16. Kapitel
Bis zum Vertrag von Malmö (1803).
Bei
der
Neueinrichtung
wurde
in
Nachfolge
des
Oberlanddrosten
von
der
Lühe
der
General-Leutnant
von
Strömfeld
zum
Oberlandeshauptmann
der
Herrschaft
Wismar
ernannt
mit
dem
Aufträge,
für
Justiz,
Ökonomie
und
Polizei
zu
sorgen,
während
früher
ein
Teil
der
landesherrlichen
Befugnisse
vom
Tribunal
oder
dessen
Präsidenten,
ein
anderer
vom
Gouverneur,
ein
dritter
von
der
Regierung
in
Pommern
ausgeübt
worden
war.
Dauer
hatte
diese
Ordnung
aber
nicht,
und
schon
1724
ging,
wahrscheinlich
um
Kosten
zu
sparen,
vielleicht
auch
um
Konflikte
mit
dem
Tribunal
zu
vermeiden,
die
Stelle
des
Oberlandeshauptmanns
wieder
ein
und
wurden
seine Befugnisse dem Tribunalspräsidenten übertragen.
Der
Wunsch,
alte
Einnahmen
zurückzugewinnen
und
neue
zu
erschließen,
verbrämt
mit
dem,
der
Stadt
aufzuhelfen,
führte
1721
zu
Einsetzung
einer
neuen
Kommission.
Dem
Rat
war
die
Sache
unbehaglich,
als
er
davon
erfuhr,
er
sah
sie
aber
für
unabwendbar
an
(3.
September)
und
beschränkte
sich
auf
die
Litte
um
Mitteilung
der
Punkte,
die
untersucht
werden
sollten,
und
Verbittung
von
Kosten
für
die
Stadt.
Am
22.
April
1722
trat
die
Kommission
in
Wismar
zusammen.
Sie
bestand
auf
dem
General-Gouverneur
von
Pommern
Grafen
von
Meyerfeldt,
Oberlandeshauptmann
von
Strömfeld,
General-
Leutnant
Baron
von
Zülich,
dem
Vizepräsidenten
des
Tribunals
Tessin,
dem
Regierungsrat
von
Engelbrecht
und
dem
Assessor
von
der
Lith.
Später
trat
General-Leutnant
Wolfrat
an
Stelle
des nach Livland gegangenen Zülich. Das Protokoll führte der Sekretär G. M. Scheffel.
Es
ist
unverkennbar,
dass
mehrere
Mitglieder
der
Stadt,
noch
mehr
aber
dem
Rat
wenig
Wohlwollen
entgegenbrachten,
voran
Graf
Meyerfeldt.
Dieser
fühlte
sich
persönlich
dadurch
verletzt,
dass
der
Rat
gegen
sein
unbefugtes
Verbot
am
12.
Juni
1721
sich
ergänzt
und
den
Ratmann
Anton
Scheffel
ausgeschlossen
hatte,
der
schon
manchen
Zank
erregt
und
Meyerfeldt
entweder
zu
jenem
Verbot
veranlasst
hatte
oder
dazu
mindestens
hatte
veranlassen
wollen.
Die
an
die
Bürger
gerichtete
Aufforderung,
ihre
Ansichten,
wie
der
Stadt
aufgeholfen
werden
könne,
vorzutragen,
und
der
Umstand,
dass
die
unzufriedenen
und
nach
Fähigkeiten
und
Charakter
keineswegs
dazu
geeigneten
Anton
Scheffel,
Matras,
Herman
von
der
Fehr
die
Informationen
gaben,
werfen
auf
die
ganze
Art
der
Kommission
ein
bezeichnendes
Licht,
welcher
Geist
diese
Leute
beseelte,
zeigt
sich
darin,
dass
Scheffel,
der
wegen
Unzuverlässigkeit
und
Streitsucht
aus
dem
Rat
ausgeschlossen
war,
Ratschläge
gab,
wie
der
König
aus
der
städtischen
Akzise
Einnahmen
gewinnen
könne,
dass
von
der
Fehr
aber
die
Akzise
an
den
König
abgetreten
wissen
wollte
und
sich
etwas
später
rühmte,
ein
gut
Teil
seiner
Mitbürger,
die
Gläubiger
der
Krone
waren,
vermocht
zu
haben,
die
Hälfte
ihres
Kapitals
fahren
zu
lasten.
Matras
und
von
der
Fehr
hatten
schon
zu
Zeiten
des
Oberlanddrosten
gegen
den
Rat
gewirkt.
Nun
wurde
dem
ersten
ausdrücklich
Schutz
zugesichert
und
die
nicht
missverständliche
Frage
an
ihn
gerichtet,
ob
man
nicht
versucht
habe,
ihn
zum
Schweigen
zu
bringen.
Außer
den
Nachforschungen
nach
Missständen
und
langwierigen
Verhandlungen
über
die
vielfachen
Beschwerden
der
Ämter
(meist
gegen
einander
und
gegen
die
Krämer
oder
über
Einsetzung
von
Freimeistern)
und
über
deren
Wünsche,
die
Bannrechte
hergestellt
zu
sehen
und
brauen
zu
dürfen,
wobei
nichts
von
irgend
welchem
Belang
herauskam,
außer
diesem
waren
die
Bemühungen
der
Kommission
besonders
der
Verwaltung
von
Akzise
und
Kämmerei,
der
Erschließung
neuer
Einnahmen
und
der
Zurückgewinnung
von
Lizent
und
Poel
zugewandt,
die
wie
erinnerlich
der
Stadt
während
des
Krieges
als
Sicherheit
für
ihre
Vorschüsse
verpfändet
waren.
Für
die
Kämmerei
wurde
eine
Ordnung
entworfen,
die
dem
König
zur
Bestätigung
vorgelegt
werden
sollte,
für
die
Akzise
aber
einigte
man
sich,
dem
König
die
Einsetzung
eines
Kontrolleurs
vorzuschlagen.
Einnahmen
suchte
man
durch
Verkauf
von
Holz
aus
den
Neuklosterschen
Forsten
zu
gewinnen,
doch
machte
es
Mühe,
für
die
2.000
Faden,
die
man
schlagen
lassen
wollte,
Käufer
zu
finden,
Poel
verpachtete
man
ohne
Rücksicht
auf
die
Rechte
der
Stadt
aufs
neue
für
2.490
Taler
(600
mehr
als
vorher)
und
bestimmte
entgegen
dem
klaren
Wortlaut
der
Pfandverträge,
dass
von
dem
Mehrertrag
die
Pfandsumme
allmählich
abgetragen
werden
sollte.
Die
Lizent
wurde
noch
im
Sommer
1722
(7.
Juli)
kurzer
Hand
durch
ein
beim
König
erwirktes
Dekret
der
Verwaltung
durch
die
Stadt
entzogen
und
am
1.
September
von
königlichen
Beamten
übernommen.
Die
Verhandlungen
mit
den
Interessenten,
denen,
die
ehemals
die
Zwangsvorschüsse
ausgebracht
hatten
und
denen
von
der
Stadt
Versicherungen
auf
die
Pfandstücke
gegeben
waren,
gediehen
aus
Mangel
an
Mitteln
nicht
zum
Ziel,
obgleich
mancher
bereit
war,
seine
Ansprüche
gegen
eine
weit
geringere
Barabfindung
preiszugeben.
Denen,
die
solche
Ansprüche
an
sich
gekauft
hatten,
wurde
eröffnet,
dass
sie
bei
der
Auslösung
nicht
mehr
erhalten
würden,
als
sie
gezahlt
hätten.
Besondere
Kürzungen
waren
denen
zugedacht,
die
waren
geliefert
hatten,
da
ohne
weiteres
angenommen
wurde,
dass
die
dafür
berechneten
Preise
zu
hoch
gewesen.
Diese
Kürzungen
sind
wohl
unterblieben.
Bei
Einlösung
des
Zeughauses
und
der
Provianthäuser
wollte
man
daraus
gezogene
Nutzungen
in
völlig
unbilliger
Weise
anrechnen
und
deshalb
keine
Zinsen
vergütend
Die
lange
Übung
der
Schwedischen
Verwaltung
in
dergleichen
Reduktionen
ist
deutlich
zu
spüren.
Es
ist
aber
zu
bedauern,
dass
die
Notlage
des
Landes
selbst
kaum
ein
anständiges,
geschweige
denn
ein
großmütiges
Verfahren
zuließ,
weil
die
Stadt
zur
Zeit
von
Einquartierung
und
deren
Lasten
so
gut
wie
frei
war,
wurde
ihr
eine
Beitragszahlung
für
den
Schwedischen
Staat
auferlegt,
das
Staatsgeld,
einstweilen
in
einem
Belaufe
von
2.000
Talern
im
Jahr.
Hierzu
mussten
auch
die
handeltreibenden
Mitglieder
des
Rates
beisteuern,
die
Einschätzung
der
einzelnen
aber
wurde
einer
gemischten
Deputation
aus
Rat
und
Bürgerschaft
zugewiesen
und
zuerst
Prüfung
durch
die
Kommission
Vorbehalten,
später
dem
Rat
die
Berechtigung
zugesprochen,
Unbilligkeiten
abzustellen.
Schon
1731
wurde
der
doppelte
Betrag
verlangt,
doch
einigte
man
sich
1736
auf
3.000
Taler
und
eine
Hufensteuer
von
102
Talern
für
die
städtischen
Dörfer
und
Güter.
Dabei
blieb
es
bis
zur
Zollvereinbarung
von
1863,
wo
davon
550
Taler
Kurant
erlassen
wurden.
Durch
die
Vereinbarung
von
1870
fiel
auch
der
Rest
fort.
In
der
Mecklenburgischen
Zeit
entsprach
das
Staatsgeld
der
ordentlichen
Kontribution
der anderen Städte (Akzise, Grund- und Viehsteuer).
Um
die
Bürger,
die
bei
dem
geringen
Bestände
der
Garnison
(seit
1724
50
Mann)
die
Torwachen
stellen
mussten
—
vielfach
ließen
sie
sich
durch
alte
abgedankte
Soldaten
vertreten
—
zu
entlasten,
sollte
der
König
gebeten
werden,
einige
Kompanien
von
Schonen
nach
Wismar
zu
verlegen.
Diese
sollten
nach
dem
ersten
Vorschlag
von
1722
dort
nur
Quartier
haben
und
sonst
von
Schweden
unterhalten
werden.
1723
mutete
man
dagegen
der
Stadt
an,
für
den
Fall,
dass
die
Garnison
verstärkt
würde,
Zahlungen
zu
leisten,
die
der
Entlastung
entsprächen;
das
lehnte
sie
ab.
Nachher
muss
die
Garnison
verstärkt
sein.
Als
1741
150
Mann
nach
Stralsund
rücken
sollten,
erhob
man
dagegen
von
Stadt
wegen
ernsthafte
Vorstellungen,
da
man
fürchtete,
dass
die
Bürger
wieder
zu
Wachen
herangezogen
werden
müssten.
Es
war
1723,
wo
die
7
Kompanien
der
Bürger
ohne
die
Offiziere
816
Mann
gezählt
hatten,
jeder
alle
25
Tage
auf
Wache
gekommen, indem täglich 32 Mann auf Wache gezogen waren.
Lange
wurde
über
das
Land
verhandelt,
das
durch
Niederlegung
der
Werke
frei
geworden
war
und
das
der
Rat
in
der
Zwischenzeit
als
städtisch
an
sich
genommen
und
verpachtet
hatte.
So
fest
der
Rat
davon
überzeugt
war,
dass
das
Land
früher
zu
der
ersten
Befestigung
und
danach
zu
deren
Erweiterungen
ohne
Entschädigung
hergegeben
war,
was
der
Bürgermeister
Wagener
bereit
war
zu
beschwören,
so
war
ein
förmlicher
Beweis
dafür
nicht
zu
erbringen
und
konnte
nur
angeführt
werden,
dass
die
Kämmereirechnungen
keine
Einnahme
dafür
auswiesen.
Taxen
zu
machen,
war
versäumt,
da
die
Befestigung
als
zur
Sicherung
der
Stadt
und
also
zu
ihrem
Besten
dienend angesehen und nicht mit der Möglichkeit von deren späterer Beseitigung gerechnet war.
Die
Kommission
bezog
sich
demgegenüber
auf
Aussagen
des
nur
mäßig
unterrichteten
Fortisikations-Offiziers
Micrälius,
der
behauptete,
es
sei
entschädigt
worden
(für
einen
bestimmten
Fall
nachweislich
unrichtiger
Weise),
und
wollte
beim
Fortisikationskontor
in
Stockholm
Erkundigungen
einziehen,
von
einem
Zeugenverhör
aber
nichts
wissen,
obgleich
der
Rat
auf
die
Gefahr
des
Wegsterbens
seiner
Zeugen
hinwies.
Dass
es
sich
nicht
um
unbeträchtliche
Werte
handelte,
mag
man
daraus
entnehmen,
dass
die
Pacht
von
den
Ländereien
und
der
Fischerei
in
den
Festungsgräben
1759
835
Taler
betrug.
Für
die
Akzise,
deren
Rechnungen,
um
den
Kredit
nicht
zu
untergraben,
seit
längerem
nicht
ausgenommen
waren,
wurde
von
neuem
Rechnungsaufnahme
gemäß
dem
Bürgervertrag
angeordnet.
Die
verschiedenen
Abgaben
sollten
über
das
ganze
Jahr
verteilt
und
stets
unverzüglich
eingetrieben
werden,
damit
die
Absicht
der
Verteilung
nicht
vereitelt
würde.
Es
sollte
aber
das
Staatsgeld
halb
zu
Heil.
Drei
Könige
(6.
Januar)
und
halb
zu
Michaelis erhoben werden, das Wassergeld im April, das Holz-, Licht- und Trangeld im Juli und das Schoß wie üblich zu Martin.
Den
Rat
betreffend
wies
die
Kommission
diesen
auf
die
Bestimmungen
des
Bürgervertrages
hin,
wonach
seine
Mitglieder,
soweit
möglich,
unter
einander
nicht
verschwägert
noch
nahe
verwandt
sein
sollten,
konnte
aber
dem
Einwande
nicht
begegnen,
dass
dies
nicht
durchführbar
sei,
da
die
Ansicht,
dass
es
besser
sei
"weniger
habile"
Personen
zu
berufen
"
weil
eben
zu
solchem
Stande
nicht
die
größte
Capacität
erforderlich
würde
",
wohl
im
Schöße
der
Kommission,
nicht
aber
dem
Rat
oder
der
Bürgerschaft
gegenüber
geäußert
werden
konnte.
Die
Verbindung
des
Amtes
eines
Bürgermeisters
mit
dem
des
Syndikus
sollte
künftig
aufhören.
Auch
über
die
Einnahmen
des
Rates
wurde
wieder
verhandelt,
aber
der
Gedanke,
dass
eine
feste
Salarierung
wünschenswert
sei,
mehr
besprochen
als
erwogen,
wieder
wurden
die
Weinportionen
und
Verlehungsgebühren
behandelt
und
bei
letzteren
wieder
gemahnt,
Maß
darin
zu
halten.
Dem
König
wollte
man
empfehlen,
die
Besetzung
des
Ratsstuhls
auf
zwei
Bürgermeister,
einen
Syndikus
und
6
Ratmannen
zu
beschränken und zu verfügen, dass sie mit Gehalt versehen würden.
Als
das
einzige
Mittel,
dem
Rat
seine
"
Suveränität
"
zu
nehmen,
wurde
in
der
Kommission
vorgeschlagen
den
Bürgerworthalter
zu
besolden
und
ihm
die
Möglichkeit
der
Aufnahme
in
den
Rat
abzuschneiden.
Der
erste
Bürgerworthalter
Jörck
war
dafür,
dass
er
von
1720-1722
für
die
Stadt
in
Stockholm
gewirkt
und
die
Bestätigung
ihrer
Privilegien
und
eine
Verlängerung
der
Zollfreiheit
für
das
Wismarsche
Bier
erlangt
hatte,
durch
Übertragung
des
Dienstes
eines
Ökonomus
der
Geistlichen
Hebungen
entschädigt
worden.
Diese
Verbindung
beider
Ämter
missbilligte
die
Kommission,
da
der
Worthalter
dadurch
vom
Rat
unerwünscht
abhängig
geworden
war.
Geredet
nur
wurde
von
der
Notwendigkeit
der
Befugnis
des
Oberlandeshauptmanns,
nach
Belieben
in
die
Ratsstube
gehen
zu
dürfen, da er die Oberinspektion über den Rat auszuüben habe.
Für
den
Ausschuss
wurde
bestimmt,
dass
hinfort
auch
der
zweite
Stand
(die
Vertreter
der
Ämter)
bei
erledigten
Stellen
das
Vorschlagsrecht
haben,
aber
verträgliche
Leute
vorschlagen
sollte.
Der
Bürgervertrag
enthielt
nur,
dass
der
Ausschuss
das
Vorschlagsrecht habe.
Schlecht
fuhr
schließlich
der
Prokurator
Matras
mit
seiner
Stellungnahme
gegen
den
Rat.
Er
musste
sich,
um
sein
Amt,
dessen
der
Rat
ihn
entsetzt
hatte,
wieder
zu
erhalten,
zu
einer
förmlichen
Abbitte
verstehen,
nachdem
er
von
der
Kommission
hatte
hören
müssen,
dass
er
ein
Instrument
der
Uneinigkeit
sei.
Für
Scheffel
blieb
es
bei
der
tatsächlichen
Ausschließung
vom
Ratsstuhl,
und
es
wurde
nach
langen:
verhandeln
nur
das
Zugeständnis
gemacht,
dass
er
noch
zu
einer
Sitzung
zugelassen
werden,
dann
aber
abwarten
sollte,
ob
er
weiter zu Rat gefordert würde. Seine Einnahmen als Ratsherr behielt er.
Die
Kommission
tagte
bis
zum
8.
Oktober
1722,
um
nochmals
in
etwas
anderer
Zusammensetzung
(Meyerfeldt,
Tessin,
Assessor
Gerdes,
v.
Engelbrecht,
Kammerrat
Gyllenpatron)
am
8.
August
1725
zusammen
zu
treten.
Am
17.
September
löste
sie
sich
auf.
Sie
hielt
es
damals
für
nötig,
die
Wortführer
der
Ämter
zu
Gehorsam
gegen
ihre
Obrigkeit
und
Abstellung
weiterer
Zusammenkünfte
zu
ermahnen.
In
der
Zwischenzeit
hatte
auf
Empfehlung
der
Kommission
die
Stadt
Gesandte
zur
Tagung
des
Reichstages
nach
Stockholm
gesandt.
Denn
nach
dem
Tode
Karls
XII.
hatten
unter
Beseitigung
der
könig-lichen
Alleinherrschaft
die
Stände
und
der
Reichsrat
den
ausschlaggebenden
Einfluss
gewonnen
und
drückten
die
Macht
der
Könige
je
länger
je
mehr
bis
zum
bloßen
Schein
herab,
bis
Gustaf
III.
1772
die
Königsmacht
wieder
herstellte.
Rat
und
Ausschuss
hatten
im
Januar
1723
für
jene
Gesandtschaft
den
Bürgermeister
und
Syndikus
Dr.
Gröning
und
den
Bürgerworthalter
Jörck
bevollmächtigt,
die
Brauer
Herman
von
der
Fehr,
die
Schiffer
Jakob
Stöver,
26
Ämter den Hutmacher David Henck entsandt. Sie blieben 1 ½ Jahre dort.
Der
Zustand
Wismars
war
allerdings
derart,
dass
man
allen
Anlass
hatte,
sich
nach
Hilfe
umzutun.
Nach
einer
Aufstellung
von
1725
fanden
sich
205
wüste
Stellen,
wo
früher
Häuser
(35),
Buden
(164),
Scheunen
(6),
gestanden
hatten;
außerdem
waren
48
Häuser,
98
Buden
und
3
Wohnkeller
nicht
bewohnt.
Adlige
und
freie
Personen
bewohnten
41
Häuser,
Soldaten
und
Einlieger
177
Buden
und
27
Keller.
Mochten
sich
auch
die
Verhältnisse
gegenüber
dem
Stande
von
1719
wo
de
Häuser,
135
Buden
und
3
Keller
leer
gestanden
hatten,
gebessert
haben,
so
war
die
Lage
doch
keineswegs
erträglich
zu
nennen.
Für
die
Michaelis-
Hebung
des
Staatsgeldes
konnten
nur
11
Bürger
herangezogen
werden,
die
30
Mark
und
darüber
steuerten,
nur
53
die
von
10
bis
30
Mr.,
63
die
von
6
bis
10
Mr.
und
die
von
3
bis
6
Mark
steuerten;
308
steuerten
von
1
Mr.
bis
3
Mr.,
336
von
4
Schillingen
bis
an
1
Mark.
Steuerfähig
waren
im
Ganzen
883
Personen,
wirklich
vermögend
nur
ganz
wenige,
vor
allem
der
Krämer
Johann
Jürgen
Velthusen
und
der
Bürgermeister
Gabriel
Lembke.
Dieser
wurde
(ob
nicht
übertrieben,
steht
dahin)
auf
60.
000
Taler
geschätzt,
er
sollte
für
4000
Taler
Acker
besitzen.
Jener
wusste
für
seine
Geschäfte
auch
fremde
Gelder
heranzuziehen:
das
Weinlager,
das
er
und
sein
Teilhaber
Hahn
hielt,
war
1749
mit
9000
Talern
belastet.
Unter
solchen
Umständen
hatte
es
schwer
getroffen,
und
traf
es
schwer,
dass
Lübeck
seit
1680
für
die
von
ihm
angeliehenen
(Kapitalien
die
Zinsen
nur
noch
sehr
unregelmäßig
zahlte
und
seit
1691
nur
zu
3
v.
H.
zahlen
wollte.
Es
schuldete
aber
nach
Wismar
nahezu
100.000
Taler,
für
Wismar
eine
sehr
beträchtliche
Summe.
Der
Rat,
der
so
wie
so
die
Hebungen
zu
vertreten
hatte,
nahm
sich
auch
der
übrigen
Gläubiger
an
und
bemühte
sich
seit
1690
um
ein
Eintreten
der
Schwedischen
Regierung.
Erst
1729
hatte
er
den
Erfolg,
dass
Lübeck
in
einem
Abkommen
vom
7.
Mai
die
Rückzahlung
an
die
Mitglieder
und
Anverwandte
des
Tribunals,
an
die
Geistlichen
Hebungen
und
an
die
Bürger
in
bestimmten
jährlichen
Raten
verhieß.
Durch
Kauf
und
Abtretung
erworbene
Forderungen
sollten
jedoch
ausscheiden.
Von
1729
bis
1738
wurden
daraufhin
92.553
Taler,
davon
an
Tribunalisten,
21.200,
an
die
Hebungen
6500
zurückgezahlt. Den seit 1691 erlittenen Zinsverlust hatte der Rat 1725 auf 40.000 Mark berechnet.
Die
Schiffer
behaupteten,
es
seien
keine
sechs
Negotianten
in
Wismar,
die
den
Handel
mit
Nachdruck
betreiben
könnten,
ein
anderes
Mal
sogar,
es
sei
nur
ein
einziger
wirklicher
Kaufmann
vorhanden
(der
junge
Müller),
während
die
übrigen
alle
brauten.
Das
ist
ohne
allen
Zweifel
arg
übertrieben,
wie
denn
die
Absicht,
den
eignen
Anspruch
auf
uneingeschränkten
Handel
zu
stützen,
offenbar
ist,
aber
die
dagegen
vorgeführte
Liste
von
32
Ratmannen,
Kaufleuten,
Brauern
und
Krämern,
die
zur
See
Handel
trieben
und
z.
T.
Gehifssparte
hätten,
will
allerdings
wenig
bedeuten.
Von
Belang
ist
die
Feststellung,
dass
in
Wismar
keine
Frachten
zu
haben
waren
und
die
Wismarschen
Schiffer
höhere
Fracht
als
die
Lübecker
fordern
mussten,
weil
sie
nicht
wie
diese
Rückwaren
und
Korrespondenz
hatten
und
für
ihre
Schiffe
von
60
Last
fast
die
gleiche
Bemannung
brauchten
wie
jene
für
ihre
von
100—120
Last.
Bezeichnend
ist
die
Äußerung
des
Rostocker
Stadtbaumeisters
Zacharias
Voigt
(ehedem
zu
Wismar)
von
1726,
in
Wismar
passiere
nichts
"
als
die
poberthe,
welche
in
völligem
Anwachß
".
In
einer
ausführlichen
Schilderung
der
elenden
Lage
der
Stadt
um
diese
Zeit
stellt
Dietrich
Schröder
eine
starke
Abnahme
der
Brauerei
und
ein
fast
völliges
Aufhören
des
Handels
mit
Livland
und
Bergen
fest.
Der
Mecklenburgische
Landmann
ist
teils
wegen
Aussaugung
des
Landes
überhaupt
nicht
mehr
kaufkräftig,
teils
hat
er
in
Folge
der
Belagerung
Wismars
seine
Kundschaft
Lübeck
und
Rostock
zugewendet.
Die
kleinen
Landstädte
ringsum
haben
das
Brauen
ausgenommen
und
sind
in
den
Kornhandel
eingetreten.
Die
Zahl
der
Schiffe
ist
bis
auf
16
zurückgegangen,
die
nur
20
bis
60
Last
fassen;
irgend
größere
Schiffe
können
ohne
Hilfe
von
Leichteren
weder
laden
noch
löschen.
Es
fehlt
an
Unternehmungslust
und
an
Mitteln,
dazu
herrscht
gegenseitige
Missgunst.
Nicht
einmal
Bäcker,
Haken
noch
Schuster
haben
noch
Verdienst,
dies
offenbar
die
Folge
der
äußerst
verminderten Garnison.
Es
waren
nicht
weniger
als
24
Punkte,
die
die
Vertreter
Wismars
in
Stockholm
vortrugen.
Am
wichtigsten
waren
die
Bitten
um
Erneuerung
der
Niederlagsfreiheit,
Zollermäßigungen,
die
Pfandrechte
an
der
Lizent
und
an
Poel
und
Entschädigungsansprüche.
In
der
Tat
wurden,
nachdem
sich
die
Kommerzdeputation
der
Reichsstände
(wenn
auch
unter
allerhand
Bedenken
namentlich
wegen
der
Armut
der
Stadt)
dafür
ausgesprochen
hatte,
durch
königliche
Resolution
vom
4.
Juni
1724
die
Niederlagsfreiheit
und
die
Schiffsfreiheit
erneuert,
auch
eine
gewisse
Zollermäßigung
auf
Hopfenausfuhr
gewährt.
Ebenso
wurde
das
Surplus,
ein
Aufschlag
auf
die
Lizent,
für
Ausfuhr
von
Getreide,
Schinken,
Mettwürsten,
Äpfeln
und
Nüssen
in
gleicher
Weise
wie
für
die
Pommerschen
Städte
ausgehoben.
Jedoch
klagte
die
Stadt
1725,
dass
das
Kommerzkollegium
in
Stockholm,
dem
die
Ausführung
der
Bewilligungen
zufiel,
sie
nicht
zu
deren
Genus
kommen
lasse.
Wismar
machte
also
ähnliche
Erfahrungen
wie
die
Pommerschen
Städte,
für
die
jenes
Kollegium
die
im
Dezember
1720
angeordnete
und
im
Juli
1721
nochmals
befohlene
Abschaffung
des
Surplus
bis
in
den
Spätherbst
1723
unwirksam
gemacht
hatte
und
trotz
eines
dritten
Befehls
vom
Oktober
jenes
Jahres
noch
ferner
verzog,
indem
es
Ende
November
vor
der
Ausfertigung
der
Anordnungen
an
die
Seezollkammern
noch
weitere
Auskunft
einholen
zu
müssen
glaubte.
Das
Kollegium,
an
dessen
Spitze
damals
ein
alter
blinder
Mann
stand,
mochte
der
Ansicht
sein,
dass
im
besten
Falle
die
Wismarschen
Kaufleute
nur
den
Kommissionsgewinn
haben,
der
wesentliche
Vorteil
aber
Hamburgischen
und
Lübeckischen
Kaufleuten
zufallen
würde.
Außerdem
mag
die
Beschuldigung
des
Lizentinspektors
Böckling,
dass
die
Wismarschen
den
Handel
Fremder
zum
Schaden
der
Lizentkasse
unterbänden,
nicht
ohne
Wirkung
geblieben
sein,
obgleich
die
Stadt
lediglich
und
unter
Zustimmung
der
königlichen
Kommission
die
alten
Verordnungen
gegen
den
Handel
von
Gast
mit
Gast
in
Beziehung
auf
das
Stabholz,
das
Lübecker
über
Wismar
durch
Kommissionäre ausführten, in Anwendung gebracht hatte und Wismarsche sich bemühten den Handel fortzusetzen.
Der
Pfandvertrag
über
das
Amt
Poel
wurde
bestätigt
mit
der
Maßgabe,
dass
der
aus
der
Neuverpachtung
gewonnene
Überschuss
zu
Tilgung
des
Kapitals
verwandt
werden
sollte,
während
Wismar
die
Zahlung
rückständiger
Zinsen
gewünscht
hatte.
Für
die
Lizentkammer
(die
vom
1.
September
1722
bis
Ende
Juli
1723
rund
2.300
Taler
eingenommen
hatte)
wurde
dem
Rat
die
Zuordnung
eines Deputierten zu der Einnahme und ein Schlüssel zum Kontor zugestanden.
Vergeblich
waren
die
Bitten
um
Herausgabe
der
Festungsländereien.
Es
wurde
von
jedem,
der
Ansprüche
machte,
die
Erbringung
vollgültiger
Beweise
dafür
verlangt,
dass
er
Land
hergegeben
habe
und
nicht
dafür
bezahlt
sei,
ein
Standpunkt,
den
Schweden
auch
später
festhielt.
Wegen
des
Ersatzes
für
den
bei
der
Beschießung
von
1712
erlittenen
Schaden
wurde
ebenso
wie
wegen
Erstattung
des
Verlustes
auf
das
gestempelte
Geld
weiter
vertröstet,
Vertröstungen,
die
1739
wiederholt
wurden.
Dagegen
wurde
verheißen,
dass
die
während
der
Belagerung
für
die
Offiziere
ausgestellten
und
von
diesen
in
Zahlung
gegebenen
Löhnungszettel
von
der
Lizentkammer
statt
Geldes
angenommen
werden
sollten,
und
wurde
der
Akzisekammer
ein
fünfjähriges
Indult
bewilligt,
während
dessen
ihr
kein
Kapital
gekündigt
werden
durfte.
Rückständige
Zinsen
für
Private
sollten
für
5
Jahre
niedergeschlagen
sein,
solche
für
Kirchen
und
höchstbedürftige
Witwen
und
Waisen
aber
abgetragen
und
hinfort
die
Zinsen
prompt
entrichtet
werden.
Die
erbetene
Erhöhung
der
Akzisesätze
wurde
noch
ausgesetzt,
aber
bald
danach
eingeräumt;
sie
hielt
sich
in
bescheidenen
Grenzen.
Verpflegung
und
Unterhalt
der
Garnison
sollte
von
Pommern
her
bestritten
und
das
Staatsgeld
einstweilen
nicht
erhöht
werden.
—
übrigens
wurde
1727
wirklich
ein
königlicher
Akzisekontrolleur
ernannt
und
eine
Dienstanweisung
für
ihn
erlassen.
Der
Rat
tat
alles
Mögliche
sich
seiner
zu
erwehren
und
rief
schließlich
gegen
die
Pommersche
Regierung
das
Tribunal
an.
In
Tätigkeit
ist
dieser
Kontrolleur
kaum
getreten.
Für
die
Akzisekammer
aber
musste
noch
einmal
1738
um
ein
Indult
gebeten
werden.
Es
wurde
damals
eine
Anweisung
an
das
Tribunal
erreicht, auf die Gläubiger einzuwirken, dass sie auf Auszahlung ihrer gekündigten Kapitalien nicht bestehen möchten.
Herman
von
der
Fehr
erlangte
für
die
Brauer
höchstens
Vertröstungen,
wenn
man
nicht
die
Zurückweisung
der
Ansprüche
der
Ämter
auf
das
Recht
zu
brauen
als
einen
Erfolg
ansehen
will.
Dazu
aber
hätte
es
der
Absendung
eines
eignen
Abgeordneten
nicht
bedurft.
Die
Schiffer
wurden
wegen
ihres
Anspruches
auf
freien
Handel
auf
die
Entscheidung
des
Tribunals
verwiesen,
ihnen
aber
in
der
Befrachtung
ein
Vorzug
vor
fremden
eingeräumt,
wenn
sie
für
billige
Fracht
fahren
wollten.
Von
dem
Bescheide
für
die
Ämter
ist
höchstens
erwähnenswert,
dass
ihnen
statt
Erfüllung
ihres
Wunsches,
frei
handeln
zu
dürfen
ohne
übermäßige
Gebühren
zahlen
zu
müssen,
nur
der
Handel
mit
ihren
eignen
Erzeugnissen
zugestanden
wurde,
also
etwas
das
sie
schon
hatten,
und
dass
den
kleinen
Ämtern
nur
ein
Altermann
bestellt,
die
Konzessionen
von
Freimeistern
aber
beschränkt
werden
sollten.
Eine
bittere
Zugabe
war
es,
dass
ihnen
auferlegt
wurde,
außer
ihrem
Anteil
an
den
Kosten
der
städtischen
Gesandtschaft
die
für
ihren
besonderen
Abgeordneten
allein
aufzubringen.
Sie
behaupteten
später,
Henck
habe
sich
erboten,
die
Reise
für
100
Taler
auf
sich
zu
nehmen,
und
von
ihnen
mehr
bekommen.
Er
hatte
aber
über
1000
Mark
verbraucht.
Die
Sache
beschäftigte
noch
mehrmals
die
Kommission,
der
auch
die
Aufgabe
zufiel,
den
Ämtern
klar
zu
machen,
dass
die
königliche
Resolution
ihnen
nur
den
Handel
mit
ihren
eignen
Erzeugnissen
erlaube,
so
wenig
missverständlich
das
auch
darin
ausgesprochen
war.
Auch
Herman
von
der
Fehr
musste,
um
zu
seinen
Auslagen
zu
kommen,
die
Hilfe
der
Kommission
anrufen.
Die
Brauer
behaupteten,
er
habe
sich
selbst
zu
der
Gesandtschaft
gedrängt
und
nur
2
Taler
von
jedem Brauer verlangt, die Ältesten, sie hätten das Siegel für die Ausfertigung seiner Vollmacht nicht hergegeben.
Der
Abtrag
von
Zinsen
und
Kapital
auf
die
verpfändete
Lizent
begann
1726
und
war
1743
beschafft.
Es
wurden
nahezu
41.000
oder
vielleicht auch 43.000 Taler (die vorliegende Berechnung ist nicht ganz klar) an die Gläubiger gezahlt.
Poel
wurde
Trinitatis
1757
endlich
eingelöst.
In
den
von
Schweden
1740
darüber
begonnenen
Verhandlungen
stand
Wismar
sehr
unglücklich
und
unsicher
da,
weil
es
für
die
Zeit
von
1712—1726
überhaupt
keine
Rechnungen
hatte
und
die
späteren
Rechnungen
empfindliche
Angriffspunkte
boten,
wie
erinnerlich
sein
wird,
hatte
die
Stadt
selbst
das
Geld,
wofür
ihr
Poel
verpfändet
war,
zum
Teil
bei
den
Bürgern
anleihen
müssen.
Diese
wirklichen
Gläubiger,
die
von
3
bis
2.552
Mark
zu
fordern
hatten,
waren
vielfach
froh
gewesen,
nur
ihr
Geld
zurück-
zubekommen,
und
hatten
die
ihnen
verschriebenen
Zinsen
fahren
lassen.
Aus
der
Poeler
Kasse
aber
waren
Gesandtschaftskosten
und
andere
dringende
Ausgaben
(z.
B.
zu
Einlösung
von
Benz)
bestritten
worden.
Man
musste
befürchten,
dass
Schweden,
wenn
über
diesen
Verhalt
etwas
verlautete,
verlangen
möchte,
dass
die
nicht
an
die
wahren
Gläubiger
ausgekehrten
Zinsen
ihm
zugerechnet
würden.
Deshalb
musste
mit
großer
Vorsicht
verfahren
werden.
Zustatten
kamen
der
Stadt
das
Billigkeitsgefühl
des
Vizepräsidenten
des
Tribunals
Palthen,
der
mit
dem
Assessor
Gröning
zum
Kommissar
in
der
Poeler
Sache
bestellt
war,
und
seine
engen
Beziehungen
zu
dem
Bürgermeister
Karl
Daniel
Schlaff.
Dank
beiden
konnte
man
sich
mit
den
Akten
des
Tribunals
zurechthelfen.
Der
neue
Syndikus
Dahlmann
aber
trat
gerade
noch
rechtzeitig
in
die
bereits
verfahrenen
Verhandlungen
ein,
um
die
Forderungen
Wismars
aus
den
Rückständen
der
ersten
Jahre
geltend
zu
machen
und
in
die
Rechnungen
einzuführen,
während
die
Schwedische
Liquidationskommission
herausgerechnet
hatte,
dass
die
Stadt
voll
befriedigt
sein
müsste
und
Poel
einfach
herauszugeben
hätte.
Als
sich
die
Kommissare
von
dem
Rechte
der
Stadt
überzeugt
hatten,
machte
das
Gouvernement
noch
Schwierigkeiten
und
schob
dem
Kammerkollegium
zu
Stockholm
die
Entscheidung
zu.
Es
gelang
aber
dem
1751
dahin
zur
Beisetzung
König
Friedrichs
und
zur
Krönung
seines
Nachfolgers
Adolf
Friedrich
entsandten
Bürgermeister
Gröning
durch
glückliche
Verbindungen
und
richtig
angebrachte
Aufwendungen,
jenes
Kollegium
im
Ganzen
für
den
Wismarschen
Standpunkt
zu
gewinnen.
Andere
Ersatzforderungen
freilich
musste
die
Stadt
fahren
lassen.
Doch
hatte
man
sowieso
die
Hoffnung
sie
einzubringen
fast
ausgegeben.
Aus
den
Rechnungen,
wie
sie
schließlich
am
9.
Juni
1752
vom
Kammerkollegium
anerkannt
wurden,
ergab
sich
eine
Forderung
der
Stadt
von
13.623
Talern
36
Schillingen,
wovon
nach
Abzug
der
Unkosten
8.023
Taler
36
Schillinge
wirklich
gerettet
wurden.
Bürgermeister
und
Syndikus,
die
die
Verhandlungen
allein
und
im
tiefsten
Geheimnis,
z.
T.
auf
eigene
Gefahr
und
unter
Benutzung
ihres
eignen
Kredits,
geführt
hatten,
hielten
es
für
zu
gewagt,
von
der
ganzen
Sache
das
Geringste
verlauten
zu
lassen,
und
verpflichteten
den
Rat
und
die
beteiligten
Sekretäre
zu
unverbrüchlicher
Geheimhaltung.
Die
Folge
war,
dass
die
geretteten
8.000
Taler
nicht
in
irgendeine
städtische
Kasse
fließen
konnten.
Das
Geld
wurde
zum
Ankauf
des
Zeughauses
und
der
Provianthäuser
(4.050
Taler),
zur
Tilgung
eines
Vorschusses
aus
der
Akzisekammer,
zu
Herstellung
des
Ratsstuhls
in
St.
Marien
und
der
Ratsstube,
ein
geringes
auch
zur
Ausbesserung
der
Stadtmauer
verwandt.
Ein
Rest
von
rund
1000
Talern
verblieb
unter
der
Verwaltung
des
ältesten
Bürgermeisters.
Es
war
höchste
Zeit
gewesen,
dass
hier
Ordnung
geschafft
war.
Denn
schon
war
neues
Unglück
auf
der
Bahn.
Die
Schwedische
Regierung
erklärte
sich,
nachdem
Friedrich
der
Große
1756
Österreich
angegriffen
hatte,
erst
auf
dem
Regensburger
Reichstag
gemeinsam
mit
Frankreich
als
Garanten
des
westfälischen
Friedens
gegen
Preußen,
dann
griff
sie
tätlich
in
den
Krieg
ein.
Die
Gründe
dieser
unklugen
Politik
waren
mancherlei
Art.
Außer
dem
seit
längerem
bestehenden
Bündnisse
mit
Frankreich,
der
Verbindung
der
herrschenden
Partei
der
Hüte
mit
jenem
Lande,
ihrer
Verfeindung
mit
der
Königin,
der
Schwester
Friedrichs,
mögen
am
meisten
die
Rechnung
auf
die
unvermeidlich
erscheinende
Niederlage
des
großen
Königs
und
die
Hoffnung
Pommern
zurückzugewinnen
den
Entschluss
herbeigeführt
haben.
Genug,
Schwedische
Truppen
fielen
im
September
1757
in
Pommern
ein
und
begannen
damit
einen
ruhmlosen
Feldzug.
Er
sollte
für
das
schutzlose
Wismar,
das
erst
in
der
Nacht
vom
19.
auf
den
20.
Oktober
die
vom
5.
d.
M.
datierte
Mahnung
erhielt,
wegen
der
bedenklichen
Umstände
zwischen
Schweden
und
Preußen
Handel
und
Schifffahrt
abzubrechen,
die
übelsten
Folgen
haben.
Denn
nunmehr
konnten
die
Mecklenburg
durchstreifenden,
teils
auch
dort
eingenisteten
und
das
Land
aussaugenden
Preußischen
Truppen
mit
Fug
und
Recht
auch
die
Herrschaft
Wismar
brandschatzen.
Für
die
Zahlungen
musste
aber,
wie
das
bei
der
stetigen
Leere
der
königlichen
Kassen
herkömmlich
war,
die
Stadt
aufkommen,
so
arm
sie
auch
war.
was
für
die
Herrschaft
auf
dem
Spiele
stand,
führt
der
Rat
im
Mai
1764
aus,
als
der
Stadt
die
Sicherheiten,
gegen
die
sie
die
Zahlungen
für
die
ganze
Herrschaft
übernommen
hatte,
entzogen
werden
sollten:
"
Es
war
zu
besorgen,
dass
es
(mit
der
königlichen
Waldung)
wie
in
Sachsen
und
Mecklenburg
gehen
und,
so
lange
die
Untertanen
und
ein
Pferd
sich
rühren
könnten,
selbige
solche
würden
Niederschlagen
und
verfahren
müssen.
Alle
Feldarbeit
und
Bestellung
der
Äcker
würde
dabei
unterblieben
sein,
da
es
auf
den
puren
Ruin
angesehen
war.
Und
die
Untertanen,
da
wir
es
kaum
mit
großem
Gelde
einigermaßen
abwehren
können,
würden
ohn
Unterscheid
zu
Kriegesdiensten
weggenommen oder verjaget sein
."
Die
Truppenführer,
mit
denen
Wismar
zu
tun
bekam,
waren
Feldmarschall
von
Lehwaldt,
die
General-Leutnants
Graf
Dohna
und
Herzog
Friedrich
Eugen
von
Württemberg,
als
Unterführer
die
Obersten
Froideville,
von
Schulenburg
und
der
bekannte
Husarenoberst
von
Belling.
Das
Preußische
Feldkriegskommissariat,
erst
zu
Greifswald,
danach
zu
Rostock
zog
die
Einkünfte
des
Schwedischen
Staats
an
Kontribution,
Lizent
und
Pachten
für
sich
ein.
Dazu
wurden
außerordentliche
Kontributionen
ausgeschrieben
und
Lieferungen
von
Mehl,
Getreide,
Heu,
Stroh
und
Wagen
verlangt.
Werbungen
fanden
statt
und
zuletzt
wurden
auch
Rekruten
verlangt,
wobei
nur
zugesichert
wurde,
dass
sie
nicht
gegen
Schweden
verwendet
werden
sollten.
Über
die
anfangs
in
enormer
Höhe
verlangten
Kontributionen
und
Lieferungen
ließen
die
Preußen
mit
sich
handeln,
da
sie
einsahen,
dass
die
Erfüllung
ihres
Verlangens
unmöglich
war.
So
begnügten
sie
sich
1759
und
1759
mit
64200
und
55
480
Talern,
während
sie
beide
Male
130.000
verlangt
hatten,
und
1762
ging
der
Herzog
von
Württemberg
gar
von
50.000
Talern
auf
11.500
zurück.
Bestechungen
(präsente,
Douceurgelder
und
dons
gratuits)
an
geeigneten
Stellen
mussten
nachhelfen,
wenn
man
nicht
auf
diese
Weise
"
vernünftig
mit
dem
Feinde
redete
",
war
nichts
auszurichten,
wiederholt
kam
es
zur
Exekution.
Dem
ganzen
Rat
wurde
1759
Arrest
auferlegt,
Bürgermeister
Gröning
1760
zweimal
auf
die
Hauptwache
verwiesen
und
mehrmals
wurden
der
Syndikus
Dr.
Dahlmann
und
der
Ratmann
Dr.
Ungnade
als
Geiseln
fortgeschleppt.
Die
Briefe
Dohnas
und
des
Württembergischen
Herzogs
zeigen
Mitgefühl
mit
der
hart
heimgesuchten
Stadt,
die
Bellings
dagegen
nur
Rauheit.
Die
ganzen
Aufwendungen,
die
Wismar
für
sich
und
die
Herrschaft
von
1757
bis
1762
zu
machen
hatte,
wurden
1763
von
dem
Sekretär
für
die
Schadensberechnung
Lüderwaldt
auf
735.300
Taler
damaligen
schlechten
Geldes
berechnet.
Da
450
Taler
jenes
Geldes
100
Talern
Hamburger
Banko
gleichstanden,
würde
jene
Summe
163.400
Banktalern
oder
745.281
Reichsmark
entsprechen.
Im
Jahre
1771
hat
die
Stadt
ihre
Leistungen
mit
aufgelaufenen
Zinsen
auf
235.693
Banktaler
berechnet.
Dagegen
sind
nach
der
Abrechnung
der
Kontributions-Kommission,
da
die
Krone
1771
rund
140.000
Taler
übernahm,
auf
die
Stadt
120.682
Taler
37
Schillinge
(pomm.
Kurant),
also
73.345
Banktaler
entfallen,
was
zusammengerechnet
wieder
eine
andere
Summe
gibt,
aber
einigermaßen
mit
der
Berechnung
Lüderwaldts
übereinstimmen
würde,
wenn
ein
Zinsauflauf
außer
Acht
bleiben
könnte
und
nicht
allerhand spätere bedeutende Posten in dieser Summe begriffen wären.
Schlägt
man
auch
den
wirklichen
Schaden
der
Stadt
zu
dem
niedrigsten
Satz
an,
so
musste
bei
ihrer
großen
Kapitalarmut
daneben
die
Entziehung
der
beträchtlichen
vorgeschossenen
Gelder
verderblich
wirken,
und
man
wird
es
begreifen,
dass
der
Rest
ihrer
Lebenskraft
für
Jahrzehnte
gebrochen
war.
Das
Schoß,
das
von
1729
auf
1750
noch
2126
Mark
erbracht
hatte,
trug
von
1766
auf
1767
nur
1.696
Mark
ein.
Die
Abnahme
der
Brauer
von
38
(1756)
auf
15
(1765)
wird
zum
guten
Teil
darauf
zurückzuführen
sein.
Von
den
seit
etwa
1750
in
Angriff
genommenen
industriellen
Unternehmungen,
von
denen
im
14.
Kapitel
berichtet
ist,
bestand
1768
nur
noch
die
Messer-
und
Sensenfabrik,
die
der
Werkmeister
übernommen,
nachdem
sich
der
Begründer
mit
Schaden
zurückgezogen
hatte.
Nur
die
Zuckersiederei
hatte
einige
gute
Jahre
gehabt,
sich
aber
gegenüber
dem
Wettbewerbe
von
Frankreich
und
Hamburg
nicht
halten
können.
Ein
schlimmes
Zusammentreffen
war
es,
dass
um
dieselbe
Zeit
(seit
1748)
der
Handel
Rostocks
von
dem
Druck
des
Warnemünder
Zolles
frei
wurde,
obgleich
Mecklenburg
sich
bei
seiner
pfandweisen
Gewinnung
verpflichtet
hatte
ihn
fortzuerheben,
und
dass
die
ausgesogenen
Wismarschen
Kaufleute,
zwischen
Lübeck
und
Rostock
eingeklemmt,
allein
mit
der
Lizent
belastet
blieben.
Man
kann
nicht
sagen,
dass
die
Schwedische
Regierung
blind
dafür
und
unempfindlich
dagegen
gewesen
wäre.
Machte
sich
doch
für
sie
der
Rückgang
an
Einnahmen
geltend.
Schon
vor
Ausbruch
des
siebenjährigen
Krieges
war
eine
Kommission
zu
Ausnahme
und
Beförderung
des
Wohlstandes
der
Pommerschen
Länder
eingesetzt,
und
sie
hatte
am
17.
August
1757
vom
Tribunals-Präsidenten
Auskunft
über
das
Wismarsche
Stadtwesen,
die
Verwaltung,
die
Geistlichen
Hebungen,
Handel,
Schifffahrt
und
Manufakturen
und
was
zu
deren
Verbesserung
dienen
könne,
erfordert,
endlich
auch
über
die
königlichen
Intraden,
und
wie
sie
zu
verbessern
seien.
Der
Präsident
hatte
diese
Fragen
an
den
Rat
weiter
gegeben.
Dieser
erledigte
sie,
indem
er
die
von
Wismarschen
Gesandten
1751
auf
dem
Reichstag
zu
Stockholm
vorgetragenen
Wünsche
einreichte.
Sie
betrafen
besonders
Handelsvergünstigungen,
damit
sich
die
Stadt
im
Wettbewerbe
mit
Lübeck
und
Rostock
halten
könne,
nicht
am
Wenigsten
die
Wiedereinführung
des
Warnemünder
Zolles,
unter
dessen
Fortfall
der
Handel
mit
Mehl
und
Korn
nach
Holland
und
Frankreich
äußerst
gelitten
hätte,
dann
die
Herstellung
der
alten
Privilegien
in
Mecklenburg
gemäß
dem
westfälischen
Frieden,
also
insbesondere
Wiederaufrichtung
der
alten
Bannrechte
und
Abschaffung
der
eingeführten
Belastungen,
endlich
Erstattung
der
Kriegsschäden.
Ähnliche
Wünsche
äußerte
der
Ausschuss,
dem
der
Rat
die
Anfrage
mitgeteilt
hatte.
Aus
dessen
Äußerungen
ist
die
hervorzuheben,
dass
Wismar
nur
eine
oder
zwei
Ladungen
Berger-
Ware
absetzen
könne,
weil
sie
in
Lübeck
und
Rostock
billiger
sei
und
die
Bauern
drei
bis
vier
Meilen
weiter
führen,
wenn
sie
die
Tonne
Hering um 8 oder 12 Schillinge billiger kaufen könnten. Alles in allem waren es alte, oft genug vorgetragene Wünsche.
Irgendein
Ergebnis
hatte
die
Kommission,
mindestens
für
Wismar
nicht,
konnte
es
auch
wegen
des
bald
ausbrechenden
Krieges
nicht
wohl
haben.
Als
durch
diesen,
wie
dargetan,
Wismars
Lage
völlig
trostlos
geworden
und
ebenso
Pommern
aufs
Ärgste
mitgenommen
war,
wurde
im
Juli
1766
eine
neue
Kommission
zur
Ermittlung
des
Niedergangs
Pommerns
und
der
Herrschaft
Wismar
angeordnet.
Der
von
dieser
erforderte
Bericht
des
Rates
bewegt
sich
in
den
alten
Bahnen,
auch
in
der
Klage
über
die
Verderblichkeit
des
Fortfalls
des
Warnemünder
Zolles,
dessen
Wiederherstellung
der
Senator
Dr.
Guistorp
als
das
Cordiale
wider
unsere
Wismarsche
Phthysin
bezeichnete.
Es
wird
auf
die
Nutzlosigkeit
der
bald
gewährten
und
bald
zurückgenommenen
oder
eingeschränkten
Zugeständnisse
für
Handel
und
Schifffahrt
hingewiesen
und
Dauer
dafür
verlangt.
Man
hielt
um
Durchführung
der
Bannrechte
an
und
gab
Nachweise
über
die
Ausschließung
der
Wismarschen
Handwerker
von
Mecklenburg
oder
deren
Einengung
und
über
die
Belastungen
des
Wismarschen
Handels
dort
durch
Lizent
und
Akzise
auf
Jahrmärkten
(gegenüber
der
Freiheit
der
Rostocker
und
Lübecker),
endlich
durch
Zölle
in
Rehna,
Grevesmühlen
und
Neu-Bukow.
Wir
erfahren,
wie
die
Bestimmung
des
Landesgrundgesetzlichen
Erbvergleichs,
dass
sich
jeder
Landbegüterte
bei
nötigen
Bauten
Zimmerleute
und
übrige
Handwerker
nehmen
könne,
aus
welcher
Stadt
in
unseren
(den
Mecklenburgischen)
Landen
es
ihm
gefällig
und
beliebig
fest,
missbraucht
wurde,
um
die
Wismarschen
Bauhandwerker
auszuschließen.
Schon
vorher
bedurfte
es
1748
mehrerer
Vorstellungen,
ehe
es
den
Wismarschen
Maurern
erlaubt
wurde,
die
von
ihnen
auftragsmäßig
begonnene
Ausbesserung
des
Kirchturms
zu
Proseken
zu
vollenden,
da
von
Grevesmühlen
her
Einspruch
getan
war.
War
früher
über
die
große
Garnison
als
eine
unerträgliche
Last
geklagt
worden,
so
empfand
man
jetzt
deren
Geringfügigkeit
als
eine
der
Ursachen
für
den
Rückgang
der
bürgerlichen
Nahrung,
beschwerte
sich
aber
zugleich
darüber,
dass
von
den
100
Mann,
aus
denen
damals
die
Garnison
bestand,
9
beweibt
wären
und
dass
sie
einen
Aufwand
von
2.000
Talern
erforderten.
Man
klagte,
dass
die
Konkurse
zunähmen,
dass
man
die
Straßenbeleuchtung
der
Kosten
wegen
hätte
einstellen
müssen
und
dass
eine
Brandversicherung
nicht
hätte
in
Gang
gebracht
werden
können,
weil
die
Beiträge
nicht
zu
erschwingen
gewesen
wäre.
Man
bat
um
Erlass
oder
Herabsetzung
des
Staatsgeldes
und
wiederum
um
Rückgabe
der
Festungsländereien.
Für
die
Akzisekammer
schließlich
wurde
ein
Indult für notwendig angesehen, damit einstweilen Kapitalkündigungen nicht angenommen zu werden brauchten.
Auch
aus
den
Verhandlungen
dieser
Kommission,
die
bis
1768
dauerten,
ist
für
Wismar
nichts
hervorgegangen.
Denn
wenn
auch
Schweden
(wie
übrigens
schon
1749
und
1755
und
später
1787)
von
Mecklenburg
1768
die
Wiederherstellung
und
Zurückgabe
des
Warnemünder Zolles forderte, so war das aussichtslos.
Die
großen
von
den
Preußen
erpressten
Summen
hatte
Wismar
teils
durch
Zwangsanleihen
bei
den
Bürgern,
teils
durch
Anleihen
bei
den
geistlichen
Hebungen
oder
auswärts
ausgebracht,
für
den
Anteil
der
Krone
aber
Sicherheiten
gefordert
und
erlangt.
Der
Präsident
des
Tribunals
Moriz
Graf
und
Herr
zu
Putbus
hatte
ihm
am
3.
Februar
1758
Poel
und
am
7.
Februar
1759
Neukloster
verpfändet,
das
Tribunal
aber
diese
Verpfändungen
am
3.
Februar
1758
und
am
7.
Februar
1759
bestätigt
und
sie
am
22.
Februar
1761
auch
auf
die
später
aufgebrachten
Summen
ausgedehnt.
Die
von
der
Stadt
vorgeschossenen
Gelder
sollten
mit
6
v.
H.
verzinst
und
die
Einkünfte
jener
Ämter bis zum völligen Abtrag von Kapital und Zinsen der Stadt überlassen bleiben.
Es
kann
nach
den
früheren
Erfahrungen
mit
der
Schwedischen
Regierung
nicht
überraschen,
dass
diese
Verträge
nach
Abwendung
der
Gefahr
in
Frage
gestellt
wurden,
und
es
bedurfte
langer
Verhandlungen
und
kostspieliger
Gesandtschaften,
bis
sich
die
Krone
1771
herbeiließ,
138.321
Taler
als
ihren
Anteil
an
den
Kontributionen
zu
übernehmen.
Sie
sollten
durch
Schuldverschreibungen
über
25.484
Taler
Pommersches
Kurant
oder
18.202
Taler
40
Schillinge
Hamburger
Banks
und
eine
jährliche
Zahlung
von
8.000
Talern
aus
den
Ämtern Neukloster und Poel getilgt werden.
Die
Abrechnungen
und
Verhandlungen
waren
durch
eine
rätliche
und
bürgerschaftliche
Kommission
bewirkt
und
geführt
worden.
Erst
nachdem
diese
ihre
Arbeit
getan
hatten
,
konnte
eine
zweite
Kontributions-
Kommission,
die
von
Rat
und
Ausschuss
bestellt
wurde,
daran
gehen,
die
der
Stadt
zur
Last
gebliebenen
Verpflichtungen,
Kriegsschäden
und
Gesandtschaftskosten
festzustellen
und
abzubürden.
Ihr
schien
kein
anderer
Weg
gangbar,
als
die
von
ihr
auf
102.862
Taler
37
Schillinge
Pommersches
Kurant
(334.533
Reichsmark)
berechnete
Summe
über
Kämmerei,
Hebungen
und
Einwohner
nach
dem
Verhältnisse
ihres
Besitzes
zu
verteilen.
Dieser
wurde
bei
den
Hebungen
und
Stiftungen
nach
den
Auskünften
(zu
5
v.
H.
des
Wertes
angenommen)
auf
164.707
Taler
berechnet.
Ein
Lott
Acker
wurde
zu
152,
ein
Morgen
zu
52
Talern
angeschlagen,
die
einzelnen
Häuser
zu
20
bis
2.000
Talern
die
Buden
zu
10
bis
300
Talern
eingeschätzt.
Schulden
wurden,
weil
nicht
greifbar
und
weil
sie
von
den
Preußen
bei
ihren
Forderungen
unzweifelhaft
nicht
berücksichtigt
worden
wären,
nicht
abgezogen.
Demnach
wurde
der
Wert
der
372
Häuser
und
978
Buden
der
Stadt
zu
223.730
Talern
angesetzt.
Die
auf
Grund
davon
und
in
Rücksicht
auf
das
sonstige
Vermögen
der
einzelnen
am
12.
Juli
fertig
gestellte
Zuteilung
der
Anteile
wurde
im
Grundsätze
unter
Vorbehalt
des
Beschwerderechts
vom
Rat
am
29.
November
1773
bestätigt,
musste
aber,
da
der
Ertrag nicht hinreichte, noch um 5 v. H. erhöht werden. Es sollten nunmehr zahlen:
Mark N 2/3 Pomm.M. Durchschnittlich
die Ratsmitglieder und Erben 27.341 oder 26.862 1343 (niedr. Satz 556, höchster 4.007)
die Noblesse (47) 17.542 18.594 395
die Hebungen 51.889 55.002
die städtischen Kassen 6.593 6.989
die Honoratioren (13, Doktoren,
Beamte, Demoiselles) 6.279 6.656 512
die Kirchen- und Schulbedienten (30) 3.662 3.882 129
die Pächter und Bauern (21) 5.445 5.772 275
die Kumpaneien und Ämter 5.991 6.350
die Kaufleute (116) 72.477 76.804 662 (niedr. 18, höchst 2.839)
die übrigen Bürger und Einw. (1127) 89.840 95.230 84 (niedr. 2, höchst 1.326)
_____________________________________________________________
285.039 302.141 Mark = 100.714 Taler
Den
Rest
hoffte
man
durch
Beiträge
der
Tribunalisten
decken
zu
können.
Von
den
niedrigsten
Beiträgen
sind,
um
diese
Beobachtung
gleich anzuschließen, sehr viele ausgefallen, die hohen fast alle gezahlt worden.
Über
die
ihnen
angesonnene
Kontribution
gerieten
die
Ämter
außer
sich
und
erwählten
am
9.
März
1774
acht
Vertreter.
Die
Schiffer
und
einzelne
Kaufleute
schlossen
sich
ihnen
an,
wogegen
die
Papagojen-
Gesellschaft,
die
eigentliche
Korporation
der
Kaufleute,
und
die
Krämerkumpanei
sich
zurückhielten.
Die
treibende
Kraft
war
der
Tribunals-
Advokat
Philipp
Wilhelm
Sengebusch,
der
1781
wegen
sträflicher
Verletzungen
seiner
Amtspflichten
seiner
Advokatur
entsetzt
wurde
und
der
1804
als
Schwedischer
Justizrat
starb,
ein
Schwiegersohn
des
Weinschenken
Broock,
in
dessen
Hause
sich
die
Missvergnügten
versammelten.
Neben
ihm
standen
der
Kandidat
der
Theologie,
spätere
Kanzellist
Anders
und
der
Kaufmann
Borgwardt.
Auf
die
beim
König
vorgebrachte
Beschwerde
hin
beauftragte
dieser, indem er sie ausnahmeweise annahm, den Präsidenten des Tribunals Baron Höpken mit der Untersuchung.
Die
Beschwerden,
die
die
gravaminierende
Bürgerschaft
vortrug,
bestanden
aus
19
Punkten.
An
der
Spitze
stand
die
Kontributionssache,
und
diese
soll
hier,
da
sie
nach
zweimaligem
Schriftwechsel
durch
königliche
Entschließung
vom
12.
Dezember
1776 von den übrigen Beschwerden abgesondert und allein zu Ende geführt wurde, zunächst behandelt werden.
Aus
den
Entgegnungen
des
Rates
oder
vielmehr
der
Kontributions-
Kommission
selbst,
der
der
Rat
die
Beantwortung
der
betreffenden
Beschwerde
zuschob,
ergibt
sich,
dass
die
beiden
wegen
der
Kontributionssache
bestellten
Kommissionen
aus
unanfechtbare
Weise
gebildet
waren.
Gemäß
dem
Herkommen
hatte
der
Rat
die
tätlichen
Mitglieder
allein,
die
bürgerschaftlichen
aus
den
von
den
Bürgerworthaltern
Vorgeschlagenen
gewählt.
Bei
der
zweiten,
besonders
starken
Kommission
hatte
er
sogar
nur
die
gewünschte
Zahl
Vorschlägen
lassen
und
die
vorgeschlagenen
einfach
angenommen.
Es
wurde
versucht,
die
Rechnungen
zu
rechtfertigen,
und
hervorgehoben,
dass
die
Verteilung
der
Beiträge
den
bürgerschaftlichen
Mitgliedern
überlassen
sei.
Dass
die
Nebenausgaben
sich
fast
ebenso
hoch
beliefen
wie
der
auf
die
Stadt
entfallende
Anteil
der
Kriegsschäden
sei
nicht
zu
leugnen,
an
ihrer
Notwendigkeit
aber
habe
man
nicht
gezweifelt.
Bürgermeister
Schlafs
wies
darauf
hin,
dass
man
von
Seiten
Schwedens
anfänglich
höchstens
70.000
Taler
habe
als
Entschädigung
zugestehen
wollen.
Dass
in
Stockholm
aber
nichts
für
umsonst
zu
haben
sei,
war
ein
Satz,
der
nicht
bestritten
wurde.
Der
mit
der
königlichen
Kommission
getroffene
Vergleich,
wurde
ferner
gesagt,
sei
den
Bürgerworthaltern
mitgeteilt
und
die
Rechnungen
nicht
nur
obenhin
geprüft.
Die
Originalbelege
seien
bei
der
Liquidierung
an
Schweden
abgegeben,
daher
könnten
jetzt
nur Abschriften vorgelegt werden.
Der
König
verfügte
die
Einsetzung
einer
neuen
Kommission,
die
von
Rat
und
Bürgern
gewählt,
vom
Tribunals-Präsidenten
aber
bestätigt
werden
sollte,
mit
der
Aufgabe,
nochmals
die
Rechnungen
zu
prüfen
und
womöglich
einen
gütlichen
Vergleich
zu
vermitteln.
Die
Entschädigung
für
ihre
Mühe
sollte
zunächst
aus
der
jährlichen
Zahlung
der
Krone
bestritten,
zuletzt
aber
von
dem
unterliegenden
Teile
ersetzt
werden.
Der
Rat
erwählte
die
Ratmannen
Fabricius
und
Rose
und
nachträglich
Dr.
Lembke,
an
dessen
Stelle
später,
als
dieser
Bürgermeister
geworden,
Dr.
Burmeister
trat.
Die
Bürger
erkoren
den
Apotheker
Franz
Kindt,
den
Kanzellisten
Johann
Anders,
den
Haken
Theodosius
Kundt
und
ihren
bisherigen
Konsulenten
Advokat
Sengebusch.
Alle
wurden
von
Baron
Höpken
bestätigt.
Nachdem
Weiterungen,
die
die
bürgerschaftlichen
Glieder
über
die
Vereidigung
gemacht
und
die
ihnen
den
Tadel
des
Tribunals-
Präsidenten
eingetragen
hatten,
und
solche
über
die
Benutzung
der
Akten
über-wunden
waren,
begannen
die
Verhandlungen
am
3.
Februar
1777.
Sie
wurden
vorläufig
am
4.
November,
völlig
am
12.
Dezember
abgeschlossen.
Vor
allem
wurden
von
den
bürgerschaftlichen
Vertretern
die
für
Geschenke
an
die
Preußen
verwandten
Summen
angefochten,
weil
sie
nicht
von
der
Bürgerschaft
bewilligt
wären,
in
zweiter
Linie
die
Reisekosten
und
Auslagen,
wegen
der
Geschenke
wurde
entgegnet,
dass
sie
in
Einverständnis
mit
dem
damaligen
Präsidenten
des
Tribunals
Grafen
Putbus
gemacht
und
ein
Einholen
der
Bewilligung
der
Bürger
deshalb
nicht
nötig,
aber
auch
nicht
tulich
gewesen
sei.
Rätliche
und
bürgerschaftliche
Mitglieder
standen
sich
in
ihrer
Auffassung
schroff
gegenüber.
Jene
gaben
keine
Unrichtigkeiten
von
Erheblichkeit
zu,
diese
zogen,
von
den
Douceurgeldern
für
die
Preußen
ausgehend,
schließlich
die
ganze Rechnung in Zweifel.
Da
der
Präsident
das
ihm
vorgelegte
Ergebnis
der
Verhandlungen
ungenügend
fand,
beauftragte
er
die
Kommission,
die
gebliebenen
Dunkelheiten
aufzuhellen
und
zu
versuchen,
die
für
eine
Entscheidung
nötigen
Grundlagen
zu
schaffen
(9.
Februar
1778).
Die
neue
Arbeit
dauerte
vom
23.
Februar
bis
zum
21.
April
1778.
Auf
Grund
dieser
fällte
der
Präsident
am
13.
Oktober
die
erste
Entscheidung.
Nachdem
dann,
namentlich
durch
Eide
und
Auseinandersetzungen
Dr.
Hasses,
des
langjährigen
Dirigenten
der
älteren
Kommission,
und
der
Bürgermeister
Schlaff
und
Lembke
weitere
Aufklärungen
beschafft,
ein
zweiter
Spruch
des
Präsidenten
am
23.
Dezember
ergangen,
danach
die
versuchte
Einmischung
der
gravaminierenden
Bürger
zurückgewiesen,
die
beabsichtigte
Veröffentlichung
der
Verhandlungen
im
Druck
verboten
war
(3.
März
1779)
und
mündliche
Verhandlungen
vor
dem
Assessor
Breitsprecher
und
dem
Landrentmeister
Brünslow
(vom
27.
Januar
bis
zum
19.
Mai
1779)
die
letzten
Schwierigkeiten
weggeräumt
hatten,
beendete
ein
dritter
Spruch
des
Präsidenten
den
Streit
(5.
Juni
1779).
Es
wurde
festgestellt,
dass
die
Kontributions-Kommission
den
zu
deckenden
Schaden
um
9.079
Taler
zu
hoch
berechnet
hatte,
dass
aber
deshalb
der
Kontributionsplan
nicht
zu
ändern
sei,
da
man
nicht
wissen
könne,
ob
alles
eingehen
würde.
Jene
Kommission
wurde
getadelt,
dass
sie
allem
Anscheine
nach
geflissentlich
zu
hoch
gerechnet
und
manche
vergeblichen
Bemühungen
veranlasst
habe,
die
bürgerschaftlichen
Mitglieder
der
letzten
aber,
dass
sie
sich
in
ihren
Beschuldigungen
übereilt
hätten.
Die
Kosten
der
schriftlichen
Verhandlungen
sollten
beiden
Teilen
zur
Last
bleiben,
die
Kontributions-Kommission
aber
sollte
300
Taler,
Bürgermeister
Schlaff
200
Taler
beitragen,
den
unschuldigen
Mitgliedern
wurde
Regress
an
die
Schuldigen
(namentlich Dr. Hasse) eingeräumt. Der Krone wurden ihre Ansprüche wegen des zu hohen Ansatzes des Schadens vorbehalten.
Bürgermeister
Schlaff,
der
im
Anfänge
der
Verhandlungen,
als
er
seine
Ausgaben
für
Geschenke
in
Stockholm
durch
Eid
bekräftigen
sollte,
zugegeben
hatte,
dass
er
2.000
Taler
zurückgehalten
habe,
wurde
zur
Herausgabe
und
dazu
deshalb
und
anderen
Verschuldens
wegen
zu
einer
Geldstrafe
von
600
Talern
verurteilt.
Nur
wegen
seines
hohen
Alters
und
seiner
Schwäche,
auch
weil
er
in
Anlass
eines
Schlaganfalls
auf
seine
Ämter
verzichtet
hatte
(9.
Mai
1777),
wurde
er
mit
strengerer
Ahndung
verschont.
Eine
unnötig
aufgenommene
Anleihe von 305 Talern musste er mit Zinsen erstatten.
Einwendungen,
die
die
gravaminierenden
Bürger
erhoben,
und
eine
an
den
König
gerichtete
Eingabe
änderten
nichts
an
der
Sache.
Vielmehr
bestätigte
der
König
die
schließliche
Erkenntnis
und
wies
das
Reichskammerkollegium
und
das
Staatskontor
an,
eine
Untersuchung wegen zu hoch angesetzter Liquidation anzustellen und Bericht zu erstatten (16. Januar 1781).
Die
als
veruntreut
nachgewiesenen
Beträge
waren
im
Verhältnis
zu
den
ganzen
Ausgaben
geringfügig
und
sind
ohne
Zweifel
durch
die
Kosten
der
kommissarischen
Verhandlungen
und
Untersuchungen
bei
weitem
übertroffen.
Allein
der
Tribunalsassessor
Breitsprecher,
den
der
Präsident
zu
seiner
Unterstützung
heranzog,
liquidierte
am
15.
Oktober
1778
750
Taler.
Der
Verlust
aber,
den
die
Stadt
von
der
Untersuchung
hatte,
mag
noch
größer
gewesen
sein;
ermittelt
habe
ich
ihn
nicht.
Schweden
zahlte
die
übernommenen
Raten
bis
Trinitatis
1766
und
stellte
Antonii
1787
diese
Zahlungen
ein,
indem
es
behauptete,
mehr
geleistet
zu
haben,
als
wozu
es
verpflichtet,
während
die
Stadt
meinte,
noch
mehrere
Tausend
zu
Gute
zu
haben.
Bei
der
Drohung
nochmaliger
Nachprüfung,
der
gegenüber
Wismar
einen
schlechten
Stand
gehabt
haben
würde,
ließ
dies
sich
1801
zu
einem
Übereinkommen
herbei,
wonach
beide
Teile
ihre
Ansprüche
als
ausgeglichen
gelten
ließen.
Es
stellte
sich
dann
1802
heraus,
dass
Wismar
auf
die
Preußischen
Kontributionen
noch
40.045
Mark
2
Schillinge
schuldete.
Davon
übernahmen
nach
dem
9.
Februar
1805
aufgestellten
Plan
Hebungen
und
Stiftungen
31.968
Mark
13
Schillinge
und
die
Kämmerei
5.862
Mark
10
Schillinge,
der
Rest
fiel
auf
die
Bürger.
Erst
Antonii
1822
konnte
die
Rechnung
abgeschlossen werden.
Wir
wenden
uns
den
übrigen
Beschwerden
zu,
die
der
Anwalt
der
Ämter
im
März
1774
und
in
seiner
weiteren
Vernehmlassung
im
Sommer
1775
vortrug.
Er
behauptete,
die
Geistlichen
Hebungen
und
die
Akzisekammer
seien
in
unbegreiflichem
Verfall.
Insbesondere
würden
die
Einnahmen
der
Hebungen
durch
die
Kontraktgebühren
und
Geschenke,
die
die
Pächter
machen
müssten,
beeinträchtigt.
Die
Vorsteher
unternähmen
kostspielige
Sommerfahrten
und
zu
diesem
Zwecke
seien
Gärten
und
Wohnzimmer
zu
Preensberg,
Wolterstorf
und
Flöte
eingerichtet.
In
Austausch
und
Verkauf
von
Gütern
—
es
waren,
wie
am
Ende
des
ersten
Kapitels
angegeben,
die
entlegenen
Dörfer
Pepelow
und
Bantow
gegen
Warkstorf
und
Hinter-Wendorf
ausgetauscht
(1756,
1757),
Preensberg
gekauft
(1752,
1753)
—
seien
die
Hebungen
zu
kurz
gekommen.
Bei
der
Akzise
sorge
der
Rat
wohl
für
seine
eignen
Einkünfte
vom
Wein,
Branntwein
und
fremdem
Bier,
aber
nicht
für
die
der
Stadt
und
sei
Schuld
an
deren
Rückgang.
Die
Brauerei
sei
in
Abnahme
geraten,
weil
schlechtes
Bier
gebraut
werde,
und
doch
dürften
nur
die
Brauer
brauen
und
müssten
die
Bürger
das
schlechte
Bier
kaufen.
Die
städtischen
Weiden
würden
besonders
zum
Nachteil
der
Bauleute
verkürzt.
Die
Verwaltung
der
Stadtgüter,
der
Kassen
und
Hebungen
bedürfe
der
Untersuchung
und
Verbesserung.
Zum
Schaden
der
Ämter
setze
der
Rat
Freimeister
ein,
von
denen
er
Konzessionsgebühren
erhebe;
er
lasse
Waren
entführen,
die
in
der
Stadt
verfertigt
werden
könnten
und
trete
nicht
für
das
Handwerk
ein.
So
seien
jetzt
statt
ehemaliger
200
Tuchmacher
nur
deren
zwei
in
der
Stadt.
Die
Tischler
insbesondere
klagten,
dass
Adlige
und
Bürgerliche
mit
einem
Überfluss
von
Möbeln
zuzögen
und
nachher
durch
Auktionen
die
Stadt
mit
Hausrat
überfüllten,
so
dass
für
sie
nichts
zu
tun
bliebe.
Bürgerliche
Nahrung
werde
auf
dem
Lande
betrieben
und
sogar
Bier
und
Branntwein
eingeführt,
wo
der
erhobene
Servis
verbleibe,
während
die
Garnison
statt
aus
150
Mann
von
früher
nur
aus
100
bestehe,
sei
unbegreiflich.
Ebenso
erführen
die
Bürger
nichts
von
der
Verwendung
der
übrigen
hohen
Abgaben,
da
die
Rechnungen
nur
auf
Rechenfehler
hin
geprüft
würden.
Da
der
Rat
der
Stadt
wegen
da
sei,
müsse
er
von
den
Bürgern
gewählt
werden,
wogegen
er
jetzt
sich
selbst
ergänze
und
Bürger
von
ansehnlichen
Mitteln
und
starkem
Handelsbetriebe
beriefe,
die
danach
aufhörten
die
Last
mitzutragen,
aber
ihren
Handel
fortsetzten
und
Gehalt
und
viele
Sporteln
bezögen.
Zudem
würden
statt
Altheimischer
vorzüglich
(fast
größtenteils)
neu
Zugezogene
und
ungesetzlicher
Weise
auch
Verschwägerte
gewählt.
Im
Rat
aber
hätten
die
Bürgermeister
fast
alle
Gewalt,
namentlich
bei
Wahlen,
vor
allem
Bürgermeister
Schlaff.
Statt
der
früheren
vier
genügten
die
jetzigen
zwei
Bürgermeister,
brauchten
indessen
nicht
das
Gehalt
der
vier
zu
genießen.
Auch
Ratsdiener
könnten
gespart
werden.
Die
zum
Teil
unglaublich
hohen
Verlehnungsgebühren,
für
die
der
Rat
die
Ämter
an
die
Meistbietenden
und
oft
an
Fremde
verkaufe,
müssten
der
Kämmerei
zufließen.
Das
Stadtrecht,
dessen
Ausarbeitung
der
Bürgervertrag
fordere,
fehle
noch
immer,
ebenso
die
Sporteltaxe.
Von
der
Gerichtsordnung
sei
weder
Nachricht
noch
Abschrift
zu
haben,
Bürgervertrag
und
Statuten
sehr
selten.
Im
Ausschuss
halte
immer
nur
ein
Sekretär
das
Protokoll,
der
Ausschuss
aber
bekomme
nie
eine
Abschrift.
Die
Bürgerworthalter
seien
nicht
fähig,
über
den
Gerechtsamen
der
Bürgerschaft
zu
halten,
und
trügen
deren
Anliegen
nicht
ordentlich
vor.
Dazu
würden
die
dem
Kaufmannsstand
angehörigen
Worthalter
meist
über
kurz
oder
lang
in
den
Rat
berufen.
Die
Bürgerschaft
müsse
notwendig
einen
eignen
rechtsgelehrten
Konsulenten
oder
Syndikus
haben,
der
nur
von
diesem
Posten
lebe
und
ein
honettes
Gehalt
bezöge.
Er
müsse
die
Befugnis
haben,
den
Ausschuss
und
Bürger
zu
berufen,
bei
allen
Ratsversammlungen
zugegen
sein
und
das
Votum
der
Bürger
abgeben.
Andere
Beschwerden
betrafen
die
Einrichtung
des
Sperrtors
und
die
Anstellung
des
Stadtwachtmeisters,
die
Höhe
des
Nachtwachgeldes
und
der
Beerdigungskosten,
das
Überhandnehmen
des
Bettelns und der Neujahrsgratulationen.
Der
Rat
bestritt
in
seiner
Antwort
und
in
seiner
schließlich
Vernehmlassung
einen
großen
Teil
des
Vorgebrachten,
nahm
die
Berechtigung
der
Beschwerden
in
Abrede
oder
wies
auch
nach,
dass
er
an
den
Übelständen
keine
Schuld
trage.
Nur
auf
das,
was
auf
die
damaligen
Zustände
oder
Anschauungen
einiges
Licht
wirft,
gehe
ich
ein.
Dass
die
Erhebung
von
Verlehnungsgebühren
einen
Verkauf
von
Beamtenstellen
darstelle,
wurde
wie
bei
früherer
Gelegenheit
bestritten.
Angesehene
Bürger
erstes
Standes
aus
alten
Familien,
wurde
behauptet,
gebe
es
nicht
zu
viele,
die
meisten
seien
erst
im
gegenwärtigen
Jahrhundert
zugezogen.
Die
angefochtenen
Verschwägerungen
im
Rat
seien
weitläufig
oder
erst
nach
der
Wahl
entstanden.
Die
Wahlen
hingen
vom
Rat
und
nicht
von
den
Bürgermeistern
ab.
Das
Wahlrecht
und
die
Bezüge
oder
Befreiungen
des
Rates
beruhten
auf
Recht
und
Herkommen,
übrigens
zahlten
die
Ratmannen
Wasser-
und
Nachtwachgeld,
Lottgulden,
Lizent,
Akzise,
Hafen-
und
Dammgeld
gleich
anderen
Bürgern.
Die
Fälligkeit
und
die
Leistungen
der
Worthalter
werden
verteidigt.
Einen
Advokaten
brauche
der
Ausschuss
nicht,
da
Rat
und
Ausschuss
zusammen
zum
Besten
der
Stadt
verhandelten
und
zwischen
ihnen
keine
Rechtfertigungen
schwebten;
bei
schriftlichen
Anträgen
oder
Äußerungen
über
besonders
wichtige
Dinge
könne
sich
der
Ausschuss
wie
früher
eines
Anwalts
bedienen,
was
der
geforderte
Konsulent
wahrnehmen
solle,
sei
Sache
des
Rates,
die
für
ihn
vorgesehenen
Befugnisse
ungeheuerlich.
Dem
Verlangen
nach
einem
Stadtrecht
sei
durch
die
Bürgersprache
von
1610
genügt,
daneben
kämen
das
Lübische
und
weiter
das
gemeine
Recht
in
Betracht,
Zweifel
aber
wegen
der
Testamente
von
Frauen
und
des
Erbrechts
seien
durch
Tribunalsentscheidungen
erledigt.
Für
die
Gerichtsordnung
und
die
Taxen
seien
die
des
Tribunals
maßgebend
(letztere
in
bestimmtem
Verhältnisse).
Ordnungen
und
Statuten
könne
sich
jeder
beschaffen,
sie
drucken
zu
lassen
sei
kein
Bedürfnis.
Die
Rechnungen
über
den
Servis
würden
in
der
Quartierkammer
in
Gegenwart
der
tätlichen
Inspektoren
und
der
Deputierten
der
Bürger
geprüft.
Die
Begräbnisordnung
von
1734
werde
genau
eingehalten
und
nur
in
letzter
Zeit
seien,
um
Kosten
zu
sparen,
statt
öffentlicher
Beerdigung
sogenannte
Beisetzungen
nachgegeben.
Über
die
Weidegerechtigkeit
der
Bauleute
hinge
ein
Rechtsstreit
vor
dem
Tribunal,
deren
Ansprüche
aber
hinderten
die
Fortsetzung
des
Torfstichs,
nachdem
die
Torfmoorwiese
ausgegraben
sei.
Die
Benachteiligung
der
Hebungen
beim
Verkauf
und
Austausch
von
Gütern
sei
eine
vage
Voraussetzung
und
auch
die
übrigen
Behauptungen
ohne
Grund
oder
weit
übertrieben.
Sommerfahrten
habe
kein
Mitglied
des
Rates
angestellt.
Die
Einsetzung
von
Freimeistern
sei
das
einzige
Mittel,
um
die
Ämter
im
Zaum
zu
halten,
die
Tuchmacher
aber
würden
für
ihre
Laken
Absatz
finden,
wenn
sie
sie
in
der
Güte
herstellten
wie
die
Wittstocker.
Die
Bettelordnung
von
1747,
in
Folge
deren
das
Betteln
vor
den
Türen
fast
gänzlich
aufgehört
hatte,
habe
sich
nicht
durchführen
lassen,
da
bei
vermehrtem
Bedürfnis
an
Geldern
zu
Almosen
z.
B.
im
Marien-
Kirchspiel
wöchentlich
statt
früher
19—20
Taler
nur
5-5
½
an
schlechtem
Gelde
einkämen.
Der
Wassersteller
und
die
Küster
wären,
da
sie
entweder
überhaupt
kein
Gehalt
oder
kein
zureichendes
hätten,
auf
die
Gratulationen
geradezu
angewiesen.
Außerdem
sei
das
Herum-gehen
städtischer
Bedienter
zu
Neujahr
und
Fastnacht
uralter
und
weitverbreiteter Brauch.
Es
ist
schon
gesagt
worden,
dass
über
diese
Dinge
nicht
entschieden
worden
ist.
Voraussichtlich
würden
bei
Fortführung
der
Sache
die
Ämter
mit
dem
Ausgang
wenig
zufrieden
gewesen
sein.
Was
die
Stadt
wirklich
drückte,
abzustellen
lag
nicht
in
der
Macht
des
Rates.
Die
Akziseverwaltung
zwar
hätte
bei
weniger
Nachsicht
wahrscheinlich
mehr
einbringen
können;
es
ist
aber
ganz
sicher,
dass
dann
die
Bürger
erst
recht
gelärmt
haben
würden.
Kontraktgebühren
und
Verlehnungsgelder
und,
was
er
sonst
an
Nutzungen
hatte,
konnten
dem
Rat
nicht
entzogen
werden,
wenn
man
ihm
kein
Gehalt
gab,
und
das
war,
so
wie
die
Dinge
lagen,
kaum
möglich.
Die
anderen
Klagepunkte
betrafen
zumeist
Kleinigkeiten.
Den
Pferdefuß
aber
sieht
man
in
dem
Verlangen
nach
dem
rechtsgelehrten
Syndikus
der
Bürger. Es waren die Befugnisse eines Diktators, die Sengebusch für sich anstrebte.
Im
Frühjahr
1798
kam
es
wegen
des
Torfstichs
zu
Zusammenrottungen
auf
dem
Markt.
Schon
1796
hatten
die
Bürger
dem
Rat
Torfdeputierte
aufgedrängt
und
durchgesetzt,
dass
mit
dem
Torfstechen
auf
der
Kreihahnwiese
(hinter
Karlsdorf)
begonnen
war.
Der
Preis
für
1.000
Soden
war
von
Rat
und
Ausschuss
auf
28
Schillinge
(1,75
Mark)
bestimmt,
die
Bürger
jedoch
wollten
nur
16
Schillinge
gelten
lassen
und
von
unbefugter
Seite
wurde
dieser
Preis
unter
Trommelschlag
bekannt
gemacht.
Auch
der
Präsident
von
Klinkowström
sprach
sich
dafür
aus
(10.
August),
Rat
und
Ausschuss
aber
hielten
(wenigstens
13.
und
15.
August)
an
ihrem
Preis
fest.
Man
arbeitete
mit
großem
Verlust.
1798
ließen
die
Torfdeputierten
im
März
eigenmächtig
Vorbereitungen
für
den
Torfstich
treffen.
Da
das
Gerücht
verbreitet
war,
dass
Senator
Briesemann
das
Torfwesen
Pachten
wolle
und
auch
Holz
aufkaufe,
das
im
Preis
sehr
gestiegen
war,
versammelte
sich
am
27.
März
eine
große
Menge
Arbeitsleute
und
Gesellen
und
forderte
schleunigen
Beginn
des
Torfstichs.
Sie
rückten
deshalb
dem
Bürgermeister
Dahlmann
ins
Haus
und
holten
ausgebliebene
Ausschussbürger
zu
der
angesetzten
Sitzung
des
Rates
und
Ausschusses
heran.
Nach
einem
späteren
Berichte
wäre
sogar
der
Rat
eingesperrt
gehalten
worden.
Es
wurde
denn
auch
beschlossen,
dass,
sobald
die
Witterung
es
erlaube,
der
Torfstich
beginnen
und
in
der
Zuteilung
den
Wünschen
der
Arbeitsleute
entgegengekommen
werden
solle.
Nach
Beratschlagung
mit
dem
Ausschuss
verbot
der
Rat
am
18.
Mai
Zusammenkünfte
von
Arbeitsleuten
und
bedrohte
Aufforderungen
zu
öffentlicher
Zusammenkunft
von
Bürgern
oder
gar
ganzen
Ämtern
und
Zünften
und
Veranstaltung
von
Auflauf
und
Aufruhr
mit
schweren
Strafen.
Er
erklärte,
nicht
nur
der
Unterstützung
des
Gouvernements
und
des
Militärs,
sondern
auch
fast
aller
Kumpaneien,
Ämter
und
Zünfte
zur
Aufrechterhaltung
der
Ordnung
sicher
zu
sein,
wegen
des
Bürgerrechts
der
Arbeitsleute,
um
das
seit
einigen
Jahren
in
ungewohnter
Ausdehnung
nachgesucht
sei,
sollte
besondere
Verordnung
ergehen.
Im
Herbst
kündigte
der
König
eine
Verstärkung
der
Garnison
auf
120
Mann
an,
um
Ruhe
und
Ordnung
erhalten
zu
können.
Mitwirkung von Bürgerkompanien lehnte er ab.
Trotzdem
erfolgte
am
20.
Februar
des
folgenden
Jahres
ein
Auflauf
der
Bootsleute
unter
Beteiligung
von
Handwerksgesellen
und
Arbeitsleuten,
wobei
gegen
den
Stadtkommandanten
von
Hintzenstern
ungebührliche
Reden
geführt
wurden.
Der
besondere
Anlass
ist
nicht
bekannt.
Der
Rat
erließ
daraufhin
am
22.
Februar
eine
verschärfte
Verordnung
und
verbot
schlechterdings
alles
Zusammenrotten
auf
den
Straßen.
Käme
es
doch
dazu,
so
sollte
das
Militär
die
Menge
auseinandertreiben
und
die
Komplottierer
verhaften,
wider
sie
und
andere
Beteiligte
aber
mit
aller
Strenge
verfahren
werden.
Ein
Maurergeselle
wurde
wegen
der
Ungebühr
gegen
den
Kommandanten
zu
2
Tagen
Gefängnis
bei
Wasser
und
Brot,
ein
Arbeitsmann
zum
Verlust
des
Bürgerrechts
verurteilt,
die
gegen
einen
Schneidermeister,
einen
anderen
Maurergesellen
und
einen
anderen
Arbeitsmann
vom
Gericht
erkannten
Strafen
(2
Tage
Gefängnis)
hob
der
Rat
"aus
vordringender
Milde"
aus
und
verschonte
sie
für
diesmal
mit
der
verdienten
Gefängnisstrafe.
Eine
Verabredung
der
Maurergesellen,
nicht
zu
arbeiten,
wenn
ihnen
nicht
ihr
Tagelohn
(Sommers
20
Schillinge,
winters
18)
um
2
Schillinge
erhöht
würde,
wurde
für
null
und
nichtig
erklärt
und
sie
mit
Verlust
ihrer
Rollengerechtigkeit
und
willkürlicher
Strafe
bedroht.
Beiläufig
bemerkt,
wurde
in
derselben
Zeit,
wo
man
über
den
Torfstich
beriet,
am
23.
Mai
1700
beschlossen,
die
Bäume
und
Büsche
des
Stadtgrabens
abzuholzen
bis
auf
den
Fleck
bei
Hornstorferburg,
wo
noch
jetzt
die
wenigen
alten
Eichen
stehen.
Man
schlug
das
Holz
mitten
im
Sommer.
Gleichzeitig
(1797)
wurden
Marstall
und
Herrenschmiede,
Emmisches
Haus
(zuletzt
Münzhaus)
und
fast
der
ganze
Rest
der
städtischen
Luden
Hinter
dem
Rathaus
und
in
der
Hege
verkauft,
da
sie
im
Verhältnisse
zu
der
Baulast
zu
wenig
einzubringen schienen. Der Verkauf der Kommandantenhäuser am Markt (Justizrat Thormann) folgte im Januar 1800.
Im
Herbst
nach
den
letzten
Unruhen
wurde
in
Folge
eines
Berichts
des
Oberappellationsrates
von
Mühlenfels
über
einreißende
Unordnungen
im
Stadtwesen
von
der
Schwedischen
Regierung
eine
Kommission
geschickt,
um
Erhebungen
anzustellen
und
Vorschläge
zu
machen.
Beschwerden
der
Bürgerschaft
lagen
dieses
Mal
nicht
vor.
Die
Kommission
bestand
aus
dem
Regierungsrat
Dr.
Sonnenschmidt
aus
Greifswald,
dem
Oberappellationsrat
von
Wolfradt
und
dem
Kammerrat
Schröder.
Sie
erforderte
vom
Rat
Auskunft
über
alle
Verwaltungszweige
und
Verhältnisse
sowie
Einsicht
in
die
städtischen
Rechnungen
und
erstattete
daraufhin,
auf
Grund
der
Gouvernements-
Akten,
der
Sammlungen
des
Vizepräsidenten
Palthen
und
der
Tribunals-
Bibliothek
im
September
1800
und
Januar
1801
ausführliche
Berichte.
Außerdem
reichte
sie
einen
bis
auf
die
Unterschrift
des
Königs
fertigen
Entwurf
eines
Stadtreglements
ein.
Der
Rat,
dessen
Offenheit
und
Bereitwilligkeit
(in
Gegensatz
zu
denen
anderer
privilegierter
Städte)
gerühmt
wurde,
bestand
damals
aus
3
Bürgermeistern,
von
denen
2
Rechtsgelehrte,
der
eine
zugleich
Syndikus,
der
dritte
Kaufmann
war,
und
8
Ratmannen,
davon
3
Rechtsgelehrte
und
5
Kaufleute.
Den
vorzüglichsten
Grund
für
die
vorhandenen
Unordnungen
fand
man
in
fehlender
oder
nicht
zureichender
Besoldung
der
Ratmannen,
Beamten
und
Bedienten,
die
hauptsächlich
aus
Akzidentien
angewiesen
waren,
von
denen
die
Verlehnungsgebühren
am
schädlichsten
wirkten.
Außerdem
in
der
Indolenz
des
Ausschusses
oder
dessen
zu
gutem
Verständnis
mit
dem
Rat.
Aussicht
auf
Aufnahme
in
den
Rat
(in
den,
nebenbei,
oft
die
unruhigsten
Köpfe
gewählt
wurden),
Verwandtschaften
und
die
Untüchtigkeit
der
Bürgerworthalter
versetze
den
Ausschuss
in
Abhängigkeit
vom
Rat
und
raube
ihm
das
Vertrauen
der
Bürgerschaft.
Nicht
immer
sei
das
Oberaufsichtsrecht
gehörig
ausgeübt
worden.
Es
müsse
vor
allem
versucht
werden,
Einnahmen
und
Ausgaben
der
Stadt
auszugleichen,
während
jetzt
die
Zinsen
nicht
bezahlt
werden
könnten
und
die
Schulden
sich
von
Jahr
zu
Jahr
erhöhten.
Eine
Verbesserung
der
Akzise
sei
nur
durch
Aufsicht
königlicher
Beamter
und
also
durch
eine
Verbindung
mit
der
Lizent
erreichbar.
Im
Polizeiwesen
mangele
es
nicht
an
Ordnungen,
wohl
aber
an
der
Ausführung.
Statt
des
Gewettes,
dem
Unterbediente
fehlten,
müsse
ein
Polizeidepartement
unter
Leitung
des
dritten
Bürgermeisters
geschaffen
werden.
Das
Straßenpflaster
sei
in
äußerst
schlechtem
Zustand,
weil
die
Besserung
Sache
der
Anlieger
sei.
Das
Begraben
in
den
Kirche
müsse
abgeschafft,
das
Armenwesen
und
die
Nachtwache
neu
geordnet,
die
geistlichen
Hebungen
vereinigt,
die
kostspielige
Wirtschaft
des
Waisenhauses aufgelöst und die Kinder einzeln aufgetan werden.
Näher
hierauf
und
auf
die
übrigen
Vorschläge
der
Kommission
einzugehen,
erscheint
hier
nicht
angebracht,
da
die
bald
eintretende
Änderung
der
ganzen
Verhältnisse
es
zu
einer
Ausführung
nicht
kommen
ließ.
Verloren
gewesen
ist
die
Arbeit
nicht
und
manche
spätere Verbesserung in der Stadtverwaltung geht unmittelbar oder mittelbar auf die Anregungen dieser Kommission zurück.
Eine
ihrer
Forderungen
wurde
doch
noch
in
Schwedischer
Zeit
erfüllt,
indem
die
Erhaltung
und
Besserung
des
Straßenpflasters
den
Anliegern
abgenommen
und
von
der
Stadt
übernommen
wurde,
nachdem
teils
durch
schriftliche,
teils
durch
mündliche
langwierige
Verhandlungen
die
Einwilligung
der
gesamten
Bürgerschaft
gewonnen
war.
Von
der
Pflicht
der
Instandhaltung
der
Leisten
wurden
die
Hauseigentümer
erst
1869
befreit.
Man
begann
1802
die
Neupflasterung
mit
der
Speicherstraße
und
dem
Ziegenmarkt
und
ließ
1803
Hege,
Hopfenmarkt,
Krämer-
und
Borstraße,
Sargmacherstraße,
Schürstraße
und
Lübsche
Straße
folgen.
Nachher
brachten
die
Kriege
eine
Unterbrechung,
so
dass
man
1810
Straßen
und
Dämme
in
miserabler
Verfassung
fand.
1813
nahm
man
die
Pflasterungsarbeiten
wieder
auf.
Der
Markt
wurde
1822
gepflastert.
Es
zeigte
sich,
dass
die
von
der
Kommission
ausgesprochene
Befürchtung,
es
könne
in
den
unteren
Teilen
der
Stadt
wegen
des
morastigen
Bodens
kein
haltbares
Pflaster
gelegt
werden,
nicht
begründet
gewesen
war.
Die
dem
Pflaster
besonders
schädliche
Einrichtung,
dass
die
Dachrinnen
das
Regenwasser
von
oben
her
mitten
auf
die
Straßen
ergossen
(übrigens,
wie
die
Beispiele
von
Breslau
und
Heilbronn
lehren,
keine
ganz
vereinzelte
Einrichtung),
wurde
noch
nicht
beseitigt.
Erst
1836
wurde
verordnet,
dass
bei
Übergang
in
anderen
Besitz
die
Rinnen
in
Trümpfen
niederzuleiten
seien;
aber
noch
1842
ist
bezeugt,
dass vielfach das Wasser von oben her auf die Leiste stürzte.
Seit
dem
unglücklichen
Ausgang
des
nordischen
Krieges
und
dem
Verlust
der
Herzogtümer
Bremen
und
Verden
hatte
Wismar
für
Schweden
die
Bedeutung
eines
Bindegliedes
zwischen
seinen
westlichen
und
östlichen
Besitzungen
in
Deutschland
verloren.
Demzufolge
war
entgegen
allen
Bemühungen
der
Stadt
und
entgegen
den
Wünschen
der
Tribunalsräte
im
November
1802
das
Tribunal
nach
Stralsund
und
im
folgenden
Sommer
nach
Greifswald
verlegt
worden.
Wismar
wurde
zuerst
der
Pommerschen
Regierung,
im
Januar
1803
aber
dem
dortigen
General-Gouverneur
unterstellt.
Mit
einer
eingesetzten
Administration,
die
als
Bindeglied
gedacht
war,
ist die Stadt nicht in Beziehung getreten.
Bei
der
Minderung
der
Macht
Schwedens
hatte
Wismar
überhaupt
keinen
wirklichen
Wert
mehr
für
dieses
Reich
als
Stützpunkt
oder
Einfallspforte
jenseits
der
See.
Mecklenburg
auf
der
anderen
Seite
musste
unbedingt
wünschen
und
suchen
es
wiederzugewinnen,
sobald sich nur eine Gelegenheit dazu bot.
Die
Bestrebungen
Herzog
Karl
Leopolds
waren
sehr
fragwürdiger
Art
gewesen,
und
es
darf
bezweifelt
werden,
ob
seine
Verbindungen
mit
dem
Russischen
Zaren
auch
nur
das
Heil
des
Landes
befördern
sollten.
Als
König
Gustaf
IV.
Adolf
von
Schweden
1796,
eben
mündig
geworden,
mutwilliger
Weise
sein
Verlöbnis
mit
Herzogin
Luise
Charlotte
von
Mecklenburg
brach,
forderte
deren
Vater
Herzog
Friedrich
Franz
als
Entschädigung
die
Abtretung
der
Herrschaft
Wismar,
begnügte
sich
aber
mit
einer
Zahlung
von
100.000
Talern.
Abgeneigt,
sich
der
noch
übrigen
Deutschen
Besitzungen
zu
entäußern,
war
der
junge
König
keineswegs.
Bot
er
doch
selbst
1798
dem
Preußischen
König
Pommern
an
und
waren
es
nur
die
Bedingungen,
an
denen
der
Plan
scheiterte.
Anderseits
gab
Herzog
Friedrich
Franz
die
einmal
gefasste
Hoffnung,
Wismar
seinem
Lande
wieder
zuzuführen,
nicht
auf.
Als
sich
die
Aussicht
bot,
den
Erbprinzen
Friedrich
Ludwig
mit
einer
Tochter
Kaiser
Pauls
von
Russland
zu
vermählen,
bemühte
er
sich
dringend
um
dessen
Unterstützung.
Sein
Gesandter
in
St.
Petersburg,
der
Oberhofmeister
August
von
Lützow,
knüpfte
in
der
gleichen
Hinsicht
1799
mit
dem
Schwedischen
General
Baron
von
Toll
an.
Es
dauerte
jedoch
eine
Weile,
bis
die
Sache
durch
eine
Anfrage
Tolls
vom
26.
Oktober
1800
in
Fluss
kam.
Das
dringende
Bedürfnis
von
Geld
war
es,
was
den
Schwedenkönig
geneigt
machte
Wismar
abzustehen,
dasselbe,
was
das
Angebot
Pommerns
an
Preußen
veranlasst
hatte.
Die
Verhandlungen
nahmen
aber
durchaus
keinen
raschen
oder
ununterbrochenen
Gang,
da
sich
der
König,
um
eine
möglichst
große
Summe
herauszuschlagen,
auch
anderweitig
einließ.
Dass
kein
Verkauf,
sondern
eine
Verpfändung
stattfinden
sollte,
um
Weiterungen
zu
vermeiden,
die
von
den
Schwedischen
Ständen
vielleicht
zu
erwarten
gewesen
wären,
darüber
verglich
man
sich
früh,
ebenso,
dass
die
Bedingungen
derart
sein
sollten,
dass
sie
eine
Einlösung
ausschlössen.
Aber
der
König
forderte
2
Millionen
Taler
Hamburger
Bank,
wogegen
von
Mecklenburg
1
Million
Taler
Gold
geboten
wurde,
und
es
bedurfte
geraumer
Zeit
und
vielfachen
Verhandelns
und
Handelns,
ehe
man
sich
über
den
Preis
einigte.
Hinderlich
war
auch
längere
Zeit
die
unsichere
Lage,
die
durch
die
dem
Frieden
von
Luneville
folgenden
Besitzveränderungen
eintrat.
Deshalb
entwickelten
sich
die
Verhandlungen
erst
im
März
1802,
drohten
aber
daran
zu
scheitern,
dass
der
König
eine
Entschädigung
für
seine
Ansprüche
auf
den
Warnemünder
Zoll
verlangte
und
damit
einen
Streitpunkt
wieder
ausgriff,
der
lange
geruht
hatte.
Auch
die
gegenseitige
Verstimmung
der
beiden
Herrscher
begünstigte
keine
glatte
Erledigung.
Letzten
Endes
aber
bestand
die
größte
Schwierigkeit
in
dem
Ausgleich
des
Geforderten
und
des
Gebotenen,
und
hier
musste,
während
die
Hauptunterhändler
Toll
und
Lützow
die
Verhandlungen
abbrachen,
eine
nichtamtliche
Vermittlertätigkeit
des
Schwedischen
Kammerrats
Schröder
und
des
Mecklenburgischen
Kammerdirektors
Brüning
eingreifen.
Als
diese
eine
gewisse
Annäherung
erzielt
hatten,
wurde
der
Faden
im
Februar
1803
auch
amtlich
wieder
angeknüpft.
Man
war
im
Wesentlichen
einig,
als
die
beiderseitigen
Bevollmächtigten
Baron
Toll
und
der
Kabinettssekretär
Freiherr
von
Lagerbjelke
und
von
Lützow
und
Brüning
in
Malmö
am
16.
Juni
mündlich
zu
verhandeln
begannen.
Ohne
Anstoß
ging
es
auch
jetzt
nicht.
Noch
im
letzten
Augenblicke
trat
Gustaf
Adolf
mit
der
Forderung
hervor,
dass
der
Rest
von
der
Entschädigung
für
den
Bruch
des
Verlöbnisses
(noch
64.000
Banktaler)
wegfallen
sollte,
und
die
Mecklenburgischen
Unterhändler
wussten
sich
keinen
anderen
Rat,
als
indem
sie
dies
in
einem
besonderen
Vertrag
vorbehältlich
der
Einwilligung
ihres
Herzogs
zugestanden.
Es
kam
dabei
Schweden
zu
Statten,
dass
es
dem
Advokaten
Zimmermann
zu
Neu-Brandenburg
nach
langem
Bemühen
gelungen
war,
im
Kurfürsten
von
Hessen
einen
Mitbieter
aufzutreiben,
der
angeblich
mehr
zu
zahlen
bereit
war
als
der
Mecklenburgische
Herzog.
Überhaupt
zeigten
sich
die
Schweden
den
Mecklenburgern
überlegen,
obgleich
nicht
sie,
sondern
diese
einen
Vertragsentwurf
nach
Malmö
mitgebracht
hatten.
Sie
setzten
durch,
dass
die
Einlösung
statt
nach
200
Jahren,
wie
die
Mecklenburger
wünschten,
nach
hundert
Jahren
formell
möglich
sein
sollte,
wobei
es
für
Mecklenburg
kaum
als
Gewinn
anzusprechen
war,
wenn
nach
Ablauf
der
ersten
hundert
Jahre
eine
zweite
Frist
von
wieder
hundert
Jahren
für
die
Lösung
bedungen
wurde.
Abgeschlagen
wurde
der
Wunsch
des
Herzogs,
den
Vertrag
durch
den
Kaiser
bestätigt
oder
durch
den
Zaren
und
den
König
von
Preußen
gewährleistet
zu
sehen.
Auch
der
Wunsch,
den
herzoglichen
Titel
und
das
herzogliche
Wappen
zu
vermehren
und
zu
bereichern,
war
nicht
durchzusetzen,
und
es
wurde
im
Vertrag
ausdrücklich
darauf
verzichtet.
Es
wurde
geltend
gemacht,
dass
auch
der
König
von
Schweden
weder
Titel
noch
Wappen
von
Wismar
geführt
habe
(was
für
den
Titel,
wenigstens
für
die
Vergangenheit
nicht durchaus zutrifft) und dass es mit einem Pfandbesitz nicht wohl verträglich sei.
Unterzeichnet
wurde
der
Vertrag
am
26.
Juni,
ratifiziert
wurde
er
am
19.
und
26.
Juli.
Er
bestimmt
im
Wesentlichen
das
Folgende.
Der
König
von
Schweden
verpfändet
Stadt
und
Herrschaft
Wismar
und
die
Ämter
Poel
und
Neukloster
mit
allen
Hoheitsrechten
gegen
1.250.000
Taler
Hamburger
Banks
(=
5.701.357
Reichsmark)
an
den
Herzog
von
Mecklenburg.
Für
den
Fall
der
Einlösung,
die
der
Herzog
nicht
fordern
darf,
die
aber
dem
König
nach
100,
ev.
nach
200
Jahren
freisteht,
soll
das
Kapital
mit
Zins
auf
Zins,
zu
5
v.
H.
berechnet,
doch
2.
v.
H.
als
Nutzung
des
antichretischen
Pfandes
abgezogen,
zurückgezahlt
werden.
Die
Verpfändung
soll
dem
Römischen
Kaiser
als
Lehnsherrn
angezeigt
werden.
Stadt
und
Hafen
sollen
nicht
befestigt,
noch
der
Hafen
als
Kriegshafen
benutzt
werden.
Die
Jurisdiktion
des
Tribunals
soll
aufhören,
die
Akten
und
Protokolle
der
noch
rechtshängigen
Sachen
ebenso
wie
die
auf
das
Pfand
bezüglichen
Teile
des
Archivs
zu
Wismar
ausgeliefert
werden.
Stadt
und
Herrschaft
Wismar
sollen
bei
ihren
Privilegien
und
Freiheiten
erhalten
und
die
Gerechtigkeiten
und
Verpflichtungen,
die
den
Schwedischen
Handel
nach
Wismar
und
umgekehrt
betreffen,
bei
Bestand
bleiben.
Die
Beamten
sollen
übernommen
werden.
Der
König
überträgt
seine
Ansprüche
auf
den
Warnemünder
Zoll auf den Herzog.
So wurde nach einer Trennung von mehr als 150 Jahren Wismar durch diesen Vertrag für Mecklenburg zurück gewonnen.