13. Kapitel
Der dreißigjährige Krieg und die Abtretung Wismars an Schweden.
Durch
die
Züge
der
Parteigänger
des
Winterkönigs
war
der
Krieg,
unter
dessen
Geißel
Deutschland
dreißig
Jahre
hindurch
leiden
sollte,
von
Böhmen
nach
Norddeutschland
hinübergespült
worden
und
durch
Tillys
Vorgehen
in
den
norddeutschen
Bistümern
König
Christian
von
Dänemark,
der
auf
diesem
Boden
seine
Macht
zu
erweitern
gedacht
hatte,
auf
den
Plan
gerufen.
Gegen
ihn
stellte
Kaiser
Ferdinand
Albrecht
von
Waldstein
ins
Feld.
Die
geschlagenen
Dänischen
Truppen
zogen
sich
unter
Begünstigung
durch
die
Herzöge
ins
Mecklenburgische
hinein,
und
Tilly
und
Waldstein
folgten
ihnen
nach.
Auf
das
Ansinnen
des
Königs,
Wismar
besetzen
oder
seine
Truppen
hindurchführen
zu
dürfen,
ging
der
Rat
nicht
ein,
ebenso
wenig
wie
er
sich
entschließen
konnte,
herzogliches
Volk
aufzunehmen.
Am
9.
August
1627
erschien
der
Dänische
General
Markgraf
Georg
Friedrich
von
Baden-Durlach
vor
der
Stadt
und
führte
in
den
nächsten
Tagen
sein
auf
14.000
Mann
geschätztes
Heer
daran
vorüber
nach
Poel.
Dänische
Kriegsschiffe,
unter
deren
Schutz
das
Kriegsvolk
abgeholt
wurde,
nahmen
Ende
September
und
Anfang
Oktober
vier
beladen
heimkehrende
Bergenfahrer
und
zwei
andere
Schiffe
aus
dem
Hafen
weg
und
sperrten
den
Hafen
bis
Anfang
November.
Sie
stellten
sich
nochmals
im
April
und
Ende
Juni
des
nächsten
Jahres
im
Hafen
ein,
um
die
Einfahrt
zu
versenken
und
die
Stadt
und
ein
Kaiserliches
Schiff
mit
etwa
40
Kugeln
von
20 bis 26 Pfund zu beschießen.
Den
Dänen
auf
dem
Fuße
folgte
der
Waldsteinische
General
Hans
Georg
von
Arnim
und
forderte
Einlass
in
Wismar.
Wohl
hatte
die
Stadt,
die
seit
etwa
1620
einen
Stadthauptmann
und
andere
Offiziere
in
Dienst
hatte,
um
die
Bürger
militärisch
auszubilden,
einige
Soldaten
angeworben,
seit
dem
Spätherbst
1626
an
der
Verstärkung
der
Befestigungen
gearbeitet
und
verfügte
über
50
bis
60
Geschütze.
Auch
wollten
sich
die
Bürger
zur
Wehr
setzen,
und
lehnte
man
demgemäß
anfänglich
(22.
August)
die
Aufnahme
der
Kaiserlichen
Besatzung
ab.
Aber
auf
Zureden
und
unter
Vermittlung
Herzog
Adolf
Friedrichs,
der
eine
Verteidigung
für
völlig
unmöglich
hielt,
wurde
am
10.
Oktober
ein
Vertrags
mit
Arnim
geschlossen,
wonach
Wismar
unbeschadet
der
Hoheitsrechte
und
Gerechtsame
der
Landesherren
seine
Tore
öffnete
und
1.000
Mann
bis
zum
Frieden
mit
Dänemark
aufnehmen
und
unterhalten
sollte.
Die
Torschlüssel
wurden
zwischen
dem
Kommandanten
und
dem
Rat
geteilt.
Die
Bürger
sollten
nicht
entwaffnet
werden
und
dem
Rat
verblieb
die
Gerichtsbarkeit
über
sie.
Soldaten
sollten
über
Bürger
vor
ihm,
Bürger
über
Soldaten
vor
dem
Kommandanten
klagen.
Durch
Eingehen
dieses
Vertrages
hörte
die
Stadt
auf,
Herr
ihrer
Entschlüsse
zu
sein,
und
es
begannen
für
sie
Drangsale,
wie
sie
bis
dahin in ihrer Geschichte unerhört gewesen waren.
Noch
am
selben
Abend
rückten
die
Truppen
vom
Hafffeld
her
ein.
Gemäß
der
von
Arnim
am
18.
Oktober
erlassenen
Quartierordnung
übernahm
das
Land
es,
für
3
Monate
den
Sold
für
das
Kriegsvolk
aufzubringen.
Von
der
Stadt
aber
sollten
die
Offiziere
Geldservis,
die
Mannschaften
Quartier,
Holz,
Licht,
Salz
und
Essig
und,
wenn
nicht
sofort
der
Sold
für
einen
Monat
gegeben
werden
könne,
die
Offiziere
etwas
an
Geld,
die
Mannschaften
aber
notdürftige
Verpflegung
erhalten.
Bestimmte
Abmachungen
mit
Wismar
liegen
nicht
vor.
Oberst
Hebron,
dessen
Regiment
zuerst
dort
lag,
behauptete
später,
ihm
sei
die
Stadt
als
Unterhalt
dafür
angewiesen,
während
diese
sich
auf
eine
im
November
von
Arnim
in
Einvernehmen
mit
Waldstein
getroffene
Entscheidung
berief,
wonach
sie
außer
den
Reallasten
monatlich
nur
10.000
Gulden
für
das
Volk
und
2.000
Gulden
für
den
Stab,
also
im
ganzen
monatlich
18.000
Mark
und
zwar
allein
für
die
Zeit
von
drei
Monaten
aufbringen,
das
Doppelte
aber
zu
der
allgemeinen
Kontribution
abführen
sollte.
Bald
muss
die
vereinbarte
Zahl
der
Soldaten
überschritten
sein.
Am
6.
November
sollen
ihrer
2.000,
am
22.
November
gar
3.000
in
Wismar
gelegen
haben,
was
ein
Bericht
Arnims
an
Waldstein
am
20.
Februar
1628
für
die
damalige
Zeit
bestätigt.
Eine
Gesandtschaft
an
den
Kaiser
und
Bemühungen
beim
Reichsvizekanzler
von
Stralendorf
(unter
Ausnutzung
von
Beziehungen
zu
seinem
Großvater
und
einem
Vetter)
um
Erleichterung
führten
zu
nichts.
Oberst
Hebron
aber
verlangte
bei
Weitem
mehr,
als
die
Stadt
nach
des
Generals
Bestimmung
leisten
sollte.
Er
forderte
im
Februar
allein
für
den
ersten
Monat
seines
Aufenthalts
27.000
Taler,
von
Verehrungen,
fürstlicher
Tischhaltung
und
sonstigem
Aufwand,
auch
von
Futteransprüchen
ganz
abgesehen,
während
die
Stadt
mit
23.200
Talern,
wie
sie
meinte,
mehr
aufgebracht
hatte,
als
wozu
sie
verpflichtet
war.
Um
seine
Forderungen
durchzusetzen,
verbot
Hebron
dem
Rat,
vom
14.
bis
18.
Februar
das
Rathaus
zu
verlassen
und
ließ
mehrmals
Soldaten
mit
geladenem
Gewehr
und
brennenden
Lunten
aufziehen,
nachts
die
Trommeln
rühren
und
drohte
den
Ratmannen
und
angesehensten
Bürgern
20,
30
und
mehr
Soldaten
in
die
Häuser
zu
legen,
bis
sich
der
Rat
bequemte,
ihm
4.000
Taler
als
Rest
zu
zahlen
und
eine
Verschreibung
über
21.000
Taler
auszustellen,
die
bis
Ostern
übers
Jahr
gezahlt
sein
sollten.
Dabei
behielt
sich
aber
der
Rat
Berufung
an
Waldstein
und
Arnim
offen,
und
Gesandtschaften
an
diese
brachten
auch Abhilfe.
Waldstein
hatte
nämlich
für
seine
Forderungen
an
den
Kaiser
wahrscheinlich
schon
am
9./19.
Dezember
1627
Mecklenburg
zugesagt
erhalten,
am
16./26.
Januar
1628
war
es
ihm
verkauft,
und
am
22.
Januar/1.
Februar
waren
die
Stände
an
ihn
verwiesen
worden.
Am
6./16.
Juni
1629
folgte
die
erbliche
Belehnung,
22.
Januar
1630
bis
1.
Februar
die
Huldigung
der
Stände.
Die
Stadt
leistete
ihrem
neuen
Herrn Pfandhuldigung 16. April 1628, Erbhuldigung am 29. Januar 1629 war er vom 21 bis 31. Oktober in Wismar anwesend.
Er
war
nicht
gemeint,
sich
sein
Land
und
seine
Städte
durch
die
Habsucht
der
Obersten
verderben
zu
lassen,
und
hielt
seine
Hand
über
die
Stadt.
Er
verbot
weitere
Forderungen
(1.
April),
rief
Hebron
samt
seinem
Regiment
ab
und
zwang
ihn,
der
selbst
unmittelbar
nach
Erpressung
der
Verschreibung
abgereist
war,
diese
zurückzugeben.
Sie
wurde
dem
Rat
am
20.
Juni
durch
S.
Julian
zugesandt.
Vier
Kompanien
des
Hebronschen
Regiments
zogen
am
29.
April,
die
letzten
6
am
11.
Juli
ab.
Ersetzt
wurden
sie
durch
5
Kompanien
Dietrichsteins,
der
seinerseits
am
30.
März
1629
die
Stadt
verließ
und
dessen
Nachfolger
am
8.
März
1630
Oberst
Kaspar
Freiherr
von
Gramb,
Herr
auf
Potenstein,
Kostelitz
und
Wamberg,
wurde.
Die
Bitte
Wismars,
die
Garnison
auf
1.000
Mann
zu
verringern
(20.
August
1629)
wurde
wegen
drohender
Gefahren
abgeschlagen,
und
es
trat
noch
eine
Verstärkung
ein.
Mitte
Dezember
1630
lagen
2.700
Mann,
am
17.
Februar
1631
17
Kompanien
in
der
Stadt,
und
am
24.
d.
M.
rückten
weitere
3
ein.
Um
die
Lasten
wenigstens
in
etwas
zu
erleichtern,
hatte
Waldstein
am
11.
April
1628
verfügt,
dass,
so
lange
Garnison
in
Wismar
läge,
dort
keine
Landeskontribution
erhoben
werden
sollte,
und
auch
für
1629
diese
Abgabe
erlassen.
Gefordert
wurde
sie
aufs
Neue
von
Dezember
1629
an
und
zwar
in
einem
monatlichen
Betrag
von
1.000
Talern,
woneben
seit
dem
1.
Juli
1630
für
das
Militär
monatlich
800
Taler
verlangt
wurden.
Die
weitere
Verfügung
Waldsteins
vom
3./13.
Juli
1628,
dass
die
Stadt
nur
Quartier
geben
solle,
muss
wirkungslos
geblieben
sein.
Besonders
schlimm
war,
dass
sie,
wenn
das
Land
die
für
ihre
Garnison
erforderten
Gelder
nicht
bereit
hatte,
vorschießen
musste
und
dass
die
Bemühungen
um
Ersatz
dieses
Vorschusses
vergeblich
blieben.
Am
1.
November
1630
hatte
Wismar
an
solchen
Vorschüssen
7.300
Taler
zu
fordern.
Übrigens
musste
man,
wie
der
Rat
am
11.
April
1628
bekannt
machte,
nach
der
Ordnung
des
Statthalters
S.
Julian
den
Soldaten
neben
Quartier
und
Essen,
wie
das
Haus
es
vermochte,
täglich
drei
Stop
Bier,
den
Gefreiten
fünf
Stop
geben.
Ein
Stop
hielt
nahezu
ein
Liter.
Die
Bürger
hatten
geklagt,
dass
die
Soldaten
so
viel
Bier
verlangten,
als
sie
bis
in
die
Nacht
hinein
nur
"verschwenden"
könnten.
Seit
Waldstein
Ende
Juli
1629
sein
Herzogtum
Mecklenburg
verlassen
hatte
und
besonders
seit
er
1630
im
August
des
Oberbefehls
entsetzt
war,
steigerten
sich
wiederum
die
Bedrückungen,
und
wurden
die
Forderungen
unbarmherzig
eingetrieben.
Durch
Einsperrung
und
durch
Einlegung
von
Tribuliersoldaten
wurde
im
März
1631
der
Rat
gezwungen,
Geld
und
Lieferungen
zu
bewilligen,
trotzdem
am
14.
Januar
der
Waldsteinische
Statthalter
dem
Kommandanten
gegenüber
die
Lage
der
Stadt
erbarmenswert
genannt
hatte,
und
es
wird
wenig
geholfen
haben,
dass
Tilly
(der
beiläufig
gesagt,
am
14.
Juni
1629
in
Wismar
weilte)
am
26.
März
Milderung
der
Lasten anordnete.
Die
Folge
der
Erpressungen
war
eine
Flucht
der
Bürger,
namentlich
der
wohlhabenden,
was
Verwüstung
und
Einreißen
der
verlassenen
Häuser
nach
sich
zog.
Auch
später
noch,
um
das
gleich
anzuschließen,
war
es
nach
einer
Prozess-Schrift
von
1648
allgemein
üblich,
bei
sonst
mangelndem
Vermögen
ererbte
Häuser
"
den
Kirchen
und
Zinseherren
stehen
zu
lassen,
bis
sie
dann
entliehen
gar
herunderfallen,
wie
man
deren
noch
viele
und
zwar,
so
vornehme
leute
gewesen,
ernennen
konte".
Nach
notariellem
Zeugnis
vom
3.
Februar
1631
waren
773
Häuser
und
Wohnungen
wüst
(d.
h.
unbewohnt)
und
sehr
verdorben
und
davon
137
gänzlich
niedergebrochen.
Gemäß
den
Aufzeichnungen
Köppes
waren
nach
Grambs
Abzug
(Januar
1632)
noch
291
Häuser,
288
Buden
und
30
Keller
bewohnt,
während
35
Häuser
und
79
Buden
niedergebrochen
und
77
Häuser
und
136
Buden
abgebrochen
waren.
Demgegenüber
verzeichnet
eine
ins
einzelne
gehende
notarielle
Aufnahme
vom
13.-
16.
April
1633
als
wüst,
abgebrochen
oder
niedergebrochen
201
Häuser,
493
Buden,
30
Keller,
2
Scheunen,
insgesamt
726
Baulichkeiten.
Stimmen
diese
Zahlen
auch
nicht
gerade
miteinander
überein,
so
werden
sie
dennoch
als
im
Ganzen
zuverlässig
anzusehen
sein.
Man
konnte
von
der
Lübschen
Straße
(ostwärts
der
Beginen-Straße)
aus
über
die
Böttcher-
Straße
und
die
Breite
Straße
bis
zur
Grube
hin
über
lauter
verwüstete
Plätze
gehen,
in
der
unteren
Lübschen
Straße
aber
wurde
um
1650
Korn
angebaut.
Ein
erschreckendes
Bild,
wenn
wir
auch
im
jüngsten
Krieg
Furchtbareres
haben
wahrnehmen
müssen.
Denn
im
Ganzen
kann
Wismar
um
1630
knapp
2.000
Häuser,
Buden
und
Wohnkeller
gezählt
haben,
1677
hatte
es
nach
dem
Alten
Stadtbuch
1.151 Wohngelasse.
Aber
nicht
nur
Quartier
mit
Nebenleistungen
und
Kontribution
wurden
von
den
Bürgern
verlangt,
sondern
auch
Fronarbeit.
Denn
sehr
bald
hatte
Waldstein
begonnen,
die
bis
dahin
aus
Stadtmauern,
Wall
und
einigen
Zingeln
oder
Rundeelen
bestehenden
Befestigungen
ausgiebig
zu
verstärken.
Die
Arbeiten
waren
am
5.
Februar
1628
in
Betrieb
und
dauerten
seither
unablässig
an.
Im
folgenden
Jahr
wurde
der
Aderholm
oder
Holm,
die
kleine
mitten
im
Hafen
gelegene
Insel,
befestigt.
Er
wurde
von
den
Fremden
in
Walfisch
umgetauft.
Vor
der
Windpforte
entstand
unmittelbar
vor
dem
Stadtgraben
ein
Kastell,
das
Neue
Werk.
Das
Land
dafür
wurde
der
Stadt
und
den
Privaten
ohne
Entschädigung
genommen.
Auch
daran
war
nicht
zu
denken,
dass
etwa
die
Stadt
dem
einzelnen
dadurch
betroffenen
Bürger
irgend
geholfen
hätte.
Der
Hopfenbau
vor
dem
Poeler
Tor
wurde
am
6.
Oktober
1629
verboten.
Zu
weiterer
Sicherung
wurde
die
Bürgerschaft
im
Dezember
1630
entwaffnet,
und
diese
Maßregel
im
folgenden
Sommer
noch
weiter
durchgeführt.
Die
Stadt
selbst
musste
ihre
alten
Geschütze
hergeben,
und
Gramb
ließ
daraus
12
Sechspfünder
gießen,
auf
die
das
städtische
Wappen
gestochen
wurde
und als deren Eigentümer er Wismar am 17. Dezember 1631 ausdrücklich anerkannte.
Außer
für
die
Garnison
musste
auch
für
Schiffsvolk
Quartier
beschafft
werden.
Denn
Graf
Philipp
von
Mansfeld,
des
Königs
von
Spanien
Rat
und
Oberadmiral
in
den
Niederlanden,
der
seit
dem
März
1628
in
Wismar
war,
versuchte
für
den
Keiser
eine
Flotte
zu
schaffen.
Er
kaufte
ein
in
Bau
befindliches
Schiff,
das
er
vergrößern
ließ,
und
den
letzten
Spanienfahrer,
außerdem
ein
Schiff
in
Rostock.
Dazu
nahm
er
3
Dänische
Schuten,
wovon
er
eine
zu
Kriegszwecken
umbauen
ließ,
und
baute
in
Wismar
eine
Pinke
oder
Galei
und
zwei
Orlogschiffe,
ein
drittes
in
Neustadt.
Waldstein
ließ
dazu
im
Januar
1629
7
Schiffe
aus
Danzig
kommen,
denen
im
Februar
1630
ein
achtes
folgte.
Mansfeld
verließ
Wismar
am
18.
Juli
1629.
Im
Sommer
1631
lagen
11
Orlogschiffe
auf
der
Reede.
Die
Mannschaft stammte z. T. aus dem berufenen Seeräubernest Dünkirchen.
Während
dieser
Jahre
lag
aller
Handel
danieder.
Hatten
seit
1627
die
Dänen
mit
einigen
Unterbrechungen
den
Hafen
gesperrt,
so
lösten
sie
im
Juli
1629
die
Schweden
ab.
Was
aber
an
Verkehr
möglich
blieb,
erschwerte
Graf
Mansfeld,
indem
er
es
von
Pässen
abhängig
machte,
die
er
ausstellte.
Der
Verkehr
mit
dem
Lande
litt
wieder
darunter,
dass
die
Soldaten
auf
den
Torwachen
die
Bauern
schatzten
und prügelten.
Im
Mai
1629
schloss
Waldstein
mit
Christian
von
Dänemark
zu
Lübeck
Frieden,
wenige
Wochen
danach
wurde
das
Restitutionsedikt
erlassen.
Am
24.
Juni
1630
landete
Gustaf
Adolf
in
Pommern.
Er
drängte
die
kaiserlichen
Truppen
langsam
zurück
und
rückte
von
Osten
und
Südosten
in
Mecklenburg
vor.
Am
22.
August
1631
hatten
seine
Truppen
Wismar
schon
eingeschlossen,
das
der
Kaiser
nicht
allzu
lange
vorher
neben
Rostock
und
anderem
Gebiet
dem
Dänenkönig
angeboten
hatte.
Da
jedoch
die
Einnahme
Rostocks
wichtiger
war,
wurde
gegen
Wismar
zunächst
nichts
Ernstliches
unternommen,
und
erst
am
7.
Januar
1632,
als
die
Vorräte
aufgebraucht
und
weder
Mittel
zum
Widerstand
waren
noch
Hoffnung
auf
Entsatz,
sah
sich
Oberst
Gramb
genötigt,
die
Stadt
an
den
unter
dem
Schwedischen
Feldmarschall
Achatius
Thott
stehenden
Obersten
Wilhelm
v.
Talchuin,
genannt
Lohausen,
zu
übergeben,
vorbereitet
war
die
Übergabe
durch
einen
am
20.
November
abgeschlossenen
Waffenstillstand.
Der
Besatzung
wurde
freier
Abzug
mit
fliegenden
Fahnen
und
Musik
zugestanden,
die
Soldaten
unter
Gewehr
mit
brennenden
Lunten,
Kugeln
im
Munde,
von
Geschützen
durfte
Gramb
3
mit
sich
fortführen.
Er
sollte
am
10.
Januar
den
Ausmarsch
beginnen
und
unter
Schwedischem
Geleit
seinen
Weg
ins
Brandenburgische
nehmen.
Die
Werke
mussten
unversehrt
überliefert
und
die
Minen
nachgewiesen
werden.
Am
12.
Januar
zogen
die
Kaiserlichen ab.
Die
Rechnungen,
die
von
der
Stadt
über
ihre
Leistungen
an
die
Obersten
und
die
Garnison
aufgestellt
sind,
lassen
sich
schwer
nachprüfen,
und
es
ist
bei
der
Art
ihrer
Aufmachung
kaum
ein
unanfechtbares
Ergebnis
zu
gewinnen.
Man
wird
auch
annehmen
müssen,
dass,
wie
es
bei
allen
alten
Schadensrechnungen
der
Fall
ist,
die
Posten
lieber
zu
hoch
als
zu
niedrig
eingesetzt
sind.
Mögen
daher
die
Zahlen
anfechtbar
sein,
so
ist
doch
Wismar
während
der
Belegung
mit
Waldsteinscher,
danach
kaiserlicher
Garnison
über
die
Maßen
ausgesogen.
Gleich
im
ersten
Winter
musste
der
Lottacker,
da
es
nicht
glückte,
ihn
in
Hamburg
zu
verpfänden,
an
die
Bürger
verkauft
und
diese
zum
Ankauf
genötigt
werden.
Auch
die
Herrenlötte
wurden
veräußert
und
der
Rat
für
deren
Nutzung
durch
eine
feste
jährliche
Zahlung
abgefunden.
Die
vorbehaltene
Einlösung
hat,
so
lange
sie
tatsächlich
möglich
war,
nicht
vorgenommen
werden
können.
Noch
beredter
spricht
für
die
eingetretene
Not
der
Umstand,
dass
die
Bürger
im
Anfang
des
Jahres
1631
sich
um
Pässe
bemühen mussten, um ihren Hausrat in Lübeck zu Geld zu machen.
Die
Geldleistungen
der
Stadt
und
der
Bürger
an
Oberste
und
Garnison
werden
von
September
1627
bis
zum
20.
März
1628
auf
81.193
Taler
(wovon
4.318
für
Hebrons
Tafel
und
Gäste)
angegeben,
von
September
1627
bis
Juli
1631
eingeschlossen
auf
189.123
Taler,
von
Anfang
an
bis
zum
Abzug
Grambs
auf
209.513
Taler.
Der
an
Häusern
und
Dörfern
angerichtete
Schaden
wird
auf
172.379
Taler
berechnet,
die
Aufwendungen
für
die
Befestigung
auf
8.063,
an
Landeskontribution
waren
44.633
Taler
aufgebracht.
Der
Behörde,
die
die
Kontributionen
und
den
Servis
einzuziehen
hatte
und
der
auch
die
dem
Rat
durch
Waldstein
überlassene
Aufteilung
und
Anweisung
der
Quartiere
für
das
Militär
zugewiesen
war,
wurde
Quartierkammer
benannt
und
blieb
unter
diesem
Namen
bis
1903
bestehen,
wo
sie
in
Steuer-Behörde
umgetauft
wurde.
Und
das
mit
Recht,
denn
die
alten
von
der
Kämmerei
und
für
die
Wasserleitung
einzuziehenden
Steuern
waren
den
für
die
Militärlasten
und
das
Land
auferlegten
gegenüber
geringfügig
und
ihre
Ausschreibung
und
Einziehung ebenso wie die neuerer städtischer längst auch auf die Quartierkammer übergegangen.
Zu
all
den
Nöten
hatte
sich
eine
pestartige
Krankheit
gesellt.
Sie
ist
schon
1625
wahrnehmbar,
übrigens
auch
durch
eine
Kanzelabkündigung
vom
26.
Juni
d.
J.
bezeugt,
während
in
gewöhnlichen
Zeit
laufen
im
jährlichen
Durchschnitt
bei
den
drei
Pfarrkirchen
für
94
Verstorbene
Glockengeld
gezahlt
wurde,
war
solches
in
jenem
Jahre
für
532
zu
entrichten.
Die
im
Ganzen
zuverlässig
geführten
Rechnungen
darüber
sind
aber
eine
gute
Grundlage
für
die
Berechnung
der
Sterblichkeit,
weil
nur
Arme
ohne
Glocken
begraben
wurden,
Armenleichen
hat
es
immer
nur
wenig
gegeben.
Bei
weitem
schlimmer
war
das
als
Pestjahr
bezeichnete
Jahr
1630.
Damals
sind
nach
den
gleichen
Rechnungen
nicht
weniger
als
1.008
Personen
mit
Glocken
beerdigt
worden.
Eine
über
das
Doppelte
des
Gewöhnlichen
hinaus
vermehrte
Sterblichkeit
weisen
noch
die
Jahre
1627
bis
1629
und
1631
auf
mit
einem
Durchschnitt
von
239
Todesfällen.
Die
wiederum
als
Pestjahre
geltenden
1638
und
1639
überschreiten
mit
440
und
407
das
Vierfache,
wenn
in
der
Kriegschronik
die
Dauer
der
Pest
von
1630
auf
3
Jahre
angegeben
ist,
so
wird
man
von
1628
an
gerechnet
haben,
wo
sowohl
der
Tod
des
Bürgermeisters
Eggebrecht
(Ende
August)
wie
der
der
Hausfrau
Jakob
Kochuts
(30.
Oktober)
der
Pest
zugeschrieben
wurde.
Diese
letzte
bekam
deshalb
nicht
das
Leichenlaken
der
Marienkirche.
Dass
man
sich
bei
stark
ansteckenden
Krankheiten
vor
Berührung
hüten
müsse,
wusste
man
seit
Jahrhunderten
und
hatte
deshalb
1350
die
Totenklagen
im
Sterbehaus
verboten
und
1464
die
Märkte
in
Holstein
abgestellt.
Namentlich
im
17.
Jahrhundert
bildete
man
diese
Vorsichtsmaßregel
weiter
aus.
Sonst
wusste
man
sich
wohl
wenig
Rat.
Insbesondere
fürchtete
man
üble
Gerüche
und
erwartete
von
anderen
Heil.
Deshalb
wurden
bei
der
Pest
1604
von
Kämmerei
wegen
Lavendel,
Krauseminze
und
Rauchknöpfe
wohl
für
die
Sitzungen
des
Rates
und
der
Behörden
gekauft.
Durchräucherung
der
Briefe
als
Mittel
gegen
Übertragung
der
Krankheit
findet
sich
1713
angewandt.
Den
Soldaten
wird
Schuld
gegeben,
dass
sie
sich
1630
an
die Vorschriften nicht kehrten, die der Ansteckung Vorbeugen sollten.
Mögen
auch
zu
anderen
Zeiten
so
bösartige
Krankheit
in
nicht
in
so
rascher
Folge
wie
1625,
1630,
1638
wiedergekehrt
sein
und
haben
wir
auch
nicht
die
Möglichkeit,
die
Berichte
der
Chroniken
wie
hier
durch
genaue
Zahlen
zu
bestätigen
oder
zu
ergänzen,
so
lässt
sich
doch
aus
der
Überlieferung
erkennen,
dass
arg
ansteckende
todbringende
Krankheiten
zum
Erschrecken
oft
gewütet
haben,
und
dadurch
wie
durch
eine
ungemein
große
Kindersterblichkeit
wird
sich
so
ziemlich
die
so
auffällige
Erscheinung
erklären,
dass
die
Ausmaße
der
alten
Städte
bis
auf
wenige
Ausnahmen
vom
14.
Jahrhundert
bis
in
den
Anfang
des
19.
im
ganzen
unverändert
bleiben
konnten.
Dass
Wismar
in
Hinsicht
auf
Krankheiten
und
Sterblichkeit
anders
als
andere
Städte
gestanden
haben
sollte,
ist
nicht
anzunehmen.
Von
der
Pest
der
Jahre
1350
und
1376
ist
im
4.
Kapitel
gehandelt
worden.
Außerdem
sind
aus
dem
Mittelalter
für
Wismar
noch
die
Jahre
1367,
1397,
1405,
1439,
1450,
1451,
1464,
1486,
1495
und
1496
als
Pestjahre
überliefert
oder
durch
eine
auf
den
Grabsteinen
festzustellende
stärkere
Sterblichkeit
als
solche
erkennbar.
Aus
jüngerer
Zeit
dürfte
die
Seuche
des
Englischen
Schweißes
von
1529
am
bekanntesten
sein.
Später
brachten
nach
den
Wismarschen
Überlieferungen
die
Jahre
1549,
1565,
1580—1563,
1595
und
1604
Pestilenz
und
große
Sterblichkeit.
Nach
dem
dreißigjährigen
Krieg
finden
wir
zwar
Warnungen
vor
der
Pest,
die
insbesondere
in
Polen,
Ungarn
oder
in
der
Levante
herrschte,
sehr
häufig,
für
die
Stadt
selbst
jedoch
sind
bis
an
das
19.
Jahrhundert
hinan
nur
noch
die
Epidemien
von
1658,
1660,
1676,
1680—1682,
1693
und
1710
zu
belegen.
Vermutlich
würde
eine
statistische
Durcharbeitung
der
Kirchenrechnungen
unsere Kenntnis hierüber bereichern.
Krankheiten
zu
bekämpfen
war
man
wenig
gerüstet.
Zwar
sind
Ärzte
oder
Physiker
in
der
Stadt
fast
so
früh
bezeugt,
wie
unsere
Nachrichten
überhaupt
zurückreichen
—
der
erste
des
Namens
Hinrik
zwischen
1250
und
1258
—
aber
an
wissenschaftlich
vorgebildete
Ärzte
darf
man
dabei
nicht
denken.
Fast
ausnahmslos
werden
es
Barbiere
gewesen
sein,
die,
wie
sie
ihrem
Beruf
nach
noch
weit
über
das
Mittelalter
hinaus
zugleich
Wundärzte
und
Aderlasser
waren,
sich
durch
Überlieferung,
und
die
besten
sicher
auch
durch
eigene
Beobachtung,
Kenntnisse
von
Krankheiten
und
deren
Behandlung
angeeignet
hatten.
Neben
ihnen
treten
Naturärzte,
wie
wir
sagen
würden,
auf,
auch
Ärztinnen;
vorzüglich
gaben
sich
Scharfrichter
mit
Kuren
ab.
Dagegen,
dass
sich
Unzüchtige
der
Wundbehandlung
beflissen,
werden
sich
auch
die
Wismarschen
Barbiere
gewehrt
haben,
wie
es
für
Lüneburg
aus
dem
Jahre
1563
bezeugt
ist.
Dort
hatten
sie
nichts
dagegen,
wenn
solche
Wettbewerber
sich
mit
Bruchschneiden,
Steinschneiden
und
Starstechen
befassten,
was
sie
selbst
nicht
gelernt
hätten.
Noch
der
als
Stadtarzt
(der
Heren
arste)
bezeichnete
Meister
Asmus
Wittenborch
war,
wie
seine
nachgelassenen
Geräte
erweisen
(1549),
Barbier.
Der
erste
studierte
Arzt,
der
unseres
Wissens
seinen
Wohnsitz
in
Wismar
hatte,
war
der
Pfarrer
von
St.
Georgen,
Meister
Gerd
Werkman
aus
einer
bekannten
Wismarschen
Familie
(gest.
1464).
Er
war
gemäß
seinem
Grabstein,
dem
wir
dies
Wissen
danken,
Lizenziat
in
der
Arzneiwissenschaft.
Vor
ihm
war
der
1366
zum
Pfarrer
an
St.
Marien
berufene
Schweriner
Domherr
Dietrich
Kalsow
Bakkalaureus
in
der
Medizin
gewesen.
Dass
sich
auch
sonst
einheimische
Geistliche
mit
Arzneikunde
beschäftigten,
möchte
daraus
zu
schließen
sein,
dass
z.
B.
der
Pfarrer
zu
Hornstorf
Johann
von
Warin
dem
Kleriker
und
Stadtschreiber
Hinrik
Balsee
1390
ein
medizinisches
Buch
vermachte,
während
aber
Werkman
nicht
als
berufsmäßiger
Arzt
angesehen
werden
kann,
war
das
Dr.
Nik.
Scholle,
den
Herzog
Magnus
1499
als
seinen
Leibarzt
in
Dienst
nahm.
Erst
einige
Jahrzehnte
später
stellte
der
Rat
in
der
Person
des
Dr.
Joh.
Hellewedder
(gest.
1547)
einen
studierten
Stadtarzt
oder
Physikus
an,
seit
dem
17.
Jahrhundert
gewöhnlich
deren
zwei.
Sie
hatten
nicht
allein
für
das
Gericht
Gutachten
abzugeben,
sondern
waren
auch
verpflichtet,
den
Bürgern
jederzeit
mit
ihrem
Rat
und
ihrer
Hilfe
beizustehen
und
durften
sich
deshalb
höchstens
vier
Tagereisen
weit
aus
der
Stadt
entfernen.
Im
19.
Jahrhundert
wurde
der
Kreisphysikus
auch
als
Stadtphysikus
angestellt,
bis
1914
wieder
in
dem
1918
während
seiner
Tätigkeit
im
Felde
dahingerafften
Dr.
Ad.
Götze
ein
selbständiger
Stadtarzt
berufen
wurde
—
der
letzte.
Der
letzte
Subphysikus
war
der
1890
verstorbene
Dr.
med.
Ludw.
Techen.
Dass
die
Vorbildung
der
früheren
studierten
Ärzte
nicht
immer
rein
medizinisch
war,
belegt
das
Beispiel
des
1565
an
der
Pest
verstorbenen
mag.
Jakob
Middag,
der
vorher
Schulrektor
zu
Husum
war.
Während
noch
1669
nach
Dr.
Anton
Herzbergs
Tode
nur
ein
Arzt in Wismar war, finden wir in der ersten Hälfte des folgenden Jahrhunderts für kurze Zeit ihrer bereits fünf nebeneinander.
Von
Zeit
zu
Zeit
gaben
übrigens
fremde
Ärzte
oder
auch
Quacksalber
Gastrollen,
vor
allem
wohl
Okulisten
und
Steinschneider,
einmal
auch
ein
Seiltänzer
(Leitertänzer),
dem
der
Rat
1707
ein
Zeugnis
über
seine
Künste
ausstellte
und
namentlich
bezeugte,
dass
er
einem
schwerhörigen Bürgermeister wieder zu seinem Gehör verholfen hätte.
Der
erste
Augenarzt,
der
sich
in
Wismar
niederließ,
war
Dr.
Albrand
(1898—1900),
der
erste
Spezialarzt
(für
Nase
und
Ohren)
Dr.
Schröder
(seit
1913).
Als
homöopathischer
Arzt
war
Dr.
Rentsch
tätig
(1850—1885).
Er
hat
keinen
Nachfolger
gefunden,
da
die
Jenischensche
Stiftung,
die
ihn
als
Armenarzt
berufen
hatte,
unterdessen
ihr
Vermögen
eingebüßt
hat.
Der
erste
Zahnarzt,
der
in
Wismar wirkte, war Dr. med. Haase (1879—1900).
Ungefähr
fünfundzwanzig
Jahre
später
als
der
früheste
Arzt
wird
der
erste
Apotheker
genannt.
Er
hieß
Arnold
und
kaufte
1279
oder
1280
ein
Erbe
in
der
Krämerstraße.
Wahrscheinlich
ist
er
derselbe,
der
1283
als
der
Krämer
Arnold
Krüdener
eine
Wurt
kaufte,
und
schwerlich
darf
er
als
vollwichtiger
Apotheker
in
unserm
Sinne
angesehen
werden.
Aber
auch
um
die
zunächst
nach
ihm
erscheinenden
Apotheker
steht
es
nicht
anders.
Eine
Apotheke
in
der
Krämerstraße
(die
Arnolds)
begegnet
1330,
die
alte
Apotheke
dort
1336,
ein
Apotheker
bei
den
Grauen
Mönchen
—
die
bloßen
Namen
übergehe
ich
—
um
1430.
Die
Apotheker
Arnold
Sluitz
(1479—1530)
und
Klawes
Bolte
(1533)
wurden
in
den
Rat
aufgenommen,
der
letzte
jedoch
nach
wenigen
Jahren
wieder
ausgestoßen.
Ob
sie
als
Ratmannen
ihren
Apotheken
weiter
vorgestanden
haben,
erhellt
nicht.
Spätestens
seit
dem
Ende
des
15.
Jahrhunderts,
wahrscheinlich
aber
schon
um
seine
Mitte,
war
die
Apotheke
—
die
Ratsapotheke
—
städtisch
und
wurde
verpachtet,
bis
sie
1818
verkauft
wurde.
Der
älteste
erhaltene
Pachtvertrag
(mit
Johann
von
Schönfeld
aus
Gent)
ist
von
1582.
Darin
wurde
der
Apotheker
verpflichtet,
all
das
zu
halten,
was
in
Lübeck
und
Rostock
zu
haben
wäre,
und
es
für
denselben
Preis
abzugeben.
Neben
der
Ratsapotheke
wurde,
obgleich
man
noch
1647
ebenso
wie
schon
1582
die
Nebenapotheken
hatte
abschaffen
wollen,
1659
von
Martin
Schepel
die
untere
Apotheke,
die
Löwenapotheke,
begründet,
und
1845
trat
als
dritte
daneben,
vom
Rat
konzessioniert,
die
Hirschapotheke,
nachdem
auf
Vorstellungen
der
Stadt
eine
von
Schwedischer
Seite
für
eine
dritte
Apotheke
erteilte
Konzession
1680
zurückgezogen
war.
Die
nicht
allzu
lange
vor
dem
Krieg
bestehende
Absicht,
eine
vierte
Apotheke
zu
begründen,
hat
man
auf
geeignete
Vorstellungen
seitens
der
Apotheker
und
auf
Gutachten des Stadtphysikus fallen lassen.
Das
Bedürfnis
eines
Krankenhauses
wurde
einstmals
durch
das
Haus
des
Heil.
Geistes
und
das
Hospital
zu
St.
Jakobs
völlig
gedeckt.
Denn
nur
für
Arme
oder
Aussätzige
war
ein
solches
nötig.
Auch
das
Krankenhaus,
das
in
der
Kämmereirechnung
von
1604
auf
1605
erwähnt
wird,
und
das
an
der
Schatterau
gelegene
war
für
Arme
bestimmt,
wie
noch
ebenso
das
1833
neu
eingerichtete
in
allererster
Linie
für
Arme
sorgen
sollte
(vgl.
das
17.
Kapitel).
Eine
Tollkiste
treffen
wir
in
der
Kämmereirechnung
von
1604
an.
Ein
Jahrhundert
früher
hatte
man
einen
Kopfkranken
in
den
Turm
gesperrt,
der
geistesgestörte
stud.
theol.
Thomas
Döring
aber,
der
1639
starb,
war
lange
Jahre
in
einer
Bude
des
Heil.
Geistes
eingeschlossen
gewesen,
ein
wahnsinniges
Weib
1638
beim
Schwarzen
Kloster.
1671
sollte
von
"der
Kapelle"
auf
dem
Marienkirchhof
ein
Raum
für
Wahnsinnige
abgeschauert
werden.
Im
Übrigen
liest
man
die
Angehörigen
sorgen
oder
stellte
auch
den
Gefangenturm
zur
Sicherung
zur
Verfügung.
1737
war
von
einem
ordentlichen
"Dollhause"
in
Wismar
nichts
bekannt,
doch
bestand
ein
solches
1756.
Damals
sollte
ein
Mensch,
der
ganz
wunderlich
im
Kopfe
und
viel
Torheiten
in
der
Stadt
anfing, auf den Turm gesetzt und, wenn er dort nicht still und bescheiden, ins Dollhaus gebracht werden.
Durch
das
nach
langem
Verhandeln
zwischen
Gustaf
Adolf
und
seinen
Mecklenburgischen
Vettern
zu
Frankfurt
am
29.
Februar
1632
abgeschlossene
Bündnis
wurde
bestimmt,
dass
Wismar
mit
dem
Walfisch
und
Warnemünde
unter
Vorbehalt
der
herzoglichen
Hoheitsrechte
bis
zum
Friedensschluss
in
Schwedischen
Händen
bleiben
und
Schweden
berechtigt
sein
sollte,
dort
Befestigungen
anzulegen,
auch
ebendort
und
in
den
übrigen
Häfen
und
aus
anderen
Strömen
des
Landes
Zölle
zu
erbeben.
Die
von
den
Herzogen
gewünschte
Bestimmung,
dass
Wismar
ihnen
nach
dem
Friedensschluss
zurückzugeben
sei,
blieb
weg.
Statt
dessen
wurde
auf
die
künftigen
Friedensbedingungen
vertröstet,
welche
Absichten
der
Schwedenkönig
dabei
hatte,
lässt
sich
unschwer
erraten,
wenn
man
bedenkt, dass er schon 1624 und 1625 nach Wismar verlangt hatte.
Dem
Recht
nach
gehörte
Wismar
also
wieder
den
in
ihre
Lande
zurückgeführten
Mecklenburgischen
Herzögen,
denen
auch
am
26.
Januar
1633
gehuldigt
wurde.
Die
tatsächliche
Verfügung
jedoch
hatte
Schweden,
und
demgemäß
erklärte
Thott
am
9.
Februar
1632
auf
eine Anfrage, wie sich die Stadt zu ihren Herzögen stellen solle, sie sei an Schweden übergeben und solle nur Schweden parieren.
Den
Privilegien
der
Stadt
geschah
auch
jetzt
kein
Abbruch,
und
die
obrigkeitlichen
Befugnisse
des
Rates
blieben
im
ganzen
ungeschmälert,
wenn
es
auch
in
Wirklichkeit
einen
großen
Unterschied
machte,
ob
wie
vor
der
kaiserlichen
Zeit
die
waffenfähige
Bürgerschaft
allenfalls
mit
Hilfe
angeworbener
Soldaten
ihre
Stadt
gegen
etwaige
Angriffe
zu
verteidigen
hatte
und
der
Rat
auch
dem
Landesherrn
den
Eintritt
verwehren
konnte,
oder
ob
ein
landfremder
Kommandant
darin
über
eine
übermächtige
Garnison
gebot.
Immerhin
blieb
es
weit
davon
entfernt,
dass
das
Militär
alle
Gewalt
an
sich
gezogen
hätte,
wenn
auch
mancherlei
Ausschreitungen
vorfielen.
Die
Gerichtsbarkeit
des
Rates
über
die
Bürger
verblieb
in
dem
alten
Umfang
und
ebenso
behielt
der
Rat
das
Recht,
für
die
Soldaten
die
Quartiere
anzuweisen.
Die
Offiziere
und
Unteroffiziere
bekamen,
wenigstens
in
späterer
Zeit,
nur
Geldservis
und
allein
der
Kommandant
Wohnung
im
Kommandantenhaus
(den
Thormannschen
Häusern
am
Markt),
die
gewöhnlichen
Soldaten
Realquartier
mit
Salz,
Essig,
Licht
und
Holz.
Der
Bürger
hatte
die
Wahl,
ob
er
Quartier
geben
oder
die
Leistung
durch
Geld
(Servis)
an
die
Quartierkammer,
die
für
die
Verteilung
der
Quartiere
und
Einhebung
von
Kontribution
und
Servis
gebildete
Behörde,
ablösen
wollte. Den Offizieren wurden mit Vorliebe unbewohnte Häuser angewiesen.
Diese
Lasten
waren
nicht
geringfügig,
da
die
Besatzung
nicht
klein
war.
Gleich
anfangs
waren
2
Regimenter
in
einer
Stärke
von
1.443
Mann
und
300
Schiffsleute
eingerückt;
im
Juli
lagen
2
Regimenter
mit
einem
Bestand
von
1.400
Mann
(statt
1.200)
in
der
Stadt,
im
Oktober
3
Regimenter
mit
1.800
Mann,
1634
im
August
über
2.000
Mann.
Die
Serviskosten
wurden
auf
wöchentlich
8
Schillinge
für
den
Mann
berechnet,
also
monatlich
auf
2.800—4.000
Mark,
dazu
noch
für
die
Offiziere
auf
rund
300
Mark.
Von
den
vom
Lande
übernommenen
Unterhaltskosten
von
10.000
Talern
monatlich
würde
Wismar
nach
altem
Herkommen
den
achtzehnten
Teil,
also
555
1/2
Taler
zu
tragen
gehabt
haben;
jedoch
verstand
es
sich
im
November
1632
nur
zu
400
Talern,
und
später
wurde
sein
Anteil
auf
300
und
am
4.
Januar
1643
sogar
auf
150
Gulden
herabgesetzt.
In
seinen
Zahlungen
war
es
schon
im
Mai
1633
mit
2.000
Talern
rückständig,
die
im
nächsten
Jahr
durch
Exekution
eingetrieben
wurden,
während
vorher
(z.
B.
15.
Februar
1633)
die
Garnison
mit
ihren
Ansprüchen
auf
diesen
Rückstand
verwiesen
war.
Für
Holz
musste
die
Stadt,
deren
Holzungen
bei
Müggenburg
(Eichholz)
und
auf
dem
Sauden
(bei
Triwalk)
von
der
Garnison,
meist
wohl
vor
der
Schwedischen
Zeit,
gefällt
waren,
von
September
1635
bis
März
1638
2.196
Taler
ausgeben.
Auch
die
sonstigen
Realservitien
für
den
Kommandanten
und
die
Wachen
waren
nicht
unbedeutend.
Hinzu
kamen
Fronden
und
Kollekten
für
Befestigungszwecke
(1642
monatlich
120
Gulden
oder
60
Taler).
Man
berechnete
die
Ausgaben
für
Militär
und
Kontribution
in
den
ersten
20
Monaten
der
Schwedischen
Besatzung
auf
32.900
Taler.
Auf
Klagen
über
ungewöhnliche
Fronden
und
Lasten,
Einziehung
von
Häusern,
Plätzen,
Äckern
und
Wiesen,
insbesondere
wegen
des
Neuen
Werks
auf
dem
Weberkamp
vertröstete
eine königliche Resolution am 9. Januar 1651 auf eine einzusetzende Kommission.
Die
Lasten
waren
umso
weniger
leicht
zu
tragen,
als
der
Handel
in
Folge
des
Krieges
völlig
daniederlag
und
durch
die
neuen
Schwedischen
Seezölle,
die
Lizent,
gedrückt
wurde.
1633
klagte
die
Stadt,
dass
in
6
Jahren
kein
Anker
gelichtet
sei.
Friedliche
Zustände
aber
wollten
nicht
einkehren.
Vielmehr
gerieten
in
den
nächsten
Jahren
Mecklenburg
und
mit
ihm
Wismar
erst
recht
in
die
Kriegsstürme hinein.
Im
November
1632
fiel
Gustaf
Adolf
in
der
Schlacht
von
Lützen.
Seine
Politik
wurde
durch
den
Kanzler
Axel
Oxenstjerna
fortgeführt,
aber
die
Fähigkeiten
der
Generäle
blieben
hinter
denen
des
Königs
zurück.
Nachdem
die
Schweden
zu
Ende
des
Sommers
1634
bei
Nördlingen
geschlagen
waren,
machte
Sachsen
im
Mai
1635
zu
Prag
seinen
Frieden
mit
dem
Kaiser,
und
bald
darauf
schloss
sich
Brandenburg
an.
Auch
die
Mecklenburgischen
Herzöge
traten,
wieder
zu
Gnaden
ausgenommen,
zum
Kaiser
über.
Dagegen
verband
sich
jetzt
Frankreich,
mit
dessen
Gesandten
Oxenstjerna
im
Herbst
1635
und
im
Frühjahr
1636
in
Wismar
verhandelte,
mit
Schweden.
Im
Oktober
1635
musste
Bauer
vor
dem
Kurfürsten
von
Sachsen
nach
Norden
zurückweichen,
und
es
wurden
in
den
nächsten
Jahren
Mecklenburg
und
die
benachbarten
Landschaften
der
Schauplatz
des
Kampfes
zwischen
den
Sächsischen,
Brandenburgischen
und
kaiserlichen
Truppen
und
den
Schweden.
Der
Kampf
wogte
hin
und
her,
bis
Banér
1638
und
1639
in
Mecklenburg
die
Oberhand
gewann.
Mecklenburg
litt
äußerst
unter
dieser
Kriegsfurie,
aber
auch
Wismar
hatte
ein
volles
Maß
der
Leiden
und
Lasten
zu
tragen.
Im
Frühjahr
1635
wurde
in
Voraussicht
der
Dinge
mit
dem
weiteren
Ausbau
der
übernommenen
Befestigungen
begonnen
und
Jahre
lang
damit
fortgefahren.
Arbeiten
daran
sind
namentlich
aus
den
Jahren
1641
(wo
täglich
50
Bürger
schanzen
mussten),
1659,
1660,
1667
und
1670
bezeugt,
während
des
Herbstes
1637
und
im
Anfang
des
nächsten
Jahres
war
die
Stadt
mehr
oder
weniger
eingeschlossen
und
dabei
mit
Flüchtlingen
überfüllt.
Eine
pestartige
Krankheit
gesellte
sich
zu
der
Kriegsnot.
Mit
dem
Jahre
verzog
sich
der
Krieg
aus
Mecklenburg,
doch
waren
noch
1640
124
fremde
Arme
in
St.
Jakobs
untergebracht.
Als
nochmals
1642
und
1643
das
Land
heimgesucht
wurde,
blieb
die
Umgegend
Wismars
verschont.
Zur
See
rückten
die
kriegerischen
Ereignisse
noch
in
den
folgenden
Jahren,
1644
und
1645,
Wismar
nahe,
und
längere
Zeit
lag
Karl
Gustaf
Wrangel
mit
seiner
Flotte
im
Hafen.
Dabei
verdient
bemerkt
zu
werden,
dass,
nachdem
ein
anderer
Anschlag
in
demselben
Jahr
misslungen
war,
ein
Versuch
gemacht
wurde,
die
beiden
Admiralschiffe
durch
eine
mit
einem
Uhrwerk versehene Höllenmaschine zu vernichten.
Wiederholt
weilte
um
diese
Zeit
der
Schwedische
Reichskanzler
in
der
Stadt.
So
vom
22.
September
1636
bis
24.
Oktober
und
vom
2.
Februar
bis
zum
2.
April
1637.
Seine
Verhandlungen
dort
mit
den
Französischen
Gesandten
sind
vorher
erwähnt.
Auch
der
Reichslegat
Johann Oxenstjerna und der Feldmarschall Horn erschienen im Januar 1642 in Wismar.
Im
Jahre
1643
begannen
sich
die
Gesandten
der
Mächte
(Oxenstjerna
seinen
Weg
über
Wismar
nehmend)
zu
Münster
und
Osnabrück
zu
den
schon
lange
durch
verschiedene
Bemühungen
—
erinnert
sei
an
die
Herzog
Adolf
Friedrichs
—
vorbereiteten
Friedensverhandlungen
zu
versammeln.
Und
endlich
gelang
es
1648,
dem
furchtbaren
Krieg
ein
Ziel
zu
setzen.
Der
Friede
zwischen
dem Reich und Schweden wurde am 14./24. Oktober zu Osnabrück abgeschlossen.
Eine
unter
den
Friedensbedingungen
betraf
Wismar.
Der
Kaiser,
heißt
es,
überlässt
mit
Bewilligung
des
ganzen
Reiches
der
durchlauchtigsten
Königin
und
ihren
Erben
und
Nachfolgern,
den
Königen,
und
dem
Reiche
Schweden
als
immerwährendes
und
unmittelbares
Reichslehen
Stadt
und
Hafen
von
Wismar
samt
der
Feste
Walfisch
und
den
Ämtern
Poel
(außer
Seedorf,
Weitendorf,
Brandenhusen
und
Wangern,
die
dem
Heiligengeisthospital
zu
Lübeck
gehörten)
und
Neukloster
mit
allen
Rechten
und
allem
Zubehör,
womit
die
Herzöge
von
Mecklenburg
sie
bisher
gehabt
hatten,
so
dass
jene
Örtlichkeiten
und
der
ganze
Hafen
mit
den
Ländereien
zu
beiden
Seiten
von
der
Stadt
bis
zum
Baltischen
Meer
der
freien
Verfügung
ihrer
Majestät
unterstehen
und
sie
dieselben
nach
Belieben
und
Erfordern
der
Umstände,
jedoch
auf
eigene
Kosten
mit
Befestigungen
und
Besatzungen
sichern
und
dort
immer
für
ihre
Schiffe
und
Flotte
einen
geschützten
Aufenthalt
und
Standort
haben
und
sie
im
übrigen
zu
dem
Recht
brauchen
und
genießen
könne,
das
ihr
für
ihre
übrigen
Reichslehen
zusteht,
dergestalt
jedoch,
dass
der
Stadt
Wismar
ihre
Privilegien
ungeschmälert
bleiben
und
ihr
Handel
und
Verkehr
durch
königlichen
Schutz
und
Gunst
aufs
allerbeste
gefördert
werden
Zu
diesem
überlässt
er
(der
Kaiser)
ihr
(der
Königin)
die
neuen
Zölle,
die
sogenannten
Lizenten,
an
den
Küsten
und
Häfen
Pommerns
und
Mecklenburgs
zu
ewigem
Recht, doch dass sie sie auf das Maß zurückführe, dass sie nicht den Handel dort unterbinden.
Solche
Lizenten
hatte
Schweden,
soweit
es
gebot,
in
allen
Häfen
der
Ostseeküste
eingeführt.
Außer
der
Herrschaft
Wismar
erwarb
Schweden
in
jenem
Frieden
bekanntlich
Vorpommern
und
Rügen
und
einen
Teil
Hinterpommerns
samt
der
Anwartschaft
auf
den
Rest, sobald das Haus Brandenburg erlöschen würde, und das Herzogtum Bremen-Verden.
Herzog
Adolf
Friedrich
hatte
es
an
Bemühungen
nicht
fehlen
lassen,
sich
Wismar
zu
retten.
Im
Jahre
1637
hatte
er
es
zurückkaufen
wollen
und
der
benachbarte
Adel
ihm
zu
dem
Zwecke
3.000
Taler
bewilligt.
Dann
hatte
er
bei
den
Friedensverhandlungen
sich
nach
aller
Möglichkeit
gegen
die
Abtretung
gewehrt,
wie
er
auch
noch
am
25.
Februar
1646
Gesandten
der
Stadt
versichert
hatte,
dass
er
sie
nicht
abtreten
werde.
Aber
alles
war
umsonst
gewesen,
und
es
hatte
der
Mecklenburgische
Gesandte
Dr.
Kaiser
nicht
einmal
die
Zweideutigkeit des Vertrages beseitigen können, vermöge deren sich Schweden in den Besitz des Zolles zu Warnemünde setzte.
Wismar,
wie
es
tatsächlich
bereits
seit
sechzehn
Jahren
unter
Schwedischer
Herrschaft
stand,
wurde
nunmehr
zum
Unheil
für
Mecklenburg
und
ihm
selbst
keineswegs
zum
Glück
auch
zu
vollem
Rechtstitel
an
Schweden
ausgeliefert.
Das
dort
noch
immer
für
den
Herzog
abgehaltene
Kanzelgebet
wurde
im
Januar
1649
von
dem
gerade
anwesenden
Reichslegaten
Oxenstjerna
verboten.
Doch
wurden
die
alten
Beziehungen
nicht
sofort
gelöst
und
z.
B.
der
Stadt
noch
die
Patenschaft
für
den
im
November
1650
geborenen
Herzog
Adolf
Ernst
übertragen.
Zu
dem
Anteil
Mecklenburgs
an
der
Schweden
zu
leistenden
Kriegsentschädigung
musste
Wismar
2.000
Taler
beitragen.
Während
der
Zeit,
da
Wismar
von
kaiserlichen
Truppen
besetzt
war
und
der
Plan
betrieben
wurde,
für
den
Kaiser
eine
Flotte
zu
schaffen,
ging
die
Verbindung
der
Hansestädte
zu
Ende.
Schon
am
Kampf
gegen
Christian
II.
von
Dänemark
waren
außer
Lübeck
und
Danzig
nur
noch
Rostock
und
Stralsund
einigermaßen
beteiligt
gewesen,
an
der
Grafenfehde
hatten
an
der
Seite
Lübecks
Rostock
und
Wismar
weniger
als
hansische
denn
als
Mecklenburgische
Städte
teilgenommen,
endlich
hatten
sich
1605,
um
den
von
seinem
Herzog
und
von
Christian
IV.
von
Dänemark
bedrängten
Braunschweig
Hilfe
zu
leisten,
nur
noch
Lübeck,
Hamburg,
Bremen,
Magdeburg
und
Lüneburg
verbunden.
Den
letzten
diplomatischen
Erfolg
hatte
die
Hanse
gegenüber
Dänemark
in
den
Verhandlungen
zu
Odense
gehabt
(1560).
Im
Übrigen
hatte
man
ohne
Gewinn
getagt,
verhandelt
und
Gesandtschaften
ins
Werk
gesetzt.
Höchstens
waren,
oft
erst
nach
vieljährigen
Beratungen,
einige
dürftige
Konföderationen
zu
Stande
gebracht,
wobei
man
ängstlich
bedacht
war,
nirgends
Anstoß
zu
erregen
und
deshalb
die
Verträge
auf
Sicherung
von
Handel
und
Schifffahrt
beschränkte.
Dennoch
rief
das
1615
mit
solcher
Einschränkung
von
zehn
Hansestädten
mit
den
General-Staaten
abgeschlossene
Bündnis
rundum
das
Misstrauen
der
Fürsten
wach,
und
wurde
Wismar
sein
Beitritt
von
Herzog
Adolf
Friedrich
sehr
verübelt;
es
ging
in
die
Brüche,
als
die
General-Staaten
Hilfe
wider
Spanien
begehrten.
Immer
mehr
Städte
hatten
sich
teils
abgesondert,
um
sich
den
steigenden
und
doch
nutzlosen
Ansprüchen
an
ihre
Kassen
zu
entziehen,
teils
vordringender
Fürstenmacht
gegenüber
nicht
mehr
die
nötige
Bewegungsfreiheit
zu
bewahren
vermocht.
Außer
Bremen,
Braunschweig,
Magdeburg,
Hildesheim
und
Danzig
waren
in
den
ersten
Jahrzehnten
des
17.
Jahrhunderts
nur
die
wendischen
Städte
und
darunter
Wismar
in
Verbindung
geblieben,
um
einander
im
Notfälle
zu
unterstützen
und
die
hansischen
Privilegien
aufrecht
zu
erhalten.
Denn
etwas
boten
diese
Handels-Privilegien,
das
eigentliche
Band
der
Hanse,
immer
noch,
so
sehr
sie
auch
durchlöchert
sein
mochten.
Wismar
insbesondere
empfand
bei
seiner
üblen
Finanzlage
die
für
Gesandtschaften,
Besoldung
der
hansischen
Syndici
und
Bau
und
Erhaltung
der
hansischen
Häuser
zu
Antwerpen
und
London
geforderten
Kontributionen
wie
auch
die
Kosten
der
Städtetage
als
sehr
drückend,
zumal
da
es
mit
den
Kontoren
zu
Antwerpen
und
London
kaum
Verkehr
unterhielt.
Es
blieb
des
Öfteren
mit
seinen
Zahlungen
in
Rückstand.
Als
der
Kaiser
gar
auch
von
der
Hanse
Türkenhilfe
forderte,
wehrte
es
sich
nach
Kräften
gegen
die
doppelte
Besteuerung,
da
es
schon
als
Mecklenburgische
Stadt
dazuzahlen
musste.
Dennoch
hieß
es
sich
das
erste
Mal
wenigstens
(1567)
darin
fügen,
da
die
Hanse
gegenüber
England
auf
die
kaiserliche
Hilfe
rechnete.
Spätere
gleiche
Anforderungen
musste
die
Hanse,
so
schwer
es
ihr
wurde,
ablehnen,
weil
ein
allgemeiner
Abfall
der
Städte
zu
befürchten
war.
Seit
dem
Anfang
des
17.
Jahrhunderts
war
in
Wismar
die
Stimmung
für
die
Hanse
sehr
kühl,
und
es
wurde
außer
durch
den
Anteil
an
den
Dänisch-
Norwegischen
Privilegien
wesentlich
durch
altes
Herkommen
und
die
Furcht
sich
etwas
zu
vergeben,
vielleicht
auch
durch
den
Gedanken,
unter
Umständen
dort
einigen
Rückhalt
finden
zu
können,
dabei
festgehalten.
Übrigens
scheint
die
Anregung,
den
hansischen
Syndikus
mit
der
Abfassung
einer
hansischen
Geschichte
und
der
Sammlung
der
hansischen
Privilegien
und
Statuten
zu
beauftragen, von dem Wismarschen Syndikus Dr. Laurenz Niebur ausgegangen zu sein.
Von
den
40
Hansetagen,
die
von
1535
bis
1621
in
Lübeck
abgehalten
wurden,
hatte
Wismar
32
beschickt
und
damit
Stralsund
und
alle
entlegenen
größeren
Städte
übertroffen.
Auch
war
es
seinen
Verpflichtungen
in
der
Zahlung
der
seit
1540
eingeführten
Kontribution
einigermaßen
nachgekommen;
1609
allerdings
war
es
für
die
Jahre
von
1601
bis
1603
mit
1.000
Talern
im
Rückstand
gewesen.
Wohl
waren
zuweilen
in
der
Bürgerschaft,
ja
selbst
im
Rat
Zweifel
aufgetaucht,
ob
der
steigende
Aufwand
für
die
Hansetage
und
diese
Kontribution
in
einem
richtigen
Verhältnis
zu
dem
dadurch
Erreichten
stünden,
und
es
war
nicht
immer
leicht
gewesen,
die
nötigen
Gelder
aus
der
Akzisekammer
zu
erlangen,
zumal
da
der
Rat
die
Frage
nach
dem
Inhalt
der
Privilegien
nicht
zu
beantworten
wusste,
immer
waren
aber
die
Widerstände
überwunden.
So
war
Wismar,
das
im
Dezember
1627
in
seinen
Nöten
hansische
Hilfe
angerufen
hatte,
sogar
noch
1628
zu
Lübeck
vertreten,
musste
aber
dem
letzten
nach
alter
Art
gehaltenen
Hansetag
des
folgenden
Jahres
fernbleiben.
Als
in
den
sechziger
Jahren
noch
einmal
versucht
wurde,
die
in
Gedanken
immer
noch
bestehende
Verbindung
der
Hansestädte
neu
zu
beleben,
erwies
es
sich
diesem
Bestreben
nicht
zugänglich.
Es
getröstete
sich
der
Fürsorge
seines
Königs
für
seinen
Handel
und
wusste
die
"beneficia",
die
es
dafür
im
Sund
und
sonst
erhalten,
nicht
zu
"verbessern",
war
ihm
doch
die
Sundzollfreiheit
gemäß
dem
Vertrag
von
Odense
im
Frieden
von
Brömsebro
(1645),
wie
es
glaubte,
besser
gewährleistet,
als
es
damals
durch
eine
Städteverbindung geschehen konnte.
Als
letzte
Ausläufer
der
ehemaligen
Städtevereinigung
dauerten
die
Verbindungen
der
Handwerksämter
der
wendischen
Städte
mit
ihren
regelmäßigen
Konventen
bis
ins
16.
Jahrhundert
hinein
an
und
ließen
hierin
auch
noch
unter
Schwedischer
Herrschaft
die
Hanse
in einem Ableger fortleben.