasdeckel
von
Zinn
wurden
am
20.
November
1916
enteignet
und
sollten
bis
zum
5.
März
1917
abgeliefert
werden.
Die
Prospektpfeifen
der
Orgeln
wurden
am
21.
März
1917
enteignet,
sind
auch
bald
darauf
abgeliefert
worden.
Die
Glocken
wurden
zweimal
durchgemustert,
das
erste
Mal
in
Bezug
auf
geschichtlichen
und
Kunstwert,
das
andere
Mal
auch
nach
ihrem
Klang.
Schließlich
waren
von
den
26
Wismarschen
Glocken
10
zum
Abnehmen
bestimmt,
und
es
wurde
am
2.
September
1918
ein
Abschiedsgeläut
veranstaltet.
Doch
blieben
mit
Ausnahme
einer
Glocke
von
St.
Laurentius,
die
gleich
zuerst
weggenommen
war,
alle
an
Ort
und
Stelle,
weil
es
an
Arbeitskräften
fehlte,
um
sie
von
den
Türmen
zu
bringen.
Dagegen
wurde
in
Folge
der
Enteignungen
des
Dachkupfers
vom
22.
März
und
dem
6.
Juni
1917
das
Kupferdach von St. Georgen abgedeckt und durch ein Schieferdach ersetzt. Die Wasserkunst behielt ihr Kupferdach.
Das
Gold
suchte
die
Reichsbank
zur
Stärkung
ihres
Bestandes
auf
alle
Weise
an
sich
zu
ziehen.
Es
wurden
Ankaufsstellen
für
Goldsachen
errichtet,
die
in
Wismar
am
3.
Juli
1916
in
der
Kochschen
Stiftung,
dann
vom
8.
September
an
im
Rathaus
war;
sie
blieb
bis
zum
30.
Juni
1918
bestehen.
Medaillen
und
Gedenkblätter
wurden
ausgeteilt,
und
statt
der
abgelieferten
goldenen
Uhrketten
konnte
man
eiserne
kaufen
(100
wurden
gekauft).
Die
in
Wismar
abgelieferten
Goldsachen
wurden
auf
24.086,32
M.
bewertet
(einbegriffen
die
Ablieferungen
der
Umgegend,
außer
Neukloster
und
Warin).
Kluge
Leute,
denen
ihr
Eigennutz
über
dem
des
Vaterlandes
stand,
behielten
natürlich
ihr
Gold.
Die
Goldschmiede
begannen
im
September
1917
Silber
zu
kaufen,
die
Goldankaufsstellen
aber
zahlten
seit
dem
27.
Januar
1916
für
das
Gramm
Silber
13
Pfenninge.
Es
wurden
für
890
M.
Silbersachen
eingeliefert.
Im
Anfang
von
1920
wurde
für
das
Markstück
bis
zu
11
M.
bezahlt,
dann
folgte
im
Mai
ein
Abschlag
bis
auf
4
M.
Nur
hielt
die
Besserung
nicht
an.
Das
harte
Geld
verschwand
bald
völlig
aus
dem
Verkehr
und,
da
die
Notenpresse
dem
Bedarf
nicht
entsprechen
konnte,
herrschte
zeitweilig
bei
stets
zunehmendem Bedarf an Zahlungsmitteln empfindlicher Mangel an Geld.
Wohnungen
waren
in
den
ersten
Kriegsjahren
reichlich
angeboten,
knapper
wurden
sie
schon
im
Verlauf
von
1917.
Am
30.
Januar
1918
verbot
das
stellvertretende
Generalkommando
für
den
Nachweis
von
Wohnungen
Belohnungen
auszuloben,
am
5.
Februar
forderte
das
Stadtbauamt
aus
leer
stehenden
Wohnungen
anzumelden
und
wiederholte
diese
Aufforderung
am
23.
November,
nachdem
im
Mai
eine
Zählung
vorgenommen
war.
Es
hatte
nicht
alle
Wohnungssuchenden
bis
zum
1.
April
unterbringen
können.
Am
12.
März
wurde
aufgefordert,
geeignete
Räume
zu
Wohnungen
auszubauen,
und
am
20.
August
wurden
von
Stadt
wegen
Zuschuss
zu
diesem
Zwecke
bewilligt.
Dennoch
konnte
der
Bedarf
an
Wohnungen
nicht
gedeckt
werden,
zumal
früher
angeführte
Umstände
die
Bautätigkeit
hemmten,
ja
sie
zu
unterbinden
drohten.
Zudem
schwoll
die
Zahl
der
Eheschließungen
außerordentlich
an,
strömten
die
Techniker
in
Scharen
herbei
und
mussten
auch
baltische
Flüchtlinge
untergebracht
werden.
Zwar
veranlasste
die
Not
manchen
zu
vermieten
und
zu
untervermieten,
was
er
irgend
entbehren
konnte.
Es
musste
aber
außerdem
mancher
Inhaber
einer
größeren
Wohnung
gezwungen
werden
Zimmer
abzugeben,
die
von
besonderen
Kommissionen
als
ihm
entbehrlich
aufgespürt
wurden.
Ein
Ende
der
Wohnungsnöte
ist
noch
nicht
abzusehen.
Ein
Mietseinigungsamt
war
schon
am
6.
August
1918
eingerichtet
worden,
ein
Wohnungsamt
folgte
bald,
ohne dessen Zustimmung Mietverhältnisse nicht neu eingegangen noch gelöst werden durften.
Der
Sammlungen
war
kein
Ende,
die
Opferwilligkeit
der
Reicheren
und
der
Wohlhabenden
aber
auch
groß.
Der
Kriegshilfsverein
sammelte
im
August
1914
45.100
M.,
im
Januar
1915
35.000
M.;
im
Spätherbst
1918
hatte
er
130.000
M.
ausgegeben,
alles
in
gutem
Gelde.
Für
Kriegsgefangene
wurden
am
10.
Juni
1915
6.850
zusammengebracht.
Daneben
liefen
Sammlungen
für
Kriegsbeschädigte
(im
ganzen
Land
bis
zum
21.
April
1918
974.000
M.,
für
Liebesgaben,
Weihnachtsspenden,
die
Ostpreußen,
Hinterbliebene
von
Gefallenen,
Unterseebootsspende,
Soldatenheime,
Ludendorfsspende.
Es
sammelten
Banken
und
Zeitungen,
aber
auch
Schüler
und
Schülerinnen
Haus
für
Haus
und
für
besondere
Zwecke
auch
auf
den
Straßen
mit
bestem
Erfolg,
wie
überall
in
größeren
Ortschaften
wurde
nach
dem
in
Wien
gegebenen
Beispiel
ein
Denkzeichen
genagelt,
um
auch
auf
diese
Weise
Gelder
für
Heeresangehörige
zusammenzubringen.
Man
wählte
dazu
das
alte
Stadtwappen
(das
seitdem
auch
der
Rathausflagge
einverleibt
und
den
Brotkarten
aufgedruckt
wurde).
Die
Nagelung
begann
am
17.
Oktober
1915
und
endete
nach
mehrfachen
Unterbrechungen
am
27.
Januar
1916.
Die
Hoffnung, bei siegreicher Heimkehr der Truppen die Lücken füllen zu können, hat sich zerschlagen.
Damen
beteiligten
sich
nicht
allein,
wie
früher
erwähnt
ist,
mit
Eifer
an
dem
Betrieb
der
Volks-
und
Mittelstandsküche,
sondern
richteten
auch
eine
Kriegsschreibstube
ein
(namentlich
für
den
Verkehr
mit
Gefangenen)
und
betätigten
sich
in
Anfertigung
von
Bedürfnissen
der
Heeresleitung,
in
Beschaffung
und
Leitung
von
Näh-
und
Strickgelegenheit
und
im
Betrieb
des
Soldatenheims,
der
Tätigkeit der Hilfsschwestern in den Lazaretten nicht zu vergessen.
Den
Gegensatz
zu
dieser
Opferwilligkeit
bildeten
die
Kriegsgewinnler,
Leute,
die
es
für
recht
und
schicklich
ansahen,
aus
der
Notlage
des Vaterlandes und des Volkes ihre Beutel zu füllen. Bei ihrer manchem hat es gescheffelt.
Bis
in
den
Sommer
1918
hoffte
man
auf
einen
guten
Ausgang
des
schweren
Krieges.
Als
dann
im
Westen
der
Rückzug
angetreten
werden
musste,
noch
auf
einen
leidlichen
Friedensschluss.
Da
machte
uns
die
von
Kiel
aus
im
November
um
sich
greifende
Umwälzung
wehrlos,
indem
ein
großer
Teil
der
Truppen
die
Waffen
fortwarf,
den
Offizieren
den
Gehorsam
aufkündigte
und
kopflos
zurückflutete.
Am
Abend
des
17.
Novembers
bildete
sich,
wie
es
überall
im
Reich
geschah,
auch
in
Wismar
ein
Arbeiter-
und
Soldatenrat,
um
insbesondere
die
Verwaltung
der
Polizei
und
der
Lebensmittelverteilung
in
die
Hand
zu
nehmen
und
den
Achtstundenarbeitstag
einzuführen.
Am
8.
morgens
sah
die
Stadt
einen
Demonstrationszug
von
Militär
und
Arbeitern.
Auf
dem
Balkon
des
Rathauses
wurde
eine
rote
Fahne
befestigt
und
Genosse
Felbel
redete
von
da
auf
zu
der
auf
dem
Markt
versammelten
nicht
eben
großen
Menge.
Die
Ruhe
wurde,
da
es
zum
Glück
Alkohol
nicht
gab,
nicht
weiter
gestört
und
vom
folgenden
Tag
an
wieder
gearbeitet.
Das
Verhältnis
zwischen
dem
Rat
und
dem
Arbeiter-
und
Soldatenrat
blieb
rechtlich
unklar.
Tatsächlich
duckte
sich
der
Rat,
wogegen
der
Arbeiter-
und
Soldatenrat
alle
Behörden
der
Stadt
für
sich
unterstellt,
jedoch
nach
wie
vor
für
die
Einwohner
zuständig
erklärte
(Bekanntmachung
ohne
Datum
in
der
Wismarschen
Zeitung
vom
9.
November).
Anerkannt
hat
der
Rat
seine
Unterstellung
unter
die
neue Obrigkeit nicht.
Die
Fürsten
wurden,
vom
Kaiser
anfangend,
einer
nach
dem
anderen
gestürzt.
Unser
Großherzog
verzichtete
am
14.
November
auf
seinen
Thron
und
ging
für
längere
Zeit
aus
dem
Land.
Dessen
Regierung
blieb
in
den
Händen
des
wenige
Tage
zuvor
aus
den
demokratischen
und
sozialdemokratischen
Reichstagsabgeordneten
des
Landes
gebildeten
Ministeriums
mit
Dr.
Wendorff
an
der
Spitze.
Die
Bürger
ihrerseits
versuchten
zwar
keinen
Widerstand
zu
leisten,
aber
sich
doch
einigen
Einfluss
zu
sichern
und
bildeten
zu
dem
Zweck
einen
Volksrat,
der
sich
am
25.
November
in
der
Zeitung
vorstellte,
was
dieser
gewirkt
haben
mag,
ist
nicht
in
die
Öffentlichkeit
gedrungen. Ebenso ging es mit dem ungefähr gleichzeitig gebildeten Angestellten-Rat.
Der
Arbeiter-
und
Soldaten-Rat
entfaltete
in
der
nächsten
Zeit
eine
rege
Tätigkeit
im
Erlassen
scharfer
Bekanntmachungen
zu
Aufrechterhaltung
von
Ruhe
und
Sicherheit
und
in
Lebensmittelschnüffeleien.
Es
glückte
ihm
auch
bei
zwei
oder
drei
Bürgern
einige
Vorräte zu entdecken.
Die
im
Land
gebildete
Zentralstelle
der
Arbeiter-
und
Soldaten-
Räte
bedrohte
am
21.
November
wildernde
mit
Erschießen,
das
Mitregieren von Bürgern und Bauern lehnte sie ab (November 29 und 30).
Wurzeln
zu
fassen
vermochten
die
Arbeiter-
und
Soldaten-Räte
jedoch
nicht.
An
das
Fortbestehen
des
Wismarschen
erinnern
noch
einige
Bekanntmachungen
aus
der
ersten
Hälfte
des
Januars
1919.
In
der
Nacht
vom
4.
auf
den
5.
Februar
ließ
Major
v.
Bastewitz
mehrere
seiner
Mitglieder
verhaften,
um
zu
verhindern,
dass
den
Kommunisten
in
Bremen
von
hier
aus
Hilfe
würde.
Dafür
wurde
er
selbst
am
folgenden
Morgen
arg
misshandelt
und
nebst
einigen
anderen
Offizieren
vom
Arbeiter-
und
Soldaten-Rat
in
Haft
genommen.
Gewalttätigkeiten
in
Rosenthal,
wo
man
nach
geflüchteten
Offizieren
suchte,
schlossen
sich
an.
Es
verschwand
aber
der
Soldaten-Rat,
als
am
letzten
Februar
die
in
Wismar
stehenden
Truppenteile
aufgelöst
wurden,
und
im
Anschluss
daran
auch
der
Arbeiter-Rat,
der
am
2.
März
bekanntmachte,
dass
er
seine
Bürotätigkeit
schließe,
jedoch
bestehen
bleiben
und
nach
Bedarf
Sitzungen
abhalten
werde.
In
Weimar
wurde
der
Arbeiter-
und
Soldaten-Rat
am
21.
Februar
beim
Zusammentritt
der
Nationalversammlung
aufgelöst und hat sich wohl nur an wenig Orten länger hingefristet.
Seitens
der
Kirche
wurden,
da
die
Umwälzung
die
Trennung
von
Kirche
und
Staat
auf
ihr
Programm
setzte,
um
darauf
gerüstet
zu
sein,
Kirchenvertretungen
gebildet
und
demzufolge
in
Wismar
am
25.
und
26.
November
Vertreter
der
Gemeinden
gewählt
und
am
8.
Dezember die Kirchengemeinbeiräte eingeführt. — Die Beamten schlossen sich zu einem Beamtenbund zusammen.
Die
während
des
Krieges
hinausgeschobenen
Wahlen
zur
Erneuerung
des
Bürgerausschusses
fanden
auf
völlig
neuer
Grundlage
und
für
den
ganzen
Ausschuss
am
29.
Dezember
statt,
wählen
konnte
jeder
Mecklenburgische
Staatsangehörige,
der
sich
seit
drei
Monaten,
und
jeder
Reichsdeutsche,
der
sich
seit
sechs
Monaten
dauernd
in
der
Stadt
aufgehalten
hatte,
mochte
er
männlichen
oder
weiblichen
Geschlechts sein, wenn er nur 20 Jahre alt war. Unter gleichen Bedingungen war jeder wählbar.
Der
so
gewählte
Ausschuss
sah
wesentlich
anders
aus
als
der
frühere,
allein
durch
das
Erscheinen
von
Frauen.
Die
Sozialdemokraten
hatten
die
entschiedene
Mehrheit.
Nur
die
Zahl
der
Mitglieder
war
die
alte
geblieben.
Schon
in
der
zweiten
Sitzung
(am
4.
Februar)
wurde
beschlossen
öffentlich
zu
tagen
und
der
Rat
ersucht
bis
zur
Verrichtung
des
dafür
in
Aussicht
genommenen
Audienzsaales
die
Aula der Großen Stadtschule dazu zur Verfügung zu stellen. Am 25. Juli siedelte man in den Audienzsaal über.
Ein
von
der
Verfassungskommission
am
1.
April
vorgelegter
Entwurf
einer
neuen
Stadtverfassung
wurde
am
6.
Mai
genehmigt
und
dem
Rat
als
Entwurf
mit
dem
Ersuchen
überreicht
ihm
zuzustimmen
und
die
Bestätigung
des
Ministeriums
zu
erwirken.
Der
Rat
sah
den
Entwurf
für
unfertig
an
und
schlug
vor
die
Beschlussfassung
bis
zur
Fertigstellung
der
Städteordnung
des
Landes
auszusetzen.
Bald
darauf
aber
hatte
die
Mehrheit
des
Bürgerausschusses
die
Ansicht
gewonnen,
dass
der
Ausschuss
allein
das
Recht
habe
über
die
Verfassung
zu
beschließen
und
dass
nach
dem
Entwurf
der
Landesverfassung
die
ministerielle
Genehmigung
nicht
mehr
nötig
sei.
Demgemäß
beschloss
er
am
27.
Mai,
dass
die
von
ihm
angenommene
Stadtverfassung
am
15.
Juni
in
Kraft
treten
solle,
und
ersuchte
den
Rat
sie
zu
veröffentlichen.
Dieser
wollte
sein
Mitgesetzgebungsrecht
nicht
aufgeben,
glaubte
auch
nach
wie
vor
die
Bestätigung
des
Ministeriums
unentbehrlich
und
legte,
da
die
neue
Verfassung
seines
Dafürhaltens
nicht
ausgereift
war,
am
2.
Juni
einen
Gegenentwurf
vor.
Als
nun
der
Rat
die
Verfassung
nicht
bekanntmachte,
vielmehr
über
den
Streitpunkt
die
Entscheidung
des
Ministeriums
anrief,
sammelte
sich
am
Nachmittag
des
17.
Juni
vor
dem
Rathaus
eine
Menge
von
einigen
Hundert,
drang
z.
T.
in
das
Rathaus
und
forderte
die
sofortige
Veröffentlichung
der
Verfassung.
Die
Auseinandersetzung
des
Bürgermeisters
Dr.
Wildfang
über
die
Stellung
des
Rates
fand
kein
Gehör,
und
nunmehr
erklärte
der
Rat,
der
beim
Ministerium
eine
Stütze
zu
finden
erwarten
mochte,
einst-weilen
vom
Amt
zurücktreten
zu
wollen.
Der
Bürgerausschuss
war
einverstanden
und
bildete
unter
Billigung
des
Ministeriums
aus
zehn
seiner
Mitglieder
einen
stellvertretenden
Rat,
der
die
Geschäfte
sofort
übernahm
und
am
20.
Juni
die
vom
Bürgerausschuss
beschlossene
Verfassung
der
Seestadt
Wismar
bekanntmachte.
Am
25.
Juni
folgte
eine
Ortssatzung
über
die
Neuwahl
des
Rates.
Er
sollte
aus
besoldeten
und
unbesoldeten
Mitgliedern
bestehen
und
die
ersten
auf
zehn,
die
anderen
auf
fünf
Jahre
gewählt
werden.
Den
Bürgermeister
sollte
die
ganze
Bürgerschaft
aus
drei
vom
Bürgerausschuss
vorgeschlagenen
Bewerbern,
die
übrigen
Ratsmitglieder
der
Bürgerausschuss
wählen.
Am
20.
Juli
wurde
Rechtsanwalt
Raspe
zum
Bürgermeister
gewählt
und
am
29.
Juli
in
sein
Amt
eingeführt.
Die
Wahl
der
übrigen
Ratsmitglieder
fand
am
25.
Juli
statt,
am
31.
Juli
trat
der
stellvertretende
Rat
ab
und
am
1.
August
der
neue
Rat
sein
Amt
an.
Er
bestand
außer
dem
Bürgermeister
aus
vier
besoldeten
(davon
einem
Rechtsgelehrten)
und
sechs
nicht
besoldeten
Mitgliedern,
doch
hat
sich
seine
Zusammensetzung
im
Laufe
weniger
Jahre
unter
Änderung
der
Verfassung
dahin
geändert,
dass
1923
neben
dem
Bürgermeister
fünf
(neuerdings
vier,
wovon
2
Juristen)
besoldete
und
zwei
unbesoldete
Stadträte
den
Rat
bilden.
Es
wird
nämlich
seit
dem
7.
Oktober
1919
anstatt
der
um
die
Mitte
des
16.
Jahrhunderts,
zunächst
im
Lateinischen,
aufgekommenen
Bezeichnung
Senator
für
das
einzelne
Ratsmitglied
die
eines
Stadtrats
angewendet.
Anstatt
der
Benennung
Bürgerausschuss
(förmlich
früher:
Ausschuss
ehrliebender
Bürgerschaft)
bedient
sich
die
Tagesordnung
vom
4.
November
zuerst
der
in
der
Mecklenburgischen
Städteordnung gebrauchten: Stadtverordnetenversammlung.
Diese
eben
erwähnte
am
18.
Juli
1919
Gesetz
gewordene
Städteordnung
hatte
eine
Ortssatzung
der
Stadt
Wismar
zur
Städteordnung
vom
4.
März
1920
zur
Folge.
Sie
brachte
aber
auch
den
Fortfall
der
wichtigsten
Privilegien,
die
die
Stadt
vom
Mittelalter
her
sich
gerettet
hatte,
nämlich
des
Rechtes
der
autonomen
Gesetzgebung
und
der
selbständigen
Finanzgebarung.
Durch
das
Einführungsgesetz
zur
Landesverfassung
vom
17.
Mai
1920
wurden
endlich
die
den
Städten
Rostock
und
Wismar
zustehenden,
dem
Gebiete
des
öffentlichen
Rechts
angehörenden
Sonderrechte
aufgehoben,
nachdem
die
Gegenvorstellungen
Wismars
schon
am
29.
Juli
1919
durch
die
Beschlüsse
des
verfassunggebenden
Landtags
für
erledigt
erklärt
waren.
Das
wichtigste
dieser
Rechte
war
das
der
Ausübung
der
Polizeigewalt
kraft
eigenen
Rechts,
während
sie
seitdem
im
Auftrag
des
Staates
geübt
wird.
Zugleich
wurden
beide
Städte
der
von
ihnen
vertragsmäßig
für
das
Aufgeben
wertvollster
Steuerrechte
erworbenen
jährlichen
Renten
(für
Wismar
30.000
M.)
verlustig.
Die
als
Gegenleistung
gebotene
Besteuerung
des
Einkommens
der
Eximierten
war,
wenigstens
für
Wismar,
ein
Quark
und
ist
durch
die
Reichssteuergesetzgebung
zu
nichts
geworden
(Gesetz
vom
29.
März
1920).
—
Unverändert
geblieben
sind
die
Rechtsverhältnisse der Stadt zu den Geistlichen Hebungen.
Die
Bürger-
und
Volksschulen
zog
das
Land
am
1.
April
1921,
die
höheren
Schulen
am
1.
April
1921
an
sich.
Nur
die
Gebäude
und
die
sachlichen Schullasten blieben den Hebungen oder der Stadt.
Der Hafen ist am 1. April 1921 an das Reich übergegangen, wie die Reichsverfassung von 1919 (in §97) das bereits vorgesehen hatte.
Gegen
die
im
Mai
1919
geplante
Einrichtung
einer
Bürgerwehr
zu
Sicherung
von
Leben
und
Eigentum
lehnte
sich
die
Sozialdemokratie
mit
Erfolg
auf.
In
den
zu
demselben
Zwecke
begründeten
Ordnungsbund
aber
kam
aus
Mangel
an
Teilnahme
in
den
bürgerlichen
Kreisen kein Leben.
Ausgangs
Februar
1919
hatten
die
Neunziger
ihren
bisherigen
Garnisionsort
verlassen.
Dafür
rückte
am
3.
März
das
ehemals
in
Kolmar
stehende
Jägerbataillon
ein,
eine
noch
gut
disziplinierte
Truppe.
Als
es
aber
am
26.
Juni
nach
Hamburg
verladen
werden
sollte,
um
den
dortigen
Aufstand
mit
niederwerfen
zu
helfen,
widersetzten
sich
dem
junge
Burschen
und
entrissen
den
Jägern,
die
sich
nicht
wehren
durften,
z.
T.
ihre
Waffen.
Sie
mussten
die
Fahrt
von
Mecklenburg
aus
antreten.
Bei
ihrer
Rückkehr
am
25.
Juli
wurden
sie
wieder
schwer
beschimpft,
und
es
entstand
daraus
offene
Feindschaft
mit
den
Arbeiterkreisen.
Die
Folge
war,
dass
der
Rat
auf
Beschluss
des
Bürgerausschusses
beim
Reichswehrminister
die
Abberufung
der
Jäger
beantragen
musste,
unbekümmert
um
die
schwere
Schädigung,
die
das
für
die
Stadt
bedeutete.
Die
zuständige
Befehlsstelle
freilich,
der
die
Entscheidung
zugewiesen
war,
lehnte,
wie
am
6.
Oktober
bekanntgegeben
wurde,
das
Gesuch
ab.
Dennoch
wurde
am
Ende
des
Jahres
bestimmt,
dass
die
Jäger
Wismar
räumen
und
an
ihre
Stelle
eine
Hundertschaft
der
Sicherheitswehr
treten
sollte.
Diese
ihrerseits
verwandelte
sich,
da
der
Friedensvertrag
dem
Reich
nur
eine Militärmacht von 100.000 Mann zugesteht, bald in eine schwache Abteilung der Sicherheitspolizei.
Die
fast
siebenhundert
Jahre
lang
bestandene
und
durch
das
herbste
Unglück
hindurch
gerettete
freie
Selbstverwaltung
der
Stadt
ist
durch
die
neuen
Ereignisse
wohl
für
immer
beseitigt
worden,
ob
sie
in
der
engeren
Verbindung
mit
dem
Land
und
dem
Reich
glücklicher sein und sich wirtschaftlich erholen wird, muss die Zukunft lehren.