21. Kapitel
Zollwesen, Wegebauten, Eisenbahnen, Kanalpläne, Hafen und Fischerei.
Von
größter
Wichtigkeit
für
das
Gedeihen
Wismars
waren
das
Zollwesen
und
der
Bau
von
Landstraßen
und
Eisenbahnen.
Die
Hoffnungen
für
eine
günstige
Entwicklung
des
Handels
und
Verkehrs,
die
man
auf
den
Übergang
der
Stadt
unter
Mecklenburgische
Herrschaft
gesetzt
hatte,
erfüllten
sich
zunächst
nicht.
Es
trat
sobald
in
der
Besteuerung
des
Wismarschen
Handels
keine
Änderung
zum
Bessern
ein.
Ja,
es
griff
gegen
früher
sogar
eine
Verschlechterung
Platz,
indem
man
sehr
bald
trotz
des
Malmöer
Vertrages
einen
guten
Teil
der
Bevorzugungen
einbüßte,
deren
man
sich
vorher
im
Verkehr
mit
Schweden
erfreut
hatte.
Zwar
blieben
in
Wismar
Schwedische
Waren
von
Lizent
frei
und
wurden
von
Kolonial-
und
Kramwaren,
Wein
und
Spirituosen,
Webstoffen,
Leder,
Glas,
Salz,
Stahl-
und
Holzwaren,
Malz,
Fellen
und
Wolle
(dem
sogenannten
Niederlagsgut)
bei
der
Ausfuhr
nach
Schweden
an
Lizent
nur
33
Schillinge
von
100
Talern
Wert
erhoben,
aber
in
Schweden
hörte
in
den
Kriegen
und
seither
die
Niederlagsfreiheit
auf
und
wurde
die
Einfuhr
von
Getreide
verboten.
Bier
wurde
nicht
mehr
dahin
ausgeführt.
Bestand
behielt
allein
die
halbe
Schiffsfreiheit
für
Wismarsche
Schiffe,
die
Wismarsche
Waren
nach
Schweden
oder
Schwedische
Waren
nach
Wismar
brachten.
Sie
standen
darin
den
Schwedischen
Schiffen
gleich.
Die
Einfuhr
des
Schwedischen
Eisens
aber
hatte
darunter
gelitten,
dass
Brandenburg
sich
in
neuerer
Zeit
dagegen
abgesperrt
hatte.
In
dem
1846
mit
Schweden
abgeschlossenen
Handels-
und
Schifffahrtsvertrag
gab
Mecklenburg
Wismars
durch
den
Malmöer
Vertrag
gewährleistete
Bevorzugungen
einfach
Preis
und
erklärte,
nur
noch
einstweilen
in
Erwartung
zügiger
Regulierung
der
Wismarschen
Abgabenverhältnisse
die
Lizentfreiheit
der
Schwedischen
Waren
bestehen
lassen
zu
wollen.
Eine entrüstete Eingabe der Stadt mag wenigstens das bewirkt haben, dass das "einstweilen" Dauer gewann.
Von
Seiten
Mecklenburgs
ließ
man
vor
allem
die
von
Schweden
übernommene
hohe
Lizent
fortbestehen,
eine
wahre
Würgkette
für
den
Handel
Wismars.
Außerdem
mussten
nach
wie
vor
die
über
Wismar
eingeführten
Waren,
ungeachtet
dass
von
ihnen
bei
der
Einfuhr
dort
Lizent
und
Akzise
erlegt
wurden,
wenn
sie
von
da
in
eine
andere
Stadt
des
Landes
gingen,
noch
die
volle
Handelssteuer
samt
Zulage
im
Betrag
von
5
Dreilingen
von
1
Taler
Wert,
also
2
1/2
v.
H.
des
Wertes
entrichten,
während
die
aus
Rostock
ins
Land
gebrachten
Güter
nur
der
Nachsteuer
(5/8
Schilling
von
1
Taler)
unterlagen
und
die
sonst
in
einer
Stadt
mit
der
Handelssteuer
belegten
waren
in
andere
Städte
frei
eingingen.
Demnach
war
der
Wismarsche
Handel
nach
Mecklenburg,
soweit
die
Zölle
nach
dem
Wert
der
Waren
erhoben
wurden,
mit
3
v.
H.
Lizent,
1
v.
H.
Akzise,
2
1/2.
v.
H.
Handelssteuer,
insgesamt
also
mit
6
½
v.
H.
belastet,
wozu
noch
Hafengeld
und
Ungelder
mit
etwa
½
v.
H.
hinzutraten.
Der
Rostocker
Verkehr
trug
nur
wenig
mehr
als
die
halbe
Last,
und
Lübeck
und
Hamburg,
die
selbst
fast
alle
Handelsabgaben
aufgehoben
hatten,
standen
noch
günstiger,
zumal
Lübeck,
das
sich
in
Mecklenburg
alter
Zollprivilegien
erfreute,
während
in
Rostock
auf
die
Last
Korn
1
Taler
6
Schillinge
entfielen,
hatte
in
Wismar
die
Last
Weizen
2
Taler
6
Sch.
und
die
Last
Roggen
1
Taler
Sch.
zu
tragen,
bei
Ausfuhr
für
fremde
Rechnung
noch
je
16
Sch.
mehr.
Auf
1.000
Pfund
Kaffee
lagen
in
Rostock
6
½
Taler,
in
Wismar
über
12
1/2
Taler
Zoll,
auf
einer
Last
Steinkohlen
dort
31
Sch.,
hier
1
Taler
41
Sch.,
auf
einer
Last
nordischen
Hering
dort
etwas
über
3
½
Taler,
hier
über
5
½
Taler.
So
konnte
der
Rostocker
Kaufmann
bessere
Preise
zahlen
und
bei
Weitem
billiger
liefern
als
der
Wismarsche,
und
ebenso
waren
die
Lübecker
und
Hamburger
bevorzugt.
Dem
Landzoll,
der
nicht
an
der
Grenze,
sondern
(1846)
in
27
Haupt-
und
53
Nebenzollstätten
erhoben
wurde,
unterlag
der
Wismarsche
Verkehr,
wogegen
die
Bürger
und
Handelsleute
von
Rostock
davon
für
solche
Waren
frei
waren,
die
als
ihr
volles
und
wahres
Eigentum
an
den
Bestimmungsort
gelangten.
Die
Wismar
nächst
liegenden
Zollstellen
waren
Klütz,
Grevesmühlen,
Rehna,
Gadebusch,
Schwerin,
Sternberg,
Neu-Bukow.
Der
Zoll
wurde
an
jeder
berührten
Zollstelle
erhoben,
nach
Eröffnung
des
Eisenbahnverkehrs
aber
auf
den
Einlieferungsstellen
für
alle
berührten
Zollstätten
wahrgenommen,
so
dass
z.
B.
in
Wismar
für
die
nach
Hamburg
bestimmten
Waren
ein dreifacher Zoll zu entrichten war. Vorstellungen dagegen fanden kein Gehör.
Was
die
Mecklenburgische
Regierung
und
ihre
Zollbehörde,
die
Güstrower
Steuerkommission,
danach
das
Steuerdepartement
zu
Schwerin,
in
diesem
seinem
Verhalten
gegen
Wismar
bestimmt
hat,
kann
einesteils
nur
kurzsichtige
Fiskalität
gewesen
sein,
die
nicht
wagte,
augenblickliche
Einnahmen
in
Erwartung
späterer
Steigerung
sich
kürzen
zu
lassen,
andernteils
das
Bestreben,
Wismar
mürbe
zu
machen,
damit
es
die
Akzise
abträte.
Der
Wunsch
dieses
zu
erreichen
bestand
von
Anfang
an
und
trat
bei
jeder
Verhandlung
zu
Tage.
Dass
er
aber
auch
bei
Behandlung
der
Steuerfrage
mitwirkte,
kam
wiederholt
mehr
oder
weniger
zum
Ausdruck,
so
1812
1823,
1823, 1857.
Noch
1853
baute
sich
eine
Entscheidung
der
Steuerstube
zu
Schwerin
darauf
auf,
dass
Wismar
in
Hinsicht
auf
Mecklenburgs
steuerliche
Verhältnisse
als
Ausland
zu
betrachten
sei.
Auf
den
Jahrmärkten
hatten
die
Wismarschen
bis
1811
gleich
Ausländern
die
doppelte
Steuer
zu
geben.
Der
Wismarsche
Branntwein
wurde
wie
ausländischer
behandelt
und
seine
Einfuhr
in
die
Städte
verboten,
nur
aus
Rücksichten
auf
die
besonderen
Verhältnisse
Grevesmühlens
wurde
1823
den
dortigen
Kaufleuten
erlaubt,
Wismarschen
Kornbranntwein
zu
beziehen.
Als
nach
Aufhebung
des
Einfuhrverbots
1836
der
ausländische
Branntwein
mit
Zustimmung
Wismars
einer
erhöhten
Steuer
unterworfen
war,
wollte
das
Steuerdepartement
diese
Steuer
auch
auf
den
Wismarschen
legen
und
war
schwer
von
der
Unrechtmäßigkeit
und
Unbilligkeit
des
Verfahrens
zu
überzeugen.
Doch
ließ
es
sich
endlich
1853
zu
einer
Vereinbarung
herbei,
nach
der
vom
1.
Januar
1854
an
der
Wismarsche
Branntwein
nur
einer
Zuschlagssteuer
unterliegen
sollte,
die
einem
Ersatz
für
die
der
landesherrlichen
Kasse
entgehende
Mahlsteuer
entspräche.
Freilich
hatte
der
Wismarsche
Branntwein
unter
Vermeidung
der
Zollstätten
vorher
ziemlich
ungehindert
auf
das
platte
Land
gebracht
werden
können.
Die
Viehsteuer
wurde
bis
1831
von
den
Wismarschen
Schlachtern
wie
von
Ausländern
gefordert
und
erst
in
diesem
Jahre
für
das
zwecks
ihres
Handwerksbetriebes
gekaufte
Vieh
aufgehoben,
während
für
das
im
Lande
gekaufte
Holz
sonst
nur
Händler
besteuert
wurden,
sollte
die
Steuer
unterschiedslos
von
allen
Wismarschen
Käufern
wahrgenommen
werden
und
zwar
in
doppelter
Höhe
wie
von
Ausländern,
doch
war
1836
schon
darin
nachgegeben
worden,
dass
sie
nur
die
einfache
Steuer
zu
erlegen
hatten.
Erst
gemäß
Regierungreskript
vom
7.
Februar
1844
wurden
auch
Wismarsche
Selbstverbraucher
von
dieser
Steuer
frei,
eine
Befreiung,
die
die
Einwohner
der
Ämter
Neukloster
und
Poel
schon
1838
genossen.
Seit
1824
hatten
die
Steuerstuben,
wenn
Wismarsche
auf
den
umliegenden
Gütern
wie
Schimm
oder
Manderow
Holz
eingekauft
hatten,
dem
Rat
das
Verzeichnis
der
Käufer
zugeschickt
und
um
Einziehung
der
Steuer
gebeten,
die
Regierung
sie
aber
im
Falle
der
Weigerung
anbefohlen.
Bei
einem
derartigen
Verlangen
führte
1843
der
Rat
aus,
dass
er
sich
von
der
Rechtmäßigkeit
der
geforderten
Steuer
nicht
überzeugen
könne,
und
entwickelte
die
Gründe
dagegen,
1850
aber,
als
ihm
wiederum
und
zwar
zum
letzten
Male die Einziehung angesonnen wurde, lehnte er sie ab.
Wenigstens
in
Sachen
des
Abschosses
war
1804
durch
Vertrag
zwischen
Stadt
und
Land
die
Schranke
gefallen.
Ausgehend
davon,
dass
kein
der
städtischen
Gerichtsbarkeit
und
Besteuerung
unterliegendes
Gut
der
Stadt
entfremdet
werden
dürfe,
hatten
die
Städte,
sicher
seit
dem
Ende
des
von
den
durch
Wegzug
oder
Erbschaft
nach
auswärts
gehenden
Gütern
einen
gewissen
Anteil,
meist
ein
Zehntel,
unter
dem
Namen
des
Abschosses
oder
Zehnten
wahrgenommen,
die
Landesherrschaften
aber
waren
dem
gegebenen
Beispiele
gefolgt.
Für
Wismar
ist
in
Folge
des
Verlustes
der
älteren
Kämmereirechnungen
kein
früheres
Zeugnis
als
von
1494
vorhanden.
Ausgegeben
wurde
die
Wahrnehmung
des
Abschosses
durch
Vertrag
zwischen
England
und
Schweden
1738,
zwischen
England
und
den
Deutschen
Staaten
1754.
In
Beziehung
auf
Länder,
mit
denen
Mecklenburg
kein
besonderes
Abkommen
hatte,
z.
B.
Portugal
und
Spanien, wurde noch 1848 von Wismar Abschoss erhoben oder beansprucht.
Alle
Bemühungen
Wismars
um
Erleichterung
der
übermäßigen
Belastungen
seines
Handels
und
Verkehrs
durch
die
Mecklenburgischen
Zölle
waren
umsonst
oder
erreichten
nach
dem
eben
Dargelegten
nur
unbedeutende
Zugeständnisse.
Gewiss
verschloss
man
sich
in
Schwerin
dem
Übelstand
nicht
völlig
und
war
man
auch
gegen
die
Missstände
des
überkommenen
Steuer-
und
Zollwesens
nicht
blind.
Aber
so
bald
Wismars
Wünsche
in
Frage
standen,
traten
stets
die
früher
beregten
ihm
ungünstigen
Gesichtspunkte
in
den
Vordergrund;
wann
aber
im
Allgemeinen
bessernde
Hand
angelegt
werden
sollte,
wie
es
seit
1824
von
Zeit
zu
Zeit
versucht
wurde,
fehlte
es
an
der
Kraft,
die
vielfachen
Widerstände
zu
überwinden,
und
so
wurde
nur
der
1810
eingeführte
Transitzoll
von
3
v.
H.
des
Wertes
aller
außer
Landes
gehenden
Waren
1839
aufgehoben.
Erst
1858
auf
dem
Landtag
in
Anlass
des
Planes
einer
Mecklenburgischen
Ostbahn
angeregte
Verhandlungen
führten
zum
Abschluss
der
am
10.
Mai
1863
veröffentlichten
Vereinbarung
über
die
Veränderung
des
Steuer-
und
Zollwesens,
die
mit
dem
1.
Oktober
dieses
Jahres
in
Wirksamkeit
trat
und
an
Stelle
der
Handelssteuer,
der
Landzölle
und
der
örtlichen
Zölle
in
Rostock,
Wismar,
Neubrandenburg
und
Friedland
und
der
Torsperrgelder einen Grenzzoll und eine Handelsklassensteuer setzte.
Mit
Wismar
war
1826,
dann
1832
und
von
1839
bis
1847
über
eine
Umgestaltung
des
Zollwesens
verhandelt
worden,
die
letzten
Verhandlungen
aber
waren
über
den
Ereignissen
des
folgenden
Jahres
liegen
geblieben.
Als
die
Stadt
dann
1855
ihre
Hafenabgaben
neu
geregelt
hatte,
entschloss
sie
sich
wieder
einmal
zu
versuchen,
ob
nicht
eine
Erleichterung
in
den
ihren
Handel
belastenden
landesherrlichen
Zollhebungen
zu
erreichen
sei.
Sie
wollte
sich
dabei
auf
die
Lizentungelder
beschränken,
deren
Höhe
ihr
rechtlich
nicht
bestehen
zu
können
schien,
der
Wiederanknüpfung
an
die
letzten
Verhandlungen
aber
aus
dem
Wege
gehen.
Ein
an
das
Ministerium
gerichteter
Vortrag
vom
14.
November
1855
führte
jedoch
nach
mehrfachen
Erörterungen
des
Rechtsstandpunktes
dazu,
dass
das
Ministerium
den
Wunsch
aussprach,
jene
Verhandlungen
auf
der
breiteren
Grundlage
wieder
aufzunehmen.
Im
Januar
1857
hatte
das
großherzogliche
Steuerdepartement
dem
Finanzministerium
berichtet,
dass
eine
vermehrte
Schifffahrt
für
Wismar
nicht
zu
hoffen
sei
und
seine
fast
allein
auf
Korn
beschränkte
Ausfuhr
durch
die
Eisenbahnen
immer
mehr
beeinträchtigt
werden
würde.
Nur
durch
die
Herabsetzung
der
Lizent,
für
die
nichts
geleistet
würde,
sei
zu
helfen,
überhaupt
müsste
über
die
sämtlichen
Handelslasten
beraten
werden.
Von
solchen
Zugeständnissen
wollte
freilich
das
Finanzministerium
nichts
wissen,
wenn
nicht
auch
Wismar
seine
entsprechenden
Abgaben
verhältnismäßig
ermäßigte.
Nun
trat
aber
die
Stadt
nach
gründlicher
Vorberatung
am
23.
Dezember
1857
mit
dem
Vorschlag
hervor,
die
Lizent
durch
eine
jährliche
feste
Zahlung
abzulösen,
ein
Gedanke,
den
schon
Haupt
gehabt
und
seinerzeit
vergeblich
verfolgt
hatte,
und
dagegen
ihre
Handelsabgaben
neu
festzusetzen,
wobei
ihr
aber
Handelssteuer
und
Landzoll
ermäßigt
werden
müssten.
Gleichzeitig
trug
sie
diese
ihre
Wünsche
dem
Großherzog
selbst
vor.
Sie
fand
bei
diesem
gnädiges
Gehör,
und
da
der
Großherzog
seinen
Willen
dahin
kund
gab,
dass
alles
Mögliche
geschehen
solle,
um
Wismar
die
Segnungen
seiner
Wiedervereinigung
mit
dem
Vaterland
zu
Gute
kommen
zu
lassen,
zeigten
auch
die
Ministerien
des
Innern
und
der
Finanzen
Entgegenkommen.
Durch
allerhöchstes
Reskript
vom
27.
Juli
1858
wurde
die
Stadt
beschieden,
dass
der
Landesherr
bereit
sei,
ihr
von
Beginn
des
nächsten
Jahres
an
die
Lizent
für
die
angebotene
jährliche
Zahlung
von
11.500
Talern
auf
10
Jahre
zu
überlassen,
dass
aber
die
geforderten
Ermäßigungen
nicht
bewilligt
werden
könnten,
über
die
beabsichtigte
Handelsabgabe
sollte
die
Stadt
ihre
Vorschläge
einreichen.
Nun
hatte
Wismar
bei
seinem
absichtlich
reichlich
bemessenen
Anerbieten
die
abgeschlagenen
Ermäßigungen
in
Rechnung
gestellt
und,
da
diese
verweigert
wurden,
Bedenken,
die
mit
der
Ablösung
der
Lizent
immerhin
verknüpfte
Gefahr
zu
laufen,
da
der
Verkehr
ebenso
wohl
Nachlassen
als
sich
steigern
konnte.
Es
erklärte
daher
am
15.
Dezember
1858,
den
Verlauf
der
vom
Landtag
veranlassten
Verhandlungen
abwarten
zu
wollen,
bat
aber,
da
die
Ministerien
bei
längerem
Verschieben
nicht
mehr
an
ihre
Anerbietungen
gebunden
sein
wollten
und
den
Abschluss
jener
anderen
Verhandlungen
in
weiter
Ferne
erblickten
(28.
Dezember),
am
28.
März
1859)
um
Eröffnung
kommissarisch-deputatischer
Verhandlungen
und
reichte
den
in
Aussicht
genommenen
Akzisetarif
ein.
Damit brechen die Akten ab.
Nach
Verlauf
eines
Jahres
wurde
der
1848
hochgekommene
Geheime
Ministerialrat
Dr.
Meyer
am
30.
April
1860
beauftragt,
mit
Wismar
über
seine
Eingliederung
in
das
inzwischen
geförderte
neue
Mecklenburgische
Zollsystem
zu
verhandeln,
wobei
die
Lizent
und
die
Wismarschen
den
Handel
treffenden
indirekten
Steuern,
also
Warenakzise,
Hafengeld
von
der
Ware,
Damm-,
Straßen-
und
Torsperrgeld
aufgehoben
werden
sollten.
Außerdem
sollten
alle
Begünstigungen
des
Wismarschen
Handels,
insbesondere
seines
Handels
mit
Schweden,
sein
Stapelrecht
und
die
sonstigen
Beschränkungen
Fremder
beim
Handels,
und
Gewerbebetrieb
in
Stadt
und
Umgegend gegen eine auszumittelnde Entschädigung wegfallen. Bleiben sollte die eigene Erhebung einer Mahl- und Schlachtsteuer.
Zuerst
trat
der
großherzogliche
Kommissar
im
Juni
mit
den
Abgeordneten
des
Rates,
den
Senatoren
Erdmann
und
Dr.
Süsserott
zusammen
und
im
Oktober
war
man
im
Allgemeinen
über
die
Annahme
der
Vorschläge
der
Regierung
einig.
Nur
wollte
Wismar
nicht
auf
sein
Recht,
die
Klipphäfen
zu
verbieten,
verzichten,
weshalb
dieser
Punkt,
da
über
das
seit
Jahrhunderten
umstrittene
Recht
eine
Einigung
nicht
zu
erreichen
war,
schließlich
aus
den
Verhandlungen
ausgeschieden
wurde,
zumal
da
die
großherzogliche
Zollverwaltung
die
Klipphäfen
ebenso
wenig
dulden
konnte,
als
Wismar
es
wollte.
Ebenso
blieb
der
Streit
über
den
Handwerksbetrieb
auf
dem
Lande,
den
Wismar
in
seinem
Bannkreise
nicht
gestatten
wollte
und
worum
es
gerade
in
dieser
Zeit
einen
Prozess
führte
und
1862
vor
dem
höchsten
Gericht
des
Landes
gewann,
unerledigt.
Zur
Bestimmung
der
Entschädigungen
bedurfte
es
längerer
Zeit.
In
den
Verhandlungen
von
1833
war
der
Stadt
für
das
Aufgeben
der
meisten
ihrer
mittelbaren
Steuern
von
den
landesherrlichen
Kommissaren
eine
jährliche
Entschädigung
von
21.000
Talern
angeboten
worden,
worauf
die
Erträge
der
bei
Bestand
zu
lassenden
Mahl-
und
Schlachtakzise
und
des
neuen
Hafengeldes
mit
rund
5.400
Talern
angerechnet
werden
sollten.
Jetzt
bot
die
Regierung
nur
eine
Entschädigung
von
jährlich
16.000
Talern
ohne
Abzug,
während
die
aufzugebenden
Einnahmen
in
den
letzten
5
Jahren
durchschnittlich
22.545,
nach
Rechnung
des
Kommissars
21.167
Taler
betragen
hatten;
an
Verwaltungskosten
glaubte
man
künftig
1.149
Taler
sparen
zu
können.
Hatte
die
Stadt
anfänglich
auch
volle
Entschädigung
für
die
ihr
entgehenden
Einnahmen
und
Anteil
an
dem
Gewinn
künftiger
höherer
Auskünfte
angestrebt,
auch
verlangt,
dass
das
Land
einen
Teil
der
Schulden
des
Hafens
übernehme,
da
dieser
nicht
mehr
zu
alleiniger
Nutzung
der
Bürger
stehen
sollte:
so
war
doch
davon
bald
keine
Rede
mehr
und
suchte
man
nur
die
Entschädigung
auf
17.500
Taler
zu
bringen.
Aber
auch
damit
war
nicht
durchzudringen,
und
nach
langem
Sträuben
musste
sich
Wismar
mit
dem
Angebotenen
begnügen.
Es
erlangte
nur
für
10
Jahre
einen
Zuschuss
von
jährlich
1.000
Talern
zu
dem
Ruhegehalt
für
die
überflüssig
werdenden
Beamten
und
die
Zusage,
dass
ihm
von
dem
Eintreten
der
neuen
Steuer-
und
Zollgesetzgebung
an
vom
Staatsgeld
jährlich
550
Taler
erlassen
werden
sollten.
Natürlich
fiel
mit
der
Akzise
die
dafür
jährlich
gezahlte
Rekognition
(466
Taler)
weg.
Der
Ertrag
der
nach
Analogie
der
Handelsklassensteuer
der
Landstädte
einzuführenden
festen
Handelssteuer,
der
als
weiterer
Teil
der
Entschädigung
angesehen
werden
sollte,
wurde
zu
3.500
Talern
jährlich
angenommen.
Im
Übrigen
musste
sich
Wismar
fügen,
wenn
es
nicht
von
dem
neuen
Zollsystem
ausgeschlossen
werden
wollte.
Im
Ganzen
wurde
dies
es
unter
dem
Einfluss
der
Stände
für
den
Handelsstand
ungünstiger
ausgestaltet,
als
es
geplant
gewesen
war.
Insbesondere
mussten
die
Städte
auf
das
Verbot
der
Einfuhr
des
Landbranntweins
verzichten,
wogegen
Wismar
nach
langem
Verhandeln
bis
zu
weiterer
Vereinbarung
ermächtigt
wurde,
von
dem
eingehenden Branntwein und Spiritus mit Ausschluss des vom Ausland kommenden die bisherige Abgabe fortzuerheben.
Am
19.
März
1863
wurde
der
Vertrag
vollzogen,
mit
dem
letzten
September
dieses
Jahres
hörte
die
Erhebung
der
Lizent
und
der
städtischen
Warenakzise
auf,
und
es
trat
am
1.
Oktober
das
neue
Zoll-
und
Steuergesetz
in
Kraft.
Die
Verwaltung
des
Eingangszolles
wurde rein landesherrlich.
Eine
Folge
der
Aufhebung
der
Akzise
war
die
Beseitigung
der
Stadtmauer,
die
bis
1865
die
Stadt
lückenlos
umschloss
und
deren
etwa
eingestürzte
Teile
stets
wieder
aufgebaut
wurden,
um
Unterschleif
leichter
hindern
zu
können.
Im
gedachten
Jahr
begann
der
Abbruch,
und
es
fiel
je
nach
Gelegenheit
ein
Stück
nach
dem
anderen.
Noch
1903
wurde,
nicht
zum
Gewinn
für
den
Anblick
der
Stadt,
und
zum
unersetzlichen
Schaden
für
den
Lindengarten
dort
ein
längeres
Stück
niedergelegt.
Jetzt
sind
nur
unbedeutende
Reste,
die
wertvollsten
bei
der
Bürgerschule
erhalten.
Das
Alt-Wismarsche,
das
Lübsche
und
das
Mecklenburger
Tor
wurden
1869,
das
Poeler
Tor
nach
langem
Widerstreben
des
Rates
auf
Betreiben
des
Ausschusses
1870
abgebrochen.
Den
Anstoß
zum
Antrag
des
Ausschusses
hatte
der
stets
zu
allem
Unfug
bereite
Advokat
Düberg
gegeben.
Mehrfache
Anläufe,
auch
das
Große
Wassertor
zu
Fall
zu
bringen,
sind bisher abgeschlagen worden.
Als
Wismar
noch
1863,
um
den
Bedrängnissen
seiner
Hafenkasse
abzuhelfen,
die
Schiffsabgaben
erhöhen
wollte
und
dafür
landesherrliche
Genehmigung
erbat,
wurde
es
damit
abgewiesen
und
blieben
alle
seine
Berufungen
darauf,
dass
der
großherzogliche
Kommissar, allerdings außerhalb Protokolls, die Genehmigung in sichere Aussicht gestellt hatte, ohne Wirkung.
Unerwartete
Schwierigkeiten
bereitete
die
neue
Handelssteuer,
da
der
dafür
in
Anschlag
gebrachte
Ertrag
ohne
Überbürdung
nicht
zu
gewinnen
war.
Deshalb
und
weil
die
Verhältnisse
doch
andere
waren
als
in
den
Landstädten,
wurde
die
Besteuerung
in
vier
Massen
von
35
bis
zu
3
Talern
abwärts
abgestuft.
Am
18.
Dezember
1863
wurde
das
Gesetz
veröffentlicht.
Eine
vorbehaltene
Neuregelung
trat
1863 ein.
Als
ungemein
schwierig
erwies
sich
die
Umwandlung
der
Konsumakzise,
die
zunächst
bei
Bestand
geblieben
und
von
allem
in
der
Stadt
gemahlenen
Korn
und
dort
geschlachteten
Vieh,
aber
auch
von
allem
eingeführten
Mehl,
Brot,
Malz
und
Fleisch
wahrgenommen
war,
in
eine
Gewerbesteuer
für
Bäcker,
Brenner,
Brauer,
Müller
und
Schlachter
und
in
eine
Hausstandssteuer,
wie
man
sie
nach
dem
Vorgang
des
übrigen
Landes
vornehmen
wollte.
Einen
Stein
des
Anstoßes
bildete
namentlich
die
von
der
Stadt
geforderte
Entschädigung
für
die
Besteuerung
der
betreffenden
Einfuhr.
Diese
Besteuerung
aber
ließ
sich
nicht
aufrecht
erhalten,
da
Branntwein
und
Mehl
im
Lande
nicht
mehr
besteuert
wurden
und
in
die
Landstädte
frei
eingingen.
Als
endlich
das
Ministerium
dafür
eine
Vergütung
von
4.000
Talern
zugestanden
hatte
(wie
Rostock
mit
8.000
Talern
entschädigt
wurde),
verwarf
sie
der
Landtag
im
November
1865.
Der
Stadt
blieb
nichts
übrig,
als
unter
Vorbehalt
ihres
Rechts
vorläufig
auf
die
Branntwein-
und
Mahlakzise
zu
verzichten,
worauf
dann
ihr
Gesetz
über
die
Gewerbe-
und
Hausstandssteuer,
am
1.
Mai
1866
endlich
vom
Landesherrn
bestätigt,
am
14. Mai veröffentlicht wurde und am 1. Juli in Kraft trat.
Gelegenheit,
die
Wirkung
der
neuen
Steuergesetzgebung
zu
erproben,
sollte
kaum
geboten
werden.
Der
Eintritt
des
Landes
in
den
Preußischen
Zollverein
stand
als
Folge
seines
Anschlusses
an
den
Norddeutschen
Bund
nahe
bevor.
Ein
im
Wege
stehendes
Hindernis,
den
erst
1865
mit
Frankreich
abgeschlossenen
Handelsvertrag,
räumte
Bismarck
1868
fort,
und
an,
11.
August
dieses
Jahres
traten
die
Zollgesetze
für
Mecklenburg
in
Kraft,
das
neue
Vereinszollgesetz
vom
1.
Juli
1869
aber
mit
dem
1.
Januar
1870.
In
Wismar
war
man
deshalb
sehr
beunruhigt
gewesen,
besonders
weil
die
Stadt
in
den
Grenzzollbezirk
zu
liegen
kam,
wovon
trotz
aller
beruhigenden
Erklärungen
für
den
Kleinhandel
mit
der
Umgegend
böse
Belästigungen
befürchtet
wurden,
die
bis
zu
seiner
Unterdrückung
führen
könnten.
Die
Erregung
war
umso
größer,
als
sich
damals
gerade
Wismar
durch
die
Führung
der
Lübeck—Stettiner
Bahn
über
Kleinen
empfindlich
geschädigt
sah.
Die
Wismarsche
Zeitung
glaubte
die
Wirkung
in
den
Satz
zusammenfassen
zu
dürfen.
Man
erlässt
der
Stadt
Wismar
keinen
einzigen
Nachteil
des
Zollanschlusses
und
beraubt
sie
eines
jeden
Vorteils
desselben.
Die
Stadt
entsandte,
um
die
vermeintliche
Gefahr
abzuwenden,
Abordnungen
nach
Schwerin
und
Berlin,
und
der
Ausschuss
wollte
eine
Rechtsverwahrung
gegen
die
Verletzung
ihrer
Privilegien
durch
das
Hineinziehen
der
Stadt
in
den
Grenzbezirk
eingelegt
wissen.
Davon
wurde
doch
Abstand
genommen,
da
der
Rat
einsah,
dass
im
besten
Fall,
wenn
nämlich
die
behaupteten
Rechte
anerkannt
würden,
nur
die
Wahl
bliebe,
ob
man
dem
Zollverein
angehören
oder
allein
außerhalb
stehen
wolle.
Da
aber
das
letzte
schlimmer
geworden
sein
würde
als
das
erste
und
an
der
Sache
aller
Voraussicht
nach
nichts
geändert
werden
konnte,
so
beruhigte
man
sich,
und
bald
sollte
sich
zeigen,
dass
die
Lage
im
Grenzbezirk
mit
keinerlei
Nachteil
verbunden
war.
Die
Zugehörigkeit
zum
Zollverein
aber
ermöglichte
ein
Aufblühen
des
Handels
und
Verkehrs,
wie
es
früher
undenkbar
gewesen
war,
wenn
auch
vor
der
Hand
der
Niedergang
der
Segelschifffahrt
hemmte und Zeit verstrich, bis tätige Geschäftsleute die Gunst der Lage ausnutzten.
Das
anfänglich
als
Nebenzollamt
erster
Klasse
eingerichtete
Zollamt
wurde
1898
(vorübergehend)
in
ein
Hauptzollamt
umgewandelt.
Als
zollfreie
Niederlage,
eine
Einrichtung,
die
der
Handelsstand
hoch
bewertete,
diente
zuerst
ein
Teil
des
Zeughauses;
im
Dezember
1905 wurde sie in den neuen Schuppen an der Westseite des Alten Hafens, 1910 neben das Hauptzollamt verlegt.
Dem
Fortbestand
der
eben
erst
eingeführten
Handelsklassensteuer
und
der
Gewerbesteuer
für
die
Brenner,
Brauer,
Bäcker,
Müller
und
Schlachter
entzogen
das
Steuerrecht
des
Norddeutschen
Bundes
und
dessen
Notgewerbegesetz
von
1868
den
Boden,
da
die
Brenner
und
Brauer
neben
der
Maischsteuer
nicht
mit
einer
besonderen
Gewerbesteuer
belastet
bleiben
konnten,
die
Bäcker
aber
mit
dem
Aufhören
der
Gewerbebeschränkungen
auf
dem
platten
Lande
nicht
nur
einen
guten
Teil
ihrer
Landkundschaft
verloren,
sondern
auch
in
ihrem
Absatz
in
der
Stadt
bedroht
wurden,
als
die
benachbarten
Müller
anfingen
zu
backen
und
ihr
Brot
in
die
Stadt
sandten.
Wismar
glaubte,
wenn
es
die
nicht
haltbaren
Steuern
aufhöbe,
gerechten
Anspruch
auf
Entschädigung
zu
haben,
und
meldete
diesen
am
7.
Oktober
an,
doch
wollte
das
Ministerium
keine
Verpflichtung
des
Landes
dazu
anerkennen.
Erst
in
den
kommissarisch-
deputatischen
Verhandlungen
vom
25.
Mai
und
in
dem
Vertrag
vom
16.
Juli
1670
über
den
Beitritt
Wismars
zu
der
neuen
Steuergesetzgebung
des
Landes
von
1869
einigte
man
sich.
Wismar
unterwarf
sich
den
Mecklenburgischen
Steuergesetzen
und
verzichtete
auf
die
Handelssteuer
und
die
Mahl-
und
Schlachtsteuer.
Es
wurde
dagegen
von
der
Erlegung
des
Restes
des
Staatsgeldes
(2.600
Taler
jährlich)
und
der
Grundsteuer
für
seine
Landgüter
und
Dörfer
(107
Taler
5
Schillinge)
befreit,
wie
es
auch
von
der
ordentlichen
Hufensteuer
und
der
ordentlichen
städtischen
Kontribution
frei
blieb.
Für
die
auf-
gegebenen
Hebungen,
Rechte
und
Privilegien
wurde
es
durch
eine
jährliche
Zahlung
von
4.000
Talern
aus
Landesmitteln
entschädigt.
Seine
Beiträge
zur
Unterhaltung
des
Oberappellationsgerichts,
des
Kriminalkollegiums
und
des
Landarbeitshauses
übernahm
die
Landesrezepturkasse,
die
wegen
anderer
Beiträge,
solange
die
Stadt
nicht
die
Landstandschaft
gewann,
noch
jährlich
162
½
Taler
an
diese
zu
zahlen
hatte.
Die
beregten
Steuern
wurden
mit
dem
1.
Juli
d.
J.
hinfällig.
Von
der
nunmehrigen,
im
ganzen
jährlich
20.000
Taler
ausmachenden
Entschädigung
für
aufgegebene
Steuern
und
Rechte
wurde
die
Hälfte
in
Kapital
abgelöst,
während
die
andere
Hälfte
als
eine
jährliche
Rente
aus
der
großherzoglichen
Renterei
bis
zur
Revolution
fortbestand.
Städtischerseits
hielt
man
das
Abkommen
für
günstig.
Die
Zahlung
der
Orbör
hörte
1875
auf,
als
die
Amtsfreiheit
zu
Stadtrecht
gelegt
wurde.
Sie
hatte
bis
zuletzt
116
Mr.
65
Pf.
(=
100
Mr.
N
2/3
)
betragen.
Wie
Wismar
in
früheren
Jahrhunderten
zur
Ermöglichung
oder
Erleichterung
seines
Landverkehrs
die
Last
die
Dämme
zu
unterhalten
weit
über
sein
eigenes
Gebiet
hinaus
auf
sich
genommen
hatte,
so
förderte
es
die
Chausseebauten,
seit
solche
in
Mecklenburg
geplant
oder
unternommen
wurden,
mit
allem
Eifer,
ohne
vor
Opfern
zurückzuschrecken,
und
übernahm,
wo
es
möglich
war,
die
Ausführung.
Nachdem
die
Strecke
von
Grabow
bis
Boizenburg
als
Teil
der
Berlin-Hamburger
Chaussee
1827
eröffnet
wurde,
wurde
als
erste
im
Land
die
von
Schwerin
nach
Wismar
geplant.
Der
Weg
war
besonders
schlecht,
so
dass
Reisende
stets
mit
einem
Umwerfen
des
Wagens
rechnen
mussten.
Auch
hatte
die
Stadt
schon
bei
den
Verhandlungen
über
die
Akzise
die
Bedingung
gestellt,
dass
mit
dem
Schweriner
See
eine
Verbindung
entweder
durch
einen
'Kanal
oder
eine
Kunststraße
hergestellt
werde.
Die
Verhandlungen
schritten
nur
langsam
vor,
zumal
da
die
Ansichten
über
die
Richtung
des
Weges
auseinandergingen.
Nur
mit
Mühe
setzte
Wismar
es
1829
durch,
dass
der
Zug
der
Straße
über
Zickhusen
beibehalten
und
dass
er
nicht
über
Beidendorf-Dambek
abgeleitet
wurde.
Im
Jahre
1830
begann
der
Bau,
auf
Aktien,
und
1834
war
er
vollendet.
Die
Strecke
von
der
Stadt
bis
Viereggenhof
wurde
erst,
nachdem
1839
Landeshilfe
dafür
zugesichert war, angegriffen und 1841 fertig.
Als
zweite
Chaussee
Wismars
entstand
die
über
Warin
nach
Brüel
mit
Anschluss
nach
Güstrow.
Bis
Warin
baute
die
Stadt
von
1841
bis
1843, von da 1843 und 1844 die Regierung.
Den
Plänen
von
Chausseeverbindungen
in
den
Richtungen
auf
Lübeck
und
Rostock,
sei
es
unmittelbar
von
ihr
aus
oder
durch
ihr
Hinterland,
war
die
Stadt
wenig
geneigt,
da
sie
davon
eher
eine
Benachteiligung
befürchten
musste
als
eine
Förderung
ihres
Handels
erhoffen
konnte.
Mehrmals
ließ
die
Absicht,
unerwünschte
Pläne
zu
hintertreiben
oder
zu
durchkreuzen,
eigene
Pläne
entstehen,
andere
fördern.
Wismar
wehrte
sich
also
1831
und
in
den
folgenden
Jahren
gegen
die
Abzweigungen
von
der
Schweriner
Chaussee
über
Meteln
und
Rehna
oder
über
Zickhusen
und
Dassow
auf
Lübeck
und
auch
gegen
den
Bau
einer
Chaussee
von
Wismar
nach
Lübeck.
Als
aber
1836
ein
Aktienunternehmen
für
den
Bau
dieser
Strecke
von
der
Regierung
bewilligt
und
1838
die
Chaussee
von
Schwerin
nach
Lübeck
gebaut
wurde,
konnte
es
nur
noch
auf
die
Baubedingungen
und
die
Richtung
einzuwirken
versuchen;
die
Bauleitung
zu
übernehmen
lehnte
es
ab.
Die
Stadt
baute
aber
selbst
1844
die
Strecke
bis
Lübscheburg,
weshalb
1848
die
Chausseebauaktiengesellschaft
einen
Prozess
gegen
sie
anstrengte,
um
die
Abtretung
dieser
Strecke
zu
erlangen.
Der
Prozess
endete
1855
mit
einer
Niederlage
der
Klägerin,
die
auch
mit
ihrem
Verlangen,
für
die
von
der
Stadt
gebaute
Strecke
Chausseegeld
erheben
zu
dürfen,
abgewiesen
wurde
und
das
bereits
Erhobene
(2.098
Taler)
herausgeben
musste.
1905
wurde
beschlossen,
die
Chaussee
bis
Lübscheburg
durch
einen
Damm
mit
Kopfsteinpflaster
zu
ersetzen
und
dies
in
den
nächsten
Jahren
ausgeführt.
Am
Bau
einer
Abzweigung von Grevesmühlen bis Schönberg wollte sich Wismar 1847 beteiligen, sie ist aber nicht gebaut worden.
Im
Jahre
1844
übernahm
Wismar
den
Bau
der
Chaussee
bis
Kröpelin,
der
nach
Herstellung
der
von
Rostock
bis
Kröpelin
(1840)
nötig
geworden war. Im Dezember 1845 war die erste Meile von Kritzowburg aus fertig, ein Jahr darauf der Rest.
Die
Chaussee
nach
Gadebusch
war
schon
1829
geplant,
und
die
Stadt
hatte
sich
damals
erboten,
die
Strecke
von
Metelsdorf
bis
Beidendorf
zu
dämmen
oder
zu
chaussieren.
Aber
weder
damals
noch
1836,
noch
1843,
1846,
1847,
1848,
1851
wurde
die
Ausführung
des
immer
wieder
angeregten
Planes
möglich,
und
erst
1862
war
die
Unterstützung
der
Regierung
dafür
zu
gewinnen.
Als
aber
der
Landtag
die
Mittel
bewilligt
hatte,
hielt
die
Regierung
ihre
Erklärung
zurück,
bis
Wismar
auf
das
ihm
vom
Oberappellationsgericht
zuerkannte
Verbietungsrecht
gegen
den
Gewerbebetrieb
auf
Poel
verzichtet
hatte,
und
erteilte
erst
im
Mai
1863
die
Bauerlaubnis.
Die
Stadt
übernahm auch hier den Bau, der zwei Jahre dauerte.
Der
Bau
der
Strecke
von
Wismar
nach
Klütz
wurde
1862
und
wieder
1866
angeregt
und
die
Bauerlaubnis
1866
erlangt.
Die
Vollendung
konnte im Herbst 1870 angezeigt werden. Auch hier war die Stadt die Unternehmerin.
Ebenso
für
die
Strecke
von
Gamehl
bis
Satow,
die
eine
zweite
Verbindung
mit
Rostock
herstellte
und
von
Schwaan
und
ländlicher
Seite
aus
schon
1845
und
1861
bis
1864,
dann
von
Wismar
aus
in
den
siebziger
Jahren
ins
Auge
gefasst
war.
Die
Erlaubnis
zum
Bau
wurde
1884 gegeben, fertig wurde er im Sommer 1887.
Ohne
lange
Vorverhandlungen
wurde
die
Landeshilfe
für
eine
Chaussee
von
Kluß
bis
Ventschow
1903
gewonnen.
Wismar
stellte
davon
die Strecke bis zum Kiebitzkaten vor Lübow als Damm her. Er wurde 1905 abgenommen.
Schließlich
kam
auch
die
bereits
1873,
dann
von
1896
bis
1898
und
wieder
von
Dezember
1904
erwogene
und
beratene
Chaussee
nach
Poel
zu
Stande.
Sie
wurde
im
Herbst
1906
bewilligt
und
war
nach
zwei
Jahren
vollendet.
Auf
die
Stadt
entfiel
der
Bau
von
der
Eisernen
Hand bis Redentin, da schon lange ein Steindamm bis zur Eisernen Hand lag.
Durch
diese
Chausseebauten
wurde
Wismar
von
der
Last
befreit,
die
Landstraßen
über
die
Grenzen
der
städtischen
Feldmark
hinaus
zu
unterhalten,
während
es
aber
sonst
die
Pflege
bis
an
seine
Feldscheiden
übernahm,
trat
es
aus
Ersparungsrücksichten
1866
die
Strecke bis zum Rothentor an das Land ab, um schlecht dabei zu fahren.
Von
weit
größerer
Bedeutung
als
die
Chausseen
wurden
die
Eisenbahnverbindungen.
Während
aber
bei
jenen
die
Interessen
der
Stadt
einigermaßen gewahrt wurden, kamen sie bei diesen entschieden zu kurz.
So
sehr
sich
auch
Wismar
von
Anfang
an
bemühte
und
zu
allen
Opfern
mehr
als
bereit
war.
Die
Erfahrungen,
die
es
auf
diesem
Gebiete
machen
musste,
sind
schlimmer
als
die
im
Zollwesen,
weil
sich
die
Fehler,
selbst
wenn
sie
anerkannt
sind,
kaum
wieder
gut
machen
lassen.
Ob
die
Gründe,
die
die
Entscheidungen
nicht
nur
zu
Ungunsten
Wismars,
sondern
auch
zum
Nachteil
des
Landes
herbeiführten,
allein
in
mangelnder
Einsicht
und
Voraussicht
gelegen
oder
auch,
wie
man
in
Wismar
in
Ratskreisen
glaubte,
unlautere
Einwirkungen
von
Wettbewerbern
auf
einflussreiche
Personen
stattgefunden
haben,
das
wird
schwerlich
je
aufgeklärt
werden
können.
Es
darf
hier
nicht
verschwiegen
bleiben,
weil
es
mit
zu
der
Stimmung
gehört,
die
in
Wismar
ob
der
Behandlung
dieser
Dinge
herrschte, einer Stimmung, die Jahrzehnte lang tief erbittert war und blieb.
Kaum
war
1835
die
erste
Eisenbahn
in
Deutschland
zwischen
Nürnberg
und
Fürth
eröffnet
worden,
als
sich
am
22.
Februar
1836
in
Wismar
eine
Vereinigung
bildete,
um
eine
Eisenbahn
ins
Leben
zu
rufen,
die
von
hier
ausgehend
die
Elbe
bei
Boizenburg
überschreiten
und
dort
den
Hannoverschen
Bahnen
angeschlossen
werden
sollte,
die
in
das
Herz
Deutschlands
führten.
Der
Plan,
den
kürzesten
Schienenstrang
von
der
Ostsee
dahin
zu
schaffen
und
auszunutzen,
war
um
so
aussichtsreicher,
als
sich
den
Lübecker
Eisenbahnplänen
zunächst
Hindernis
auf
Hindernis
entgegenstellte,
so
dass
die
Bahn
nach
Büchen
erst
1851
ihre
Fortsetzung
1864,
die
Bahn nach Hamburg erst 1865 eröffnet werden konnte.
Die
erste
Aufnahme
des
Plans
bei
der
Landesregierung
war
günstig
genug,
indem
sich
der
Großherzog
schon
am
24.
Februar
geneigt
erklärte,
einer
zu
bildenden
Aktiengesellschaft
ein
Privileg
zu
erteilen.
Auch
in
Hannover
fand
man
Entgegenkommen,
und
noch
1836
wurden
die
Vermessungen
vorgenommen.
Dann
hinderte
der
dort
1837
ausbrechende
Verfassungsstreit
den
Fortgang.
Aber
im
Herbst
1840
erhielt
Wismar
die
Nachricht,
dass
in
Hannover
die
Bahn
bis
an
die
Elbe
genehmigt
und
mit
Mecklenburg
ein
vorläufiger
Vertrag
wegen
des
Anschlusses
abgeschlossen
sei.
Es
wurde
eine
Aktiengesellschaft
vorgesehen,
und
Wismar
verstand
sich
Aktien
für
150.000
Taler
(525.000
Mark)
zu
übernehmen.
Dem
Landtag
wurde
der
Plan
der
Wismarschen
Bahn
zugleich
mit
dem
der
Berlin-Hamburger
vorgelegt,
und
er
bewilligte
sowohl
die
Enteignung
wie
die
Übernahme
von
Aktien
30.000
Taler
(105.000
Mark)
für
jede
Bahnmeile.
Die
Mecklenburgische
Regierung
aber
hatte
sich
gegenüber
Hannover
verpflichtet,
die
andere
Bahn
nicht
südlich
von
Schwerin
durch
das Land führen zu lassen. Alles schien auf dem besten Wege zu sein, und die Statuten für die Aktiengesellschaft wurden entworfen.
Da
wurde
von
Berlin
aus
für
die
Hamburger
Bahn
ein
südlicherer
Zug
mit
geringer
Ablenkung
von
der
geraden
Linie
verlangt,
und
die
Mecklenburgische
Regierung
ging
darauf
ein,
indem
sie
1841
unter
Aufopferung
der
Interessen
des
Landes
von
dem
Vertrag
mit
Hannover
zurücktrat.
An
Wismar
wurde
das
anfangs
Mai
mitgeteilt,
versüßt
durch
Eröffnung
der
Aussicht
auf
eine
Verbindung
mit
Lüneburg.
Indem
nun
die
Berlin
Hamburger
Bahn
über
Hagenow
geleitet
und
möglichst
nahe
an
Boizenburg
gebaut,
auch
eine
Abzweigung
nach
Schwerin
angeschlossen
werden
sollte,
wurden
die
Wismarschen
Pläne
von
diesem
Bahnbau
abhängig.
Allerdings
enthielt
der
am
8.
November
1841
darüber
abgeschlossene
Vertrag
keine
Verpflichtung
über
den
Bau
des
Anschlusses
nach
Schwerin,
und
es
sollte
sich
bald
zeigen,
dass
die
Beschaffung
des
Geldes
für
die
Hauptstrecke
so
schwierig
war,
dass
an
die
Ausführung
der
Nebenlinie
nicht
gedacht
werden
konnte.
Es
mussten
Vorzugs-Aktien
und
minder
günstig
gestellte
ausgegeben
werden.
Wismar
übernahm
1843
von
den
letzten
100
Stück
für
20.000
Taler
Pr.
Kur.
(60.000
Mark),
um
sie
in
den
nächsten
Jahren
(1845
und
1847)
mit
einem Verlust von 7845 Mark zu verkaufen.
Sobald
jenes
Unternehmen
gesichert
schien,
suchte
man
von
Wismar
aus
die
eigene
Bahn
zu
fördern.
Der
Bau
über
Schwerin
bis
Hagenow
wurde
zu
1.800.000
Taler
(5.400.000
Mr.)
veranschlagt
und
es
gelang
im
April
1844
zwei
Drittel
davon
bei
drei
Berliner
Bankhäusern
unterzubringen,
die
15
v.
H.
bar
anzahlen
wollten.
Als
man
aber
bei
der
Regierung
um
die
Genehmigung
des
Plans
einkam,
lehnte
diese,
die
schon
im
Juni
des
vorigen
Jahres
erklärt
hatte,
vorzüglichen
Wert
auf
die
Verbindung
der
Berlin-Hamburger
Bahn
mit
Rostock
zu
legen
ab
und
verlangte,
dass
der
Bau
der
Wismarschen
und
der
Rostocker
Linie
als
ein
Unternehmen
angegriffen
werde.
Daran
hielt
sie
auch
später
fest
und
wollte
weder
von
den
von
Wismar
aus
den
früheren
Zusicherungen
abgeleiteten
Ansprüchen
etwas
wissen
noch
das
Baukapital
als
durch
die
Verpflichtung
der
Banken
und
eine
Gewährleistung
der
Stadt
für
weitere
10
v.
H.
genügend
gesichert
anerkennen.
In
Wismar
war
die
Enttäuschung
groß.
Man
sah
sich
wiederum
arg
zurückgesetzt
und
neue
empfindlichste
Schädigungen
seines
geringen
Verkehrs
in
Aussicht.
Denn
Rostock
wollte
über
Bützow
und
Warin
bauen
und
Wismar
in
Warin
angeschlossen
haben,
zugleich
aber
drohte
von
der
anderen
Seite
ein
Einbruch
Lübecks
in
das
Hinterland
durch
einen
von
dort
aus
betriebenen
Bahnbau
auf
Schwerin,
wofür
die
Mecklenburgische
Regierung
schon
1843
gewonnen
war.
Getäuscht
mag
man
sich
in
Wismar
darüber
haben,
dass
man
das
nötige
Geld
durch
das
Abkommen
mit
den
Berliner
Bankhäusern
gesichert
glaubte.
Hier
sprechen die Schwierigkeiten der ausgiebigen Kapitalbeschaffung für die Berlin-Hamburger Bahn für die Auffassung der Regierung.
Als
man
sich
wohl
oder
übel
auf
Verhandlungen
über
die
Vereinigung
der
verschiedenen
Pläne
vorhinein
von
der
Regierung
dazu
ernannten
Kommissar
einlassen
musste,
zeigte
es
sich,
dass
so
wenig
Wismar
auf
eine
Ablenkung
seiner
Bahn
nach
Warin
eingehen
oder
einen
Anschluss
in
Rampe,
von
wo
die
Bahn
durch
den
Schweriner
See
gelegt
werden
sollte,
gutheißen
konnte,
Rostock
von
dessen
Vorschläge
eines
Anschlusses
in
Wismar
oder
von
dem
in
zweiter
Linie
vorgeschlagenen
Anschluss
über
Güstrow
und
Parchim
in
Ludwigslust
etwas
hören,
sondern
am
liebsten
auf
dem
kürzesten
Wege
und
allenfalls
noch
über
Güstrow
mit
Schwerin
verbunden
werden
wollte.
Die
Regierung
ihrerseits
wollte
ein
Zusammentreffen
der
Bahnen
in
Schwerin
und
die
Rostocker
über
Bützow
und
Brüel geleitet wissen. Ein Übereinkommen war im Juni 1844 nicht herzustellen.
Nun
suchte
die
Regierung
zunächst
den
Bau
der
Bahn
von
Hagenow
nach
Schwerin
zu
sichern
und
erlangte
dafür
noch
1844
die
Bewilligung
des
Landtages.
Es
bildeten
sich
aber
zu
Ende
1844
oder
Anfang
1845
drei
Gesellschaften
für
die
Bahnen
von
Wismar
nach
Schwerin,
von
Hagenow
nach
Schwerin
und
Rostock
und
von
Güstrow
bis
Bützow
und
erlangten
am
26.
Februar,
am
8.
März
und
am
3.
April
1845
die
Genehmigung
der
Regierung.
Die
von
der
Regierung
und
den
Hamburger
Banken,
die
die
Beschaffung
der
Mittel
übernommen
hatten,
gewünschte
Vereinigung
der
Gesellschaften
zu
behindern
misslang
Wismar,
das
Zweifel
an
der
Ausführbarkeit
aller
dieser
Pläne
hegte.
Am
24.
Februar
1846
wurde
sie
beschlossen
und
am
10.
März
das
Statut
bestätigt,
wobei
der
Regierung
die
Entscheidung
über
die
zu
wählende
Richtung
vorbehalten
wurde.
Wismar
übernahm
500
Aktien
zu
200
Talern
also
für
300.000
Mr.
unter
Einbringung
der
für
die
Bahn
von
Wismar
auf
Schwerin
gezeichneten.
Diese
Aktien
wurden
von
1847
an
allmählich
und
zwar
alle
mit
großem
Verlust
verkauft,
die
letzten
50
1870
beim
Verkauf
der
Bahn
an
die
Regierung
in
Mecklenburgische
Schuldverschreibungen
umgetauscht.
Jetzt
blieb
nur
übrig
danach
zu
streben,
dass
die
Bahn
nicht
östlich,
sondern
westlich
vom
Schweriner
See
geführt
und
dass
nicht
Rampe,
sondern
Bad
Kleinen
der
Vereinigungspunkt
würde,
wobei
man
hoffte
sein
Handelsgebiet
bis
Bützow
behalten
zu
können.
Und
hierin
wenigstens
erreichte
man
die
Erfüllung
seines
Wunsches,
weil
sich
die
Linie
westlich
des
Sees
billiger
stellte
und
die
zweimalige
unsichere
Durchquerung
des
Sees
vermieden
blieb.
Nachdem
am
30.
März
die
Entscheidung
gefallen
war,
wurde
der
Bau
rasch
gefördert,
doch
stellte
es
sich
im
August
1847
heraus,
dass
mit
den
veranschlagten
4.350.000
Talern
nicht
auszukommen
sei,
sondern
etwa
1.800.000
mehr
nötig
seien.
Als
die
Stände
alle
Unterstützung
ablehnten,
sprang
der
Großherzog
mit
600.000
Talern
ein.
Während
aber
nach
dem
Statut
alle
drei
Strecken
gleichzeitig
hatten
eröffnet
werden
sollen,
entschloss
man
sich,
nachdem
die
Bahn
zwischen
Hagenow
und
Schwerin
schon
am
1.
Mai
1847
eröffnet
war,
trotz
Einspruchs
von
Rostock
her
zuerst
die
am
meisten
geförderte
Bahn
von
Wismar
in
Betrieb
zu
setzen,
wobei
die
Stadt
die
dafür
nötigen
40.000
Taler
aufzubringen
half.
Der
Betrieb
wurde
am
12.
Juli
1848
eröffnet,
anderthalb
Jahre
nach
Eröffnung
der
Berlin-
Hamburger
Bahn.
Da
wegen
der
ausgebrochenen
politischen
Wirren
die
Beschaffung
der
Mittel
für
den
vollen
Ausbau
der
Mecklenburgischen
Bahnen
bei
Kapitalisten
nicht
gelingen
wollte,
wurde
nochmals
um
Landeshilfe
nachgesucht,
und
die
neue
Abgeordnetenkammer
bewilligte
auch
1849,
was
die
alten
Stände
vordem
verweigert hatten. So konnte endlich die ganze Bahn am 13. Mai 1850 eröffnet werden. Sie hatte 6.283.553 Taler gekostet.
Der
1845
zu
Fall
gekommene
Plan
einer
Eisenbahn
von
Lübeck
nach
Schwerin
wurde
in
etwas
veränderter
Gestalt,
um
eine
nähere
Verbindung
von
Hamburg
mit
Stettin
herzustellen,
im
Frühjahr
1863
von
einem
Liverpooler
Bankhaus
wieder
aufgenommen
und
durch
Vermittlung
eines
Lübecker
Hauses
betrieben.
Es
gelang
diesem,
Großherzog
Friedrich
Franz
II.
für
die
gewünschte
Richtung
auf
Kleinen
zu
gewinnen,
und
alle
Gegenvorstellungen
Wismars
wie
Rostocks,
die
beide
davon
Gefährdung
ihres
Handels
befürchteten,
waren
umsonst.
Es
scheiterten
alle
damaligen
und
späteren
Bemühungen
Wismars,
wenigstens
den
Anschluss
an
die
Mecklenburgischen
Bahnen
nach
Wismar
zu
lenken
oder
die
Verbindung
durch
den
Bau
einer
Linie
Schwerin-
Büchen
zu
bewirken.
Die
Minister
erklärten,
die
besonderen
Interessen
einzelner
Städte
müssten
gegen
die
des
Landes
zurücktreten,
der
Großherzog
aber
äußerte,
er
habe
im
Interesse
des
Landes
das
Anerbieten
Fremder,
eine
Bahn
durch
das
Land
zu
bauen,
nicht
zurückweisen
und
keine
Bedingungen
stellen
können,
da
keine
Beihilfen
erbeten
seien.
Am
20.
Dezember
1865
wurde
einer
zu
dem
Zwecke
gebildeten
Aktiengesellschaft
die
Bauerlaubnis
erteilt.
Als
aber
das
Liverpooler
Haus
die
von
ihm
übernommenen
Verpflichtungen
nicht
erfüllen
konnte,
trat
der
Großherzog
selbst
in
die
Bresche,
um
Bau
und
Betrieb
der
Bahn
zu
übernehmen.
Die
Ausführung
konnte
nicht
vor
dem
Verfall
der
Konzession
und
also
nicht
vor
Ablauf
des
Jahres
1867
beginnen.
Der
1864
zwischen
den
beteiligten
Regierungen
geschlossene
Vertrag
musste
außer
Kraft
gesetzt
und
ein
neuer
vereinbart
werden.
Das
geschah
am
25.
Mai
1868.
In
zwei
Jahren
ist
dann der Bau vollendet und die Bahn am 1. Juni 1870 dem Verkehr übergeben.
Es
kann
nicht
zweifelhaft
sein,
dass
die
Bahn
über
Bad
Kleinen,
Schwerin,
Hagenow,
später
auch
Schwerin-Ludwigslust
mit
ihren
Umwegen
und
den
fehlenden
Anschlüssen
ins
Hannoversche
über
Boizenburg
nach
Lüneburg-
(Dannenberg-Ülzen
ist
endlich
1926
in
Betrieb
gekommen)
Wismar
nicht
entfernt
die
Vorteile
gebracht
hat,
die
es
seit
1836
erstrebte,
und
dass
die
Bahn
Lübeck-
Grevesmühlen-Bad
Kleinen
es
geradezu
geschädigt
hat,
wobei
der
Umweg,
den
der
Verkehr
mit
dem
Westen
machen
muss,
noch
das
geringste
Übel
ist.
Alle
späteren
Bemühungen,
einen
Teil
des
Schadens
wieder
gut
gemacht
zu
sehen,
sind
vergeblich
geblieben;
vielmehr ist die Schädigung Wismars durch den Bau der Bahn von Grevesmühlen nach Klütz nur noch vergrößert worden.
Ein
seit
1893
von
Wismar
aus
betriebener
Plan
einer
Bahn
nach
Klütz
hätte
1896
als
der
einer
Schmalspurbahn
Gestalt
gewinnen
können.
Da
aber
der
Bürgerausschuss
nur
von
einer
normalspurigen
Bahn
wissen
wollte
und
die
Zuleitung
zum
Bahnhof
durch
den
Lindengarten
hindurch
verwarf,
wurde
nichts
daraus.
Für
die
von
Wismar
verlangte
Vollbahn
war
neben
den
Bahnen
Grevesmühlen-
Klütz
und
Schönberg-Dassow
kein
genügender
Ertrag
zu
errechnen.
Jene
anderen
Bahnen
aber
wurden
von
der
Generaldirektion
der
Mecklenburgischen
Bahn
und
von
der
Regierung
bevorzugt,
weil
die
Strecke
Wismar-Klütz
den
Verkehr
der
bestehenden
Linien
eher
zu
beeinträchtigen
als
zu
fördern
geeignet
wäre,
wogegen
die
Bahn
von
Grevesmühlen
nach
Klütz
der
Hauptbahn
neue
Transporte
zuführen
würde.
Mit
anderen
Worten:
es
wurde
für
richtiger
erachtet,
den
Güterverkehr
des
Landes
nach
Lübeck
statt
nach
Wismar
zu
leiten,
weil
man
sich
davon
größere
Erträgnisse
für
die
Bahn
versprach.
Als
der
Landtag
nach
langem
Kampf
1902
die
Bahn
von
Grevesmühlen
nach
Klütz
bewilligt
hatte
und
keine
Aussicht
war,
daneben
die
Bahn
aus
Klütz
zu
erlangen,
die
wegen
der
Beförderung
der
Erträgnisse
der
Landwirtschaft,
nicht
am
wenigsten
der
Rüben
für
die
Wismarsche
Zuckerfabrik
in
Wismar
allein
für
rentabel
gehalten
wurde,
richtete
man
hier
seit
1903
seine
Bemühungen
auf
eine
Verbindung
mit
Grevesmühlen
und
ließ
es
sich
nicht
verdrießen
immer
aufs
Neue
nachzufassen,
bisher
vergebens.
Doch
ist
es
nicht
unmöglich,
dass
die
Nötigung,
gegenüber
neuen
Plänen
von
Bahn-
und
Fährverbindungen
mit
Dänemark
eine
kürzere
Verbindung
Hamburgs
mit
Warnemünde
zu
schaffen,
endlich
die
Widerstände
überwindet
und
Wismar
eine
günstigere
Verbindung
mit
dem
Westen
bringt.
Abzuwarten
ist,
wie
sich
die
Reichsbahn stellen wird.
Erst
nach
längerer
Zeit
glückte
es,
durch
Nebenbahnen
nach
Rostock
und
Karow
die
Bahnverbindungen
Wismars
auszugestalten.
Der
Plan
der
ersten
Bahn,
der
in
Rostock
schon
seit
1879
betrieben
worden
war,
wurde
in
Wismar
auf
Anregung
von
den
kleinen
Städten
und
vom
Lande
her
1882
aufgenommen.
Eine
Aktiengesellschaft
dafür
bildete
sich
am
15.
Februar
1883
und
erlangte
von
der
Regierung
am
19.
Juli
die
Erlaubnis
zum
Bau.
Dieser
war
in
sicherer
Erwartung
jener
schon
im
April
begonnen
und
am
22.
Dezember
konnte
die
Bahn
in
Betrieb
genommen
werden.
Das
Hauptverdienst
um
das
Zustandekommen
hatte
der
Rechtsanwalt
Ernst
Witt,
wie
für
die
älteren
Bahnbestrebungen
besonders
der
Senator
Erdmann
und
der
Rentner
Louis
Frege
tätig
gewesen
waren.
Die
Stadt
übernahm
von
einem
Gesamtaktienkapital
von
2.070.000
Mr.
Aktien
für
330.000
Mr.
und
gab
das
nötige
Land
auf
ihrer
Feldmark
unentgeltlich
her.
Der
Bau
wurde
dem
Eisenbahnunternehmer
Lenz
in
Stettin
übertragen,
der
danach
auch
den
Betrieb
pachtete
und
behielt,
bis
die
Regierung, die damals die Hauptbahnen des Landes verstaatlichte, die Bahn durch Vertrag vom 21/26. Oktober 1889 ankaufte.
Für
den
Bau
der
Bahn
nach
Karow,
für
den
man
in
Wismar
seit
1844
warb,
wurde
die
Konzession
am
22.
Dezember
1886
erteilt,
und
am
14.
November
1887
wurde
sie
dem
Verkehr
übergeben.
Die
Kosten
waren
zu
1.713.000
Mr.
veranschlagt.
Wismar
übernahm
von
den
zum
Betrag
von
1.770.000
Mr.
ausgegebenen
Aktien
53.000
Mr.,
also
fast
den
dritten
Teil.
Die
Bewilligung
der
Landeshilfe
für
die
volle
Strecke
war
dem
von
der
Stadt
erbetenen
Eingreifen
des
Großherzogs
zu
danken.
Auch
diese
Bahn
wurde
von
Lenz
gebaut
und
ihr
Betrieb
von
ihm
für
15
Jahre
gepachtet.
Mit
dem
1.
Januar
1890
trat
er
ihn
an
die
Regierung
ab,
und
diese
erwarb
die
Bahn
durch
Vertrag
vom 16./21. November 1896. Bei dem Verkauf erlitt Wismar einen Verlust von nahezu 200.000 Mark.
Die
Kanalpläne
haben,
seit
sie
im
16.
Jahrhundert
der
Erfüllung
recht
nahe
gewesen
waren,
nie
völlig
geruht.
Dass
Waldstein
während
der
kurzen
Zeit
seiner
Herrschaft
daran
gedacht
hat,
sie
zur
Ausführung
zu
bringen,
ist
im
11.
Kapitel
berichtet
worden.
Aber
auch
während
der
Schwedischen
Herrschaft
über
Wismar
ist
man
wiederholt
darauf
zurückgekommen.
Herzog
Adolf
Friedrich,
der
schon
früher
die
damit
verbundenen
Niederlagspläne
betrieben
und
1622
die
alten
Schleusen
besichtigt
hatte,
hat
dreimal
1640,
1645
und
1655
einen
Anlauf
genommen
und
das
letzte
Mal
sogar
einen
Vertrag
zur
Ausführung
abgeschlossen
gehabt.
Doch
hat
ihn
der
Unternehmer
Heinrich
Gau
aus
Pirna
im
Stich
gelassen.
Auch
von
Wismar
sind
1657,
1670
und
1680
und
1681
Anregungen
ausgegangen
und
von
Schwedischer
Seite
1662,
1671
und
1674
Verhandlungen
mit
Adolf
Friedrichs
Nachfolger
Christian
Louis
eingeleitet.
Doch
war
dieser
durchaus
nicht
geneigt,
sich
darauf
einzulassen.
Beratungen
auf
den
Landtagen
von
1723
bis
1725
blieben
ohne
Folge,
desgleichen
eine
neue
1732
von
Lüneburg
aus
ergangene
Anregung.
Nach
seiner
Wiedervereinigung
mit
Mecklenburg
griff
man
in
Wismar sofort die alten Pläne auf und brachte sie gelegentlich, z. B. 1803, 1810 und 1828, mehr oder weniger eindringlich in Erinnerung.
Im
Jahre
1812
wurden
sie
durch
den
Regierungsrat
Siebike
aus
Berlin
bearbeitet,
von
1823
bis
1826
bemühte
man
sich,
eine
Aktiengesellschaft
dafür
zu
bilden.
Die
Kosten
wurden
damals
auf
250.000
Taler
geschätzt.
Auch
Private
wie
L.
F.
Schmidt
in
Wismar
oder
der
Professor
Norrmann
in
Rostock
wiesen
auf
die
Wichtigkeit
der
Kanalverbindung
für
Stadt
und
Land
hin,
und
in
der
Zeit
der
Fremdherrschaft
wandte
sogar
die
Französische
Verwaltung
der
Angelegenheit
ihre
Aufmerksamkeit
zu.
Mit
besonderem
Nachdruck
wurden
in
Wismar
die
Pläne
aufgegriffen,
als
in
Lübeck
nach
Fertigstellung
des
Nordostseekanals
1890
der
Bau
eines
Elbe-Travekanals
geplant
und
betrieben
wurde
und
dem
Handel
der
Stadt
von
dorther
eine
neue
große
Gefahr
drohte.
Es
bildete
sich
1892
ein
Kanalbauverein,
der
sich
im
folgenden
Jahr
mit
dem
Elde-Stör-Kanalbauverein
zu
einem
Elbe-Ostsee-Kanal
-
Bauverein
verband.
Dieser
ließ
den
Plan
des
Kanals
durch
P.
Möller
aus
Kiel
bearbeiten
und
suchte
durch
Schriften,
die
meist
der
Lehrer
Grüberg
verfasste,
den
Nutzen
und
die
Notwendigkeit
des
Kanals
nachzuweisen
und
dafür
Stimmung
zu
machen.
Es
gelang,
Großherzog
Friedrich
Franz
III.
dafür
zu
gewinnen,
so
dass
1895
dem
Landtag
eine
Vorlage
für
den
Bau
gemacht
wurde.
Dieser
verwies
sie
zur
Beratung
an
eine
Kommitte
und
den
Engern
Ausschuss,
lehnte
aber
wegen
der
übergroßen
Kosten,
die
für
den
ganzen
Kanal
mit
Einschluss
des
Ausbaus
der
längst
fertigen
Strecke
in
größeren
Ausmaßen
auf
gegen
20.000.000
Mark
berechnet
wurden,
am
14.
November
1897
den
Bau
mit
51
gegen
24
Stimmen
ab.
Von
den
für
den
nördlichen
Teil
bis
an
den
Schweriner
See
auf
5.000.000
Mr.
geschätzten
Kosten
hatte
Wismar
sich
vergebens
bereit
erklärt
gehabt,
1.875.000
Mr.
zu
übernehmen,
Schwerin
aber
seine
Bewilligung
von
625.000
Mr.
an
Bedingungen
geknüpft,
die
nicht
leicht
zu
erfüllen
waren.
Von
den
Kosten
der
Überarbeitung
des
Planes
durch
Oberbaurat
Mensch,
die
nahezu
30.000
Mr.
betrugen,
übernahm
Wismar
drei
Viertel,
Schwerin
ein
Viertel.
Die
Regierung,
die
1896
bei
Lebzeiten
des
Großherzogs
Friedrich
Franz
III.
erklärt
hatte,
dass
sie
zur
Verfolgung
der
Kanalpläne
mit
allen
ihr
zu
Gebote
stehenden
Mitteln
bereit
sei,
gab
sich
unter
der
folgenden
Regentschaft
mit
der
Ablehnung
durch
den
Landtag
zufrieden
und
war
nicht
zu
bewegen,
weitere
Schritte
in
der
Sache
zu
tun.
So
musste
man
sich
auch
in
Wismar
allmählich
damit
abfinden,
und
am
28.
November
1913
hat
sich
der
Kanalbauverein
aufgelöst,
nachdem
er
kurz
nach
der
Ablehnung
des
Landtages
noch
einmal
durch
eine
Schrift
die
Anschauungen,
die
den Plan zu Fall gebracht hatten, zu widerlegen versucht hatte. Seitdem ist aufs Neue ein Kanalbauverein gegründet worden.
Während
des
Mittelalters
hatte
die
natürliche
Tiefe
des
Fahrwassers
und
des
Hafens
ausgereicht,
wenn
man
gleich
schon
damals
beim
Laden
und
Löschen
von
Schiffen
der
Prahme
(Leichter)
nicht
immer
entraten
konnte.
Man
begnügte
sich,
das
Auswerfen
von
Ballast
und
sonstige
Gefährdung
unter
härtesten
Strafen
zu
verbieten
und
bei
niedrigem
Wasserstand
die
Modde
aus
dem
innersten
Hafen
auszuschaufeln
oder
auszukellern.
Das
zu
tun,
war
allgemeine
Bürgerpflicht
und
wurde
noch
am
Ende
des
16.
Jahrhunderts
geübt.
Seit
wann
die
Schiffe
nicht
mehr
unmittelbar
an
das
Bohlwerk
anlegen
konnten,
wird
schwerlich
ausgemittelt
werden,
zumal
da
die
Prahme
gleichwie
in
Lübeck
auch
als
Ladebrücken
dienten.
Im
Jahre
1743
war
offenbar
nur
eine
Brücke
vorhanden,
an
der
die
Schiffe
laden
konnten.
Im
17.
Jahrhundert
hatte
sich
der
Zustand
des
Hafens
stark
verschlimmert,
anderseits
war
in
den
Baggern
ein
Hilfsmittel
erfunden,
das
mehr
leistete,
als
was
früher
erreichbar
war.
während
nach
Sprengung
und
Niederlegung
der
Festungswerke
selbst
Schiffe
von
nicht
mehr
als
20
Last
im
Hafen
nur
halb
geladen
werden
konnten,
hatte
man,
als
das
Jahrhundert
ablief,
durch
unablässiges
Bemühen
den
Hafen
unmittelbar
an
der
Stadt
bis
auf
8
oder
9
Fuß
(2,3
bis
2,6
Meter),
am
Ende
des
Bohlwerks
auf
12
Fuß
(5,4
Meter)
ausgetieft.
Auch
nachher
erlahmte
man
nicht
und
gab
z.
B.
1810
einen
Handbagger
nach
Hamburger
Muster
in
Arbeit,
der
nahe
an
13.000
Taler
kostete.
Im
Jahre
1845
wurde
beschlossen,
den
Hafen
bis
auf
12
Fuß
Rheinisch
(3,8
Meter)
zu
vertiefen,
und
zu
dem
Zweck
ein
Dampfbagger
von
25
Pferdekraft
samt
Prahmen
und
Schlepper
angeschafft.
Der
Bagger
allein
kostete
22.000
Taler,
alles
in
allem
gab
man
an
die
50.000
Taler
dafür
aus.
Nachdem
von
1849
bis
1857
gebaggert
war,
hatten,
während
der
Hafen
nach
Angaben
von
1837
nur
7—8,
nach
solchen
von
1848
8—9
Fuß
tief
gewesen
war,
Hafen
und
Fahrwasser
eine
Tiefe
von
15
Fuß.
Der
damals
und
wiederum
1867
beabsichtigte
Verkauf
des
Baggers
zerschlug
sich.
Auch
machten
sich
verschiedentlich
umfängliche
Nachbaggerungen
nötig,
wodurch
1863
die
Tiefe
des
Fahrwassers
auf
17
Fuß
gebracht
war.
1881
sank
der
altersmorsche
Bagger,
und
man
behalf
sich
seitdem
lange
Jahre
mit
einem
von
Menschenhand
bedienten
Beutelbagger,
die
Ausbaggerung
des
Neuen
Hafens
aber
übertrug
man
1893
einem
auswärtigen
Unternehmer.
Erst
Ende
1901
beschloss
man
einen
neuen
Bagger
und
einen
Schlammheber
anzuschaffen,
die
mit
allem
Zubehör
auf
280.000
Mr.
zu
stehen
kamen,
und
den
Hafen,
der
1890
eine
Tiefe
von
4
½
,
5
oder
stellenweise
auch
6
Metern
hatte,
überall
auf
6
Meter
zu
vertiefen.
Das
Ausbaggern
begann
1903
und
wurde
bis
in
den
Sommer
1908
durchgeführt.
Das
Baggergut,
das
bei
den
früheren
Baggerungen
in
abseits
gelegene
Mulden
der
Bucht
versenkt
war,
wurde
seit
1893
Zu
Aufhöhung
des
Landes
um
den
Hafen
verwandt.
Der
alte
Schlepper
Samson
(von
40
Pferdekraft)
wurde
1879
außer
Dienst
gestellt
und
seitdem
der
Besitzer
des
Dampfers
Adler
gegen
eine
feste
Beihilfe
für
den
Schleppdienst
verpflichtet,
bis
im
Frühjahr
1905
ein
neuer
städtischer
Schlepper
des
Namens Walfisch erworben wurde, der zugleich als Eisbrecher verwendet werden kann.
Der
Hafen
und
die
anschließenden
Lagerplätze
waren
zuerst
1829
an
der
Koppelseite,
von
der
damals
der
Großherzog
der
Stadt
ein
streitiges
Stück
von
93
Ruten
überließ,
etwas
erweitert
worden.
Der
Neue
Hafen,
dessen
Anlegung
durch
die
Bahnpläne
veranlasst
war,
wurde
1848
durch
einen
Durchstich
in
der
Gegend
des
Baumhauses
geschaffen.
Er
wurde,
nachdem
vermutlich
sehr
bald
die
Werft
vom
Alten
Hafen
weg
dahin
verlegt
war,
1875
für
den
Schiffsverkehr
eingerichtet,
dann,
nachdem
1885
und
1886
seine
südöstliche
Ecke
für
die
nahen
Hobelwerke
von
Podeus
benutzbar
gemacht
war,
1893
bis
1895
unter
Beihilfe
von
Landes
wegen
—
waren
doch
das
östliche
und
nördliche
Ufer
als
ehemaliges
Befestigungsland
in
Besitz
der
Eisenbahn
—
voll
ausgebaggert,
begradigt
und
fast
rundum
mit
granitenen
Kais
versehen,
und
die
Lagerplätze
um
ihn
aufgehöht,
die
aber
auf
dem
Gebiet
der
Bahn
neu
angelegt.
Das
für
die
Herstellung
des
Hafenbeckens
und
der
Zufahrtswege
nötige
Land
trat
die
Bahn
ab,
die
Lagerplätze
auf
ihrem
Gebiet
behielt
sie.
Der
Neue
Hafen
selbst
wurde
1911
Kohlen-
Hafen
benannt.
—
Die
Werft
von
Ewers
wurde
1888
aufgegeben,
die
letzte
1928
den
Erben
des
Schiffszimmermeisters
Barmann
abgekauft,
nachdem
seit
1876
kein
größeres
Schiff
mehr
in
Wismar
gebaut
worden
war.
Dafür
wurde
1913
bei
der
Fronerei
eine
neue
Bootswerft
angelegt.
Ein
beweglicher
Dampfkran
wurde
1897,
ein
größerer
erdfester
Kran
1898
angeschafft.
Die
Kohlenheberanlage
der
Kohlenhandelsgesellschaft
wurde
nach
langem
Streit
um
den
Platz
1911
erbaut
und
am
23.
Juni
des Jahres in Betrieb genommen.
Der
westlich
vom
Alten
Hafen
hergestellte
Holzhafen,
den
man
im
Sommer
1908
auszubaggern
begann,
konnte
schon
1909
teilweise
benutzt
werden,
obgleich
sein
Kai
erst
1913
fertig
wurde.
Vorher
war
das
Bohlwerk
an
der
Westseite
des
Alten
Hafens
neu
geschlagen
und
für
diese
Zwecke
1909
eine
Dampframme
angeschafft
worden.
Mit
den
Vorarbeiten
für
den
Kai
des
Westhafens
begann
man
im
Oktober
1912.
Die
Herstellung
des
Industriehafens
östlich
vom
Kohlenhafen,
um
dessentwillen
1904—1906-
größere
Flächen
des
Hafffeldes
und
benachbarte
Wiesen
angekauft
wurden,
wurde
1912
begonnen,
seine
nahe
bevorstehende
Vollendung
ist
aber
durch
den Ausbruch des Krieges hinausgeschoben worden.
Der
erste
städtische
Lagerschuppen
an
der
Westseite
des
Alten
Hafens
wurde
1905
erbaut,
wegen
der
Geleislegung
dorthin
wurden
die
Wippbrücke
erneuert,
ein
Teil
des
Bootshafens
zugeschüttet
und
die
Sandlagerplätze
an
die
andere
Seite
des
Hafens
verlegt.
Den
großen
Kornspeicher
am
Alten
Hafen
hatte
J.
T.
Thormann
sich
1862
bauen
lassen.
Als
er
ihn
1893
an
die
Firma
G.
W.
Löwe
besonders
billig
verkaufte,
setzte
der
Ausschuss
es
durch,
dass
die
Stadt
von
dem
ihr
zustehenden
Vorkaufsrecht
keinen
Gebrauch
machte.
Die
damit
verbundene
Verladebrücke
ist
1907
gebaut
worden.
Auf
der
Koppelseite
wurde
im
Herbst
1907
das
Säge-
und
Hobelwerk
von
Rohrdanz
und
Co.,
jetzt
W.
Gehrcke
und
Sohn
in
Betrieb
genommen,
nachdem
die
Firma
das
Land
dafür
1904
auf
30
Jahre
gepachtet
hatte.
Wann
zuerst
das
Fahrwasser
durch
Pfähle
oder
Pricken
abgesteckt
und
durch
Bojen
bezeichnet
ist,
entzieht
sich
der
Kenntnis.
Der
große
Baum
(bei
den
Alten
Schweden)
ist
im
16.
Jahrhundert
bezeugt,
und
es
müssen
damals
jene
Pfähle
vorhanden
gewesen
sein.
Seetonnen
zur
Bezeichnung
der
Untiefen
bei
der
Hafeneinfahrt
begegnen
zu
frühest
1557.
Sie
sind
im
19.
Jahrhundert
ständig
vermehrt worden, ebenso die Baken, deren erste 1542 auf der Lieps an Stelle eines früheren Turms errichtet worden war.
Vielleicht
hatte
dieser
Turm
ein
Leuchtfeuer
getragen.
Der
Timmendorfer
Leuchtturm
ist
erst
1872
erbaut
worden,
sein
Feuer
wird
seit
1911 durch Blaugas gespeist. Die Leuchte auf dem Walfisch brennt seit 1906, die an der Knabenvolksschule und bei der Insel seit 1908.
Von
Lotsen
für
das
Wismarsche
Fahrwasser
erfahren
wir
erst
im
ausgehenden
16.
Jahrhundert.
Die
ältesten
betrieben
gerade
wie
anderswo
das
Ein-
und
Ausbringen
der
Schiffe
von
sich
aus
ohne
Anstellung
oder
Verpflichtung.
Im
17.
Jahrhundert
nahm
die
Krone
Schwedens
für
ihre
Kriegsschiffe
Lotsen
in
Dienst,
die
Stadt
hat
solche
zuerst
im
18.
Jahrhundert
angestellt.
Seit
1886
waren
ihrer
6,
je
3
auf
Poel
und
in
der
Stadt,
1914
aber
8
(5
und
3).
Sie
sind
seit
Ostern
1867,
bzw.
Neujahr
1888
auf
festes
Gehalt
gesetzt,
wogegen
sie
früher entweder ausschließlich oder zum Teil auf das Lotsengeld angewiesen waren.
Die
Ausgaben
für
den
Hafen
hat
außer
400.000
Mr.,
die
das
Land
für
den
Ausbau
des
Neuen
Hafens
zugeschossen
hat,
die
Stadt
stets
allein
getragen.
Sie
waren
nicht
unbeträchtlich
und
haben
auf
die
Länge
der
Zeit
wohl
die
Einnahmen
aus
den
Hafenabgaben
beträchtlich
überstiegen.
Im
Jahre
1855
hatte
der
Hafen
eine
Schuldenlast
von
120.000—130.000
Talern,
1963
eine
solche
von
165.600
Talern,
1896
von
389.600
Mark.
Diese
Zahlen
aber
geben
ein
falsches
Bild,
weil
die
Zuschüsse
aus
anderen
städtischen
Kassen,
die
allein
die
Schuldentilgung
ermöglichten,
nicht
berücksichtigt
sind.
Diese
betrugen
von
1870—1890
239.358
Mr.,
und
es
sind
in
jenen
Jahren
in
Wirklichkeit
72.863
Mr.
mehr
für
den
Hafen
ausgegeben
als
von
ihm
eingenommen
worden.
Von
1900
bis
1910
wurden
für
den
Hafen
(ungerechnet
für
Beleuchtung)
ausgegeben
1.590.377
Mr.,
eingenommen
1.426.612
Mark.
1908
betrugen
die
Schulden
in
Folge der Bauten und Landkäufe 1.560.000 Mr., 1911 2.100.000 1912 2.330.000, 1913 2.477. 100 Mark.
Wie
Wismar
willig
die
großen
Ausgaben
für
den
Hafen
trug,
so
beanspruchte
und
behauptete
es
demgegenüber
nicht
nur
die
freie
Nutzung,
sondern
auch
das
Eigentum.
Dass
es
die
urkundliche
Bestätigung
dafür
in
der
landesherrlichen
Verleihung
von
1266
erblickt
und
stets
erblickt
hat,
ist
im
1.
Kapitel
gesagt
worden.
Es
hat
sich
aber
auch
durch
stetige
Verfügungen
ständig
in
Besitz
gehalten.
Ich
erinnere
an
das
Bergerecht,
die
alleinige
Nutzung
des
Hafens
durch
Wismarsche
Bürger
bis
1863,
das
anderen
gegenüber
aufrecht
erhaltene
Verbietungsrecht,
Erlass
von
Verordnungen,
die
Betonnung
und
Instandhaltung
bis
an
die
vorgelagerten
Untiefen
hinaus,
die
Versenkung
des
Baggerguts
an
beliebigen
dafür
geeigneten
Stellen,
die
Ausübung
der
Seepolizei
bis
an
den
Klützer
Ort
und
in
die
Gollwitz,
den
Erwerb
von
Lieps
und
Walfisch
und
die
Jahrhunderte
lang
ohne
Einschränkung
auf
der
ganzen
Wasserfläche
ausgeübte
Fischerei.
Freilich
sind
die
behaupteten
Rechte
der
Stadt
seit
dem
16.
Jahrhundert
nicht
ohne
Anfechtung
geblieben
und
von
Mecklenburgischer
Seite
ist
ihr
nur
das
Eigentum
am
inneren
Hafen
bis
zum
großen
Baum
oder
den
Alten
Schweden
unbestritten
zugestanden
worden.
Die
Ausübung
der
Polizei
und
der
Gerichtsbarkeit
durch
sie
vor
dem
fürstlichen
Strande
ist
des
Öfteren
angefochten
und
um
die
Hafengerechtigkeit
und
die
Verbietung
der
Kipphäfen
prozessiert
worden,
ohne
die
Sache
zum
Austrag
zu
bringen.
Man
hat
sich
begnügt
Behauptung
gegen
Behauptung
zu
stellen.
So
noch
in
den
Verhandlungen
zu
Anfang
der
sechziger
Jahre
des
19.
Jahrhunderts
um
das
Steuer-
und
Zollsystem.
Im
Jahre
1848
war
die
Stadt
in
Zusammenhang
mit
anderen
Verhandlungen
bereit, unter gewissen Bedingungen den Hafen an das Land abzutreten. Die Verhandlungen haben sich aber zerschlagen.
Zurückgedrängt
ist
die
Stadt
im
19.
Jahrhundert
in
Bezug
auf
die
Fischerei.
Wohl
hat
sie
auch
hier
in
früheren
Zeiten
die
Regelung
und
die
alleinige
Befugnis
der
städtischen
Fischer
im
ganzen
Bereich
der
Bucht
bis
in
die
Boltenhagener
und
die
Wohlenberger
Wiek
und
in
die
Gollwitz,
in
dem
Binnenhaff
und
bis
Wustrow
frei
zu
fischen
in
Anspruch
genommen
und
den
Bewohnern
der
Stranddörfer
nur
das
Fischen
am
Strand
und
mit
Standnetzen
zugestanden.
Jedoch
hat
offenbar
die
Rücksicht
auf
die
Versorgung
der
Stadt
mit
Fischen
von
strenger
Durchführung
dieses
Standpunktes
abgehalten.
Als
im
19.
Jahrhundert
der
Fischreichtum
in
der
Bucht
abnahm,
wurde,
um
die
Ausfischung
hintanzuhalten,
die
Zahl
der
städtischen
Fischer
beschränkt.
Da
aber
bezüglich
der
Bauernfischer
keine
entsprechenden
Maßregeln
von
deren
Obrigkeiten
getroffen
wurden,
so
war
die
Folge,
dass
deren
Zahl
und
Betrieb
auf
Kosten
und
zu
Ungunsten
der
städtischen
anwuchs.
Noch
1826
und
1827
hatte
Wismar
von
Abgrenzung
der
Fischereireviere
nichts
wissen
wollen.
Unter
Einwirkung
aber
der
inzwischen
veränderten
Verhältnisse
und
in
Hinblick
auf
das
bevorstehende
Aufhören
der
städtischen
Gerichtsbarkeit,
auch
um
fremde
Fischer
fernhalten
zu
können,
rang
sich
in
den
siebziger
Jahren
im
Rat
die
Anschauung
durch,
dass
eine
Regelung
nötig
sei.
Man
beschränkte
sich,
da
über
die
rechtliche
Grundlage
eine
Einigung
nicht
zu
erreichen
war,
in
einem
Übereinkommen
von
1880/81
die
tatsächlich
bestehenden
Verhältnisse
in
Beziehung
auf
Fischfang
und
Ausübung
der
Polizei
festzulegen.
Als
weitere
Streitigkeiten
zwischen
den
ländlichen
Standnetzfischern
und
den
namentlich
in
Wismar
und
auf
Poel
vertretenen
Schleppnetzfischern
nicht
ausblieben,
wurde
nach
langschichtigen
1893
begonnenen
Verhandlungen
1897
unter
Ausschluss
des
inneren
Hafens,
der
den
Wismarschen
Fischern
allein
vorbehalten
blieb,
die
Bucht
in
Reviere
eingeteilt,
in
deren
Befischung
sich
die
Fischer
ablösen.
Den
Wechsel
hat
das
Wismarsche
Polizeiamt
festzusetzen.
Zu
Ausrechterhaltung
der
Ordnung
wurde
1895
ein
Fischmeister
angestellt,
wogegen
sich
die
Stadt
seit
1830,
wo
das
zuerst
vorgeschlagen
war,
gesträubt
hatte.
Die
Anstellung
ist
Sache
der
Regierung,
die
jedoch
vorher
den
Rat
hört
und
diesem
die
Aushändigung
der
Bestallung
und
die
Beeidigung
überträgt.
—
Versuche,
Hochseefischerei
von
Wismar
aus
zu
betreiben,
seit
1865
mehrmals
gemacht,
haben
aufgegeben
werden
müssen, da die Netze durch die am Grunde der offenen See ausgestreuten Steinblöcke zerrissen werden.
Nagt
auch
die
See
ständig
an
den
Ufern
und
hat
sie
von
den
Inseln
vor
und
in
der
Bucht,
die
einst
als
Pferdeweide
dienen
konnten,
der
Lieps
und
dem
Walfisch,
die
eine
so
weit
weggewaschen,
dass
sie
nur
bei
sehr
flachem
Wasser
als
Sandbank
austaucht,
und
von
der
anderen
nur
einen
kümmerlichen
Brocken
übrig
gelassen,
und
ist
es
selbstverständlich,
dass
Hochwasser
bei
Sturm
Unheil
anrichtet:
so
haben
wir
doch
keine
Kunde,
dass
Sturmfluten,
die
von
Zeit
zu
Zeit
auch
die
Wismarsche
Bucht
heimsuchen,
besonders
hervorragenden
Schaden
getan
hätten.
Als
Jahre
von
Sturmfluten
sind
für
diese
oder
deren
unmittelbare
Nachbarschaft
überliefert
1320,
1374,
1396,
1440,
1467,
1497,
1552,
1558,
1589,
1596,
1609,
1625,
1645,
1649,
1663,
1668,
1690,
1694,
1709,
1718,
1747,
1767,
1784,
1765,
1801,
1820,
1825,
1836,
1864,
1872,
1874,
1904.
Genaueres
ist
nur
über
wenige
dieser
Fluten
bekannt.
Wenn
1374
das
Wasser
bis
auf
den
Hopfenmarkt
vorgedrungen
sein
soll,
so
muss
damit
gerechnet
werden,
dass
dieser
und
die
Breite
Straße
damals
niedriger
gelegen
haben
als
jetzt.
Die
unteren
Teile
der
Breiten
Straße
und
der
Neustadt
sind
öfter
überflutet
worden,
so
1596,
1690,
1718,
1872
und
1904.
Am
höchsten
ist
unseres
Wissens
die
Flut
in
der
Nacht
vom
12.
auf
den
13.
November
1872
mit
3,06
m
über
den
Nullpunkt
gestiegen.
Die vom 31. Dezember 1904 hat 2,40 m erreicht.