17. Kapitel
Die ersten drei Jahrzehnte unter Mecklenburg (außer den kommissarischen
Verhandlungen 1827—1831).
Am
19.
August
wurde
Wismar
im
großen
Saal
des
Fürstenhofs
durch
den
Schwedischen
Kanzler
Otto
Heinrich
von
Thun
an
den
Kammerdirektor
Konrad
Wilhelm
Brüning
als
Bevollmächtigten
Mecklenburgs
in
Gegenwart
von
Vertretern
der
Stadt
und
Herrschaft
feierlich
übergeben.
Sofort
danach
verließ
v.
Thun
die
Stadt
und
speiste
zu
Mittag
schon
in
Neuburg.
Die
Schwedischen
Wappen
wurden
durch
Mecklenburgische
ersetzt.
Die
Garnison
schiffte
sich,
soweit
sie
nicht
desertiert
war,
um
12
Uhr
auf
einer
Jacht
nach
Stralsund ein.
Am
Nachmittag
erklärte
der
Mecklenburgische
Kommissar
vor
demselben
Personenkreis,
der
der
Überlieferung
beigewohnt
hatte,
dass
der
Herzog
Besitz
ergreife
und
der
Stadt
ihre
Privilegien
erhalten
wolle.
Er
nahm
von
den
Anwesenden
durch
Handschlag
das
Versprechen
der
Treue
entgegen,
bestätigte
die
Beamten
in
ihren
Ämtern
und
übergab
ihnen
ihre
Amtssiegel.
Um
halb
fünf
rückte
die
neue
Mecklenburgische
Garnison,
vorläufig
160
Mann
(statt
234),
unter
Major
von
Bülow
ein
und
löste
die
Bürger
ab,
die
inzwischen
die Torwachen übernommen hatten.
Der
Herzog
Friedrich
Franz
I.
hielt
am
29.
August
bei
außerordentlich
schönem
Wetter
nachmittags
von
Doberan
her
seinen
Einzug
unter
dem
Geläut
aller
Glocken.
Beim
Altwismar-Tor
überreichte
ihm
Bürgermeister
Karthaus
einen
silbernen
Schlüssel.
Am
30.
August
war
große
Tafel
auf
dem
Fürstenhof,
am
Abend
Illumination,
während
welcher
der
Herzog
die
Stadt
durchritt.
Andere
Festlichkeiten folgten. Am 2. September reiste Friedrich Franz nach Ludwigslust ab.
Wismar
zählte,
als
es
an
Mecklenburg
zurückkam,
rund
6.250
Einwohner
in
190
großen
und
139
mittleren
Häusern,
318
großen
und
452
kleinen
Buden.
Ihr
Wert
wurde
1806
von
dem
Bürgermeister
Fabricius
zu
1.116.700
Talern
angeschlagen.
Der
polnische
Graf
Johann
Potocki,
der
Wismar
kurz
vorher
(1794)
auf
seiner
Reise
durch
Niedersachsen
besuchte,
hatte
davon
den
Eindruck
einer
im
Niedergang
begriffenen
Stadt
empfangen.
Die
Handelsflotte
bestand
nach
ihm
aus
gegen
20
Schiffen.
Nach
der
etwas
älteren
Schilderung
des
Engländers
Nugent,
der
Wismar
1766
sah,
war
es
noch
immer
eine
feine
Stadt
und
der
Aufmerksamkeit
der
Fremden
wohl
wert.
Die
Gebäude
bestanden
fast
durchgängig
aus
gut
gebauten,
aber
nicht
hohen
Giebelhäusern.
Der
Übersetzer
seiner
Reisebeschreibung
fügte
1781
hinzu:
Schon
beim
ersten
Anblick
muss
einem
Fremden
die
Totenstille
und
die
Untätigkeit,
die
in
dem
ganzen
Ort
herrscht,
auffallen.
Man
kann
eine
ganze
Straße
durchgehen,
vielleicht
auch
wohl
mehrere,
ohne
jemandem
zu
begegnen.
Fast
in
jeder
Straße
findet
man
wüste
Häuser,
die
sich
bald
durch
verschlossene
Türen
und
Fensterläden
auszeichnen.
Nur
das
Oberappellationstribunal
gibt
dem
geringen
Verkehr
unter
den
Kaufleuten
und
Handwerkern
etwas
Leben.
Er
fand
einen
ungeheuren
Abstand
gegen
Rostock
in
Absicht
der
Menge
der
Schiffe
und
des
Gewühls
der
Menschen
dort.
—
Daran
wird
sich
seitdem
nichts
geändert
gehabt
haben.
Für
das
Land
war
es
von
Bedeutung,
dass
die
Vagabunden
und
Verbrecher,
unter
deren
Streifzügen
es
litt,
den
Rückhalt
verloren,
den
sie
in
der
Herrschaft Wismar gehabt hatten.
Die
Freude
über
die
Wiedervereinigung
mit
Mecklenburg
war
allgemein.
Sie
zeigte
sich
unverkennbar
bei
den
Veranstaltungen
zum
Einzug
des
Landesherren,
wofür
Körperschaften
und
Private
große
Aufwendungen
machten.
Man
hatte
sich
bis
dahin
von
der
einen
Seite
vernachlässigt,
von
der
anderen
beschränkt
gefühlt
und
erhoffte
viel
von
der
Veränderung
der
Lage.
Schon
im
Juni
war
begonnen
die
Wünsche
zusammenzustellen,
die
der
Rat
am
18.
Oktober
der
herzoglichen
Regierung
unterbreitete.
Er
erbat
vor
allem
eine
Herabsetzung
der
unerträglichen
Lizent,
unbeschränkten
Verkehr
mit
dem
Land,
Schiffbarmachung
des
Viechelschen
Bachs,
der
Stör
und
der
Elde,
Verbot
bürgerlicher
Nahrung
im
Umkreis
von
zwei
Meilen
und
Unterdrückung
der
Klipphäfen.
Andere
Wünsche,
die
man
hegte,
wie
z.
B.
wegen
Abtretung
der
Festungsländereien
wurden
zurückgestellt,
eine
Bestätigung
der
Privilegien
aber
als
unnötig
verbeten.
Die
vorgetragenen
Wünsche
sind
weder
erfüllt,
noch
ist
darauf
überhaupt
eine
Antwort
erteilt
worden.
Dagegen
beschloss
die
Regierung
1804,
das
Werk
der
letzten
Schwedischen
Kommission
wieder
aufzunehmen.
Die
Stadt
hatte
nämlich
auf
die
ihr
vorgelegte
Frage,
wie
sie
die
hohe
Verschuldung
der
Akzisekammer
an
die
Geistlichen
Hebungen
abtragen
wolle,
als
Mittel
dazu
nur
eine
Zurückstellung
der
Zinsschuld
und
Ermäßigung
des
Zinsfußes
vorzuschlagen
gewusst
und
aufs
neue
die
Herabsetzung
der
Lizent,
deren
Höhe
Nachsicht
in
der
Erhebung
der
Akzise
nötig
gemacht
habe,
als
wesentliche
Hilfe
erbeten.
Damit
wollte
sich
die
Regierung,
die
wie
es
scheint
die
Ursache
des
Schuldenmachens
mehr
in
einer
Misswirtschaft
als
in
den
widrigen
Geschicken
Wismars
erblickte,
nicht
zufrieden
geben,
und
an
die
Lizent,
die
von
1783
bis
1802
durchschnittlich
6.600
Taler
im
Jahr
eingetragen
hatte
und
die
die
Pfandsumme
verzinsen
helfen
sollte,
wollte
sie
nicht
gerührt
wissen.
Sie
ernannte
also
zu
Kommissaren,
um
das
Stadtwesen
zu
untersuchen,
den
wirklichen
Kanzleirat
Bouchholtz
und
den
Geh.
Domänenrat
Schröder
zu
Wismar,
der
uns
vorher
als
Schwedischer
Kammerrat
begegnet
ist
und,
beiläufig
bemerkt,
seine
Laufbahn
als
Tribunals-Pedell
begonnen
hatte.
Als
Schröder
noch
vor
Beginn
der
Verhandlungen
am
17.
Februar
1805
starb,
wurde
kein
Ersatzmann
ernannt
und
Bouchholtz
allein
die
Durchführung
der
Aufgabe
überlassen. Er eröffnete die Verhandlungen am 25. April auf dem Fürstenhof.
Die
Lage
der
Stadt
hatte
sich
in
den
letzten
Jahren
verschlimmert,
über
den
ungünstigen
Abschluss
der
Rechnungen
über
die
Preußische
Kontribution
ist
im
vorigen
Kapitel
berichtet
worden.
Der
Fehlbetrag
der
Kämmerei
war
von
1802
bis
1803
auf
6.000
Mark
gestiegen,
im
Jahr
darauf
sogar
unter
dem
Einfluss
der
Ausgaben
für
die
Festlichkeiten
auf
über
9.000
Mark.
Die
Schulden
der
1795
in
einem
königlichen
Entscheid
als
insolvent
bezeichneten
Akzisekammer,
die
1798
als
133.679
Taler
an
Kapital
und
98.098
Taler
an
rückständigen
Zinsen
betragend
ermittelt
worden
waren,
hatten
sich
seitdem
noch
um
einiges
erhöht.
Sie
betrugen
1805
131.783
Taler
an
Kapitalschuld
und
113.089
Taler
an
rückständigen
Zinsen,
überdenkt
man
die
Schicksale
der
Stadt
in
den
letztvergangenen
Jahrhunderten,
so
ist
das
stetige
Anschwellen
der
Schulden
durchaus
erklärlich,
und
fast
verwunderlich,
dass
es
nicht
noch
höher
gediehen
war.
Schon
vor
dem
siebenjährigen
Krieg
schuldete
die
Akzisekammer
im
Jahre
1725
144.325
Taler,
während,
wie
im
15.
Kapitel
angegeben
ist,
die
Stadt
1679
108.845
Taler
schuldig
gewesen
war.
Wäre
aber
selbst
ein
Schuldabtrag
möglich
gewesen,
so
würde
man
sich
gehütet
haben,
stark
darauf
hinzuarbeiten,
da
man
fürchten
musste,
dass
die
Akzise
nach
Abtrag
der
Schuld
als
königliches
Kammergefälle würde in Anspruch genommen werden.
Bouchholtz
schlug
der
Stadt
als
Ausweg
aus
ihrer
Klemme
geradeswegs
die
Abtretung
der
Akzise
an
die
Landesherrschaft
vor
und,
da
nicht
abzusehen
war,
wie
beim
Fortbestehen
der
Lizent
die
Einkünfte
der
Akzise
ohne
noch
größere
Belastung
des
Handels
so
gesteigert
werden
könnten,
dass
ein
Schuldabtrag
möglich
würde,
so
war
der
Rat
geneigt
sich
darauf
einzulassen.
Auch
die
Bürgerschaft,
der
der
Ausschuss
die
Entscheidung
zuschob,
erklärte
sich
auf
Grund
der
Darlegungen
des
Ausschusskonsulenten
im
Oktober
in
ihrer
Mehrheit
dafür.
Jedoch
zogen
sich
die
Verhandlungen
über
die
näheren
Bedingungen
hin,
bis
der
Einmarsch
der
Franzosen
größere
Sorgen
herausführte
und
der
Tätigkeit
des
Kommissars
ein
Ende
machte.
Das
einzige,
was
er
wirklich
zu
Stande
brachte,
war
die
Einziehung
der
Pfarre
zum
Heiligen
Geist,
dessen
Prediger
zum
Pastor
an
St.
Georgen
berufen
war.
Die
wenigen
Eingepfarrten
des
Spitals
wurden
St.
Georgen,
die
des
Schwarzen
Klosters
St.
Marien
zugewiesen.
Mittwochs
sollte
künftig
abwechselnd im Heil. Geiste und im Schwarzen Kloster gepredigt werden.
Schon
im
Herbst
1805
hatte
der
Krieg
Österreichs,
Englands,
Russlands
und
Schwedens
gegen
Napoleon
Mecklenburg
und
Wismar
durch
den
Durchmarsch
Russischer
und
Schwedischer
Truppen
in
Mitleidenschaft
gezogen.
In
Wismar
waren
Ende
Oktober
und
Anfang
November
nahezu
9.000
Mann
zu
verpflegen
gewesen.
Es
musste,
da
manche
Bürger
versucht
hatten,
sich
die
unwillkommenen
Gäste
durch
Verschließen
ihrer
Häuser
fernzuhalten,
gegen
solches
Verfahren
eine
geharnischte
Verordnung
erlassen
werden,
wirkliche
Kriegszustände
brachen
nach
der
Niederlage
Preußens
bei
Jena
herein,
als
flüchtende
Preußen
das
Land
durchzogen
und
die
Franzosen
sie
verfolgten.
Am
4.
November
zog
General
Usedom
mit
6—700
Mann
durch
die
Stadt.
Anderen
Tages
ergab
er
sich
an
Savary.
Dieser
seinerseits
verließ
Wismar
am
9.
November.
Die
Truppendurchzüge
aber
dauerten
an
und
führten
u.
a.
den
Marschall
Soult
nach
Wismar.
Vom
5.
bis
8.
November
lagen
650,
vom
8.
bis
15.
etwa
3.000
Franzosen
in
der
Stadt.
Die
Forderungen,
die
sie
an
die
Verpflegung
stellten,
waren
nicht
gering.
Grobes
Brot
und
gewöhnlichen
Käse
warfen
sie
auf
die
Straße
und
verlangten
Weizenbrot,
Fleischsuppe,
Braten
und
täglich
Wein.
An
einer
Stelle
verbrauchten
sechs
Personen
in
nicht
voll
drei
Tagen
70
Flaschen
davon.
Vier
Bäcker
mussten
vom
11.
bis
14.
November
Tag
und
Nacht
backen,
die
Stadt
aber
das
Mehl
hergeben.
Englische
und
Schwedische
Waren
wurden
beschlagnahmt.
Allein
für
Geschenke,
um
guten
Willen
zu
machen,
musste
Wismar
über
5.200
Taler
aufwenden.
Bis
zum
Ende
April 1807 hatten Stadt und Bürger für Kriegsausgaben 107.300 Taler aufwenden müssen.
Am
28.
November
1806
ergriff
General
Michaud
durch
Patent
Besitz
von
Mecklenburg
für
Napoleon.
Es
wurde
in
Wismar
vom
Rat
am
8.
Dezember
bekannt
gemacht.
Am
selben
Tag
wurde
das
von
Napoleon
am
21.
November
erlassene
Verbot
allen
Handelsverkehrs
mit
England
in
Wismar
veröffentlicht.
Zur
Durchführung
dieses
Verbots
aber
wurde
die
Küste
von
Französischen
Truppen
besetzt,
wogegen
England
allen
Verkehr
zwischen
den
Häfen,
die
ihm
verschlossen
waren,
untersagte
und
nach
Möglichkeit
verhinderte.
Es
brachte
auch
keine
Änderung
hierin,
dass
der
Herzog
schon
etwas
vor
Abschluss
des
Tilsiter
Friedens
vermöge
seiner
Russischen
Beziehungen
durch
eine
Verfügung
Napoleons
vom
27.
Juni
1807
sein
Land
zurückerhielt.
Gerade
nach
dem
Frieden
wurden
schier
unerfüllbare
Leistungen
von
Wismar
verlangt.
Denn
die
angekündigte
Zurückziehung
der
Französischen
Truppen
verzögerte
sich
erst
und
wurde
bald,
nachdem
sie
endlich
bewirkt
war,
auf
die
Meldung
hin,
dass
die
Aufsicht
mangelhaft
sei,
rückgängig
gemacht.
So
zog
am
25.
Februar
1808
Oberst
Thossat
mit
einem
Bataillon
wieder
in
Wismar
ein.
Erst
im
Sommer
dieses
Jahres
wurden
die
Französischen
Posten
an
der
Küste
durch
Mecklenburgische
abgelöst
und
erhielt
Wismar
wieder
eine
Mecklenburgische
Garnison,
das
zweite
Bataillon.
Durch
den
Österreichischen
Krieg
1809
hervorgerufene
Truppenverschiebungen
führten
die
Mecklenburger
nach
Pommern
und
ließen
sie
erst
1810
zurückkehren.
Im
August
dieses
Jahres
gesellte
sich
ihnen
eine
Französische
Besatzung
zu,
die
erst
im
Frühjahr
1812
nach
Russland
hin
abzog.
Der
Bau
einer
Schanze
bei
Mittel-Wendorf
(1811)
und
der
in
das
Jahr
1809
fallende
Durchzug
Schills müssen wenigstens erwähnt werden.
Gewiss
hat
die
Kontinentalsperre
und
die
damit
verbundene
Beschlagnahme
der
verbotenen
Waren
auch
Wismar
reichlichen
Schaden
gebracht.
Er
dürfte
aber
einigermaßen
durch
den
außerordentlich
entwickelten
Handel
von
August
1809
bis
Juli
1810
ausgewogen
sein,
während
nach
den
Buchungen
der
Akzisekammer
im
Durchschnitt
der
Jahre
vom
8.
September
1803
bis
7.
September
7
1818
118
½
Schiffe
ein-
und
162
Schiffe
ausliefen
und
an
Akzise
und
Hafengeld
im
Durchschnitt
jährlich
4.650
Taler
einbrachten,
liefen
im
Akzisejahr
1809/10
342
Schiffe
ein
und
433
aus
und
erbrachten
15.682
Taler.
Auf
das
Jahr
vom
August
1809
bis
Juli
1810
entfielen
sogar
350
und
438
Schiffe.
Der
große
Überschuss
der
auslaufenden
Schiffe
erklärt
sich
daraus,
dass
die
mit
Ballast
eingekommenen
Schiffe,
weil
sie
keine
Abgaben
entrichteten,
nicht
gebucht
sind.
Die
Zahlen
der
eingelaufenen
Schiffe
bleiben
also
stark
hinter
der
Wirklichkeit
zurück.
Von
August
1809
bis
Juli
1810
kamen
181
Schiffe
aus
Schweden
und
129
aus
Holstein
und
gingen
160
Schiffe
nach
Holstein,
82
nach
Preußen
und
Hinterpommern,
38
nach
Schweden,
36
nach
den
Russischen
Ostseeprovinzen,
St.
Petersburg
und
Finnland,
je
28
nach
Lübeck
und
Norwegen,
25
nach
Holland,
davon
vom
März
1810
an
nach
Schweden
37
und
nach
Holland
24,
vom
Juni
an
125
nach
Holstein,
während
der
Verkehr
nach
Russland
und
Finnland
fast
ausschließlich
in
den
August
fiel
(21
Schiffe),
der
nach
Preußen
in
den
September
bis
Dezember
(76
Schiffe).
Der
Verkehr
von
Schweden
her
verteilt
sich
ziemlich
gleichmäßig
über
das
ganze
Jahr
und
beginnt
schon
im
August,
obgleich
die
Instruktion
des
Herzogs
von
Cadore
erst
vom
29.
September
an
Paketbote
und
Briefe
aus
Schweden
wieder
zuließ,
überhaupt
lassen
sich
bei
den
einkommenden
Schiffen
ähnliche
Unterscheidungen
wie
bei
den
ausgehenden
nur
in
geringem
Maße
machen.
Von
Holstein
kamen
seit
Ende
Mai
122
(von
129),
von
Russland
im
Januar
und
Februar
8
(von
11).
Ein
großer
Teil
der
Güter
waren
Durchgangsgüter,
so
dass
außer
der
erheblichen
Einnahme
an
Akzise
und
Hafengeld
auch
beträchtliches
Dammgeld
einkam.
Für
die
Jahre
von
September
1803
bis
1818
betrug
der
jährliche
Durchschnitt
davon
1.150
Taler.
Dagegen
erbrachten
1809/10
3841,
1811/12
2.100,
1806/7
nur
496
Taler.
Nach
einer
Auseinandersetzung
in
den
Ratsprotokollen
von
22.
März
1813
erklärt
sich
der
Umfang
des
Handels
1809
und
1810
daraus,
dass
im
Mai
1808
die
Schifffahrt
nach
allen
Französischen
und
mit
Frankreich
befreundeten
Häfen,
also
den
Preußischen,
Russischen,
Dänischen,
gegen
Sicherheitsstellung
freigegeben
war,
aus
Hamburg
und
Lübeck
aber
kein
Schiff
ausgelassen
wurde
und
die
dortigen
Kaufleute
anfingen
ihre
Geschäfte
über
Wismar
zu
machen,
von
Juli
1809
an
aber
mit
Genehmigung
des
Französischen
Konsuls
zu
Hamburg
in
Wismar
Schwedische
Waren
in
neutralen
Schiffen
zugelassen
wurden.
Diesem
Verkehr
gab
der
am
6.
Januar
1810
zwischen
Frankreich
und
Schweden
abgeschlossene
Friede
einen
Stoß,
weil
England
ihn
nun
störte,
und
seit
im
August
1810
wieder
Französische
Truppen
die
Küste
besetzten,
wurden
keine
Schiffe
mehr
aus-
oder
eingelassen.
So
bedeutend
die
Verkehrssteigerung
des
Jahres
1809/10
gegenüber
den
drei
vorangehenden
durch
Krieg
und
Handelssperre
beeinträchtigten
Jahren
war,
noch
größer
war
der
Abschlag
der
folgenden
beiden
unter
dem
Einflüsse
des
Ediktes
von
Trianon.
1806/7
kamen 93 Schiffe ein und liefen 142 aus, 1807/8 29 und 58, 1808/9 48 und 95, dagegen 1810/11 32 und 17, 1811/12 aber 8 und 4.
Nicht
erfassbar
ist
der
Umfang
des
Schmuggelhandels.
Dass
er
aber
nicht
nur
vorauszusetzen,
sondern
wirklich
ins
Gewicht
gefallen
ist,
erhärtet
die
von
Haupt
1827
gefallene
Äußerung,
dass
es
nur
den
beiden
Glücksjahren
1809
und
1810
mit
ihrem
bedeutenden
Contrebandehandel zu danken gewesen sei, dass die Stadt die folgenden Drangsale habe überstehen können.
Offenbar,
um
die
Wismarsche
Flagge
führen
zu
können,
erwarben
1806
und
1809
eine
große
Zahl
fremder
Schiffer
in
Wismar
Bürgerrecht,
nämlich
1806
und
1809
22,
während
sonst
damals
jährlich
höchstens
einer
oder
zwei
fremde
Schiffer
um
dieses
Recht
nachsuchten, von einheimischen Schiffern wurden 1808 5 und 1809 6 Bürger, sonst gewöhnlich auch nur einer oder zwei im Jahr.
Die
Kontinentalsperre
fand
mit
der
Niederlage
Napoleons
in
Russland
ihr
Ende.
Am
23.
März
1813
setzte
der
Herzog,
der
am
14.
den
Rheinbund
aufgekündigt
hatte,
die
Beschränkungen
des
Handels
außer
Kraft.
Nach
Rückkehr
des
Friedens
traten
dann
einige
gute
Jahre ein.
Zunächst
aber
dauerten
nach
dem
ersten
Aufbäumen
gegen
das
Französische
Joch
die
Kriegsunruhen
und
Lasten
fort,
und
gerade
das
Jahr
der
Befreiung
von
den
Franzosen
sollte
Wismar
noch
sehr
schwere
Tage
bringen.
Im
März
zog
Morand
auf
seinem
Rückzug
vor
Cettenborn
durch
Wismar.
Anfang
Mai
stellten
sich
die
Schweden
als
Freunde
ein;
Mecklenburgische
Jäger
und
Schillsche
Husaren
lösten
sie
ab,
räumten
aber
am
25.
August
die
Stadt,
in
die
noch
am
selben
Abend
Franzosen
und
Dänen
unter
dem
einarmigen
General
Loison
einzogen.
Sofort
wurden
50.000
Taler,
60.000
Scheffel
Hafer
und
Brot
für
15.000
Mann,
kurz
darauf
40.000
Pfund
Reis
und
150.000
Portionen
Brot
verlangt.
Verehrungen,
wie
1.000
Louisdor
für
den
General,
bewirkten
die
Herabsetzung
der
unerfüllbaren
Forderungen.
Am
30.
wurden
von
zuletzt
geforderten
10.000
Talern
2.502
gezahlt.
An
diesem
Tag
räumten
die
Franzosen
nach
einem
Gefecht
vor
dem
Altwismar-Tor,
und
nachdem
sie
dieses
in
Brand
gesteckt
hatten,
um
ihren
Rückzug
durch
die
Stadt
zu
sichern,
Wismar
und
zogen
sich
auf
die
Höhen
südlich
davon
zurück.
Als
Geiseln
nahmen
sie
Bürgermeister
Fabricius,
Syndikus
Breitenstern
und
den
Stadtsekretär
Walter
mit.
Sie
kehrten
aber
schon
am
anderen
Tag
zurück
und
begannen
aufs
Neue,
Lieferungen
auszuschreiben.
Sie
verlangten
täglich
3.900
Pfund
Fleisch,
am
2.
September
50.000
Portionen
Brot,
dazu
mehrere
tausend
Ellen
Lein
und
400
Paar
Schuhe.
Am
2.
September
verließen
sie
Wismar,
um
nicht
wiederzukehren.
Sie
hatten
vor
ihrem
Abzug
alles
bare
Geld
gefordert,
sich
aber
schließlich
mit
9.500
Talern
begnügt,
während
die
Behörden
17.000
zusammengebracht
hatten.
Zum
Glück
standen
keine
Wagen
zur
Verfügung
und
es
musste
deshalb
viel
Brot
zurückgelassen
werden.
Alles
in
allem
hatte
Wismar
im
August
und
September
an
barem
Geld
25.518
Taler
und
Lieferungen
für
mindestens
6.658
Taler
hergeben
müssen
abgesehen
von
anderen,
deren
Wert
nicht
berechnet
ist.
Loison
hatte
ein
"freiwilliges"
Geschenk
von
10.000
Talern
erhalten,
davon
allerdings
2.500
in
Wechseln,
die
danach
nicht
eingereicht
wurden.
An
Reis
waren
statt
der
geforderten
40.000
Pfund
nur
580
geliefert.
Die
Mannszucht,
die
die
Franzosen
in
der
Stadt
hielten,
war
im
Ganzen
nicht
schlecht
gewesen;
nur
zuletzt
waren
Requisitionen
von
Untergeordneten
und
Plünderungen
vorgekommen.
Sonst
waren
die
Bedrückungen
vom
Kommandierenden
ausgegangen,
und
Loison
hatte
sich
dadurch
und
durch
schamloses
Benehmen
gegenüber
der
Tochter
des
Müllers
Ziemsen
allgemeinen
Hass
zugezogen.
In
der
Umgegend
der Stadt wurde gleich anfänglich geplündert und das Korn auf dem Feld mutwillig als Stroh verbraucht und zertreten.
Am
3.
September
zogen
wieder
Deutsche
Truppen
ein,
Mecklenburger
und
Schillsche
Husaren,
danach
Hanseaten
und
Schweden.
Diese
brannten
am
11.
September
das
Blockhaus
bei
Wendorf
ab.
Der
Krieg
wurde
mehr
in
den
Westen
verlegt.
Lübeck
wurde
am
Dezember eingenommen. Nach Beendigung des Krieges zogen am 14. Juli 1814 die Mecklenburgischen Truppen durch Wismar.
Um
einer
gleich
nach
dem
Krieg
1816
eingetretenen
Teuerung
zu
steuern,
wurde
im
Dezember
ein
Kornmagazin
errichtet,
dessen
Kosten
zum
größten
Teil
die
Kaufleute
freiwillig
übernahmen
und
aus
dem
Arbeitsleute
und
überhaupt
der
ärmere
Teil
der
Bevölkerung den Scheffel Roggen für einen Taler erhalten sollten.
Schon
bis
zum
10.
Februar
1807
wurden
die
Kriegsschäden
Wismars
auf
über
107.500
Taler,
später
für
die
ganze
Kriegszeit
auf
rund
107.500
Taler
berechnet
und
in
dieser
Höhe
vom
Lande
anerkannt.
Das
Land
bewilligte
1809
eine
Unterstützung
von
12.000
Talern,
die
1812
flüssig
gemacht
wurden,
danach
nach
langem
Verhandeln,
und
nachdem
Wismar
den
Weg
der
Klage
beschritten
hatte,
18.000
Taler,
während
es
anfangs
auch
nur
12.000
angeboten
hatte.
Wismar
gab
sich
am
3.
September
1827
mit
dieser
winzigen
Summe
zufrieden,
weil
der
Rechtsweg
zu
weit
ausgehend
war.
Es
hatten
sich
aber
Regierung
und
Stände
geeinigt,
für
jeden
Teil
die
getragenen
Schäden
zu
berechnen
und
gegen
einander
auszugleichen.
Die
Landschaft
hatte
nach
der
Berechnung
312.000
Taler
mehr
geleistet,
als
ihr
zukam
und
wurde
durch
150.000
Taler
entschädigt,
die
unter
den
Landstädten
und
den
Seestädten
nach
Verhältnis
verteilt
werden
sollten.
Wismar
rechnete,
dass
es
nach
den
Verhältnissen
seiner
Leistungen
für
die
Landeskontribution
für
Kriegsauslagen
92.143
Taler
aufzubringen
gehabt
haben
würde
und
also
78.695
Taler,
nach
der
für
das
ganze
Land
aber
festgesetzten
Abminderung
auf
zwei
Drittel
52.462
Taler
zu
fordern
habe.
Da
nun
eine
Reihe
Landstädte
im
ganzen
33.
500
Taler
weniger
aufgebracht
hatten,
als
ihnen
zukam,
so
wollte
man
Seiten
Wismars
diese
Summe
jenen
150.000
Talern
zugeschlagen
wissen
und
errechnete
nach
dem
Verhältnis
der
Schäden
zu
jenen
183.
500
Talern
einen
Ersatzanspruch
von
32.000
Talern,
mindestens
aber,
wenn
nur
die
150.000
Taler
zu
Grund
gelegt
würden,
von
25.000
Talern
heraus.
Die
Landschaft
dagegen
wollte
Wismar
nach
einem
längst
der
Vergangenheit
angehörigen
Verhältnis
den
achtzehnten
Teil
der
Leistungen
des
Landes
aufbürden,
wogegen
sich
die
Stadt
allein
der
Folgen
wegen
zur
Wehr
setzen
musste.
In
Wismar
blieb
eine
tiefe
Verstimmung
über
die
als
ungerecht
empfundene
Behandlung
zurück
und
es
erklärte
deshalb
1831
es
für
unmöglich, für das Land Vorschüsse und Auslagen zu übernehmen.
Das
für
alle
Anforderungen
nötige
Geld
hatte
nur
durch
Anleihen
aufgebracht
werden
können.
Schon
1808
und
1809
hatte
man
heroisch
in
der
Absicht,
reinen
Tisch
zu
machen,
über
50.000
Taler
auf
die
Bürgerschaft
umgelegt,
dabei
allerdings
fast
denselben
Betrag,
den
die
Stadt
vom
Lande
zu
fordern
hatte
und
später
ersetzt
bekam,
den
einzelnen
zu
Gute
gerechnet.
Nach
dem
Krieg
entschloss
man
sich,
um
Ordnung
zu
schaffen,
den
größten
Teil
der
Schuld,
die
1817
auf
140.000
Taler
berechnet
wurde,
auf
Einwohner
und
Grundstücke
zu
verteilen.
Man
legte
100.000
Taler
um
und
wollte
den
Rest
teils
durch
Abschlagszahlungen
des
Landes,
teils
durch
eine
sofortige
Kontribution,
teils
durch
eine
Anleihe
aufbringen,
die
durch
die
jährlichen
Zahlungen
des
Landes
und
durch
das
Bürgergeld
verzinst
und
davon
getilgt
werden
sollte.
Als
sich
1833
die
Kriegsschuldenkommission
auflöste,
waren
noch
2.100
Taler
zu
decken,
weil
in
den
letzten
Jahren
die
Zahlungen
des
Landes
der
Kämmerei
zugewiesen
waren.
Für
die
Abzahlung
der
auf
die
einzelnen
umgelegten Summen wurde ihnen eine Frist von 16 Jahren gewährt.
Es
kann
nicht
überraschen,
dass
in
der
ewigen,
im
Krieg
aufs
äußerste
gesteigerten
Geldklemme
der
Stadt
auch
am
Nötigsten
gespart
werden
musste.
Möglich,
dass
sich
Nachlässigkeit
damit
gepaart
hat.
Wissen
und
Urteil
darüber
hat
jetzt
niemand.
Genug,
die
öffentlichen
Gebäude
gerieten
in
Verfall
und
am
23.
Mai
1807
stürzte
in
der
Frühe
des
Morgens
ein
Teil
des
hohen
Rathausdaches
zusammen
und
durchschlug
u.
a.
die
Decke
des
nach
Osten
hin
gelegenen
Ratszimmers.
Nicht
lange
vorher
war
bei
der
Baubesichtigung
bezeugt,
dass
keine
Gefahr
vorhanden
sei,
und
noch
am
Abend
vorher
hatte
der
Rat
dort
Sitzung
gehabt.
Die
Kosten
der
Wiederherstellung
waren
nicht
aufzubringen,
und
nur
das
Notdürftigste
ließ
sich
machen,
so
dass
wenigstens
der
Rat
am
26.
Oktober
wieder
im
Rathaus
tagen
konnte.
Im
Übrigen
blieb
es
als
Ruine
liegen
und
verfiel
mehr
und
mehr.
Ende
August
1816
musste
der
Abbruch
der
von
Einsturz
bedrohten
Teile
verfügt
werden,
worum
die
Anwohner
wegen
drohender
Gefahr
auf
das
dringendste
gebeten
hatten.
Erst
im
Frühjahr
1817
konnte
die
Wiederherstellung
nach
den
Plänen
des
Hof-
und
Landbaumeisters
Barca
aus
Strelitz
begonnen
werden.
Obgleich
das
Äußere
eine
ganz
andere
Gestalt
bekam,
als
das
alte
Haus
sie
gehabt
hatte,
und
einen
Bau
aus
einem
Guss
darstellt,
der
vermöge
kräftiger
Formen
und
guter
Gliederung
seine
Wirkung
nicht
verfehlt,
handelte
es
sich
im
Ganzen
mehr
um
einen
Umbau
und
Ausbau
als
um
einen
Neubau,
eine
doppelt
schwierige
Aufgabe
für
den
Baumeister.
Erhalten
geblieben
sind
vom
alten
Bau,
worauf
schon
im
3.
Kapitel
hinzuweisen
war,
vor
allem
die
Keller
und
die
ehemals
offene
Gerichtshalle
des
westlichen
Flügels,
die
dem
eigentlichen
Rathaus
vorgelagert
war.
Zum
Teil
ist
aber
das
Mauerwerk
bis
in
das
dritte
Stockwerk
hinauf
alt,
neu
vor
allem
der
östliche
Flügel.
Am
18.
Oktober
1819
wurde
das
Rathaus
eingeweiht,
der
Altan
aber
erst
1822
vorgebaut.
Die
Baukosten
betrugen
bis
Antonii
1820
nicht
voll
26.500
Taler,
wovon
2.846
aus
freiwilligen
Beiträgen
Privater,
von
Kumpaneien
666
Taler,
von
Hebungen
und
Stiftungen
2.633
Taler,
aus
Lustbarkeiten
161
Taler
herrührten.
Der
Verkauf
der
bis
dahin
verpachteten
Ratsapotheke
erbrachte 5.000 Taler. Erst 1828 wurde mit der Herstellung eines Theatersaals im westlichen Flügel der innere Ausbau vollendet.
War
es
von
jeher
üblich
gewesen,
die
Bürgermeister
und
Ratsherren
auch
außerhalb
des
Rathauses
in
geschäftlichen
Dingen
anzusprechen,
im
Mittelalter
z.
B.
in
den
Kirchen
und
auf
den
Kirchhöfen,
so
wird
sich
das
in
der
Zeit,
da
das
Rathaus
unbenutzbar
oder
nur
z.
T.
benutzbar
war,
noch
fester
eingebürgert
haben.
Bis
in
den
Anfang
der
neunziger
Jahre
suchte
man
allgemein
die
Ratsherren,
insbesondere
die
Bürgermeister
und
den
Polizeiherren
in
ihrer
Wohnung
auf.
Erst
von
da
an
sind
Amtszimmer
für
sie
im
Rathaus
eingerichtet.
Auch
der
Stadtsekretär,
der
schon
im
Mittelalter
dort
ein
Amtszimmer
hatte,
die
Schreiberei
hatte,
vermutlich
aus
Anlass
des
Rathauseinsturzes,
seinen
Betrieb,
mindestens
zum
Teil,
in
seine
Wohnung
verlegt
und
das
wohl
aus
Rücksichten
der
Bequemlichkeit,
seiner
Gesundheit
und
seines
zunehmenden
Alters
beibehalten.
Dem
wurde
erst
1840
bei
Einrichtung
der
Rats-,
Obergerichts-
und
Ehegerichts-Registratur
auf
dem
Rathaus
ein
Ende
gemacht.
Eine
Polizeistube
wurde
erst
1840
im
westlichen
Flügel
nach Beseitigung des Theatersaals eingerichtet.
Theateraufführungen
hatten
vordem
im
neuen
Haus
stattgefunden.
Nachdem
der
von
dem
Tribunalspräsidenten
Niels
Bark
1801
betriebene
Plan,
im
Rathaus
aus
der
Löverung
einen
Schauspielsaal
einzurichten,
am
Widerspruche
des
Rates
gescheitert
war,
der
weder
den
Bau
noch
das
Archiv
der
damit
verbundenen
Gefahr
aussetzen
wollte,
war
daran
gedacht
worden,
ein
Haus
in
der
Schürstraße
zu
dem
Zwecke
zu
erwerben
und
durchzubauen,
was
man
mit
150
Aktien
zu
Talern
für
ausführbar
hielt.
Leider
hatte
es
an
Zeichnern
gefehlt.
Im
Jahre
1836
hatte
man,
als
im
Herbst
das
Großherzogliche
Hoftheater
im
Theatersaal
spielte,
den
Raum
zu
klein
gefunden,
da
er
nur
700
Personen
fasste,
und
war
man
sich
der
Gefahren
der
Überfüllung
bewusst
geworden.
Dass
die
Stadt
einen
genügenden
Theaterraum
haben
müsse,
darin
war
man
einig,
nicht
so
bald
über
den
Platz,
als
den
der
Rat
sofort
das
schließlich
gewählte
Grundstück
des
Dr.
Bade
an
der
Ecke
der
Mecklenburger
und
der
Kleinschmiede-Straße
vorgeschlagen
hatte.
Seit
1838
vorbereitet,
war
der
Bau
nach
den
Plänen
Heinrich
Thormanns
(gemodelt
von
Demmler)
1839
im
Gange
und
1841
unter
Dach.
Er
kostete
abgesehen
von
dem
für
5.000
Taler
erworbenen
Platz
mehr
als
doppelt
so
viel,
als
vorgesehen
war,
nämlich
statt
15.000
über
30.000
Taler.
Eröffnet
wurde
das
neue
Theater
am
2.
Oktober
1842.
Bis
1859
spielte
die
Gesellschaft
des
Großherzoglichen
Hoftheaters
darin
regelmäßig
eine
Zeit
lang,
nachher
gab
sie
dort
nur
gelegentliche
Gastrollen
bis
in
die
erste
Hälfte
der
siebziger
Jahre
und
lösten
sich
im
übrigen
verschiedene
Theatergesellschaften
ab.
Aus
welcher
Zeit
die
Bühne
im
Fürstenhof
stammte,
von
der
1836
noch
Reste
vorhanden
gewesen
sein
sollen,
weiß
ich
nicht.
Ein
Liebhabertheater
spielte
1835
in
einem
Haus
in
der
Lübschen
Straße.
Die
feste
Tivolihalle
des
Schützenhauses
wurde
1865
erbaut
und
damals
ein
früher
zu
Aufführungen
benutzter
hölzerner
Saalbau
auf
Abbruch
verkauft.
Noch
im
Anfang
der
siebziger
Jahre
sind
dort
im
Sommer
Lustspiele
aufgeführt
worden.
Seitdem
hat
der
Bau
vorzüglich
für
Konzerte oder leichtgeschürzte Darstellungen gedient.
Etwas früher noch, als der Rathausbau aufgenommen wurde, legte man vor den Toren eine Lustanlage an.
Es
war
das
Verdienst
des
Stadtsekretärs
Walter,
der
Ende
September
1815
in
der
Zeitung
zu
einer
Geldzeichnung
einlud,
um
vor
dem
Altwismar-Tor
einen
Spazierplatz
anlegen
zu
können.
Zur
Begründung
führt
er
aus,
dass
Wismar
an
öffentlichen
Spaziergängen
ärmer
sei
als
manche
viel
kleinere
Stadt.
Sein
Aufruf
fand
einen
guten
Boden.
Das
Bedürfnis
nach
einem
schönen
Platz,
auf
dem
man
sich
ergehen
oder
ruhen
konnte,
wird
eben
allgemein
empfunden
worden
sein,
wie
denn
auch
schon
auf
Anregung
des
Grafen
Dernath
zehn
Jahre
früher
versucht
war,
eine
öffentliche
Promenade
auf
der
Faulen
Grube
zu
schaffen.
Es
kamen
in
Kürze
1.200
Taler
zusammen.
Die
Ausführung
wurde
dem
Kunstgärtner
Trapp
aus
Lübeck
übertragen,
und
er
hat
seine
Aufgabe,
auf
einem
wüsten
Schutthaufen
auf
beschränktem
Raum
eine
Parkanlage
zu
schaffen
mit
ausgezeichnetem
Geschick
gelöst.
Denn
man
darf
sie
nicht
nach
ihrem
jetzigen
Zustand
beurteilen,
wo
sie
durch
Zerstörung
von
Gebüschgruppen,
ungebührliche
Ausästung
der
Bäume,
Durchlegung von Richtwegen, Wegbrechen der Stadtmauer und hässliche Bauten nicht wenig beeinträchtigt und geschädigt ist.
Die
Anlage
konnte
sofort
und
im
nächsten
Jahr
von
der
Rolandsbrücke
(benannt
nach
dem
Bäcker
Rolandt,
der
sich
dort
1765
im
Kanal
ertränkt
hatte)
bis
an
das
Große
Wassertor
erweitert
werden.
Die
Allee
zwischen
dem
Hafen
und
dem
Lübschen
Tor
entstand
in
den
Jahren
von
1830
–
1835.
Es
bedurfte
so
langer
Zeit,
weil
dort
ein
Sumpf
aufgefüllt
werden
musste.
Die
Strecke
vom
Lübschen
Tor
bis
zum
Mecklenburger
Tor
und
weiter
bis
zum
Altwismar-Tor
als
Promenade
zu
gestalten,
wurde
im
November
1848
beschlossen,
nachdem
die
zuletzt
genannte
Strecke
schon
1817
mit
Pappeln
bepflanzt
worden
war.
So
wurde
um
das
Jahr
1850
der
Ring
der
Anlagen
um
die
Stadt
geschlossen.
Die
Anlagen
beim
Wischberg
und
zu
beiden
Seiten
der
Köppernitz
samt
dem
Fußweg
am
Rand
der
Lübschen
Torweide
sind
von
1900
bis 1903 entstanden.
Das
Seebad
Wendorf
hat
mit
einem
vom
Schiffsbaumeister
Hammer
dort
ausgelegten
Badeschiff
1821
seinen
Anfang
genommen.
Dieses
wurde
1850
abgewrackt
und
darauf
von
dem
Ratsschreiber
Lorenz
eine
neue
Badeanstalt
mit
einem
Bretterzelt
samt
Restauration
begründet.
Den
jetzt
allmählich
gegenüber
der
amtlichen
Benennung
in
Vergessenheit
geratenden
Namen
Lorenzhöhe
hat
Dr.
Crull
geprägt.
Ein
Wettbewerb
erstand
der
dortigen
Badeanstalt
durch
eine
1852
auf
dem
Walfisch
angelegte.
Sie
bestand
bis
1858
und
bewirkte
vielleicht
zuletzt
das
Eingehen
von
Lorenzhöhe.
Doch
bildete
sich
unter
Leitung
des
Advokaten
Kälcke
1857
eine
Aktiengesellschaft,
um
das
dortige
Bad
zu
erneuern.
Es
wurde
ein
Restaurationshaus
aus
Holz
gebaut,
das
1866
und
1867
durch
das
feste
jetzt
bestehende
Gasthaus
abgelöst
wurde.
Die
Verbindung
mit
der
Stadt
vermittelten
bis
1864
Bote,
seit
1865
kleine
Dampfer,
deren
erster
die
Nymphe
war,
während
nach
dem
Walfisch
der
städtische
Schleppdampfer
Samson
die
Badegäste
befördert
hatte.
Einen
Gewinn
hat
die
Aktiengesellschaft
nie
verteilen
können.
Als
einige
wenige
die
Aktien
um
ein
geringes
zusammen
kauften
und
die
Gefahr
drohte,
dass
das
gemeinnützige
Unternehmen
so
in
Privatbesitz
übergehen
könnte,
trat
die
Stadt
ein
und
kaufte
die
Geistlichen
Hebungen
als
Grundherren
von
Wendorf
es
im
September
1902
an,
um
es
an
die
Kämmerei
zu
vererbpachten.
Diese
erwarb
1908
und
1909
etwas
über
5.000
Ruten
Landes
hinzu
und
dehnte
die
bis
dahin
recht
beschränkten
Anlagen
ansehnlich
aus.
Im
Jahre
1910
wurden
die neuen Anlagen fertig. Die ersten Landhäuser Privater auf den zur Bebauung bestimmten Plätzen entstanden 1913 und 1914.
Nachrichten
über
die
übrigen
Badeanstalten
mögen
sich
anschließen.
Um
Gelegenheit
zu
einem
billigen
und
weniger
zeitraubenden
Bade
zu
geben,
errichteten
1859
Dinnies
und
Rung
hinter
dem
Baumhaus
an
der
anderen
Seite
des
Hafens
die
Schillingsbadeanstalt,
in
der
das
Bad
einen
Schilling
(sechs
Pfenninge)
kostete.
Sie
bestand
bis
1905,
im
letzten
Jahr
im
Besitz
der
Stadt.
Von
1870
bis
1879
wurde
sie
stundenweise
auch
von
Damen
benutzt,
von
1880
bis
1889
aber
für
diese
eine
andere
Badegelegenheit
an
der
Koggenor
eingerichtet.
Im
Jahr
1906
begründete
die
Stadt
die
Badeanstalt
am
Grasort;
sie
wurde
zu
bestimmten
Stunden
dem
Militär
eingeräumt,
das
ehemals
am Ausgang des Neuen Hafens (Kohlenhafens) eine eigene Badeanstalt hatte.
Eine
erste
Warmbadeanstalt
richtete
der
Baumann
Hass
1872
an
der
Wasserstraße
ein.
Wettbewerber
waren
ihr
erst
1908
erstanden.
Über ihre mittelalterlichen Vorgänger vgl. das 7. Kapitel.
Die
Geldklemme
der
Jahre
machte
es,
sobald
der
Friede
gesichert
war,
unumgänglich,
den
bis
dahin
nachgesehenen
Akziseunterschleifen
ein
Ziel
zu
setzen.
Man
scheint
vorher
gemeint
zu
haben,
dass
der
Handel
vollends
zu
Grunde
gehen
müsse,
wenn
die
Erhebung
von
Lizent
und
Akzise
mit
einiger
Stränge
gehandhabt
würde,
und
ließ
es
an
jeglicher
Kontrolle
fehlen,
waren,
die
zu
Lande
einkamen,
wurden
z.
B.
gleich
bei
Ankunft
der
Frachtwagen
verakziest,
während
die
Listen
des
Packmeistes
darüber
erst
nach
Tagen
oder
gar
Wochen
eingereicht
wurden.
Bäcker
und
Brauer
lösten
Akzisezettel
über
4
bis
12
Scheffel
Malz
oder
4
bis
16
Scheffel
Korn;
wie
viel
sie
in
Wirklichkeit
zur
Mühle
schickten,
erfuhr
der
Akziseschreiber
nicht.
Für
Reis
und
Tabak
wurden
für
die
Akziseberechnung
immer
die
billigsten
Preise
zu
Grunde
gelegt.
Den
Akzisetarif
zu
ermäßigen
und
dadurch
Abhilfe
zu
schaffen,
würde
allerdings
nicht
ratsam
gewesen
sein,
weil
es
danach
schwer
geworden
sein
möchte,
bei
der
Landesregierung
wiederum
eine
Erhöhung
durchzusetzen.
So
drückte
man
lieber
bei
der
Erhebung
beide
Augen
zu
und
privilegierte
gewissermaßen
die
Unredlichkeit.
Natürlich
rächte
sich
das.
Zudem
waren
die
Akzisebeamten
bei
zu
geringer
Besoldung
offenbar
der
Bestechung
zugänglich
gewesen.
Im
Jahre
1817
wurde
nun
eine
Kommission
eingesetzt,
um
Besserungsvorschläge
zu
machen.
Das
Ergebnis
war
ein
am
25.
Juni
1819
abgestatteter
Bericht
und
danach
Einführung
einer
schärferen
Aufsicht,
verbunden
mit
Gehaltserhöhung
für
die
Beamten
und
Beteiligung
dieser
an
den
Strafgeldern
für
Unterschleif.
Gleichzeitig
wurden
jährliche
Prüfung
der
Rechnungen,
Vorlegung
einer
jährlichen
Bilanz
und
andere
Kontrollmaßregeln
eingeführt.
Am
8.
Mai
1820
wurde
in
der
Zeitung
bekannt
gemacht,
dass
von
jetzt
an
alle bisherigen Missbräuche abgeschafft sein und es streng nach der Ordnung gehen solle. Sogleich stiegen die Einnahmen.
Sie
waren
nur
zu
nötig.
Die
Kapitalschuld
der
Akzisekammer
hatte
sich
seit
1805
kaum
vermindert.
Sie
betrug
1819
131.630
Taler,
die
Zinsenschuld
aber
war
von
113.089
Talern
im
Jahre
1805
bis
1819
auf
140.433
Taler
angewachsen.
Es
waren
für
manche
Kapitalien
der
Hebungen
seit
1768
keine
Zinsen
gezahlt
worden.
Die
Akziseherren
hatten
zuerst
die
Zinsenschuld
bestehen
lassen
und
die
verfügbaren
Mittel
zur
Tilgung
der
Kapitalschuld
verwenden
wollen.
Demgegenüber
trat
Bürgermeister
v.
Breitenstern
für
eine
starke
Beteiligung
auch
der
Zinsenschuld
an
der
Tilgung
ein.
Er
machte
geltend,
dass
die
Akzise
einmal
der
Stadt
genommen
und
dann
zum
Schaden
der
Stadt
über
die
Forderungen
der
Hebungen
ein
Strich
gemacht
werden
könne.
Auch
die
Möglichkeit,
dass
wieder
Kriegszeiten
eintreten
könnten,
müsse
bedacht
werden.
Am
12.
September
1821
einigten
sich
dann
Rat
und
Ausschuss
dahin,
dass
die
Überschüsse
je
halb
und
halb
zur
Tilgung
der
Schulden
an
Kapital
und
Zinsen
verwendet
werden
sollten.
Die
erste
Auslosung
für
die
Zinsschuld
fand
am
15.
Oktober
1822
statt.
1830
schuldete
die
Akzisekammer
noch
110.000
Taler
an
Kapital
und
ungefähr
ebensoviel
an
rückständigen
Zinsen.
Seit
1879
wurde
die
Zinsenschuld
jährlich
nur
um
1750
Mark
verringert.
Die
Einnahmen
der
Akzisekammer
stiegen
aber,
trotzdem
von
1619
bis
1826
der
Handel
darniederlag.
Beim
Aufhören
der
Akziseerhebung
von
ein-,
aus-
und
durchgehenden
Waren
betrug
1863
die
Kapitalschuld
der
Akzisekammer
237.151
Taler
oder
711.154
Mark,
wovon
104.601
Taler
auf
alte
Schulden
entfielen,
die
Zinsenschuld
88.872
Taler
oder
266.617
Mr.
Im
Jahre
1916
betrug
diese
letzte
noch
immer
160.000
Mr.
Das
Elend
der folgenden Jahre hat alles weitere Rechnen chimärisch gemacht.
Auch
auf
anderen
Gebieten
begann
man
sich
zu
bessern.
Das
Bettelwesen
war,
wie
wir
vorher
gesehen
haben,
schon
gegen
Ende
des
Mittelalters
als
lästig
empfunden
und
bekämpft
worden,
planmäßiger
in
der
Reformationszeit
durch
Sorge
für
die
wirklich
Bedürftigen.
Seit
1586
(die
von
1579
ist
nicht
in
Kraft
getreten)
wurde
eine
Bettelordnung
nach
der
anderen
erlassen:
1638,
1652,
1663,
1667,
1721,
1747.
Im
18.
Jahrhundert
hatte
man
das
Betteln
einige
Zeit
hindurch
nahezu
unterdrückt.
Die
zu
Gebote
stehenden
Hebungen
der
Almosentafeln
und
Armenbeutel
und
freiwillige
Beiträge
erbrachten
damals
so
viel,
dass
für
die
Armen
gesorgt
war,
ohne
dass
sie
zu
betteln
brauchten.
Alles
Gewonnene
aber
wurde
hinfällig,
als
die
schlimmen
Zeiten
eintraten,
und
das
alte
Unwesen
lebte
wieder
auf.
Dass
man
nicht
blind
dagegen
war,
zeigt
der
Umstand,
dass
es
1774
einen
der
Klagepunkte
der
Bürgerschaft
gegen
den
Rat
bildete
und
der
Stadtfiskal
August
Wilhelm
Rüdemann
1790
letztwillig
sein
Vermögen
"zur
Anlegung
eines
Werk-
oder
Arbeitshauses"
bestimmte,
„damit die große Anzahl der unfleißigen herumgehenden Bettler vermieden werden möge".
Im
Jahre
1803
ging
man
von
Stadt
wegen
aufs
Neue
gegen
die
lästige
und
gefährliche
Straßenbettelei
vor.
Sie
wurde
vom
1.
Januar
an
verboten,
das
Almosengeben
an
solche
Bettler
unter
Strafe
gestellt
und
die
Aussicht
darüber
dem
Armenvogt
und
drei
Stadtsoldaten
übertragen.
Alle
Ortsarmen
sollten
durch
Arbeit
oder
Geldbeiträge
von
der
Armenkommission
unterstützt
werden.
Handwerksburschen,
soweit
sie
nicht
einem
"geschenkten"
Amt,
d.
h.
einem
Amt,
das
ihnen
ein
Geschenk
verabreichte,
angehörten,
ein
Viaticum
von
Stadt
wegen
erhalten.
Die
Stadt
wurde
in
6
Bezirke
eingeteilt
und
für
jeden
dieser
wurden
zwei
Armenpfleger
ernannt.
Aus
freien
Stücken
durfte
jeder
ihm
bekannten
Armen
(das
werden
die
Hausarmen
sein)
Wohltaten
zuwenden,
doch
wurde
Mitteilung
an
die
Pfleger
oder
die
Kommission
gewünscht.
Die
Straffälligkeit
des
Almosengebens
unter
Missbrauch
dieser
Erlaubnis
musste
im
März
1804
nochmals
eingeschärft
werden.
Ein
Arbeitshaus
wurde
in
der
Bliedenstraße
in
der
Papenkollatie
eingerichtet
und
das
verwahrloste
Krankenhaus
hinter
der
Mauer
soweit
in
Stand
gesetzt,
dass
6
bis
8
Personen
darin
aufgenommen
werden
konnten.
Die
zur
Unterstützung
nötigen
Mittel
suchte
man
durch
freiwillige
Beiträge
zu
gewinnen
und
erließ
zu
diesem
Zweck
1804
und
1805
ausführliche
Bekanntmachungen,
wie
man
auch
eingehende
Berichte
über
die
erhaltenen
Gaben
und
deren
Verwendung
erstattete.
Diese
freiwilligen
Beiträge
erbrachten
1604
2.575
Taler,
1805
2.479,
1.806
2.613.
Schon
1805
reichten
sie
nebst
den
anderen
Einnahmen
für
die
Bedürfnisse
bei
Weitem
nicht
aus.
Die
Kriegsjahre
konnten
nur
eine
Verschlimmerung
bringen,
und
so
musste
man
sich
1809,
da
seit
geraumer
Zeit
die
freiwilligen
Beiträge
für
die
Erhaltung
der
Armenanstalt
nicht
genügten,
entschließen,
die
Bedürfnisse
auf
die
Einwohnerschaft
umzulegen,
zuerst
für
1810.
Nach
verschiedenen
anderen
Versuchen
wurden
1813
die
auszuschreibenden
Sätze
in
Beziehung
zu
dem
außerordentlichen
Kontributionsedikt
gebracht;
1820
aber
wurde
die
Armenkontribution
eine
feststehende
Abgabe,
die
der
jährlichen
Bewilligung
nicht
mehr
bedurfte.
Als
nach
Aufhebung
der
Leibeigenschaft
die
Bewohner
des
platten
Landes
anfingen
sich
in
die
Städte
zu
drängen,
wurden
1819
auf
Anregung
des
Ausschusses
Quartiervisitationen
durch
12
besonders
dazu
bestellte
Bürger
angeordnet.
Es
wurden
aber
die
Quartierbürger,
die
aus
eignem
Antrieb
und
unter
Zulassung
des
Bürgermeisters
Fabricius
ihre
Tätigkeit
auf
die
Untersuchung
der
gewährten
Unterstützungen
ausgedehnt
hatten,
1820
zugleich
Armenpfleger,
indem
ihnen
die
Untersuchung
der
Bedürftigkeit
der
Armen
ihrer
Quartiere
übertragen
wurde.
Bald
jedoch
erlahmten
auch
sie.
Die
Visitation
geriet ins Stocken und die Straßenbettelei nahm wieder überhand.
Das
Arbeitshaus
in
der
Papenkollatie
hatte
keinen
Bestand
gehabt.
Ebenso
missglückte
ein
neuer
1820
unternommener
Versuch,
die
Arbeitskraft
der
Armen
durch
Spahnflechten
auszunutzen.
Aufs
Neue
beschloss
man
dann
1825
ein
Arbeitshaus
einzurichten,
wozu
die
Verwalter
des
Rüdemannschen
Testaments
3.000
Taler
und
jährlich
150
Taler
hergaben.
Diesmal
gewann
es
Bestand,
indem
ihm
vermöge
der
Armenordnung
von
1827
außer
den
arbeitswilligen
Armen,
die
keine
Arbeit
finden
konnten,
für
eine
davon
getrennte
Abteilung
die
nichtsnutzigen
und
faulen
Elemente
zugewiesen
wurden.
Es
musste
in
Folge
der
Gesetzgebung
des
Reiches
eingehen.
Der
Beschluss
zu
seiner
Aufhebung
wurde
1875
gefasst.
Einen
gewissen
Ersatz
bildet
das
Siechenhaus
oder
das
Alte
Haus,
jetzt
Altersheim,
indem
es
arbeitsunfähige
alte
Leute
aufnimmt.
Es
bestand
anfangs
neben
dem
Krankenhaus
und
hat
nach
dessen
Verlegung auch dessen Räume eingenommen.
Die
eben
angeführte
Armenordnung,
die
in
ihren
Grundzügen
gegolten
hat,
bis
das
Wohlfahrtsamt
und
die
weitgedehnte
soziale
Fürsorge
eingerichtet
werden
mussten,
war
schon
ein
Werk
des
später
noch
oft
zu
nennenden
Bürgermeisters
Johann
Friedrich
Anton
Haupt.
In
ihr
war
Wohlwollen
gegen
die
Armut
mit
Strenge
gegen
selbstverschuldetes
Elend
verbunden.
Der
Erklärung,
dass
die
Unterstützung
des
Hilfsbedürftigen
Ausgabe
der
Kommune
sei,
schließt
sich
sofort
die
andere
an,
dass
jeder,
der
ohne
öffentliche
Unterstützung
nicht
existieren
könne,
aufhöre
ein
selbständiger
Staatsbürger
zu
sein
und
unter
die
unmittelbare
Gewalt
der
Armenbehörde
komme,
die
insbesondere
seine
Kraft
auf
angemessene
Art
zum
Vorteil
der
Kommune
benutzen
könne.
Die
Unterstützungen
sollten
nur
als
Vorschüsse
angesehen
werden.
Zur
Verwaltung
wurde
ein
Armenkollegium
bestimmt,
das
aus
einem
Bürgermeister
als
Direktor,
drei
rätlichen
Inspektoren
und
den
Armenpflegern,
deren
zunächst
12
berufen
wurden,
den
Provisoren
des
Arbeits-
und
des
Krankenhauses
und
dem
Rechnungsführer
bestehen
sollte.
Die
Pfleger
wurden
verpflichtet,
zu
wiederkehrenden
Malen die Umstände ihrer Pfleglinge zu revidieren. Die Quartiervisitationen durch besondere Quartierbürger blieben.
Dem
Krankenhaus
wurde
die
Aufgabe
gestellt,
unvermögende
Geisteskranke
und
solche
Arme
aufzunehmen,
die
mit
unheilbaren
oder
langwierigen
körperlichen
Übeln
behaftet
seien,
wenn
Raum
dazu
wäre,
sollten
gegen
Bezahlung
auch
Kranke
aufgenommen
werden,
denen
es
in
ihrem
Haus
an
der
gehörigen
Pflege
fehlte.
Ein
neues
Krankenhaus,
das
diesen
Raum
hatte,
wurde
1833
im
Juli
im
alten
Magazingebäude
bei
der
Klosterkirche
eröffnet,
das
der
Großherzog
der
Stadt
zu
diesem
Zweck
1831
verkauft
hatte.
Es
hat
bis
1909
gedient,
wo
am
26.
Mai
das
neue
Krankenhaus
am
Dahlberg
bezogen
werden
konnte.
Dieses
ist
mit
einem
Kostenaufwand
von
320.000
Mr. erbaut, wozu die Jordansche Stiftung 30.000 Mr. zugesteuert hat. Es hat 90 Betten.
An
Krankheiten,
die
im
19.
Jahrhundert
Wismar
heimgesucht
haben,
ist
vor
allem
die
Malaria
zu
nennen,
die
mindestens
bis
in
die
fünfziger
Jahre
endemisch
war.
Sie
ging
unter
dem
Namen
des
kalten
Fiebers.
Im
Frühjahr
1832
sollen
2.000
Personen
davon
befallen
gewesen
sein.
Zweimal
1837
und
1890
hat
die
Influenza,
früher
Grippe
benannt,
eine
unheimliche
Verbreitung
gehabt.
Die
Cholera
hat,
nachdem
die
Stadt
1831
und
1852
dank
umfassenden
Vorsichtsmaßregeln
davon
verschont
geblieben
war,
1850
und
1859
zahlreiche
Opfer
erfordert.
Es
erlagen
ihr
1850
in
Wismar
und
seiner
nächsten
Umgebung,
1859
104
Personen.
Auch
1853
und
1854
kamen
vereinzelte
Fälle
vor.
Im
erstgedachten
Jahr
genas
von
15
Erkrankten
nur
einer.
Im
Herbst
1892
erkrankten
daran
drei
Personen,
von
denen
zwei
starben.
Der
Typhus
—
er
hieß
1868
noch
Nervenfieber
—
war
1868
weit
verbreitet,
im
Herbst
1899
blieb
er
auf
die
Häuser
vor
dem
Poeler
Tor
beschränkt.
Von
einer
Pockenepidemie
wird
1866
berichtet,
1870
kamen
nur
wenige
Fälle
vor.
Die
Impfung
bewährte
sich
als
Schutzmittel,
während
die
Sterblichkeit
von
1831
bis
1850
im
Jahresdurchschnitt
263,
von
1848—1867
290
Personen
betrug, stieg sie 1850 auf 419, 1859 auf 380, 1868 auf 481, 1670 auf 434 Personen.
Die
Armenordnung
gefiel
dem
seit
kurzem
in
Wismar
zur
Untersuchung
der
städtischen
Angelegenheiten
weilenden
großherzoglichen
Kommissar
von
Nettelbladt
durchaus
nicht.
Da
der
Rat
seinem
Verlangen
sie
zu
ändern
nicht
nachgeben
wollte
und
ihm
das
Recht
bestritt
sich
damit
zu
befassen,
weil
die
Ordnung
verfassungsmäßig
beschlossen
sei
und
keine
landesherrlichen
Rechte
verletze,
erwirkte
er
eine
besondere
Ermächtigung
zu
ihrer
Revision,
Veränderung
und
Vervollständigung.
Die
Regierung
erklärte,
vor
allem
nicht
billigen
zu
können,
dass
die
Unterstützten
ihre
Selbständigkeit
verlören
und
ihre
Kräfte
für
die
Gemeinde
nutzbar
gemacht
würden.
Auch
sonst
fand
sie
manches
auszusetzen.
Haupt
aber
verteidigte,
gestützt
auf
das
Willkürrecht
der
Stadt,
sein
Werk
so
geschickt,
dass
der
Kommissar
nach
längeren
Verhandlungen,
die
bis
1830
andauerten,
die
Sache
auf
sich
beruhen
ließ
und
die
Ordnung
umgeändert
blieb.
Sie
wurde
sogar
von
anderen
Städten
des
Landes
als
Vorlage
genommen
und
ihr
Schöpfer
mit
der
Revision
der
Landesgesetzgebung
für
das
Armenwesen
und
einer
Verbesserung
der
Verwaltung
des
Landarbeitshauses
betraut.
Durch
Verordnung vom 24. Juli 1889 ist die Armenordnung vom 1. Januar 1890 an auf die gesamte Feldmark ausgedehnt worden.
In
gewissem
Zusammenhang
mit
dem
Armenwesen
steht
die
Errichtung
eines
städtischen
Leihhauses.
Schon
1803
hatte
ein
Lübeckischer
Kaufmann
Martin
Leonhard
Soltau
mit
eignem
Kapital
hier
ein
öffentliches
Leihhaus
errichten
wollen.
Der
Plan
war
daran
gescheitert,
dass
er
einen
Zins
von
10
1/6
v.
H.
erzielen
wollte,
die
Kommission
aber,
die
mit
ihm
verhandelte,
einen
so
hohen
Zins
nicht
glaubte
zugestehen
zu
können,
indem
sie
nicht
wusste,
dass
die
Pfandleiher
sich
50
v.
H.
(monatlich
vom
Taler
2
Schillinge)
geben
ließen.
Einen
neuen
Plan
dafür
sowie
für
eine
damit
zu
verbindende
Ersparnisanstalt
reichte,
nachdem
die
Sache
bis
dahin
geruht
hatte,
1821
der
Kaufmann
G.
Sohst
ein,
damit
dem
abscheulichen
Wucher
der
Privatpfandleiher,
der
nicht
selten
die
letzte
Habe
der
Bedürftigen
verschlinge,
ein
Ende
gemacht
würde.
Die
Ordnungen
für
beide
Anstalten
wurden
am
23.
Juni
1824
erlassen.
Der
Betrieb der Privatleihanstalten, die daneben fortbestanden, wurde erst 1859 durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt.
Gewiss
ist
die
städtische
Leihanstalt
für
manchen
Bedürftigen
von
Segen
gewesen,
eine
ungemeine
Bedeutung
für
die
Stadt
aber
hat
die
Ersparnisanstalt
erlangt,
so
klein
sie
auch
begann.
Ihre
Anfänge
waren
nicht
leicht.
Ein
an
die
Regierung
gerichtetes
Gesuch,
ihr
Stempelfreiheit
zu
gewähren,
gab
dieser
Anlass,
nähere
Nachweisung
über
dir
Sicherheit
der
ihr
anvertrauten
Kapitalien
und
deren
Belegung
sowie
ein
Nachsuchen
um
landesherrliche
Bestätigung
zu
fordern.
Der
Rat
erblickte
darin
eine
Bedrohung
der
städtischen
Autonomie
und
eröffnete
die
Anstalt.
Die
Regierung
drohte
mit
Schließung,
begnügte
sich
aber
damit,
bis
sie
die
Bestätigung
gewähren
würde,
die
Vorsteher
persönlich
für
die
Einlagen
für
verantwortlich
zu
erklären,
da
die
Bürgschaft
der
Kämmerei
bei
deren
eigenen
Schulden
und
die
Unterbringung
beim
Leihhaus
keine
hinreichende
Sicherheit
gewähre.
Erst
nach
wiederholten
Vorstellungen
über
die
Sicherheiten,
und
nachdem
deshalb
genauere
Vorschriften
erlassen
waren,
als
die
erste
Verordnung
sie
enthielt,
bewilligte
die
Regierung
am
24.
April
1826
die
erbetene
Stempelfreiheit
für
die
Einlagebücher,
nahm
ihre
Anordnung
über
die
persönliche
Haftbarkeit
der
Vorsteher
zurück
und
bestätigte
die
Anstalt.
Solche
Bestätigung
war
dem
Rat
keineswegs
erwünscht,
wie
er
in
dem
ganzen
Schriftwechsel
ständig
auseinandergesetzt
hatte,
dass
es
mit
dem
städtischen
Verordnungsrechte
unverträglich
sei,
die
vorherige
Bestätigung
von
Verordnungen
nachsuchen
zu
sollen.
Ein
beabsichtigter
Einspruch
scheint
doch
nicht
abgegangen
zu
sein.
Die
letzte
Vorstellung
Wismars,
die
die
Regierung
zu
Nachgiebigkeit
bewog,
hatte
schon
Haupt
entworfen,
der
nach
dem
Tode
Breitensterns in den Vorstand der Anstalt eingetreten war.
Am
Ende
des
ersten
Geschäftsjahrs
(Ostern
1826)
betrugen
die
Einlagen
bei
der
Ersparnisanstalt
noch
nicht
volle
6.000
Taler,
nach
dem
zweiten
12.500.
Danach
nahmen
sie
immer
stärker
zu,
und
wuchs
dem
entsprechend
der
Gewinn,
namentlich
seit
der
Zinsfuß
von
anfänglich
4
1/6
v.
H.
1836
auf
3
1/8
herabgesetzt
war.
Nach
dem
Bericht
von
1914
waren
damals
Antonii
bei
der
Sparkasse
14.609.192
Mr.
belegt
und
betrug
deren
eignes
Vermögen
1.318.826
Mr.
Seit
1839
hat
die
Sparkasse
Gelder
zu
gemeinnützigen
Zwecken
wie
Erbauung
des
Schauspielhauses,
Vermessung
der
Stadt
und
Feldmark,
Schulbauten
usw.
hergegeben
und
führte
seit
1907
72
v.
H.
ihres
Reingewinns
nach
dem
Durchschnitt
der
letzten
zehn
Jahre
an
die
Stadtkasse
ab.
Die
Entwickelung
hätte
noch
günstiger
ausfallen
müssen,
wenn
man
sich
früher
hätte
entschließen
können,
die
außerhalb
der
Termine
eingezahlten
Gelder
von
der
Einzahlung
an
oder
kurz
darauf
zu
verzinsen,
und
die
Geschäftsgebaren
für
das
Publikum
bequemer
zu
gestalten.
Ein
Erlass
neuer
Satzungen
wurde
notwendig,
als
das
bürgerliche
Gesetzbuch
am
1.
Januar
1900
in
Kraft
trat.
Sie
wurden
nochmals
1909
geändert
und
erneuert.
Von
dem
nach
dem
Krieg
eingetretenen
allgemeinen
Zusammenbruche
der
Vermögenswerte
ist
auch
die
Sparkasse
betroffen
und
hat
sich
nur
durch Abwälzung ihres Schadens auf die Sparer in kargen Resten erhalten. Sie muss von neuem anfangen.
Schon
1677
war
eine
Feuerkasse
geplant
gewesen,
nachdem
erst
im
vorangehenden
Jahre
in
Hamburg
die
erste
derartige
Einrichtung
in
Deutschland
entstanden
war,
und
1753
war
es
zu
einer
Verordnung
in
gleicher
Sache
gediehen.
Doch
waren
die
Bürger,
wie
früher
erzählt
ist,
1768
unvermögend
geworden
die
Beiträge
zu
zahlen,
wieder
hatte
1805
der
Bürgerausschuss
angeregt,
eine
allgemeine
Brandversicherung
einzurichten.
Es
war
aber
nichts
daraus
geworden,
weil
Rostock
die
nachgesuchte
Aufnahme
Wismars
in
seine
Versicherung
kurzweg
ablehnte,
die
Versicherung
der
Mecklenburgischen
Landstädte
aber
an
dem
Bestehen
der
Scheunen
(wenn
auch
mit
harter
Bedachung)
in
der
Stadt
Anstoß
nahm
und
der
Plan
einer
eigenen
Anstalt
in
den
eintretenden
Kriegsunruhen
liegen
blieb.
1821
griff
der
Bürgerausschuss
die
Sache
von
Neuem
auf,
und
bereits
am
30.
März
des
folgenden
Jahres
konnten
die
Satzungen
der
Anstalt
veröffentlicht
werden.
Diese
entwickelte
sich
gut,
da
Vorkehrungen
getroffen
waren,
dass
kein
darin
aufgenommenes
Gebäude
durch
Versäumnis
aus
der
Versicherung
fallen
konnte,
und
verlangt
wurde,
dass
Häuser,
in
denen
Hebungs-
oder
Mündelgelder
stünden,
bei
ihr
versichert
würden.
Außerdem
war
der
Versicherungssatz
ungemein
niedrig.
Er
betrug
anfangs
nur
1/12
v.
H.
und
wurde
1853
sogar
auf
1/16
v.
H.
heruntergesetzt,
erst
1883
auf
9/100
v.
H.,
1889
auf
1/16
v.
H.
erhöht.
Seit
1890
bestehen
vier
Gefahrenklassen
mit
Versicherungssätzen
von
9/100
bis
12/100
v.
H.
und
mit
Zuschlägen
von
bis
6/100
(später
5/100)
v.
H.
für
besonders
gefährdete
Gebäude.
Ostern
1823
hatte
die
Anstalt
schon
Versicherungen
für
809.625
Taler.
Ostern
1828
für
1.081.250
Taler,
am
1.
April
1914
für
31.067.770
Mr.
(auf
1876
Policen)
abgeschlossen.
Das
Vermögen
der
Brandkasse,
langsam
angesammelt,
betrug
im
letzten
Zeitpunkt
362.469
Mr.
Der
große
Hamburger
Brand
enthüllte
die
Gefahr
einer
gegenseitigen
Versicherung
auf
engem
Raum,
und
sofort
begann
man
an
Abhilfe
zu
denken.
Die
Aufnahme
in
die
Versicherung
der
Landstädte
scheiterte
wieder
an
den
noch
immer
(auch
jetzt
noch)
in
der
Stadt
befindlichen
Scheunen.
Dagegen
gelang
es
mit
großen
Versicherungsgesellschaften
Rückversicherungen
abzuschließen
mit
Wirkung
vom
1.
April
1847
an.
Die
Verträge
gingen
stets
auf
sechs
Jahre
und
sind
immer
erneuert
worden,
wenn
auch
nicht
immer
mit
denselben
Gesellschaften
noch
zu
den
gleichen
Prämien.
Diese
betrugen
anfangs
5/4
vom
Tausend,
danach
längere
Zeit
7/8
danach
17/16,
1,
1
½
vom
Tausend.
Seit
1900
werden
die
Beiträge
der
versicherten
abzüglich
10
v.
H.
an
die
Rückversicherungsgesellschaften
abgeführt.
Ob
diese
in
den
verschiedenen
Zeiträumen
mit
Gewinn
oder
Verlust
arbeiteten,
hat
von
den
Zufälligkeiten
in
der
Verteilung
der
vorgekommenen Brände abgehangen. Die Wirkungen des Währungsverfalls übersehe ich nicht.
Sicherung
gegen
Feuersbrünste
war
seit
dem
Mittelalter
teils
in
der
Bauart,
teils
in
Vorschriften
über
Lagerung
gefährlicher
Stoffe,
teils
in
der
Beschaffung
von
Löschmitteln
(Eimern,
Feuerhaken
und
Leitern)
gesucht
worden.
Im
Laufe
der
Zeit
wurde
das
alles
weiter
ausgestaltet,
namentlich
durch
die
Feuerordnung
von
1624.
Sie
schrieb
die
Anschaffung
von
zwei
der
neu
erfundenen
Feuerspritzen
vor,
und
in
der
Tat
bezeugt
die
Kämmereirechnung
des
Jahres
die
Anschaffung
der
ersten.
Es
kamen
damals
jährliche
Kontrollen
hinzu,
für
deren
Durchführung
seit
1665
Zeugnisse
vorliegen.
Von
dem
1829
ausgestellten
Verlangen
massiver
Vor-
und
Seitenmauern
ließ
man
bald
nach
und
duldete
wieder
Fachwerk,
wenn
es
nach
der
Straße
hin
durch
Mauerwerk
in
Stärke
eines
Steins
verkleidet
war.
Seit
1860
werden
wiederum
massive
Seitenmauern
(mit
gewissen
Dispensationen)
gefordert,
über
deren
Stärke
endlich
die
Baupolizeiordnung
von
1899
Vorschriften
gebracht
hat.
Ob
nicht
die
aus
eisernen
Trägern
ruhenden
Ladenbauten
eine
größere
Gefahr
bilden als das alte Fachwerk, wird sich erst zeigen müssen.
Das
Löschen
bei
ausgebrochenem
Feuer
war
im
Mittelalter
wahrscheinlich
vor
allem
Sache
der
zunächst
Beteiligten
gewesen.
Außerdem
wird
zugegriffen
haben,
wer
sich
dazu
berufen
fühlte.
Es
wird
sich
aber
so
gemacht
haben,
dass
Zimmerleute,
Maurer,
Dachdecker
das
Beste
dabei
taten
und
zu
tun
hatten.
Das
Heranschaffen
des
Wassers
fiel
den
Trägern
zu,
die
schon
um
1450
zu
Hilfeleistungen
bei
Feuersnot
verpflichtet
waren.
Sie
genossen
dafür
Befreiung
von
Schoß
und
Wacht.
Festgesetzt
wurden
die
Pflichten
der
Bauhandwerker,
Fischer,
Bootsleute,
Träger
und
Ratsdiener
in
der
Feuerordnung
von
1625.
Für
jedes
Kirchspiel
wurden
zwei
Feuerherren
und
zwei
Feuerbürger
bestellt,
Um
1700
scheint
das
Löschwesen
der
Leitung
des
Turmdeckers
unterstanden
zu
haben.
1711
wurden
Zimmerleute
und
Maurer
den
Trägern
als
"Glieder
der
Feuerordnung"
zugeordnet
und
ihren
Ämtern
dafür
jährlich
eine
"Ergötzlichkeit"
von
je
10
Talern
bewilligt.
Zu
den
zwei
großen
Feuerspritzen,
über
die
die
Stadt
1665
verfügte,
sollte
damals
eine
dritte
angeschafft werden.
Die
Ordnung
von
1829
beschränkte
sich
auf
Vorschriften
über
Bauten
und
Vorsichtsmaßregeln,
und
erst
am
29.
Mai
1840
wurde
die
alte
Feuerordnung
von
1665
durch
eine
neue
ersetzt,
die
auch
das
Löschwesen
wieder
regelte.
Die
Zahl
der
Spritzen
wurde
auf
6
festgesetzt.
Ein
Brandmeister
wurde
angestellt,
zu
den
Löscharbeiten
aber
wurden
die
Maurer
und
Zimmergesellen,
die
Bootsleute
und
die
jungen
Bürger
verpflichtet.
Für
Heranschaffung
des
Wassers
sollten
die
Bauleute,
Fuhrleute
und
Träger
sorgen,
Militär
die
Absperrung
der
Straßen
übernehmen.
Eine
Berufsfeuerwehr
wurde
1859
gebildet.
Daneben
blieb
die
Verpflichtung
der
jungen
Bürger
zu
Hilfeleistungen
bestehen,
schlief
aber
zu
Ende
der
siebziger
Jahre
ein.
Nach
Erbauung
des
Wasserturms
und
Beschaffung
von
Oberflurhydranten
wurden
die
Spritzen
für
die
Stadt
selbst
überflüssig,
da
der
Druck
in
der
Wasserleitung
dasselbe
leistete
wie
jene.
Für
höhere
Anforderungen
aber
wurde
1914,
nachdem
schon
1877
eine
solche
erprobt
war,
eine
Dampfspritze
angeschafft,
die
am
9.
März
abgenommen
wurde.
Die
Löschmittel
wurden
1928
in
dem
an
der
Grube
neuerbauten
Feuerwehrdepot
vereinigt
und
durch
eine
Motorspritze ergänzt.
Die
Polizei
wurde
1823
vom
Gewett
abgetrennt.
Diesem
blieben
die
Gewerbesachen
unterstellt
und
eine
Gerichtsbarkeit
in
diesen
sowie
in
Dienstbotensachen,
Beleidigungs-
und
einfachen
Schuldklagen.
Polizeiherr
wurde
damals
der
Senator
Cornelssen,
ein
Seidenkrämer,
war
dieser
nicht
zu
Hause,
so
vertrat
ihn
nicht
selten
sein
Lehrling,
der
spätere
Krämerkompagnieverwandte
Ernst
Gertz.
Erst
1863
erhielt
die
Polizei
in
dem
Senator
Hass,
einen
rechtsgelehrten
Direktor,
und
erst
1840
wurde,
wie
früher
mitgeteilt
wurde,
für
die
Polizei
ein
Geschäftszimmer
im
Rathaus
eingerichtet.
Für
das
Vidimieren
der
Pässe
und
Wanderbücher
war
gleich
von
Anfang
ein
eigener
Beamter
angestellt
worden
und
für
den
Sicherheitsdienst
standen
damals
drei
Stadtsoldaten
zur
Verfügung.
Seither
ist
der
Geschäftsbetrieb
des
Polizeiamts,
namentlich
seit
1866,
lawinenartig
angeschwollen.
Außer
dem
Direktor
waren
1914
ein
Sekretär,
zwei
Aktuare,
ein
Polizeikommissar,
zwei
Polizeiwachtmeister,
achtzehn
Schutzleute
und
neun
Vollwächter,
von
Hilfsschreibern abgesehen, für die Polizei tätig.
Die
Große
Stadtschule
war
in
der
zweiten
Hälfte
des
18.
Jahrhunderts
in
tiefen
Verfall
geraten.
Sie
hatte
während
der
zweiten
Belagerung
unter
Schwedischer
Herrschaft
fast
alle
Schüler
verloren
und
war
schon
nicht
im
besten
Stand
gewesen,
als
Denso,
der
sie
von
1753
bis
1793
leitete,
sein
Amt
antrat.
Er
selbst
wurde
darin
83
Jahre
alt.
Neben
ihm
wirkten
der
Bonrektor
Nibbe
von
1735
bis
1766
und
der
Subrektor
Arnds
von
1723
bis
1768.
Jener
erreichte
im
Amt
70
Jahre,
dieser
83.
Für
die
Schule
konnte
das
kein
Glück
sein.
Nach
Denso
übernahm
Groth,
zuerst
als
Konrektor,
die
Leitung.
Drei
Klassen
waren
damals
ohne
Schüler
und
die
drei
anderen
zählten
zusammen
ihrer
auch
nur
27.
Indem
endlich
die
hochbetagten
Lehrer
1798
in
den
Ruhestand
versetzt
wurden,
wurde
die
Bahn
für
Besserung
der
Dinge
frei
gemacht.
Eine
neue,
seit
1795
beratene
Schulordnung
wurde
1804
veröffentlicht.
Die
Zahl
der
ordentlichen
Lehrer
wurde
außer
dem
Rektor
auf
6
festgesetzt,
wozu
noch
ein
Schreibmeister
und
ein
Lehrer
der
neueren
Sprachen
traten.
Einstweilen
musste
man
sich
aber
mit
vier
ordentlichen
Lehrern
begnügen,
und
erst
1809
konnte
der
fünfte,
1826
der
sechste
angestellt
werden.
Seitdem
ist
die
Lehrerzahl
in
ständigem
Wachsen.
Von
den
6
Klassen
wurden
die
untersten
beiden
als
Bürgerschule
bezeichnet,
worin
unter
Ausschluss
des
Lateinischen,
das
bis
dahin
den
ganzen
Unterricht
beherrscht
hatte,
das
aber
nunmehr
auch
in
den
oberen
Klassen
mehr
zurücktreten
musste,
nur
solche
Kenntnisse
und
Wissenschaften
gelehrt
werden
sollten,
die
jedem
Stand
zu
wissen
nützlich
und
notwendig
wären.
Kein
Lehrer
wurde
mehr
für
eine
bestimmte
Klasse
angenommen,
aber
auch
die
Schüler
konnten
nach
Maßgabe
ihrer
Kenntnisse
in
den
verschiedenen
Unterrichtsgegenständen
Mitglieder
mehrerer
Klassen
sein.
Vielfach
mussten
aus
Mangel
an
Lehrern
nicht
nur
die
Lateinklassen,
sondern
auch
Bürger-
und
Lateinklassen
mit
einander
vereinigt
unterrichtet
werden.
Die
gesamten
Ferien
waren
auf
5
Wochen
und
2
Tage
neben
einigen
Nachmittagen
beschränkt.
Durch
eine
neue
Schulordnung
von
1826
wurden
Latein-
und
Bürgerklassen
von
einander
getrennt,
die
Schüler
aber
verpflichtet,
an
allen
Unterrichtsgegenständen ihrer Klasse, der sie nun voll angehören mussten, teilzunehmen.
Mit
der
Zahl
der
Lehrer
wuchs
die
Zahl
der
Klassen.
Eine
dritte
Bürgerklasse
wurde
1834
geschaffen.
Dann
wurde,
nachdem
schon
1823
die
Abtrennung
der
Bürgerschule
für
notwendig
erklärt
war,
aber
aus
Mangel
an
Geldmitteln
hatte
unterbleiben
müssen,
1850
gleichzeitig
mit
der
Einrichtung
oder
Neuordnung
der
Bürger-
und
Volksschulen
die
Große
Schule
in
Gymnasium
und
Realschule
gegliedert.
Als
gemeinsamer
Unterbau
dafür
wurde
Michaelis
1853
eine
Vorschule
geschaffen,
die
zunächst
aus
zwei
Elementarklassen
mit
Latein
bestand,
1870
aber
aus
Rücksicht
auf
die
Realschule
in
eine
dreiklassige
Vorschule
ohne
Latein
umgewandelt
wurde.
Man
hat
sie
Ostern
1897
eingehen
lassen
und
den
Vorbereitungsunterricht
der
Bürgerschule
zugewiesen.
Bis
Ostern
1877
hatten
die
Klassen
des
Gymnasiums
von
der
Prima
bis
zur
Quarta
abwärts
einen
zweijährigen
Kursus.
Damals
wurde
die
Quarta
einjährig
und
begann
man
die
oberen
Klassen
in
je
zwei
Abteilungen
mit
einjährigem
Kursus
zu
zerlegen,
zuerst
die
Tertia.
Die
Realschule
ist
seit
Ostern
1913
zu
einer
Oberrealschule
ausgebaut
worden,
und
es
konnte
Ostern
1916
die
erste
Abgangsprüfung
stattfinden.
Beide
Anstalten
haben
neun
einjährige
Klassen,
doch
ist
bei
der
Oberrealschule
die
Einrichtung
von
Parallelklassen
notwendig
geworden.
Am
1.
Februar
1914
zählten
sie
458
Schüler
und
hatten
23
Lehrer,
darunter
20
studierte.
Am
Gymnasium
mussten
Abgangsprüfungen
eingeführt
werden,
seit
sie
1820
zur
Vorbedingung
für
das
Universitätsstudium
zu
Rostock
gemacht
waren.
Die
allgemeine
Prüfungsordnung
des
Landes
wurde
1833
mit
geringen
Änderungen
übernommen.
Das
Berechtigungswesen,
das
mit
dem
Schein
für
die
Berechtigung
zum
einjährigen
Dienst
begann,
ist
dadurch
einschneidend
geworden,
weil
die
Forderungen,
die
für
die
Anerkennung
der
Zeugnisse
gestellt
wurden
und
werden,
mehrfach
Handhaben
geworden
sind,
um
die
Patronatsrechte
des
Rates
zu
beschränken.
Die
Zeugnisse
für
den
einjährigen
Dienst
wurden
beim
Gymnasium
1867,
bei
der
Realschule
1870
anerkannt.
Die
seit
Jahrhunderten
bestehende
Klassenprüfung
zu
Michaelis,
seit
1799
öffentlich,
wurde
seit
1875
abwechselnd
nur
für
das
Gymnasium
oder
die
Realschule
abgehalten,
1896
auf
Ostern
verlegt
und
fand
1903
zuletzt
statt.
Wiederholt
hat
die
Schule
das
Glück
gehabt,
Lehrer
zu
gewinnen,
die
das
Mittelmaß
überragten.
Als
solche
seien
genannt
der
sprachgewandte
Crain,
die
besonders
kraftvolle
Persönlichkeit
des
Dr.
Heinr.
Francke, später Dr. Sonne, Dr. Koppin, Dr. Lange (stirbt 1910 als Geh. Oberschulrat in Dresden).
Die
1850
von
der
Großen
Stadtschule
abgezweigte
Bürgerschule
wurde
auf
5
Klassen
erweitert,
denen
bald
eine
sechste
hinzutrat.
Sie
wurde
in
die
Kirche
des
Schwarzen
Klosters
verlegt,
deren
Räume
bis
dahin
dem
Waisenhaus
gedient
hatten.
Als
Rektor
wurde
Heinr.
Burgwardt
aus
Flensburg
berufen.
Neben
ihm
wirkten
zuerst
vier
ordentliche
Lehrer
und
ein
Hilfslehrer.
Im
ersten
Jahr
zählte
die
Schule 310 Schüler, Ostern 1914 hatte sie bei 8 Stufen 25 Klassen, 25 Lehrer und 700 Schüler.
Die
vom
Mittelalter
her
bestehenden
Küsterschulen
wurden
in
städtische
Volksschulen
umgewandelt
und
die
von
St.
Marien
1837,
die
von
St.
Nikolai
1843,
die
von
St.
Georgen
1846
in
den
betreffenden
Küsterhäusern
eröffnet.
Knaben
und
Mädchen
wurden
in
ihnen
zusammen
unterrichtet.
1850
wurden
diese
Schulen
dem
Rektor
der
Bürgerschule
unterstellt
und
die
für
die
Knaben
im
Küsterhaus
von
St.
Georgen,
die
für
die
Mädchen
in
dem
von
St.
Nikolai
untergebracht.
Jene,
die
am
Ende
des
ersten
Schuljahres
230
Schüler
zählte,
erhielt
zwei
Lehrer,
diese
mit
134
Schülerinnen
zwei
Lehrer
und
zwei
Lehrerinnen.
Ostern
1914
hatte
die
Knabenvolksschule
bei
7
Stufen
21
Klassen,
19
Lehrer
und
948
Schüler,
die
Mädchenvolksschule
bei
gleichfalls
7
Stufen
23
Klassen,
24
Lehrer
und
Lehrerinnen
und 1131 Schülerinnen.
Eine
Freischule,
d.
H.
eine
Schule
für
die
ärmeren
Klassen
mit
unentgeltlich
erteiltem
Unterricht,
wurde
1795
von
dem
Pastor
an
St.
Nikolai, späterem Superintendenten und Konsistorialrat Koch begründet.
Sie
bezog
1838
ein
eigenes
Haus
(Kochs
Stiftung).
Michaelis
1913
ist
sie
aufgehoben,
nachdem
der
Besuch
mehr
und
mehr
zurückgegangen war.
Nebenschulen
wollte
der
Rat
gemäß
der
Schulordnung
von
1804
hinfort
nur
nach
Prüfung
der
betreffenden
Lehrer,
wie
eine
solche
auch
wohl
früher
stattgefunden
hatte,
zulassen.
Ihnen
fiel
vorzüglich
der
Unterricht
der
Mädchen
zu.
Zu
nennen
sind
vor
allem
die
der
Schwestern
Ludwig,
neben
die
1834
die
von
Alexander
Frege
trat,
beide
für
die
höheren
Kreise
berechnet.
Eine
Schule
für
Töchter
minder
wohlhabender
Eltern
wurde
1836
als
städtisch
unter
Leitung
des
Kandidaten
Ebers
begründe,
aber
1846
in
eine
Privatschule
mit
städtischem
Zuschuss
umgewandelt.
1850
wurde
sie
wieder
städtisch
und
dem
Rektor
der
Bürgerschule
unterstellt.
Den
Unterricht
erteilten
ein
Lehrer
(Mester)
und
zwei
Lehrerinnen,
neben
denen
andere
Lehrkräfte
aushalfen.
Sie
zählte
in
3
Klassen
77
Schülerinnen.
Neujahr
1852
übernahm
Mester
die
Schule
und
erhielt
von
der
Stadt
einen
jährlichen
Zuschuss,
weshalb
die
Schule
auch
ferner
als
städtisch bezeichnet wurde.
In
der
Freischule
wurden
1851
167
Knaben
und
145
Mädchen,
in
21
Privatschulen
(1555
bestanden
deren
nur
noch
11)
80
Knaben
und
346
Mädchen
unterrichtet.
Ungefähr
100
Knaben
(10
v.
H.)
und
200
Mädchen
(20
v.
H.)
besuchten
überhaupt
keine
Schule.
Schulzwang
wurde
Ostern
1855
eingeführt
(das
Gesetz
neu
gefasst
am
8.
März
1893),
nachdem
die
Verordnung
vom
15.
April
1730,
die
verlangt
hatte,
dass alle über 7 Jahre alten Knaben der Großen Stadtschule zugeführt werden sollten, längst in Vergessenheit geraten war.
Die
städtische
Höhere
Töchterschule,
seit
1910
Höhere
Mädchenschule
benannt,
trat
Michaelis
1881
im
Hause
der
Fregeschen
Schule
ins
Leben,
die
städtische
Mittlere
Mädchenschule
Ostern
1892.
Beide
sogen
die
bestehenden
privaten
Mädchenschulen
der
betreffenden
Kreise
auf.
Der
Höheren
Töchterschule
von
9
Klassen
wurde
Michaelis
1855
eine
Seminarklasse
angegliedert,
und
1910
nach
beschaffter
Revision
durch
den
Großherzoglichen
Schulrat
die
ganze
Anstalt
als
Lyzeum
und
Oberlyzeum
vom
Staate
anerkannt.
Die
Mädchenbürgerschule
(Mittlere
Mädchenschule)
hatte
Ostern
1914
bei
5
Stufen
15
Klassen,
17
Lehrer
und
Lehrerinnen
und
637
Schülerinnen.
Für
die
Bürger-
und
Volksschulen
wurde
1855
eine
besondere
Schulkommission
aus
rätlichen
und
bürgerschaftlichen
Mitgliedern
gebildet,
die
überhaupt
für
das
Wismarsche
Schulwesen
mit
Ausnahme
der
Großen
Stadtschule
maßgebend
geworden
ist.
Der
vom
Bürgerausschuss
damals
erhobene
Anspruch
einer
Teilnahme
am
Scholarchat,
dem
diese
untersteht,
wurde
nach
längerem
Kampf
abgewiesen.
Außer
Umbauten
der
Küsterhäuser
für
Schulzwecke
und
dem
des
Waisenhauses
in
der
Klosterkirche
für
die
Bürgerschule
ließ
die
Stadt
Schulhäuser
bauen
auf
dem
Hof
des
Heil.
Geistes
1856
für
die
Mädchenvolksschule,
1880
nach
Abbruch
der
Kirche
des
Schwarzen
Klosters
(1876),
von
der
nur
der
Chor
erhalten
blieb,
für
die
Knabenbürgerschule
durch
Brunswig
(erweitert
1910
durch
den
Flügel
Zerochs),
1889
vor
dem
Badstaven
für
die
Mädchenvolksschule
(um
ein
Stockwerk
erhöht
1891),
1891
für
die
Mädchenbürgerschule
(zunächst
von
der
Großen
Stadtschule
bezogen,
1893
von
der
Mädchenbürgerschule),
1893
für
die
Große
Stadtschule,
1904
für
die
Knabenvolksschule
von
Busch,
1907
für
die
Höhere
Mädchenschule.
Die
Kosten
sind
T.
durch
die
Sparkasse,
z.
T.
durch
Anleihen
aufgebracht worden.
Als
Schulen
für
besondere
Zwecke
entstanden
1829
die
Gewerbeschule
(zunächst
als
Sonntagsschule
von
der
Loge
zur
Vaterlandsliebe
gegründet,
städtisch
seit
1840),
1839
die
Kleinkinderschule,
1848
eine
Seemannsschule
(vom
HiIfsverein
ins
Leben
gerufen,
sie
scheint
nicht
über
den
Winter
von
1850
auf
1851
hinaus
bestanden
zu
haben),
1858
eine
Navigationsschule
(eingeschränkt
1863,
bald
darauf
eingegangen),
1906
die
Ingenieurakademie,
1912
die
Kaufmannsschule.
Gründer
waren
Gesellschaften
oder
Vereine,
für
die
letzte
die
Mecklenburgische
Handelskammer.
Die
Errichtung
der
Ingenieurakademie
durch
ihren
Direktor
unter
städtischer
Aufsicht
und
mit
städtischem
Zuschuss
gab
1911
mit
den
Anlass
zu
einer
Landesverordnung,
wonach
es
künftig
zu
Begründung
und
zum
Betriebe
von
Fach-
oder
Fortbildungsschulen
der
Genehmigung
des
Ministeriums
des
Innern
bedarf.
Der
Einspruch
der
Seestädte
gegen
die
Beeinträchtigung
ihres
Schulpatronats
wurde
bei
Seite
geschoben.
Nach
der
neuen
Staatsordnung
sind
auch
die
Schulen
Wismars
staatlich geworden. Der Staat trägt die Personallasten, die Stadt die Reallasten.
Eine
Straßenbeleuchtung
war
1765
eingerichtet
worden,
hatte
aber
nach
kurzem
aufhören
müssen,
da
die
Bürger
die
Beiträge
dafür
nicht
erschwingen
konnten,
wiederum
war
1820
eine
solche
als
Privatunternehmen
mit
30
Laternen
eingerichtet
worden.
Eine
Erweiterung,
die
der
Rat
im
Herbst
1821
befürwortete,
wurde
vom
Ausschuss,
für
so
wünschenswert
er
sie
auch
hielt,
der
Kosten
wegen
abgelehnt
und
die
Anlage
ging
im
Winter
ein.
Im
November
1827
war
eine
neue
Beleuchtung
der
Straßen
mit
50
Laternen
im
Gange.
Als
aber
der
Vertrag
mit
dem
Unternehmer
abgelaufen
war,
ließ
der
Ausschuss
es
nicht
zu,
dass
sie
fortgesetzt
und
gemäß
dem
Antrage
des
Rates
an
den
Mindestfordernden
vergeben
würde,
da
die
dafür
nötige
Abgabe
bei
der
Teuerung
des
Öls
zu
hoch
ausfallen
müsse.
Sie
wurde
am
Ende
des
Frühjahrs
1830
eingestellt.
Erst
1843
richteten,
nachdem
wiederholte
Anträge
des
ersten
Quartiers
vom
Rat
abgelehnt
waren,
Privatunternehmer
unter
besonderer
Betätigung
des
Kandidaten
der
Theologie
Siedenburg
von
gesammeltem
Geld
und
mit
städtischem
Zuschuss
eine
neue
Beleuchtung
durch
anfänglich
88
Laternen
ein,
die
die
Stadt
im
nächsten
Herbst
übernahm,
wegen der Errichtung der Gasanstalt verweise ich auf das 20. Kapitel.