14. Kapitel
Wismar unter Schweden bis zu seiner Eroberung
durch die Dänen (1675)
und unter deren Herrschaft bis 1680
In
militärischer
Hinsicht
blieb
Wismar
unter
einem
Gouverneur
oder
Kommandanten,
wie
solche
seit
1632
von
Schweden
eingesetzt
waren.
Diese
aber
unterstanden
dem
General-Gouverneur
von
Pommern.
In
politischer
Beziehung
dagegen
scheint
es
zuerst
unmittelbar
unter
der
Krone
gestanden
zu
haben,
einige
Befugnisse
aber
wie
die
Berufung
des
Direktors
und
weltlichen
Assessors
des
Konsistoriums,
auch
der
Pastoren
waren
dem
Präsidenten
des
Tribunals
—
über
dies
gleich
unten
—
zugewiesen.
Wegen
seines
Anteils
an
der
Nomination
und
Präsentation
zu
der
Besetzung
des
Tribunals
wurde
es
in
Beziehung
zum
Herzogtum
Bremen-Verden
gesetzt.
1666
stand
es
unter
dem
General-
Gouverneur
von
Pommern,
führte
aber
sieben
Jahre
später
gelegentlich
einer
Entscheidung
über
Quartierlasten
aus,
dass
es
nicht
unter
der
Pommerschen
Regierung
stehe,
ohne
damit
durchdrungen
zu
können.
1681
wurde
bestimmt,
dass
es
nicht
von
der
Pommerschen
Regierung,
wie
diese
wollte,
sondern
vom
dortigen
General-Gouverneur
dependieren,
in
Polizeisachen
aber
seinen
Rekurs
beim
Tribunal
nehmen
solle.
Da
die
Polizeisachen
aber
fast
das
gesamte
städtische
Wesen
betrafen
und,
wie
wir
gleich
sehen
werden,
auch
Beschwerden
der
Bürger
über
den
Rat
an
das
Tribunal
gingen,
so
konnte
1700
zutreffend
gesagt
werden,
dass
dies
in
Wismar
die
Stelle
einer
Regierung
einnehme.
1721
war
für
die
Herrschaft
Wismar
der
Posten
eines
Ober-Landeshauptmanns
geschaffen
worden,
aber
schon
1724
wieder
weggefallen.
Darauf
war
wieder
das
Tribunal
zuständig,
und
nur
für
kurze
Zeit,
als
die
Stelle
des
Tribunals-Präsidenten
unbesetzt
war,
1732
im
Winter
und
1733
der
General-Gouverneur
von
Pommern
wieder
der
Träger
der
Hoheitsrechte
(jura
ducalia
et
episcopalia)
und
die
höhere
Instanz
in
Polizeisachen.
Er
wurde
darin
auf
Vorstellungen
des
Tribunals
und
des
Rates
von
dem
Tribunals-Präsidenten
abgelöst,
der
zeitweise
(1740)
von
dem
Vizepräsidenten
vertreten
wurde.
Als
sich
die
Stadt
1752
wegen
der
Torsperre
und
eines
zu
erhebenden
Sperrgeldes
an
den
General-
Gouverneur
wenden
wollte,
riet
der
Tribunals-Präsident
davon
ab
und
erklärte,
die
Sache
selbst
ordnen
zu
wollen.
Etwas
später
(1756)
waren
Tribunal
und
Tribunals-Präsident
über
die
Ausübung
der
Hoheitsrechte
in
Streit.
Zuletzt
urkundete
der
Tribunals-Präsident
zugleich
als
Statthalter
der
Herrschaft
Wismar.
Diesem
allem
nach
ist
es
richtig,
wenn
ein
Bericht
von
1811
dem
Tribunal
die
Qualität
eines
höchsten Richterstuhls und der Regierung für die Herrschaft Wismar zuspricht.
Das
eben
öfter
genannte
königlich
Schwedische
Tribunal
war
der
im
Osnabrücker
Frieden
für
die
Deutschen
Provinzen
Schwedens
an
Stelle
des
kaiserlichen
Kammergerichts
vorgesehene
höchste
Gerichtshof.
Es
war
in
Wismar
als
dem
Mittelpunkte
der
Schwedischen
Besitzungen
in
Deutschland
errichtet
und
ihm
nicht
nur
die
Entscheidung
über
die
Berufungen
von
den
Urteilen
der
Gerichte
niederer
Instanz
—
für
Wismar
von
denen
des
Rates
—
zugewiesen,
sondern
es
auch
für
zuständig
erklärt
für
außergerichtliche
Beschwerden
über
alle
diejenigen,
von
deren
Urteilen
die
Appellation
an
dasselbe
ging
oder
die
ihm
unmittelbar
unterworfen
waren,
also auch über den Rat der Stadt.
Das
Tribunal
wurde
am
17.
Mai
1653
eingeführt
und
ihm
der
Fürstenhof
als
Sitz
angewiesen.
Zu
seiner
feierlichen
Eröffnung
war
nicht
nur
der
Präsident
Bengt
Oenstjerna
erschienen,
sondern
hatten
sich
auch
Abgeordnete
aller
Schwedischen
Provinzen
im
Deutschen
Reich
eingefunden.
Sie
ging
mit
allem
Pomp
vor
sich,
dessen
die
prachtliebende
Zeit
fähig
war.
Als
königlicher
Kommissar
wirkte
der
Reichsrat
Rosenhane.
Dass
der
Präsident
nur
ausnahmsweise
eine
Amtstätigkeit
in
Wismar
selbst
entfalten
konnte,
folgt
aus
der
Besetzung
der
Stelle
aus
den
ersten
Kreisen
des
Schwedischen
Adels.
Die
ersten
Präsidenten
haben
sich
daher
nur
vorübergehend
in
Wismar
aufgehalten,
einige
sind
dort
überhaupt
nicht
erschienen.
Das
wurde
erst
seit
1724
anders,
wirklicher
Vorsitzender
des
hohen
Gerichts
ist
bis
dahin
regelmäßig
der
Vizepräsident
gewesen.
Der
erste
Vizepräsident
war
der
bekannte
Rechtsgelehrte
David
Mevius.
Daneben
war
das
Gericht
mit
6
Assessoren,
einem
Protonotar
und
zwei
Referendarien
besetzt.
Außerdem
gehörten
noch
Fiskal,
Sekretär,
Registrator,
Kanzellisten,
Bopisten
und
Boten
dazu.
Eine
Einschränkung
griff
nach
dem
Nordischen
Krieg
Platz.
Die
erste
Tribunalsordnung wurde am 30. September 1656 erlassen.
Der
Eröffnung
des
Tribunals
folgte
fast
unmittelbar
eine
Zusammenstellung
der
durch
den
Friedensschluss
gewährleisteten
Wismarschen
Privilegien
im
Huldigungsrezess
von
14.
Juni
1653,
der
am
5.
August
1654
vom
König
bestätigt
wurde.
Die
Verhandlungen
darüber
hatten
als
königliche
Kommissare
Reichsrat
Rosenhane
und
der
Präsident
und
Vizepräsident
des
Tribunals
geführt.
Die
Hauptlast
der
Arbeit
wird
Mevius
zugefallen
sein,
auf
Wismarscher
Seite
dem
Bürgermeister
und
Syndikus
Dr.
Arnold
Böddeker
und
daneben
wohl
dem
Ratmann
(früheren
Stadtsekretär)
Herman
Werner.
Da
fast
alles
auf
Herkommen
beruhte,
war
die
Aufgabe
nicht
leicht und erforderte viel Takt und guten Willen zu einer befriedigenden Lösung.
Die
Gerichtsbarkeit
der
Stadt
blieb
bei
Bestand,
doch
wurden
die
Tribunalisten,
königlichen
Diener
und
die
Garnison
samt
ihren
Angehörigen
von
der
städtischen
Botmäßigkeit,
Gericht,
Recht
und
Bürden
befreit,
wobei
die
Erinnerungen
des
Rates
beachtet
und
weiter
darüber
verhandelt
werden
sollte.
Das
Recht
der
Stadt,
Statuten
und
Ordnungen
zu
machen,
wurde
anerkannt,
doch
dass
sie
dem
König
und
den
hohen
obrigkeitlichen
Rechten
nicht
zum
Nachteil
gereichen
dürften;
ein
Auszug
aus
den
Statuten
und
die
Bürgersprache
wurden
bestätigt.
Gleichfalls
wurde
der
Appellationsrezess
von
1581
bestätigt,
so
jedoch,
dass
die
Berufung
nur
an
das
Tribunal
statthaft
blieb
und
die
Appellationssumme
gemäß
der
Tribunalsordnung
festgestellt
wurde.
Beschwerden
gegen
den
Rat,
die
sowohl
an
den
König
wie
an
das
Tribunal
zulässig
waren,
sollten
vor
weiterer
Behandlung
dem
Rat
mitgeteilt
werden.
Der
Fürstenhof
wurde
der
städtischen
Gerichtsbarkeit
entzogen,
Missetäter
aber
sollten
dort
nach
wie
vor
keine
Zuflucht
finden
noch
dort
Handwerk
geübt
werden
und
das
Hofgesinde
sich
gegen
die
Bürger
friedlich
verhalten,
sich
nicht
an
den
städtischen
Wächtern
vergreifen
noch
Handel
treiben.
Die
durch
Privilegien
oder
Verträge
erworbenen
Zoll-,
Hafen-
und
andere
wohlhergebrachte
Gerechtsame
sollten
bei
Bestand bleiben. Auch die Akzise sollte fortbestehen, jedoch nicht länger, als sie für das Stadtwesen erforderlich sein würde.
Vollendet
wurde
die
Schwedische
Einrichtung
durch
die
Kirchen-
und
Konsistorial-Ordnung
von
1665.
Ihre
für
die
Rechte
der
Stadt
belangreichsten
Festsetzungen
sind
ebenso
wie
die
Bestimmungen
des
Huldigungsrezesses
wegen
des
Patronats
über
Kirchen
und
Schulen
im
10.
Kapitel
mitgeteilt
worden.
1707
unterstand
das
Konsistorium
dem
General-Gouverneur
und
der
Regierung
von
Pommern.
Über
die
Einrichtung
der
Lizentkammer
zu
Erhebung
der
Lizent,
des
von
den
Schweden
auf
Grund
des
Vertrags
von
1632
eingeführten
und
ihnen
im
Frieden
vom
Reiche
zugestandenen
Seezolles,
ergeben
die
Akten
des
Ratsarchivs
wenig.
Als
Sitz
wurde
ihr
1650
eins
der
herzoglichen
Häuser
in
der
Großschmiedestraße
angewiesen.
Ein
Lizentinspektor
begegnet
uns
1668.
Desto
mehr
findet
sich
über
Bemühungen
um
Beseitigung
oder
Milderung
des
den
Handel
stark
beeinträchtigenden
Zolles.
Als
Lizent
wurde,
jedenfalls
seit
1633,
4
½
v.
H.
vom
Wert
der
Waren
erhoben,
wovon
die
Schwedische
Krone
3
½
die
Mecklenburgischen
Herzöge
1
v.
H.
bekamen
oder
bekommen
sollten.
Für
Wismar,
das
schon
am
23.
Juli
1632
wegen
der
Lizent
um
Erlass
der
Kontribution
gebeten
hatte,
wurde
1634
die
Lizent für ein Jahr aufgehoben.
Die
älteren
Vergünstigungen
zeitigten
in
Wismar
bald
einen
erstaunlichen
Aufschwung
des
Schiffbaus
und
der
Reederei.
Eine
Aufnahme
von
1669
weist
einen
Bestand
von
43
Schiffen
von
2038
Last
(das
Schiff
durchschnittlich
von
47
Last)
nach,
woneben
4
zu
310
Last
in
Bau
begriffen
waren.
1673
waren
es
sogar
45
Schiffe
zu
2586
Last
(durchschnittlich
57
Last).
Das
war
der
Höhepunkt,
von
dem
es
in
kurzem
durch
Unglücksfälle
und
Verkauf
in
Folge
schlechter
Zeiten
bergab
ging.
1685
waren
35
Schiffe
von
118
bis
10
Last
abwärts,
durchschnittlich
von
36
Last,
um
1690
30
Schiffe
von
90
bis
10
Last
abwärts,
durchschnittlich
von
31
Last
vorhanden,
1697
nur
noch
29
von
durchschnittlich
25
Last
(von
50—10
abwärts).
1766
verfügte
Wismar
über
nicht
mehr
als
32
Schiffe,
wovon
nur
8
oder
höchstens
10
über
50
Last
hatten,
in
den
nächsten
10
Jahren
wurde
kein
Schiff
auf
Stapel
gelegt,
und
1790
hören
wir,
dass
alle
Schiffe
unter neutrale Flagge gebracht oder verkauft seien.
Wie
man
sich
seit
dem
16.
Jahrhundert
über
die
Gründe
für
den
Niedergang
der
Stadt
Gedanken
machte
—
ich
erinnere
an
Reimar
Kock
—
und
Gedanken
machen
musste,
da
die
Baulichkeiten
zu
deutlich
auf
früheren
größeren
Wohlstand
hinwiesen:
so
konnte
es
nicht
ausbleiben,
dass
man
erwog,
ob
nicht
und
wie
bessere
Zeiten
wieder
heraufzuführen
seien.
Die
erfolgreichen
Bemühungen
um
Herabsetzung
der
Dänischen
Bierakzise
und
vielleicht
die
Kanalpläne,
die
freilich
nicht
in
Wismar
angeregt
waren,
auch
die
Versuche
mit
neuen
Industrien
sind
Zeugnisse
dafür.
Von
einem
Diskurs
des
Syndikus
Anton
Woltreich,
woher
die
„
Stadt
Wismar
in
Abgang
der
Nahrung
geraten
und
wie
dieselbige
zu
vorigen
Standt
und
Flor
wiederumb
gebracht
könte
werden
",
vom
Jahre
1629
hat
Schröder
den
Titel
und
einen
dürftigen
Auszug
erhalten.
Vermutlich
war,
wenn
man
1634
ausgesprochene
Wünsche
der
Stadt
damit
in
Verbindung
bringen
darf,
auf
Befreiung
vom
Militärdruck,
Verbot
der
Klipphäfen
und
des
Brauens
auf
dem
Lande,
Begünstigung
von
Kornausfuhr,
Wiederaufnahme
des
Spanischen
Handels
und
vielleicht
auch
Bestätigung
der
Schwedischen
Privilegien
das
Augenmerk
gerichtet.
Unversehrt
auf
uns
gekommen
(im
Reichsarchiv
zu
Stockholm
aufbewahrt)
ist
dagegen
ein
Bedenken
eines
sonst
nicht
bekannten
Hans
Unkel
über
die
Mittel,
die
Manufakturen
und
den
Handel
Wismars
zu
verbessern.
Es
steht
wahrscheinlich
mit
Plänen
Hildesheims
in
Verbindung,
Handel
mit
Schweden
über
Wismar
zu
treiben,
Plänen,
derentwegen
der
gewesene
Oberstleutnant
Hans
Sesemann
als
Schwedischer
Agent
nach
Hildesheim
geschickt
war,
und
gehört
so
gut
wie
sicher
dem
Jahre
1652
an.
Unkel
denkt
daran,
den
Handel
von
Danzig,
Königsberg,
Riga
nach
Hamburg,
Hildesheim,
Magdeburg
über
Wismar
zu
leiten
und
den
Rheinischen
Wein
über
Hildesheim
und
Wismar
nach
Schweden
führen
zu
lassen.
Die
Briefe
Sesemanns
weisen
in
gleicher
Absicht
auf
die
Kanalverbindung
zwischen
Wismar
und
dem
Schweriner
See
hin,
machen
aber
auf
die
Schwierigkeiten
aufmerksam,
die
sich
aus
der
großen Garnison ergeben würden, da sich Soldaten, Kauf- und Fuhrleute nicht gut zusammen schickten.
Schon
um
1575
war
in
Anlehnung
an
die
damaligen
Kanalpläne
der
Gedanke
erörtert
worden,
in
Wismar
einen
Stapel
von
Gütern
einzurichten,
die
aus
dem
Inland
kommen
und
zur
See
weiter
geschafft
werden
sollten
und
umgekehrt.
Die
Herzöge
forderten
damals,
dass
die
auf
dem
Kanal
beförderten
oder
zu
befördernden
Güter
in
Wismar
1-3
Tage
für
Bürger
wie
Landeseinwohner
und
Fremde
zum
Kauf
stehen
müssten
und
nicht
auf
einem
Boden
durchgeführt
werden
dürften,
was
die
Hamburger
und
Magdeburger
wollten.
Nach
längerem
Verhandeln
einigten
sich
im
März
1576
Stadt
und
Landesherren
dahin,
dass
in
Wismar
zwar
eine
Niederlage
von
Waren
bestehen,
jedoch
der
Kaufmann
nicht
zum
Verkauf
seiner
Güter
gezwungen
werden
sollte,
es
sei
denn,
dass
die
Stadt
unter
einer
Hungersnot
litte
und
sich
nicht
anders
zu
helfen
wüsste.
Danach
war
1618,
als
Lübeck
die
Schwedischen
und
sonst
von
der
Ostsee
her
ankommenden
Waren
nicht
unmittelbar
nach
Hamburg
durchgehen
lassen
wollte,
sondern
deren
Ausladung
und
Verkauf
an
Lübecker
Bürger,
die
sie
dann
weiterverkaufen
mochten,
forderte,
von
Hamburg
aus
der
Gedanke
der
Errichtung
einer
Niederlage
für
solche
Güter
in
Wismar
oder
in
Kiel
angeregt
worden.
Es
war
aber
lediglich
ein
im
11.
Kapitel
erwähntes
Privileg
einer
Zollermäßigung für Wismar in Schweden erwirkt worden, dessen Anwendung vereitelt wurde.
Ein
wirkliches
Ergebnis
zeitigten
erst
die
1662
von
dem
Schwedischen
Residenten
im
Niedersächsischen
Kreise
Vinzent
Müller
und
den
Kommerzienräten
Philipp
Rothlieb
und
Heinrich
von
Deilen
geführten
Verhandlungen,
deren
Abmachungen
1663
von
Regentin
und
Reichsrat
bestätigt
wurden.
Danach
sollten
alle
von
Wismar
seewärts
nach
Schweden
und
den
Schwedischen
Provinzen
verschifften
Waren
und
ebenso
alle,
die
von
fremden
Orten
nach
Wismar
kämen
und
von
da
wieder
verschifft
würden,
lediglich
½
vom
Hundert
ihres
Wertes
geben;
alle
von
Schweden
und
aus
seinen
Provinzen
nach
Wismar
gebrachten
Waren
aber
dort
von
der
Lizent frei ein- und zu Lande ausgehen.
Zum
Verkehr
mit
Schweden
sollte
eine
Anzahl
Schiffe
angeschafft
werden
und
gleich
den
großen
montierten
Schiffen
Zollermäßigung
genießen.
In
allem
Wesentlichen
wurde
dieses
Privileg
1672,
1687,
1724
und
1739
erneuert
mit
der
Ausführung,
dass
die
fremden
Waren
1
v.
H.
ein-
und
¼
v.
H.
ausgehend
zahlen,
wenn
sie
aber
in
Wismar
verbraucht
würden
oder
von
da
aufs
Land
gingen,
mit
der
vollen
Lizent
belegt werden sollten.
Die
Absicht
war,
namentlich
den
Versand
von
Stückgütern
von
Hamburg
nach
Schweden
zu
befördern
und
ihn
über
Wismar
zu
leiten.
In
Betracht
kamen
besonders
Wein
und
Branntwein,
Südfrüchte
(Rosinen,
Korinthen,
Feigen,
Pflaumen),
Öl,
Tabak,
Zucker,
Leinwand,
Seide,
Laken,
Zinn,
Stahl,
Hopfen,
Honig,
Glas,
Spezerei-
und
Kramwaren.
Dafür
wurde
ein
Zollverschluss
vorgesehen,
auch
die
städtische
Akzise
ermäßigt.
Die
den
Wein
betreffenden
Absichten
scheiterten,
wie
wir
später
hören,
an
den
Religionsunterschieden, der Furcht vor neuen Sekten.
Es
sollten
aber
auch
Wismarsche
Fabrikate
wie
Bier,
Leder,
Filz,
Rasch,
Tuch,
Papier,
Seife,
Salz
und
Tabak
dieselben
Vorzüge
genießen
wie
die
von
Hamburg
nach
Wismar
gesandten
Niederlagsgüter
und
auch
Hopfen,
Met,
Honig
und
Russische
Waren
als
Niederlagsgüter
angesehen
werden.
Mecklenburger
sollten
sich
bei
der
Verschiffung
von
Wolle
und
Hopfen
Wismarscher
Bürger
als
Faktoren bedienen. Sonst kam, wenn auch nicht als Niederlagsgut, als Fracht noch Korn in Betracht.
Von
Schweden
rechnete
man
besonders
auf
Zufuhr
von
Eisen.
Daher
wurde
Niederlagsschiffen
mit
solcher
Ladung
schon
1670
die
ganze
Freiheit
gewährt
und
bei
Wiederausfuhr
nur
die
Niederlagsrekognition
verlangt.
Der
Handel
mit
Eisen
wird
denn
auch
1765,
als
ein
Güstrower
solches
durch
einen
Wismarschen
Kommissionär
aus
Stockholm
beziehen
wollte,
als
der
beträchtlichste
der
Stadt
bezeichnet
und
bis
tief
ins
19.
Jahrhundert
hinein
wurden
die
Schmiede
weit
in
das
Land
Mecklenburg
hinein
über
Wismar
mit
Schwedischem Eisen versorgt.
Sonst
wurde
wegen
der
Niederlagsschiffe
1672
und
1687
näher
bestimmt,
dass
während
der
Zeit
der
Schifffahrt,
so
schlecht
auch
die
Fracht
sein
möchte,
mindestens
alle
14
Tage
ein
Schiff
abgehen
und
an
dessen
Stelle
sofort
ein
anderes
zum
Laden
angelegt
werden
solle.
Von
der
Abfahrt
sollte
nach
Hamburg
und
anderen
Orten,
wo
es
nötig,
Nachricht
gegeben
werden.
Stückgut
sollte
in
der
Ladung
den
Vorzug
haben
und
die
Schiffer
Nachweisen,
dass
sie
das
vorhandene
und
ihnen
angeborene
Stückgut
geladen
hätten;
auch
sollten
die
Schiffe
von
Schweden
aus
die
volle
Freiheit
nur
nach
Verhältnis
der
mitgebrachten
Niederlagsgüter
genießen,
eine
Einschränkung,
die
erst
1688
fortfiel.
1700
wurde
den
Niederlagsschiffen
die
ganze
Freiheit
bestätigt.
Die
1682
getroffene
Bestimmung,
dass
Schiffe
mit
halber
Freiheit
—
die
Ganze
war
vorübergehend
aufgehoben
—,
die
zwischen
Pommern
und
Holstein
führen
(d.
H.
in
Lübeck
oder
einem
Mecklenburgischen
Hafen
verkehrten)
und
Güter
aus
Schweden
und
seinen
Provinzen
ausführten
oder
von
anderen
Orten
heranbrächten,
solche
bei
Verlust
der
Freiheit
nach
Wismar
bringen
oder
von
dort
holen
sollten,
wurde
wegen
vieler
Klagen
1687
aufgehoben,
1724
aber
in
der
Art
erneuert,
dass
alle
Niederlagswaren
"
innerhalb
dem
Distrikte
von
Holstein
biß
Pommern
"
nach
Schweden
bei
Strafe
der
Konfiskation
nur
in
Wismar
auf
Wismarschen
oder
Schwedischen
Schiffen
geladen
werden
dürften.
Das
wurde
1727
auf
Betreiben
Lübecks
abgeschafft
und
die
Niederlagsfreiheit
auf
die
Ermäßigung
in
Lizent
und
Ungeldern
beschränkt,
doch
wurde
1739
unter
dem
Einfluss
des
Schwedischen
Adels
die
Vergünstigung
von
1724
wiederhergestellt,
nur
sollte
kein
Schiff
länger
als
4
Wochen
in
Wismar
auf
Ladung
warten,
sondern
nach
Ablauf
dieser
absegeln.
1754
hatte
Wismar
Klage
geführt,
dass
die
in
Lübeck
ladenden
Schiffe
nicht
ordnungsmäßig
nach
Wismar
gingen,
sondern
sich
in
Neustadt
Pässe
besorgten.
Von
Wismar
lief
damals,
von
dem
Verkehr
mit
Stockholm
abgesehen,
im
Durchschnitt
jährlich
nur
Ein
Schiff
mit
Niederlagsgütern
nach
Schweden
aus,
und
die
Lizentkammer
forderte
von
den
in
Wismar
zur
See
eingeführten
und
nach
Schweden
bestimmten
Niederlagswaren
volle
Lizent. Das sollte abgestellt werden, wenn die Waren gelöscht würden und zur Niederlage kämen.
1775
beabsichtigte
man
Einschränkungen
der
Vorzugsrecht,
aber
auch
Aufhebung
der
Forderung,
dass
alle
14
Tage
ein
Schiff
mit
Niederlagsgütern
abging;
die
Wismarschen
Schiffe
sollten
die
1723
den
Schwedischen
zugelegten
Freiheiten
genießen.
Aus
diesem
letzten
wurde
nichts,
wohl
aber
wurde
1779
die
Niederlagsfreiheit
gemäß
den
Bestimmungen
von
1663
und
1672
auf
alle
Waren
ausgedehnt,
woher
sie
auch
kommen
mochten,
wobei
bei
ihrer
Ankunft
Lizent
und
Ungelder
voll
zu
erlegen
waren,
bei
der
Wiederausfuhr
aber
bis
auf
die
Niederlagsprozente
erstattet
wurden.
Zeit
und
Reihenfolge
brauchte
nicht
mehr
innegehalten
zu
werden.
—
Ein
Packhaus
für
Niederlagsgüter
wurde
1735
eingerichtet.
Die
Größe
der
Niederlagsschiffe
betrug
anfangs
zwischen
20
und
50
Last;
sie
sollte
nach
einer
Verfügung
von
1688
von
1692
an
auf
mindestens
35
Last
erhöht
werden,
doch
wurde
die
Frist
1692
auf
weitere 2 Jahre erstreckt und wurden seit 1724 wieder bis zum nächsten Reichstag 20—50 Last zugelassen.
Unglücklich
war
die
Bestellung
Walter
Blocks
als
ersten
Faktors
für
die
Wismarsche
Niederlage.
Er
lag
ständig
mit
dem
Rat
und
mit
Bürgern in Streit. Seiner Prozesse war kein Ende.
Der
wahre
innere
Wert
der
Niederlagsprivilegien
und
der
Zollermäßigungen
für
die
Schiffe
wird
erst
nach
einer
Untersuchung
über
die
gesamte
Zollpolitik
Schwedens
erkannt
werden
können.
Für
Wismar
ist
ihr
Belang
außer
in
den
zwölf
Jahren
von
1663
bis
1675,
wo
sie
Schiffbau,
Schifffahrt
und
Bierversand
ungemein
förderten,
auf
keinen
Fall
groß
gewesen;
danach
hat
wohl
nur
noch
die
Zollermäßigung
für
das
Bier
bis
zum
Ende
des
ersten
Jahrzehnts
des
18.
Jahrhunderts
zu
Buch
geschlagen.
1693
zeigten
sich
die
Schiffer
wenig
von
dem
Niederlagswerk
erbaut.
Sie
behaupteten,
von
dem
Zwange
in
bestimmter
Frist
zu
segeln,
nur
Schaden
zu
haben,
wie
auch
die
Fuhrleute
heruntergekommen
wären.
Nutzen
hätten
nur
die
Fremden
und
die
Kommissionäre.
Dagegen
ist
doch
die
Beunruhigung
zu
beachten,
die
sich
der
Lübecker
über
das
Privileg
von
1724
bemächtigte
und
sie
veranlasste,
seine
Aufhebung
zu
betreiben,
wogegen
sie
nach
1739
lange
Jahre
ruhig
zusahen,
ehe
sie,
diesmal
erfolglos,
neue
Schritte
wider
das
erneuerte
Privileg
unternahmen.
Immer
wird
zu
berücksichtigen
sein,
dass
diese
Bevorzugungen
nur
einen
Teil
des
Schadens
gut
machten,
den
die
Lizent
und
die
Abschneidung
Wismars
von
seinem
Hinterland
ihm
verursachte.
Beides
machte
sich
mit
der
Zeit
mehr
und
mehr
geltend
in
verderblicher
Parallele
mit
der
zunehmenden
Erwerbslosigkeit
der
Stadt.
Im
Verkehr
mit
Mecklenburg
wird
die
Unterbindung
des
Bierabsatzes
an
die
Krüger
zuerst
am
meisten
empfunden
sein,
danach
die
Ausschließung
der
Wismarschen
Handwerker
von
den
Jahrmärkten.
Diese
begann
schon
1668,
darf
aber
nicht
als
absolut
angesehen
werden.
Manches
beruhte
dabei
auf
Gegenseitigkeit,
und
unter
Umständen
hatten
sich
die
Wismarschen
des
Schutzes
der
Mecklenburgischen
Regierung
zu
erfreuen.
Aber
mit
den
Jahren
nahm
die
Absperrung
ständig
zu
und
schädigte
Wismar
auf
das
ärgste.
So
wurde
1681
bittere
Klage
geführt
über
die
Abschließung
Mecklenburgs
in
Bezug
auf
Versorgung
der
Krüge,
Beeinträchtigung
der
Handwerker,
Ablenkung
des
Korns
und
der
wolle
nach
Lübeck
und
Rostock,
Wismarsche
Handwerker
wurden
sogar
in
der
nächsten
Nachbarschaft
nicht
mehr
beschäftigt
und
dafür
Ersatz
meilenweit
herangeholt.
Statt
des
Wismarschen
Frons
berief
man
den
von
Rostock.
Die
Schädigung
des
Handels
durch
die
Lizent
wurde doppelt wirksam, seit Rostock 1748 dieser Last ledig geworden war. Darauf werden wir später zurückkommen müssen.
Anfangs
freilich
hatte
sich
die
Stadt
erfreulich
aufgenommen
und
schon
das
Eintreten
ruhiger
Zustände
vor
der
Erteilung
der
neuen
Privilegien
eine
Besserung
herbeigeführt.
Bestritt
auch
der
Rat
wohl
mit
gutem
Grunde
die
1642
von
dem
Gouverneur
Ulfsparre
ausgestellte
Behauptung,
dass
sie
sich
seit
einigen
Jahren
merklich
gebessert
habe,
für
die
letzte
Zeit
und
klagte
er
1646,
dass
sie
wegen
der
Lizent
fast
agonisiere
—
anderseits
meinte
man,
sie
laboriere
mehr
an
der
Schlingsucht
als
an
der
Schwindsucht
—
so
fand
doch
1657
der
von
Hause
allerdings
kaum
verwöhnte
Prediger
Adam
Samuel
Hartmann
aus
Lissa
sie
schön
und
reinlich
gebaut
mit
schönem
Volk,
breiten
Gassen,
feinen
Steinkäutern,
guten
Zimmern
und
wiederum
von
der
Magnifizenz,
dass
in
den
Vorhäusern
große
Fenster
von
klarem
Glas
sein,
mit
allerhand
Blumwerk
geziert.
Er
rühmt
gute
Unterkunft
und
Verpflegung.
Im
folgenden
Jahre
begründete
der
Apotheker
Martin
Schepel
aus
Sternberg
sein
Gesuch
um
Zulassung
einer
neuen
Apotheke
(der
Löwenapotheke)
mit
zunehmender
Nahrung
und
wachsender
Bevölkerung.
1661
waren
Wohnungen
knapp
und
teuer.
1661
wird
von
gutem
Zustand
und
Aufnehmen
der
löblichen
Stadt
berichtet,
1665
und
1667
über
Pläne
beraten,
neue
Einwohner
heranzuziehen.
1670
befand
man
sich
in
erträglichem
Wohlstand,
und
es
konnte
ein
jeder
"seinen
Bissen
in
Vergnüglichkeit
hinnehmen".
Drei
Jahre
darauf
spricht
eine
Ratsverordnung
von
jetzigen,
Gott
Lob,
noch
erträglichen
Zeiten
und
hören
wir,
dass
Häuser
teuer
seien.
Und
wenn
auch
1674
über
Leistungsunfähigkeit
(Unvermögen)
der
Stadt
geklagt
wird,
so
war
sie
doch
nach
dem
hinzugefügten
Attribut
(diese
erst
anwachsende
Stadt)
in
Aufnahme
begriffen.
Endlich
wird
in
einer
Hamburger
Flugschrift
von
1675
Wismar
unter
den
Hansestädten
genannt,
die
noch
in
Wohlstand
wären, und zwar gleich hinter Lübeck, Bremen und Danzig. Die starke Zunahme der Flotte ist vorhin nachgewiesen.
Ohne
Zweifel
hat
die
Anwesenheit
der
Tribunalsräte
und
der
Offiziere,
nicht
minder
auch
der
oftmalige
Aufenthalt
von
Schwedischen
Großen,
auch
von
König
und
Königin
in
der
Stadt
fördernd
auf
Erwerb
und
Verkehr
eingewirkt.
Nachweislich
haben
sich
auch
die
Tribunalisten
an
der
Schiffsreederei
eifrig
beteiligt.
Trotzdem
war
man
in
den
Kreisen
der
Bürgerschaft
geneigter,
auf
die
Schattenseiten
des
neuen
Zuzugs
zu
blicken
als
die
Vorteile
davon
recht
einzuschätzen,
und
befürchtete
und
beklagte,
dass
der
Stadt
das
Schoß
(die
ständige
unmittelbare
städtische
Steuer)
der
von
jenen
erworbenen
Grundstücke
entging
und
die
Lasten
der
Bürger
sich
dadurch
vergrößerten.
Tatsächlich
haben
die
Tribunalsräte,
vor
allem
der
Vizepräsident
Mevius,
Schoßfreiheit
beansprucht,
aber
für ihre Liegenschaften nicht erreicht.
Um
diese
Zeit
wurden
in
der
Stadtverwaltung
unter
Kämpfen
im
Rat
erhebliche
Verbesserungen
durchgesetzt.
Der
1663
als
Bürgermeister
in
den
Rat
eingetretene
Dr.
Anton
Scheffel,
der
mit
Unterstützung
des
Syndikus
und
späteren
Bürgermeisters
Dr.
Schwarzkopf
offensichtlich
die
Triebfeder
war,
berichtet
nach
fast
vierzig
Jahren
darüber:
"
Damahls
hatte
die
Schuldenlast
sich
über
100.000
Reichstaler
erstrecket,
die
Revenuen
aber
wegen
Übeln
Zusehens
und
vielen
Unterschleifs
waren
so
geringe
eingekommen,
dass
bey
weitem
die
currenten
Zinsen
nicht
bezahlet
werden
können,
sondern
zu
dero
Abführung
Capitalia
ausgenommen
werden
müssen,
und
ist
der
Kredit
fast
ganz
verlohren
gewesen,
sonderlich
weil,
einige
Zeit
hero
im
Rath
große
Spaltungen,
unter
den
Bürgermeistern
schwere
Feindschaft
und
daher
die
größeste
Zerrüttung
sich
gefunden
.
Als
aber
dieselbe
endlich
anno
1662
durch
nachdrückliche
Interposition
des
Herrn
Mevii
beygelegt,
hat
man
unter
den
Bürgermeistern
vor
allem
auf
Betreiben
des
seel.
Herrn
Bürgermeisters
von
der
Deilen,
welcher
hierin
von
großer
Erfahrung,
wohl
bemittelt,
dass
er
aus
seinem
Amte
keinen
Gewinn
suchen
durste,
und
ein
gewaltiger
Eyferer
für
das
allgemeine
Wohl
war,
mit
Zuziehung
einiger
Rathspersonen,
so
nicht
Brauer
gewesen,
die
Gedanken
mit
Ernst
aus
Retabilirung
des
Credits
gewendet
und
mit
großer
Mühe
und
Sorgfalt
die
Mängel
gesuchet
und
abgeschaffet,
die
alten
Ordnungen
endlich
mit
Einwilligung
von
Rat
und
Bürgern
renoviret
und
verbessert
und
durch
Gottes
Gnade
es
dahin
gebracht,
dass
nach
redintegrirten
Revenuen
und
harter
Bestrafung
der
Contravenienten
im
ersten
Jahr
sofort
mehr
eingebracht,
als
zu
Ablegung
der
jährlichen Zinsen nöthig.
"
Bald
konnten
die
mit
6
und
5
v.
H.
verzinslichen
Gelder
abgelöst
werden
und
wurden
um
geringeren
Zins
mehr
Kapitalien
angeboten,
als man begehrte, "
ja die Stadt, ohngemerkt, dass sie mehr schuldig als sie bezahlen können, für reich gehalten
".
Es
war
dieselbe
Zeit,
wo
die
Lübecker
Stadtkasse
in
der
schwersten
Bedrängnis
war.
Die
Mängel
fanden
sich
besonders
bei
der
Akzise
und
wurden
durch
die
Strand-
und
Hafen-
und
die
Akziseordnung
von
1663
und
deren
strenge
Durchführung
bekämpft.
Es
wurden
Kontrollbeamte
angestellt
und
wieder
und
wieder
an
ihre
Pflicht
erinnert.
Gegen
den
Widerstand
vieler
Brauer
wurde
die
Vergütung
für
die
Brauzeichen
durch
Erlass
von
Bierakzise
abgeschafft.
Man
hielt
auch
mit
größerer
Strenge
auf
das
Einbringen
des
Abschosses.
Unter
den
Bürgermeistern
werden
sich
Joachim
Ratke
(1653
bis
1663)
als
Brauer
und
Heinrich
von
Deilen
(1658—1666)
als
Kaufmann
gegenüber
gestanden
haben.
Das
gelehrte
Element
vertraten
Dr.
Heinr.
Schabbelt
(1660—1677)
und
der
frühere
Stadtsekretär
und
Syndikus
Herman
Werner
(1661—1664).
Welche
Partei
Scheffel
ergriffen
hat,
kann
nicht
zweifelhaft
sein.
Offener
Zwist
im
Rat
tritt
in
den
Protokollen
über
die
Wahl
eines
Nachfolgers
für
den
Diakonus
Martin
Trudopius
an
St.
Nikolai
1659
zu
Tage.
Einerseits
standen
sich
die
Bürgermeister
und
der
übrige
Rat
gegenüber,
anderseits
Heinrich
von
Deilen
und
die
anderen
Bürgermeister.
Die
im
5.
Kapitel
angeführte
Forderung
der
Schwedischen
Regierung,
dass
die
Zahl
der
Brauer
im
Rat
verringert
und
mehr
Kaufleute
und
Rechtsgelehrte
hineingenommen
werden
sollten,
wird
durch
die
Missstände
in
der
Akziseverwaltung
veranlasst
gewesen
sein.
Das
Widerstreben
der
Handwerksämter
gegen
Aufnahme
neuer
Meister
brach
man
unter
Berufung
auf
den
Willen
des
Königs,
dass
jedermann ausgenommen werden solle, der sich niederlassen wolle.
Die
erfreuliche
Entwicklung
wurde
jäh
durch
die
Belagerung
von
1675
unterbrochen,
und
so
lange
die
Schwedische
Herrschaft
dauerte,
kamen
nie
wieder
ähnlich
gute
Jahre,
wurde
je
ein
Anlauf
zum
Bessern
gemacht,
so
bereiteten
dem
unfehlbar
neue
Kriegsnöte
ein
Ende.
Auch
verlor
Schweden
ebenso
die
Fähigkeit
wie
den
guten
Willen,
Durchgreifendes
für
das
Gedeihen
Wismars
zu
tun.
In
dem
Streben,
in
Schweden
selbst
Gewerbe
groß
zu
ziehen,
wurde
die
Einfuhr
von
Hopfen,
Lein,
Rasch
und
Saie
(1739)
und
überhaupt
von
dem
größten
Teil
der
Niederlagswaren
(1755)
dahin
verboten
und
dadurch
der
Wert
der
Niederlagsprivilegien
fast
auf
Null
heruntergedrückt.
Schon
um
die
Mitte
des
18.
Jahrhunderts
war
der
Verkehr
mit
Niederlagsgut
geringfügig,
was
man
1775
in
Wismar
auf
die
Zunahme
der
Fabriken
in
Schweden
zurückführte.
In
gesundem
Sinne
hatten
sich
die
Wismarschen
Schiffer
dagegen
gesträubt,
Handwerker nach Schweden zu befördern, natürlich ohne etwas damit zu erreichen.
Von
1740
bis
1742
gingen
jährlich
26
bis
28
Schiffe
mit
Niederlagsgut
nach
Schweden
ab,
davon
7
oder
8
nach
Stockholm,
von
1743
bis
1750
jährlich
durchschnittlich
10
bis
11,
davon
7
nach
Stockholm.
Nach
einer
Darstellung
aus
dem
Juni
1766
aber
waren
in
den
letztvergangenen
4
Jahren
55
Wismarsche
und
6
Schwedische
Niederlagsschiffe
von
1653
und
473
Last,
also
jährlich
durchschnittlich
10
Schiffe
von
531
Last
von
Wismar
nach
Schweden
gesegelt,
und
dabei
hatten
sie
größten
Teils
Korn
geladen
gehabt,
wie
überhaupt
damals
der
Kornhandel
nach
Schweden
das
Rückgrat
des
Wismarschen
Handels
gebildet
zu
haben
scheint,
wenn
auch
1775
behauptet
wird,
dass
er
nur
Verlust
bringe.
Seit
1751
wurde
eiliges
Stückgut,
wie
Garn,
Zitronen,
Brunnenwasser,
meist
auf
Kornschiffen
verladen,
und
man
meinte
1775
in
Wismar,
von
Juli
bis
September
bei
mangelnder
Kornfracht
nicht
alle
4—5
Wochen
ein
Schiff
mit
Stückgut
nach Schweden befrachten zu können, sondern nur alle 6 bis 7 Wochen.
Man
war
auch
auf
die
Kanalpläne,
denen
Herzog
Adolf
Friedrich
nach
seiner
Wiederherstellung
andauernde
Aufmerksamkeit
geschenkt
hatte,
zurückgekommen.
Doch
waren
die
verschiedentlich
angebahnten
Verhandlungen
darüber
bei
dem
Misstrauen,
das
sein
Nachfolger
den
Schwedischen
Absichten
entgegenbrachte,
zum
Misslingen
verurteilt,
würden
auch
ohne
das
im
Kriegsverlauf
nicht
haben
ausgeführt
werden
können.
Betrieben
wurde
der
Plan,
sicher
in
Zusammenhang
mit
dem
Niederlagswerke,
noch
1680—1682.
Man
wollte
sich
damals
auf
den
südlichen
Teil
beschränken
(der
im
Anfänge
des
18.
Jahrhunderts
wirklich
erneuert
wurde) und die Verbindung zwischen Wismar und dem Schweriner See durch Fuhrwerk Herstellen.
Musste
diesen
Dingen,
wenn
anders
eine
gewisse
Anschauung
vermittelt
werden
sollte,
ein
breiterer
Raum
gegönnt
werden,
so
kann
der
Bericht
über
das
Gewerbe
umso
kürzer
ausfallen.
Am
wichtigsten
war
immer
noch
die
Brauerei,
bis
es
mit
ihr
seit
der
zweiten
Belagerung
unaufhaltsam
und
schleunig
zu
Ende
ging.
Die
Tatsache
ist
im
6.
Kapitel
festgestellt,
und
es
ist
dort
versucht,
die
Gründe
dafür
aufzuzeigen.
Noch
1652
muss
die
Wollweberei
eine
gewisse
Bedeutung
gehabt
haben.
Auch
wurde
durch
königliche
Resolutionen
von
1653
und
1657
dafür
Förderung
verheißen
und
1694
Bezug
von
Tuch
für
das
Militär
in
Aussicht
gestellt.
Von
Verwirklichung
der
Zusage
verlautet
nichts,
und
auf
keinen
Fall
sind
die
Wismarschen
Tuchmacher
mit
Lieferungen
bedacht
worden.
Nachher
hört
man
kaum
etwas
von
diesem
Gewerbe,
das
1805
erloschen
war.
Dagegen
wurde
es
mit
mancherlei
neuer
Industrie
versucht.
Es
wurden
Konzessionen
oder
Privilegien
erteilt
für
eine
Seifensiederei
1652,
1686
und
1693,
eine
Lohgerberei
und
Ledertauerei
1664,
Tabakspinnereien
1669,
1741
und
1745,
eine
Papiermühle
1669,
Salzraffinerien
1668,
1670
und
1745,
eine
Zuckersiederei
1745,
eine
Stärkefabrik
1748,
eine
Strumpf-
und
Wollenwebefabrik
1752,
eine
wachsbleiche
1753,
eine
Sensenschmiedc
und
eine
Porzellan-
und
Steingutfabrik
1754.
Alle
diese
Unternehmungen
sind
bald
eingegangen,
und
nur
die
Papiermühle
besteht
als
eine
Fabrik
für
Packpapier
noch
gegenwärtig
fort.
Geplant
worden
war
ihre
Errichtung
schon
1603
und
wiederum
1613.
Gebaut
war
sie
dann
auf
Kosten
der
Kämmerei,
die
sie
zuerst
verpachtete,
bis
sie
1711
im
Oktober
von
den
Dänen
zerstört
wurde.
Sie
wurde
daraus
1725
von
Joh.
Georg
Seidler
aus
Lübeck
zu
Erbpachtrecht
neu
errichtet
und
soll
damals
alle
gleichartigen
Unternehmungen
unserer
Gegenden
in
Schatten
gestellt
haben.
Der
Kämmerei
brachte
sie
einen
jährlichen
Grundzins
von
100
Mr.
Nachdem
sie
1870
abgebrannt
war,
aber
auch
schon
einige
Jahre
vorher,
wurden
auf
ihr
nur
noch
Pappen
hergestellt,
fabrikmäßig
wurde
sie
1884
von
Kommerzienrat
Marsmann ausgestaltet.
Das
Handwerk
arbeitete
nur
für
die
Bedürfnisse
der
Stadt
und
ihrer
nächsten
Nachbarschaft,
kaum
über
den
Bereich
der
Herrschaft
Wismar
hinaus.
Dennoch
war
1705,
wo
eine
Zusammenstellung
zur
Verfügung
ist,
der
Bestand
der
Gewerbetreibenden
überraschend
groß.
Es
gab
damals
außer
den
Kumpaneien
der
Brauer
und
Kaufleute,
der
Krämer,
der
Schiffer
(64
und
8
Witwen,
einer
außerhalb
der
Kumpanei),
der
Schopenbrauer
(36
und
4
Witwen),
der
Träger
(30
und
4
Witwen),
der
Litzenbrüder
(3),
der
Fischer
und
Bootsleute
(43
und
4
Witwen)
und
25
meist
nur
von
einzelnen
vertretenen
Gewerben
nicht
weniger
als
36
Handwerksämter,
die
im
ganzen
gut
besetzt
waren.
Lasten
wir
sie
in
der
Folge
des
Abc
an
uns
vorüberziehen,
wobei
nur
engverwandte
Ämter
zusammengerückt,
verwandte
nicht
organisierte
Gewerbe
aber
in
Klammer
eingefügt
werden
mögen.
Zahl
der
Mitglieder
wie
vorher
eingeklammert.
Es
begegnen
Bäcker
(19
und
2
Witwen;
Frei-
und
Losbäcker
(3),
Barbiere
(5
und
1
Witwe;
Perückenmacher
3),
Beutler
(6
und
1
Witwe),
Böttcher
(13
und
3
Witwen),
Altbinder
(16
und
2
Witwen),
Buchbinder
(3),
Drechsler
(8
und
1
Witwe),
Glaser
(6
und
1
Witwe),
Goldschmiede
(6),
Haken
(22
und
4
Witwen;
Dröghaken
4;
Mehlkäufer
2;
Vorkäufer
1;
Tabakspinner
2),
Hutmacher
(6),
Knochenhauer
(5
und
1
Witwe;
Freischlachter
2),
Garbräter
(14
und
1
Witwe),
Ledertauer
(3),
Leinweber
(18),
Maler
(1),
Maurer
(22
und
2
Witwen),
Nadler
(8
und
3
Witwen),
Pelzer
(7),
Buntmacher
(4),
Rade-
und
Stellmacher
(6),
Reifer
(4
und
1
Witwe),
Riemer
(6),
Schmiede
(22),
Schneider
(33
und
1
Witwe),
Schuhmacher
(44
und
4
Witwen;
Freischuster
4),
Altflicker
(29
und
2
Witwen),
Pantoffelmacher
(3
und
1
Witwe),
Schwertfeger
(2;
Sporenmacher
1),
Tischler
(13),
Töpfer
(4
und
1
Witwe),
Tuchmacher
(11),
Raschmacher
(11,
dazu
1
außerhalb
Amts),
Tuchscherer
(2),
Zimmerleute
(21
und
4
Witwen),
Zinngießer
(2
und
1
Witwe;
Rotgießer
1).
Nicht
organisiert
waren
Arbeitsleute
(38
und
4
Witwen),
Bauleute
(27
und
6
Witwen),
Fuhrleute
(10),
Beckenschläger
(1),
Klempner
(1),
Kupferschmiede
(1),
Bildhauer
(1),
Branntweinbrenner
(9),
Färber
(1),
Gastgeber
(6
und
2
Witwen),
Korbmacher
(2),
Kornmesser
(4),
Schiffszimmerleute
(11
und
1
Witwe),
Schnurmacher
(1),
Steinbrücker
(11
und
1
Witwe).
Auffallend
ist
die
große
Zahl
der
Maurer,
Zimmerleute
und
Steinbrücker.
Sie
erklärt
sich
wohl
daraus,
dass
die
Gesellen
mitgezählt
sind.
Der
Schwund
der
Schwertfeger
und
Zinngießer
ist
begreiflich.
Zu
dem
kunstlosen
Anstreichen
des
Holzwerks
wurde
wohl
selten
die
Hilfe
besonderer
Handwerker
erfordert,
und
das
Ausweisen
der
Häuser
wird
im
allgemeinen
Sache
des
Maurers
gewesen
sein,
der
eine
Maler
aber
als
Kunstmaler
angesehen
werden
müssen.
Zu
der
Zahl
der
Kornmesser
ist
zu
bemerken,
dass
andere
fünf
der
Trägerkumpanei
angehörten.
Das
Fehlen
der
Hopfenmesser
wird
einem
Versehen
zuzuschreiben
sein.
Im
Ganzen
halte
ich
die
Zusammenstellung,
durch
die
ausgemittelt
werden
sollte,
wer
die
Kosten
für
die
Sendung
der
Bevollmächtigten
der
Schiffer
und
Ämter
nach
Stockholm
aufbringen
sollte,
für
zuverlässig.
1805
zählte
man
37
Ämter
und
4
Kumpaneien.
Außerdem
bestanden
damals
Korporationen
der
Bauleute,
Träger,
Bootsleute
und
Fischer.
Über
die
Stärke
der
Ämter
und
die
Zahl
der
Gewerbetreibenden
damals
und
im
späteren
19.
Jahrhundert
vgl.
das
22.
Kapitel.
Vielfach
suchte
das
junge
Volk
Verdienst
und
Glück
im
Dienste
der
großen
Holländischen
Handelsgesellschaften
und
in
den
Holländischen
Kolonien.
Von
1630
bis
1708
lassen
sich
7,
von
1721
bis
1767
28
Personen
nachweisen,
die
dabei
in
der
Fremde
den
Tod
gefunden
haben.
Zu
Vermögen
hat
es
niemand
gebracht.
Aus
dem
unbedeutenden
Nachlass
des
in
Paramaribo verstorbenen Joch. Diedrich Tesmar ist 1738 das Tesmarsche Testament zu Unterstützung von Armen errichtet.
Kriegslust
seiner
Könige,
Hunger
nach
Subsidien
bei
Geldnot
des
Landes
und
schlechter
Wirtschaft,
alte
Eifersucht
und
Verfeindung
mit
Dänemark
und
Polen,
neuere
mit
Brandenburg
verwickelten
Schweden
nach
Beendigung
des
dreißigjährigen
in
immer
neue
Kriege
und
ließen
es
keine
der
Gelegenheiten
verpassen,
die
Ludwig
XIV.
dafür
schuf.
Die
Vorbereitungen
waren
oft
schlecht.
Denn
die
mehrfachen
vormundschaftlichen
Regierungen,
die
über
das
Reich
verhängt
wurden,
zerrütteten
bei
der
seit
Jahrhunderten
herkömmlichen Selbstsucht und Parteiung des hohen Adels nicht nur die Finanzen, sondern alle Einrichtungen überhaupt.
Für
Wismar
war
es
ein
Glück,
dass
es
von
dem
ersten
dieser
Kriege
gegen
Polen
und
Dänemark
nicht
weiter
als
durch
Vorbeimärsche
und
Streifzüge
von
Kaiserliche
und
Brandenburgischen
Truppen
(namentlich
Johannis
1657
und
im
Anfang
September
1659)
in
Mitleidenschaft
gezogen
wurde.
Achtzehn
Schiffe
freilich,
die
1658
Volk
und
Kriegsgerät
nach
Kopenhagen
und
anderswohin
führen
mussten, waren noch 1671 für ihre Leistungen nicht bezahlt.
Die
Friedensschlüsse
von
Oliva
und
Kopenhagen
vom
30.
April
1660
bis
27.
Mai
brachten
nach
dem
frühen
Tod
König
Karls
X.
Gustaf,
der
beiläufig
gesagt
1657
und
1658
(im
Juli
1658
zusammen
mit
einer
größeren
Zahl
Reichsräte)
längere
Zeit
in
Wismar
weilte
und
hier
Gesandte
Cromwells
und
Hollands
empfing,
durch
einen
auf
dem
Fürstenhof
ausgebrochenen
Brand
aber
in
Lebensgefahr
geriet,
kurze
Jahre
der
Ruhe,
wenn
auch
die
Streitigkeiten
mit
Russland
erst
1666
beigelegt
wurden.
Der
aus
nichtsnutzigsten
Gründen
1665
begonnene
Krieg
gegen
Bremen
hat
Wismar
außer
durch
Truppenzüge
wohl
weniger
berührt
als
der
gleichzeitige
Krieg
Englands
mit
Holland.
Dabei
wurde
ein
Ausbruch
von
Feindseligkeiten
mit
Holland
und
Dänemark
nur
eben
vermieden,
die
Finanznöte
aber
steigerten
sich.
Schon
bevor
Ludwig
1667
die
Spanischen
Niederlande
angriff
und
1668
Lothringen
besetzte,
war
sein
Gesandter
Pomponne
seit
1666
als
Versucher
an
die
Schwedische
Regierung
herangetreten,
sie
als
Bundesgenosse
für
seine
Pläne
zu
gewinnen.
Das erstrebte Bündnis wurde aber erst nach langem Verhandeln und vielfachem Schwanken im April 1672 abgeschlossen.
Noch
in
demselben
Jahre
begannen
für
Wismar
die
Anforderungen
zwecks
Verstärkung
der
Befestigung
der
Stadt
und
des
Walfisches.
An
den
Befestigungen
war
von
Seiten
Schwedens,
wie
wir
im
vorigen
Kapitel
gesehen
haben,
schon
bevor
Wismar
ihm
abgetreten
war,
gearbeitet
und
es
waren
Frondienste
und
Land
dafür
verlangt
worden.
Nachher
scheint
dafür
Bedeutenderes
nicht
geschehen
zu
sein.
Nunmehr
wurden
von
der
Stadt
5.000
Taler
für
diese
Zwecke
gefordert
und
4.000
bewilligt,
doch
wollte
die
Bürgerschaft
diese
ausschließlich
für
Herstellung
der
Wälle,
also
für
die
unmittelbare
Sicherung
der
Stadt,
nicht
auch
für
den
Walfisch
verwendet
wissen;
1675
behauptete
man
aber,
statt
4.000
Taler
deren
5.000
für
die
Befestigungen
hergegeben
zu
haben.
Trotzdem
vom
September
1673
bis
zum
Mai
1674
täglich
230—300
Mann
aus
der
Bürgerschaft
daran
gearbeitet
und
die
Arbeiten
seitdem
wahrscheinlich
nicht
geruht
hatten
und
außerdem
durch
die
Garnison
geschanzt
war,
wurden
die
Werke
1675
noch
für
schlecht
erklärt
und
von
da
an
hastig
ausgebessert.
Die
Garnison,
die
1646
ohne
Offiziere
gegen
1.100
Mann
gezählt
hatte
und
seit
der
Zeit
bis
1660
aus
einem
Regiment
von
6
oder
8
Kompanien
bestanden
zu
haben
und
etwa
gleich
stark
geblieben
zu
sein
scheint,
danach
wohl
vermindert
war
und
nach
dem
Eintreffen
einer
neuen
Kompanie
im
Sommer
1673
aus
4
Deutschen
und
2
Upländischen
Kompanien
bestand,
wurde
ansehnlich
verstärkt.
Sie
zählte
am
12.
Oktober
1674
12
Kompanien,
und
Dezember
16
wurden
4
weitere
angemeldet.
Hierdurch
stieg
die
Belastung
der
Stadt
außerordentlich,
während
sie
nach
Ermäßigung
der
Servisansprüche
zu
Ende
1651
immer
noch
monatlich
über
400
Mark
aufzubringen
gehabt,
neue
Lasten
aber,
die
ihr
wegen
der
Garnison
1660
angesonnen
waren,
durch
3.000
Taler
abgekauft
hatte,
belief
sich
der
Geldservis
1673
monatlich
auf
300
Taler,
1674
auf
über
400
und
die
Naturallieferungen
dazu
auf
monatlich
1.200
Taler.
Dazu
kam
die
Quartierleistung.
Nach
Behauptung
der
Stadt
hatte
1673
der
gemeine
Bürger
3
bis
4
Personen
im
Quartier.
Außerdem
hatte
man
am
14.
Dezember
1653
4.000
Taler
"vorgeschossen",
um
ein
besonders
lästiges
Deutsches
Regiment
loszuwerden,
und
berechnete
1673 die außerordentlichen Leistungen auf 7.000 Taler.
In
Folge
des
Bündnisses
von
Schweden
mit
Frankreich
hatte
sich
Dänemark
im
Juli
1673
an
Holland
angeschlossen.
Im
Dezember
1674
begann
Schweden
auf
Drängen
Ludwigs
den
Krieg
gegen
Brandenburg
und
holte
sich
am
18.
Juni
1675
die
Niederlage
von
Fehrbellin.
Schon
im
Juli
erklärte
der
in
Mecklenburg
eingerückte
Kurfürst
gegenüber
einem
Kommissar
des
Herzogs
seine
Absicht,
sich
gegen
Wismar
zu
wenden,
sobald
er
auf
Unterstützung
durch
die
Dänische
Flotte
rechnen
könne.
Aber
erst
am
1.
August
langten
die
Brandenburger
bei
Wismar
an,
am
22.
auch
die
Dänen.
Zuerst
handelte
es
sich
nur
um
Züge
hin
und
her.
Nachdem
dann
Poel
am
4.
September
von
den
Brandenburgern
besetzt
und
am
10.
September
die
Dänen
wiederum
vor
Wismar
erschienen
waren,
einigten
sich
am
15.
September
der
große
Kurfürst
und
Christian
V.
von
Dänemark
zu
Doberan
über
ihre
Pläne
dahin,
dass
Wismar
den
Dänen
zufallen sollte.
Gouverneur
Wismars
war
der
Feldmarschallleutnant
Gustav
Wrangel,
Kommandant
Graf
Gustaf
Carlsson.
Die
Besatzung
zählte
nach
den
für
den
1.
November
vorliegenden
Rollen
in
13
Kompanien
234
Offiziere
und
Unteroffiziere,
1.206
Gemeine
und
80
Musiker
und
Jungen,
dazu
13
Konstabler
der
Artillerie.
Von
den
im
vorjährigen
Dezember
neu
angemeldeten
4
Kompanien
ist
entweder
nur
eine
eingetroffen,
oder
die
Rollen
sind
unvollständig
erhalten.
Am
6.
Juli
war
noch
der
Oberst
Hennemann
mit
230
Reitern
von
Pommern
her
angelangt.
Die
Dänischen
Truppen
vor
der
Stadt
bestanden
aus
3
Kavallerie-
und
2
Dragonerregimentern
zu
je
600
Mann
und
2
Regimentern
Infanterie
von
je
1000
Mann.
Unterstützung
durch
Brandenburgische
und
Kaiserliche
Regimenter
erwähnt
das
Tagebuch
des
Bürgermeisters
Schwartzkopf'
zum
8.
Dezember.
Am
22.
Oktober
traf
der
König,
am
10.
November
auch
die
Königin
ein.
Höchstkommandierender unter dem König scheint der Generalleutnant Niels Rosenkranz gewesen zu sein.
Zur
Verteidigung
der
Stadt
wurden,
wie
es
damals
für
selbstverständlich
angesehen
wurde,
auch
die
Bürger
herangezogen.
Sie
waren
seit
mindestens
1656
in
6
Kompanien
eingeteilt.
Vor
allem
mussten
sie
sich
an
den
Wachen
und
dem
Aufeisen
der
Festungsgräben
beteiligen;
nach
der
Ordnung
vom
September
des
Jahres
fiel
ihnen
die
Besetzung
der
inneren
Werke
zu.
Sie
nahmen
aber
auch
an
Ausfällen
teil,
so
am
11.
November
ihrer
200.
Zu
den
Wachen
auf
den
äußeren
Werken
dagegen
wollten
sie
sich,
als
es
ihnen
angesonnen
wurde,
nicht
verstehen.
Das
Verhältnis
der
Bürgerschaft
zu
dem
Gouverneur
hätte
besser
sein
können,
wahrscheinlich
ist
es
gleich
anfangs
durch
die
laut
gewordene
Beschuldigung,
dass
die
Stadt
ein
Verständnis
mit
Brandenburg
habe,
vielleicht
auch
durch
das
zu
Anfang
September
verbreitete
Gerücht
vergiftet
worden,
dass
ihr
die
Reichsfreiheit
angeboten
sei,
ein
Gerücht,
dass
darauf
zurückzuführen
sein
wird,
dass
der
Kaiser
Wismar
und
die
anderen
Deutschen
Städte
ihrer
Verpflichtungen
gegen
Schweden
für
frei
erklärt
und
sie
aufgefordert
hatte,
sich
zu
den
Verbündeten
zu
halten.
Gegen
jene
Beschuldigung
wandte
sich
die
Stadt
in
Einvernehmen
mit
dem
Tribunals-Präsidenten
Grafen
Bengt
Oxenstjerna
durch
ein
gedrucktes
Patent
vom
16.
Juli.
Die
Bürger
ihrerseits
glaubten,
dass
die
Verteidigung
nicht
kräftig
genug
geführt
würde.
Um
ein
besseres
Verhältnis
anzubahnen,
wurden
im
November
des
Öfteren
gemeinsame
Beratungen
gepflogen,
wobei
das
erste
Mal
die
kompanieweise
vorgeforderte
Bürgerschaft
"
dahin
disponiret
wurde,
dass
sie
die
wiederliehen
Impressiones,
so
sie
wegen
(gleich
zu
erwähnenden)
verlohrnen
Schiffes
und
Walfisches
hetten, fahren ließen undt zu bestendiger Defension resolvirten
".
Das
schlimmste
Hindernis
erfolgreicher
Verteidigung
war
Mangel
an
zureichender
Besatzung
und
an
Vorräten.
Die
Besatzung
aber
schrumpfte
nicht
nur
durch
die
Kämpfe,
sondern
auch
durch
Krankheiten
zusammen.
Am
27.
November
brach
die
rote
Ruhr
aus.
Und
während
man
glaubte,
dass
für
das
Neue
Werk
1.00o
Mann
nötig
wären,
hatte
zuletzt
der
Gouverneur
nur
120
dafür
übrig
und
musste
ein
Konstabler
fünf
Geschütze
bedienen.
Nach
städtischer
Darstellung
waren
überhaupt
schließlich
keine
700
Mann
dienstfähig
geblieben,
wogegen
gemäß
der
Relation
bei
Springinsgut
nach
erfolgter
Übergabe
doch
mehr
als
650
Mann
abzogen.
Mangel
an
Geld
und
Korn
machte
sich
schon
im
Oktober
bemerkbar.
Am
25.
dieses
Monats
musste
bei
den
Bürgern
ein
Geldvorschuss
für
die
militärischen
Bedürfnisse
eingesammelt
werden
und
die
Bürger
im
November
für
1.502
Taler
Korn
liefern.
Die
von
der
Stadt
seit
dem
Juni
geleisteten
Vorschüsse
werden
in
einer
vom
14.
Dezember
datierten
Aufmachung
auf
15.117
Taler
17
Schillinge
6
Pfennige
berechnet.
Mindestens
lästig
machte
sich
der
Umstand
geltend,
dass
die
Wasserleitung
von
Metelsdorf
seit
dem
30.
September
abgeschnitten
war
und
die
städtische
Grubenmühle
seit
dem
11.
Oktober
nur
unzureichenden
Zufluss
hatte.
Mit
dem
Pulver
(das
man
Sicherheit
halber
in
die
Keller
unter
dem
Fürstenhof
und
der
Kirche
des
Heiligen
Geistes
brachte)
musste
seit
dem
2.
November
gespart
werden.
Der
Hafen
wurde
am
24.
Oktober,
nachdem
schon
vier
Wochen
zuvor
eine
Schanze
am
Steinort
(Wendorf)
aufgeworfen
war,
durch
eine
Schanze
am
Grasort,
am
1.
November
durch
eine
weitere
Schanze,
eingerammte
Pfahle
und
besetzte
Boote
gesperrt.
In
den
Akzisebüchern
sind
die
letzten
auslaufenden
Schiffe
zum
2.
Oktober,
das
letzte
entlaufende
Schiff
zum
Oktober
verzeichnet.
Das
Schwedische
Orlogschiff
(der
Falke)
beim
Walfisch
und
dieser
selbst
wurde
bei
besonders
niedrigem
Wasserstand
am
5.
November
genommen,
worüber
die
Bürger
umso
unzufriedener
waren,
als
sie
mit
ihren
Vorschlägen
zur
Verteidigung
kein
Gehör
gefunden
hatten.
Am
15.
Oktober
begann
die
Beschießung.
Geschütze
verschiedensten
Kalibers
traten
allmählich
in
Tätigkeit.
Es
wurden
Kugeln
von
6
bis
36
Pfunden,
glühende
Kugeln,
Granaten,
Bomben
und
Bettelsäcke,
Stangenkugeln
und
Regenfeuer
aus
Kanonen
und
Mörsern
auf
die
Werke
und
in
die
Stadt
geschossen.
An
einem
Tag
zählte
man
beim
Poeler
Tor
206
Schüsse,
an
einem
anderen
230
aus
Kanonen
und
50
Granatschüsse,
an
einem
dritten
wollte
man
über
300
Schüsse
gezählt
haben.
Im
Ganzen
sollen
über
12.000
Kanonenschüsse,
zur
Hälfte
mit
glühenden
Kugeln,
abgegeben
und
5—600
Granaten
in
die
Stadt
geschossen
sein.
Das
verursachte
mancherlei
Schaden
an
Gebäuden
und
Leib
und
Leben,
doch
fanden
aus
der
Bürgerschaft
nicht
mehr
als
dadurch
ihren
Tod.
Verderblicher
wirkten
die
Krankheiten,
vor
allem
nach
dem
Einzug
der
abgematteten
Dänischen
Eroberer.
In
einem
halben
Jahr
sollen
an
1.200
aus
der
Bürgerschaft
dahin
gerafft
sein.
Feuersbrunst
brach
viermal
aus,
es
brannten
aber
nur
4
Scheunen
mit
Korn
ab.
Bedeutender waren die durch Schüsse unmittelbar angerichteten Zerstörungen. St. Nikolai allein wurde von 112 Schüssen getroffen.
Als
Episode
erwähnenswert
ist
die
Kollation,
die
vornehme
Offiziere
von
beiden
Seiten
zusammen
am
2.
Oktober
abhielten.
Sie
wäre
bald
schlecht
ausgelaufen.
Vergleichbar
ist,
dass
der
Kaiserliche
Oberst
Sidon
im
Januar
1638
Wismar
um
Wein
und
ein
Pferd
ersuchte.
Da
die
Schweden
die
Verehrung
nicht
zuließen,
musste
sich
der
Rat
entschuldigen
und
bat,
seine
Dörfer
den
Abschlag
nicht
entgelten
zu lassen.
Wenn
die
Dänen
auch
allen
Toren
gegenüber
Schanzen
aufwarfen
und
angriffen,
so
richteten
sie
ihr
Augenmerk
doch
vorzüglich
auf
das
Neue
Werk,
eine
Befestigungsanlage,
die
sich
ziemlich
gleichmäßig
zu
beiden
Seiten
des
jetzigen
Turnerwegs
vom
kleinen
Exerzierplatz
bis
in
die
Gegend
des
Wasserturms
ausdehnte.
Nachdem
der
Gouverneur
schon
am
23.
November
wegen
eingetretenen
Frostes
geglaubt
hatte,
dieses
Werk
und
die
übrigen
äußeren
Befestigungen
Preis
geben
zu
müssen,
wegen
eines
Witterungsumschlages
aber
diese
Maßregel
der
Verzweiflung
unnötig
geworden
war,
ging
der
Feind
seit
Monatsende
über
einen
vor
dem
Neuen
Werk
liegenden
Werder
(den
Höhenrücken,
auf
dem
das
Krankenhaus
steht)
mit
Bodenschüttungen
und
Anlegung
einer
Brücke
gegen
dieses
vor,
ohne
dass
dieses
Unternehmen
durch
Beschießung
gestört
werden
konnte.
Am
12.
Dezember
wurde
die
Brücke
fest
und
am
13.
begann
der
Sturm.
Geforderte
Hilfe
konnte
der
Gouverneur,
da
auch
an
zwei
anderen
Stellen
angegriffen
wurde,
nicht
schicken,
und
das
Werk
war
innerhalb
einer
Stunde
verloren.
Die
Soldaten
gehorchten
keinem
Kommando
mehr,
und
die
Bürger
waren
auf
ihren
Posten
an
der
Kortine
auf
dem
inneren
Wall
nicht
mehr
zu
halten,
zumal
da
ihre
Stellung
vom
Neuen
Werk
überhöht
war.
Danach
wurde
der
Fähnrich
einer
Bürgerkompanie,
der
Krämer
Jürgen
Preen,
beschuldigt,
die
weiße
Fahne
aufgezogen
zu
haben.
Er
musste
die
Stadt
räumen
und
2.000
Taler
Strafe
zahlen.
Dass
der
Entschluss
zur
Übergabe
von
den
Bürgern
ausgegangen
war,
machte
der
Reichsfeldherr
Wrangel
der
Stadt
in
einem
Schreiben
vom
30.
Dezember
zum
Vorwurf.
Er
meinte,
die
Dänen
würden
abgezogen
sein,
wenn
Wismar
nur
noch
zwei
Tage
ausgehalten
hätte.
Demgegenüber
verteidigte
der
Rat
das
Verhalten
der
Stadt
in
einer
ausführlichen
Antwort
vom
5.
Januar
1676,
worin
die
Unmöglichkeit
längeren
Widerstandes
bei
dem
Ausbleiben
aller
zugesagten
und sehnlichst erwarteten Hilfe und bei der Erschöpfung der Besatzung überzeugend nachgewiesen wurde.
Die
zwischen
dem
Schwedischen
Gouverneur
Wrangel
und
dem
Dänischen
Generalmajor
Joachim
Schack
unter
Zuziehung
von
Vertretern
des
Tribunals
und
der
Stadt
vereinbarten
und
vom
König
bestätigten
Übergabebedingungen
waren
günstig
genug.
Das
Mecklenburger
Tor
sollte
noch
am
13.
Dezember
den
Dänen
eingeräumt
werden,
die
Schwedische
Besatzung
aber
am
14.
nach
Soldatenmanier
abziehen
und,
um
mit
den
Bürgern
abrechnen
zu
können,
drei
Tage
lang
in
einem
nahen
Dorf
verweilen,
nachher
nach
Stralsund
geleitet
werden.
Den
Schwedischen
Beamten
wurde
freier
Abzug
mit
ihren
Sachen
zugestanden;
wollten
sie
aber
in
der
Stadt
bleiben,
ihnen
der
Schutz
des
Königs
zugesagt.
Das
Tribunals-Archiv
sollte
den
Dänen
ausgeliefert
werden,
"
damit
die
privati
in
ihren
Justizsachen
nicht
gefähret
"
würden.
Der
Stadt
und
Bürgerschaft
Freiheit
und
Gerechtsame
wurden
gemäß
dem
Osnabrücker
Frieden
zugesichert.
Endlich
wurde
geneigte
Berücksichtigung
von
Nebenmemorialien
der
Bürgerschaft
und
der
Tribunalsbeamten
verheißen.
Die
Stadt
wünschte
Sicherheit
für
ihren
Glauben,
ihren
Besitz
und
ihre
Privilegien,
namentlich
Fortbestand
der
Akzise
und
verbat
Erhöhung
von
Lizent
und
Zoll
im
Sund
und
Belt
und
Belegung
mit
Brandschatzung
oder
Abgaben.
Sie
bat,
ihr
ihre
mit
dem
Mecklenburgischen und Wismarschen Wappen gezeichneten Geschütze zu belassen, was hiervon zugestanden ist, wissen wir nicht.
Am
16.
Dezember
zog
König
Christian
samt
seiner
Gemahlin,
seinem
Bruder
Georg
und
dem
ganzen
Hofstaat
ein.
Sie
wurden
am
Mecklenburger
Tor
vom
Rat
empfangen,
der
sie
entblößten
Hauptes
bis
an
die
Marien-Kirche
geleitete.
Dort
erst,
wo
die
Tribunalsräte
und
das
geistliche
Ministerium
sie
erwarteten,
stiegen
sie
von
den
Pferden.
In
der
Kirche
wurde
Tedeum
laudamus
gesungen
und
vom
Dänischen
Hofprediger
Dr.
Johann
Lette
die
Dankpredigt
in
Dänischer
Sprache
gehalten.
Danach
verfügte
sich
der
König
aufs
Rathaus
und
nahm
dort
den
Treueid
entgegen.
Am
Abend
verließ
er
die
Stadt,
um
in
sein
Quartier
zu
Mecklenburg
zurückzukehren.
—
Das
erste Schiff lief von Sonderburg her am 18. Dezember ein.
Belagerung
und
Übergabe
sind
nicht
nur
bildliche,
sondern
auch
auf
Medaillen
dargestellt,
die
der
Dänische
König
hat
schlagen
lassen.
In
Rosenborg-Slot
zu
Kopenhagen
wird
ein
kostbares
Trinkgesäß
aus
Bergkristall
in
Form
eines
fliegenden
Fisches
bewahrt,
das dem König bei seinem Einzug von wegen der Stadt überreicht sein soll.
Von
den
Tribunalsräten
zogen
mehrere
fort.
Zurück
blieb
der
Assessor
Dr.
Anton
Scheffel,
der
von
1663
bis
1672
Wismarscher
Bürgermeister
gewesen
war
und
dies
Amt
am
2.
Januar
1677
wieder
übernahm.
Das
wurde
für
das
Stadtbuchwesen
wichtig.
Denn
während
bis
dahin
die
Stadtbücher
(Erbebücher,
Grundbücher)
rein
chronologisch
geführt
waren,
legte
er
nach
Hamburger
Vorbild
einen
topographisch
geordneten
Auszug
daraus
an
mit
besonderem
Raum
für
jedes
Grundstück,
das
"Alte"
Stadtbuch,
worin
Lage
und
Art
des
Grundstücks,
Eigentümer
und
Belastungen
kurz
verzeichnet
wurden.
Im
Allgemeinen
ging
er
100
bis
150
Jahre
in
die
Vergangenheit
zurück,
in
seltenen
Fällen
weiter
und
sogar
bis
ins
15.
Jahrhundert.
Er
schloss
seine
Arbeit
noch
im
selben
Jahr
am
26.
Oktober
ab.
Die
Einleitung
der
Abschrift
ist
von
1680
datiert.
Beide
Bücher,
Entwurf
und
Reinschrift,
sind
lange
neben
einander
benutzt
und
fortgeführt,
zuletzt
doch
nur
die
letzte.
Bis
1768
wurden
außer
diesen
Stadtbuchauszügen
noch
die
Stadtbücher
in
alter
Weise
und
alter
Ausführlichkeit
fortgesetzt.
Unglücklicherweise
hat
ein
späteres
Geschlecht
die
alten
Bücher
für
wertlosen
Krempel
angesehen
und
die
19
Bände,
die
von
1297
bis
1672
Trinitatis
reichten,
verschleudert.
Erhalten
geblieben
sind
die
letzten
vier
Bände
und
durch
irgendeinen
glücklichen
Zufall
auch
die
beiden
ältesten
von
etwa
1250
bis
1297.
Ein
Bruchstück
von
1522—1529
hat
der
Advokat
Gabriel Lembke bei Buchbinder Linde angekauft und an das Ratsarchiv zurückgeschenkt.
Die
Privilegien
der
Stadt
wurden
am
27.
Mai
1676
bestätigt
und
ihr
für
Bier,
feines
Salz,
Seife
und
andere
nicht
genannte
Waren
in
Dänemark
Zollermäßigung
gewährt.
Als
höchster
Gerichtshof
trat
an
die
Stelle
des
Schwedischen
Tribunals
die
Holsteinische
Kanzlei
zu Glückstadt.
Die
Dänische
Garnison
betrug
im
Juli
1676
1.500
Mann,
im
Juli
1679
2.000.
Damals
wurden
bei
dem
bevorstehenden
Friedensschluss
von
Wismar
monatlich
1.200
Taler
Kontribution
von
Mai
an
verlangt
und
(um
auf
Schweden
zu
drücken)
mit
Sprengung
der
Wälle
und
Zuschüttung
des
Hafens
gedroht.
Der
an
den
König
nach
Pinneberg
gesandte
Bürgermeister
Schwarzkopf
erlangte
jedoch
die
mündliche
Zusage
des
Königs,
dass
die
Kontribution
wegfallen
und
Hafen
und
Mauern
geschont
werden
sollten,
wenn
Wismar
auf
einmal
3.000
Taler
zahlte.
Das
ist
geschehen,
auch
die
Zusage
gehalten
und
die
Garnison
allmählich
auf
200
Mann
abgemindert;
jedoch
wurden
der
Stadt
als
Anteil
an
den
auf
11.675
Taler
berechneten
Kosten
für
Verpflegung
der
Garnison
1675
Taler
aufgebürdet,
wogegen
ihr
der
vom
6.
Dezember
1679
an
erhobene
Zoll
und
Lizent
zu
Gute
gerechnet
werden
sollten.
Im
Fortgang
des
Krieges
wurde
Wismar
zweimal,
im
Februar
1677
und
wiederum
im
Februar
1678
eines
Einverständnisses
mit
den
Schweden
beschuldigt,
und
es
wurde
den
städtischen
Behörden
trotz
der
offenbaren
Grundlosigkeit
des
Geredes
das
zweite
Mal
nicht
leicht,
den
Dänischen
Kommandanten,
den
Obersten
Johann
Vogt,
von
ihrer
Unschuld
zu
überzeugen.
Noch
1679
stieß
Schwartzkopf
bei
seinen
Verhandlungen
auf
so
starkes
Misstrauen,
dass
er
anfangs
Bedenken
trug,
um
Verminderung
der
Garnison
zu
bitten.
Die
Schiffer
wurden, wie ehedem von den Schweden, so jetzt von den Dänen zu Diensten herangezogen, die sie ungern leisteten.
Im
Jahre
1678
kam
König
Christian
ausgangs
November
in
Wismar
an,
um
den
Kurfürsten
von
Brandenburg
in
Doberan
zu
begrüßen.
Um
eine
drohende
schwere
Kontribution
abzuwenden,
beschloss
die
Stadt
ihm
ein
Präsent
von
1500
Dukaten
(gleich
3.000
Talern)
darzubringen,
hatte
aber
das
Unglück,
dass
der
zu
ihrer
Beschaffung
nach
Hamburg
entsandte
Bürgerworthalter
Erich
Herzberg
sich
das
in
eine
Tonne
verpackte
Gold
unterwegs
im
Krug
von
Krumesse
stehlen
ließ.
Er
wurde
wegen
Ersatzes
gerichtlich
in
Anspruch
genommen und musste laut getroffenem Vergleich 1.000 Taler erstatten. Später kam er in den Rat und wurde 1693 Bürgermeister.