3. Kapitel
Neuer Aufstieg.
Bis zum Besuch Kaiser Karls IV. (1375)
Durch
die
Niederlage
und
die
Kämpfe
war
die
Lebenskraft
Wismars
und
seiner
Nachbarstädte
nicht
gebrochen,
noch
der
Drang
nach
Selbstbestimmung
und
Selbständigkeit
ausgetilgt.
Musste
sich
Wismar
auch
mit
der
Errichtung
eines
befestigten
Fürstensitzes
an
seiner
Mauer
einstweilen
abfinden,
so
zeigten
bald
darauf
eine
Reihe
von
Abmachungen
und
Verträgen,
dass
es
andere
Fremdkörper
nur in bestimmt umrissenen Grenzen bei sich dulden wollte.
Schon
das
älteste
Lübische
Rechtsbuch
verbietet,
Grundeigentum
an
Kirchen
zu
übertragen.
Den
Verkauf
an
Geistliche,
Ritter
oder
Ritterbürtige
untersagt
erst
die
Rechtsaufzeichnung
von
1294.
Dementsprechend
verfuhr
man
in
Wismar,
nachweislich
seit
demselben
Jahr,
vorher
sind
manche
Fälle
zu
beobachten,
in
denen
Kirchen,
Klöster,
Hospitäler,
Geistliche,
Ritterbürtige
Grundbesitz
hatten.
Jedoch
nicht
durchaus
frei.
Denn
die
Brüder
von
Tatow
ebenso
wie
Alheid
Storm
und
der
Schulmeister
Herman
mussten
von
den
von
ihnen
erworbenen
Erben
alle
bürgerlichen
Lasten
tragen.
Eine
Änderung
dabei
ist,
wie
gesagt,
seit
1294
nachweisbar.
Seitdem
finden
sich
während
der
nächsten
Jahrhunderte
verschwindend
wenige
Adlige
in
der
Stadt.
Erst
im
letzten
Viertel
des
16.
Jahrhunderts
machten
sich
solche
hier
in
größerer
Zahl
sesshaft,
und
in
den
Anfängen
des
folgenden
Jahrhunderts
drängte
sich
der
Adel
förmlich
in
die Stadt.
Die
1292
in
Wismar
eingezogenen
Dominikaner
übernahmen
die
Verpflichtung,
dass
es
mit
den
ihnen
etwa
vermachten
Erben
nach
Lübischem
Recht
gehalten,
d.
h.
dass
sie
verkauft
werden
und
ihnen
lediglich
der
Erlös
zukommen
sollte.
Den
Klöstern
Doberan,
Cismar,
Neukloster
und
dem
Orden
der
Deutschherren
von
Livland
wurde
in
den
Jahren
von
1312
bis
1330
nur
unter
der
Bedingung
erlaubt,
Höfe
in
der
Stadt
zu
erwerben,
dass
sie
sich
damit
dem
vollen
Lübischen
Recht
unterwürfen,
nicht
dort
zum
Nachteile
der
Stadt
bauten,
keine
Herren,
Ritter
oder
Verdächtige
herbergten
und
ihre
Höfe
nur
an
Bürger
verkaufen
wollten.
Statt
der
bürgerlichen
Lasten,
vor
allem
Schoß
(Steuern,
insbesondere
Vermögenssteuern)
und
Nachtwache,
übernahmen
sie
eine
jährliche
feste
Zahlung.
Bedeutend
freier
erwarb
Doberan
1315
seinen
Hof
in
Rostock.
Von
den
genannten
Höfen
ging
der
Deutschherrenhof
1356
in
den
Besitz
des
Rates
und
der
des
Klosters
Cismar
1374
in
Bürgerhand
über.
Den
ersten
räumte
der
Rat
zu
unbekannter
Zeit,
vor
1438,
den
Antonitern
ein,
die
ihn
bis
ins
Zeitalter
der
Reformation
behielten,
wie
auch
bis
dahin
die
anderen
Klosterhöfe
bestehen
blieben.
Der
Cismarsche
Hof
lag
an
der
Wilhelms
Straße,
die
von
Doberan
und
Neukloster,
der
eine
an
der
Mühlenstraße,
der
andere
an
der
Mühlen- Grube, der Deutschherrenhof an der Papenstraße.
Den
Bischof
von
Ratzeburg,
den
Diözesan
Wismars,
ließ
der
Rat
überhaupt
nicht
in
der
Stadt
wohnen.
Als
ihn
der
Landesfürst
1323,
um
seinen
verwegenen
Griff
nach
Kirchengut
zu
sühnen,
in
der
Erwägung,
dass
der
jeweilige
Bischof
eine
ständige
Wohnung
in
Wismar
haben
müsste,
das
Patronatsrecht
über
St.
Nikolai
mit
dem
Pfarrhof
geschenkt
hatte,
setzte
man
dem
die
Willkür
entgegen,
dass
kein
Bürger
Grundstücke,
die
unter
Stadtrecht
lägen,
irgendwie
ohne
Zustimmung
des
ganzen
Rates
an
Fremde,
seien
sie
geistlich
oder
weltlich,
veräußern
dürfe
bei
Verlust
von
Gut
und
Leben.
Nun
ist
es
allerdings
unklar,
wie
diese
Willkür
die
Wirkung
der
fürstlichen
Schenkung
beeinträchtigen
konnte,
wenn
nicht
anderes
hinzukam.
Wir
haben
jedoch
neben
diesen
urkundlichen
Zeugnissen
einzig
eine
Aufzeichnung
des
derzeitigen
Stadtschreibers,
die
über
die
Schenkung
schweigt,
dafür
aber
berichtet,
Bischof
Markwart
habe
einen
Hof
in
der
Stadt
kaufen,
der
Rat
jedoch
das
nicht
zulassen
wollen.
Darauf
habe
der
Bischof
unter
Hinzuziehung
des
Landesherrn
und
Rosendals
v.
Plessen,
eines
besonderen
Feindes
der
Stadt,
die
Ratmannen
vorgeladen
und
sie
in
gehässiger
Weise
genötigt
einzeln
zu
schwören,
dass
sie
nicht
in
der
Bürgersprache
(Ratsversammlung)
verboten
hätten,
Grundstücke
an
Geistliche
zu
veräußern.
Bezeichnend
für
die
damalige
buchstäbliche
Rechtsauslegung
fährt
Nikolaus
Swerk
(der
vermutlich
seine
Herren
in
dieser
Sache
beraten
hat),
fort:
„
Haben
sie
so
geschworen,
so
haben
sie
recht
geschworen,
denn
sie
haben
in
der
Bürgersprache
nur
von
auswärtigen
Personen
gehandelt
und
von
Geistlichen
niemand
genannt"
.
Ein
beabsichtigtes
Sentgericht
ließ
der
Bischof,
irgendwie
verschreckt,
ausfallen.
Er
strebte
auch
mit
aller
Macht
dahin,
die
von
den
Bürgern
gestifteten
Vikareien
und
Messen
in
Domherren-Pfründen
umzuwandeln,
stand
aber
davon
ab,
als
sich
die
Ratmannen
dem
mannhaft
widersetzten.
Wegen
all
dieser
Last
und
Anfeindungen
raten
die
Ratmannen
ihren
Nachfolgern
treulich,
dem
Bischof,
um
viel
Arges
zu
vermeiden,
keine
Wohnung
in
der
Stadt
zuzugestehen.
Demgemäß
verbanden
sich
die
Ratmannen,
wohl
in
Anlass
eines
neuen
Vorstoßes
desselben
Bischofs,
1330
eidlich,
niemals
zu
dulden,
dass
ein
Bischof
oder
eine
geistliche
Bruderschaft
oder
ein
Geistlicher
in
der
Stadt
eine
Wohnung
kaufe
oder
sonst
erwerbe.
Gleiche
Verpflichtung wurde allen ihren Nachfolgern im Amt auferlegt.
Es hat in der Tat niemals ein Bischof in Wismar Wohnsitz erlangt.
Zwei
Jahre
vor
der
letzten
Willkür
hatten
die
Ratmannen
ihren
Landesherrn
zu
überzeugen
gewusst,
dass
es
weder
für
ihn
noch
für
die
Stadt
wünschenswert
sei,
wenn
er
einen
Teil
seines
dortigen
Hofes
an
die
Deutschordensritter
abtrete.
Er
nahm
daher
die
schon
geschehene
Abtretung
zurück
und
versprach,
nicht
wieder
einen
Teil
seines
Hofes
an
Angehörige
eines
geistlichen
oder
weltlichen
Ordens
veräußern
zu
wollen.
Offenbar
fürchtete
der
Rat
für
die
Sicherheit
der
Stadt,
wenn
sich
der
Orden
an
der
Stadtmauer
festsetzte.
Denn
nur
um
einen
Teil
des
dortigen
fürstlichen
Hofes
kann
es
sich
gehandelt
haben,
da
der
inmitten
der
Stadt
gelegene,
wie
sich
gleich zeigen wird, wieder an die Stadt gefallen war.
Bald
sollte
auch
eine,
sicher
langersehnte,
Gelegenheit
kommen,
den
neuen,
mindestens
unbequemen
Hof
zu
beseitigen.
Nach
einem
fehdereichen
Leben
starb
Herr
Heinrich
als
Sechzigjähriger
im
Januar
1329.
Als
Vormunde
seiner
noch
minderjährigen
Söhne
hatte
er
Graf
Heinrich
von
Schwerin,
eine
Anzahl
Ritter
und
die
Ratmannen
von
Rostock
und
Wismar
eingesetzt.
Schon
bevor
zwei
volle
Monate
seit
seinem
Tod
verstrichen
waren,
war
der
Vertrag
fertig,
nach
dem
die
Stadt
den
fürstlichen
Hof
vor
dem
Mecklenburger
Tor
samt
Turm
und
Berchfrit
für
1.000
Mark
Lübisch
kaufte
und
ihren
Landesherren
wiederum
den
alten
Hof
bei
St.
Georgen
einräumte
und
zwar
zu
Lübischem
Recht
und
unter
den
1311
festgestellten
Bedingungen.
In
den
nächsten
Jahren
wurden
die
Stücke,
die
seit
1311
von
diesem
Grundstück
abgetrennt
waren,
zurückgekauft
und
für
den
Bau
des
neuen
Hofes
mancherlei
Ausgaben
gemacht.
Der
Turm
beim
Mecklenburger
Tor
wurde
sofort
abgerissen.
Wohl
legte
nach
erreichter
Mündigkeit
Herr
Albrecht
1339
der
Stadt
Abbruch
des
Turmes
und
die
Verlegung
seines
Hofes
auf,
ließ
sich
aber
begütigen,
und
seither
hat
der
Fürstenhof
keinen
Anlass
zu
ernsthaftem
Streit gegeben.
Feindliche
oder
auch
nur
unfreundliche
Gesinnung
in
dem
Streben
und
Verfahren
der
Stadt
zu
sehen
wäre
verkehrt.
Es
war
lediglich
ein
Drang
nach
ungehemmter
Selbstbestimmung
und
der
Sorge
um
die
eigene
Sicherheit,
und
diese
machten
sich
damals
überall
in
den
Städten
in
ähnlicher
Weise
geltend.
So
kaufte
beispielsweise
auch
Parchim
1377
die
landesherrliche
Burg
sich
und
räumte
dafür
einen
Hof,
der
nicht
befestigt
werden
sollte,
und
sogar
das
kleine
Mölln
wollte
keine
fürstliche
Burg
in
seinen
Mauern
oder
auf
seiner
Flur
dulden
(1329).
Uns
die
Gefahren
enger
Nachbarschaft
einer
fürstlichen
Burg
und
einer
aufstrebenden
Bürgerschaft
recht
vorzustellen,
sind
wir
kaum
im
Stande.
Hier
ist
der
Ort
anzuführen,
an
dem
in
der
vorangehenden
Zeit
noch
eine
ganze
Reihe
vonGrundstücken
in
Händen
der
fürstlichen
Familie
in
Wismar
bezeugt
ist.
Dompropst
Nikolaus
konnte
1288
einen
Hof
hinter
dem
ehemaligen
Kirchhof
von
St.
Georgen
am
Wasser
verkaufen
und
eine
Wurt
am
Kirchhof
von
St.
Nikolai
verschenken.
Herr
Heinrich
schenkte
1293
den
Platz
für
das
Schwarze
Kloster.
Im
folgenden
Jahr
und
1299
begegnet
der
Hof
der
Frau
Anastasia.
Er
lag
beim
Grauen
Kloster.
Endlich
treffen
wir
wiederholt
(bis
1327)
auf
ein
Erbe
in
der
Lübschen
Straße
nahe
dem
Tor,
auf
dem
sich
ehemals,
vor
1305,
ein
fürstlicher Marstall befunden hat.
Noch
vor
Beseitigung
des
landesherrlichen
Turms
war
die
Verbindung
mit
den
benachbarten
Seestädten
wieder
angeknüpft.
Die
zehn
Jahre,
für
die
sich
Lübeck
unter
Dänischen
Schutz
gestellt
hatte,
waren
1317
abgelaufen.
Eine
Verlängerung
des
Vertrags
auf
weitere
vier
Jahre
ist
urkundlich
nicht
zu
belegen,
jedoch
hat
der
Dänische
König
noch
1319
Anweisung,
auf
das
ihm
von
Lübeck
zu
zahlende
Schutzgeld
ausgestellt.
Im
Jahre
1320
erwarb
Lübeck
den
Turm
zu
Travemünde.
Für
Stralsund
endete
die
Zeit
seiner
Fehden
1318
durch
eine
Sühne
mit
König
Erich
von
Dänemark.
So
konnten
die
Städte
sich
wieder
regen.
Schon
1312
hatte
ein
Gesandter
des
Königs
Hakon
von
Norwegen
in
Stralsund
mit
Lübeck,
Rostock,
Wismar,
Greifswald
und
Stralsund
einen
Vertrag
über
gegenseitigen
Handel
abgeschlossen,
und
1315
Lübeck
für
die
eigenen
Kaufleute
und
die
der
benachbarten
Gegenden
einen
Schutzbrief
in
Flandern
erlangt.
Im
Jahre
1321
traten
dann
Wismar,
Rostock,
Stralsund
und
Greifswald
Beschlüssen
bei,
die
Lübeck
und
Hamburg
wegen
der
Böttchergesellen
gefasst
hatten
Aber
erst
zehn
Jahre
später
ist
eine
Zusammenkunft
der
Städte
—
wir
wissen
nicht,
welcher
außer
Rostock
und
Wismar
—
in
Rostock
bezeugt.
Im
Jahre
1332
waren
Ratssendeboten
von
Lübeck,
Rostock,
Stralsund
und
Greifswald
in
Bohus.
Dann
beteiligten
sich
Lübeck,
Hamburg,
Rostock
und
Wismar
an
einem
Landfrieden,
den
der
Bischof
von
Schwerin,
die
Herzog
von
Sachsen,
Pommern
und
Schleswig,
die
Grafen
von
Holstein
und
die
Mecklenburgischen
Herren
1338
schlossen.
Im
folgenden
Jahr
verbündeten
sich
die
Grafen
von
Holstein
mit
Lübeck,
Wismar,
Rostock,
Stralsund
und
Greifswald
gegen
Seeraub,
1341
trat
König
Waldemar
von
Dänemark
in
diesen
Bund
ein,
und
1344
sehen
wir
die
selben
Städte
sich
mit
König
Magnus
von
Schweden
zum
gleichen
Zweck
verbünden.
Schwerlich
konnten
diese
Bündnisse
ohne
vorangehende
Beratungen
zu
Stande
kommen,
wie
denn
auch
solche
angedeutet
werden.
Voll
bezeugt
ist
erst
wieder
1350
eine
Versammlung
von
Ratssendeboten
der
Städte
Stralsund,
Rostock
und
Wismar, das erste reine Städtebündnis aber zwischen Lübeck, Rostock, Stralsund, Wismar und Stettin 1352 abgeschlossen.
Auch
die
Gemeinschaft
des
Deutschen
Kaufmanns
im
Ausland
bildete
sich,
nicht
ohne
Einwirkung
der
Städte
darauf,
in
dieser
Zeit
weiter
aus.
Im
Jahre
1343
erscheint
zuerst
der
Name
der
Deutschen
Hanse
für
seine
Rechtsgemeinschaft,
1356
ordnen
städtische
Sendeboten
die
Angelegenheiten
des
Kontors
zu
Brügge,
ein
erstes
Zeugnis
dafür,
dass
von
nun
an
die
Leitung
auch
in
diesen
Dingen
bei
den
Städten
liegt,
endlich
bestimmen
1358
Ratssendeboten
der
Wendischen,
Sächsischen
und
Preußischen
Städte
das
Verhalten
der
Deutschen
Hanse
zu
Flandern
und
bedrohen
zuwiderhandelnde
Städte
mit
Ausschluss.
Die
Deutsche
Hanse
im
späteren
Sinne
des
Wortes war ins Leben getreten.
Wismar,
wie
es
in
der
ersten
Periode
der
vorhansischen
Zeit,
dauernd
in
festen
Beziehungen
zu
seinen
Nachbarstädten
gestanden
hat
und
an
den
Bündnissen
und
Beratungen
Teil
gehabt
hatte,
die
zum
Abschluss
der
Hanse
führten,
blieb
von
nun
an
unwandelbar
ein
Glied
dieser
Gemeinschaft.
Seine
Bürger
genossen
nach
wie
vor
die
Privilegien,
die
der
Kaufmann
oder
die
Städte
im
Ausland
hatten
oder
erwarben.
Die
Stadt
selbst
aber
beteiligte
sich
sowohl
an
den
Beratungen
wie
am
Handeln,
an
Rüstungen,
Fehden
und
Friedensschlüssen
der
hansischen
Städte.
Sie
hatte
daran
sogar
einen
größeren
Anteil,
als
ihr
wegen
ihrer
Bedeutung
im
Verhältnis
zu
den
übrigen
Städten
zukommen
konnte.
Das
aber,
weil
sie
zu
der
Gruppe
der
Wendischen
Städte
gehörte,
die
mit
Lübeck
an
der
Spitze,
allezeit die Führung hatten.
Besondere
Privilegien
hat
Wismar
für
seinen
Handel
während
des
uns
hier
beschäftigenden
Zeitraums
nur
in
Dänemark,
Schonen,
Norwegen
und
Schweden
erworben,
im
Übrigen
sich
mit
den
allgemein
hansischen
begnügt.
Diese
waren
in
den
westlichen
Gegenden
bis
zur
Mitte
des
14.
Jahrhunderts
im
Allgemeinen
für
den
gemeinen
Kaufmann
des
Deutschen
Reichs,
danach
den
Kaufmann
der
Deutschen
Hanse
ausgestellt.
In
den
nordischen
Reichen
lauteten
sie
seit
1343
auf
genannte
Städte,
unter
denen
Wismar
nie
fehlt,
und
die Kaufleute der Deutschen Hanse.
So
erwünscht,
wie
Wismar
der
Ankauf
des
landesherrlichen
Turms
gewesen
war,
hatte
der
vormundschaftlichen
Regierung
die
Zahlung
dafür
sein
müssen.
Sie
hatte
mit
bitterer
Geldverlegenheit
zu
kämpfen
gehabt.
Dabei
war
Wismar,
das
seinem
jungen
Herrn
schon
zu
Lebzeiten
von
dessen
Vater
1326
gehuldigt
hatte,
auch
sonst
in
die
Bresche
gesprungen.
Es
hatte
zum
Begräbnis
Heinrichs
des
Löwen
und
zur
Feier
des
Dreißigsten
je
30
Mr.
vorgestreckt
und
das
neue
Siegel
bezahlt.
Die
durch
einen
glücklichen
Zufall
erhaltenen
Kämmereirechnungen
von
1326
bis
1337
sind
aber
auch
voll
von
Ausgaben
für
Reisen,
die
Wismarsche
Ratmannen
derzeit
für
das
Land
geleistet
haben.
Im
Jahre
1336,
wurde
Herr
Albrecht
mündig.
Die
erste
Aufgabe,
die
er
sich
gestellt
sah
war,
seine
Vasallen
niederzuzwingen. Dabei konnte und musste er sich auf Rostock und Wismar stützen.
Trotzdem
scheint
ihm
anfänglich,
wie
oben
berichtet,
ein
Stachel
wegen
seines
Wismarschen
Hofes
verblieben
zu
sein.
Als
1339
ein
Jude
Danyes,
der
Wismarer
Bürger
war,
einen
Rostocker
Juden
in
fürstlichem
Geleit
arg
misshandelt
hatte,
brach
sein
Zorn
gegen
Wismar
hervor.
Herzog
Rudolf
von
Sachsen
übernahm
unter
Beihilfe
Rostocks
die
Vermittlung.
Nach
einer
Aufzeichnung
im
Wismarschen
Privilegienbuch
erreichte
er,
dass
Albrecht
versprach,
allen
Unwillen
gegen
Wismar
aus
alter
wie
aus
neuer
Zeit,
besonders
wegen
Abreißens
seines
Turmes,
Verlegung
seines
Hofes
und
wegen
des
Juden
völlig
aus
seinem
Herzen
zu
tilgen,
Wismar
und
dessen
Bürger
in
allem
zu
schützen
und
ihm
ein
günstiger
und
gnädiger
Herr
zu
sein.
Zu
den
Wismarschen
dagegen
wollte
er
sich
wiederum
der
ihm
schuldigen
Treue
versehen.
Von
einer
Geldleistung
ist
ausnahmsweise
keine
Rede.
Merkwürdig
ist,
dass
im
selben
Jahre
1339
berichtet
wird,
wie
Heine
Behr
den
Wismarschen
Juden
Danyes
des
nachts
habe
aufheben
und
über
die
Mauer
schleppen
lassen, ein Friedensbruch, den sich die Stadt nicht gefallen ließ und eine glorreiche Sühne erzielte.
Während
in
den
Jahren
der
Vormundschaft
die
Urkunden
Albrechts
überwiegend
aus
Wismar,
darauf
in
den
ersten
beiden
Jahren,
nachdem
er
mündig
geworden,
zu
gleichen
Teilen
aus
Rostock
und
Wismar
datiert
sind,
hat
der
junge
Fürst
von
1338
bis
1350
Wismar
fast
gemieden,
von
1351
bis
1358
diese
Stadt
wieder
als
Aufenthaltsort
bevorzugt,
nach
dem
Erwerb
der
Grafschaft
Schwerin
aber
seine
Urkunden meist in der Grafenstadt und daneben in Rostock ausgestellt, soweit er nicht außer Landes war.
Im
Jahre
1311
hatte,
wie
oben
erzählt
ist,
die
Stadt
die
Vogtei
und
den
Zoll
an
den
Landesherrn
zurückgeben
müssen.
Dieser
muss
sie
danach
nebst
Münze
und
Geldwechsel
an
seine
zweite
Gemahlin,
Herzogin
Anna
von
Sachsen,
wahrscheinlich
als
Leibgedinge,
verpfändet,
jene
aber
sie
wieder
als
Pfand
weggegeben
haben.
Dabei
bleibt
manches
unklar,
vor
allem,
wie
Herr
Heinrich,
obwohl
offenbar
nicht
im
Besitz
des
Zolls,
1328
mit
der
Stadt
die
Zollsätze
für
ewige
Zeiten
vereinbaren
konnte.
Im
Jahre
1329
hatte
Dietrich
Borgermeister
des
Vogtes
Zoll
und
Wechsel
an
Heinrich
Körneke
verpfändet,
wusste
aber
nicht,
ob
die
Landesherrschaft
einverstanden
und
ihm
ihre
Verschreibung
halten
würde,
wie
er
anderseits
nicht
halten
konnte,
was
er
versprochen
hatte,
weil
der
Landesherr
der
Stadt
ihre
Urkunde
über
den
Zoll
erneuert
und
ihr
eine
andere
Urkunde
darüber
gegeben
hatte.
Im
Jahre
1332
brachte
der
spätere
Ratmann
und
Bürgermeister
Johann
Dargetzow
die
Vogtei,
anscheinend
für
drei
Jahre,
an
sich.
Ihm
folgte
1335
und
1336
Hegel
aus
Teschow
als
Vogt.
Danach
begegnet
von
1341
bis
1349
als
solcher
Gerold
Below.
Vermutlich
gegen
das
Jahr
1335
wird
der
Rat
gewillkürt
haben, dass kein Bürger sich mit Vogtei oder Zoll befassen solle.
Urkunden
des
Rates
wurden
bis
mindestens
1324
im
Namen
von
Vogt
und
Ratmannen
ausgestellt,
was
sich
in
Lübeck
formelhaft
bis
1379 hält. Auch geht bis 1335 der Vogt den Richteherren aus dem Rat voran. Danach tauschen sie ihren Platz.
Erst
1349
konnten
die
Landesherren
Albrecht
und
Johann,
seit
kurzem
Herzog,
wieder
über
Vogtei
und
Zoll
verfügen.
Sie
verpfändeten
sie
damals
nebst
Münze
und
Geldwechsel
an
Heinrich
von
Bülow
so,
wie
ihre
Mutter,
die
Herzogin
von
Sachsen,
sie
gehabt
hattet
neun
Jahre
später
verpfändete
Herzog
Albrecht
Vogtei,
Gericht
und
Zoll
an
die
Brüder
Dietrich
und
Heinrich
Tribuz,
die
schon
in
der
Zwischenzeit
als
Vögte
vorgekommen
waren,
dann
1365
an
die
Stadt,
darauf
1372
an
den
Ritter
Bartholomäus
von
Tisenhusen
und
wiederum 1373 an die Stadt, die von da an bis 1879 in ihrem Besitz geblieben ist.
Die
Münze
hatte
der
Herzog
schon
1359
an
Wismar
verpfändet
mit
dem
Vorbehalt,
sie
nach
Ablauf
des
Jahres
1375
einlösen
zu
können.
Von
diesem
Recht
ist
kein
Gebrauch
gemacht,
noch
je
eine
Änderung
im
Pfandverhältnisse
getroffen
worden.
Von
1379
bis
in
die
zweite
Hälfte
des
sechzehnten
Jahrhunderts
hat
die
Stadt,
in
der
seit
den
zwanziger
Jahren
des
14.
Jahrhunderts
der
Lübische
Münzfuß
an
Stelle
des
Wendischen
getreten
war,
mit
Lübeck,
Hamburg
und
Lüneburg
in
einem
Münzverband
gestanden
und
nach
gleichem
Fuß,
z.
T.
in
engster
Gemeinschaft
mit
jenen
geprägt,
zuerst
die
damals
allein
üblichen
kleinen
Münzen,
seit
1506
Markstücke,
von
1547
bis
1674 auch Taler, von 1558 bis 1743 Goldstücke, und zuletzt noch 1854 Kupferdreilinge.
Nachdem
1371
die
Gruben-
und
die
Kütermühle
käuflich
erworben
waren,
sah
sich
Wismar
wieder
im
Besitz
der
Rechte
und
Werte,
die
es
1311
durch
seine
Niederlage
eingebüßt
hatte.
Auch
das
im
Mittelalter
hochgeschätzte
Patronat
über
die
Schulen,
das
der
Rat
1279
von
der
vormundschaftlichen
Regierung
erlangt,
Herr
Heinrich
aber
unbekümmert
darum
1323
dem
Bischof
von
Ratzeburg
übertragen
hatte,
hatte
die
Stadt
sich
1331
durch
Verzicht
des
Bischofs
aufs
Neue
gesichert.
Um
den
Wert
all
dieser
Privilegien
richtig
einschätzen
zu
können,
mag
darauf
hingewiesen
werden,
dass
die
Krone
der
Deutschen
Städte,
Köln,
das
Schulpatronat
im
Mittelalter
überhaupt
nicht,
das
Münzrecht
erst
1474
und
das
Recht
der
peinlichen
Frage
1475
erwarb.
Dabei
muss
freilich
bedacht
werden,
dass
die
Städte
fernab von den Königen und unter kleinen Landesherren, sich ungebundener entwickeln konnten.
Alle
diese
Fortschritte
des
Gemeinwesens
waren
nur
durch
wachsenden
Wohlstand
der
Einwohner
möglich
geworden.
Das
Rückgrat
dafür
werden
das
aufblühende
Brauergewerbe,
Schifffahrt
und
Handel
gebildet
haben,
wobei
die
Märkte
auf
Schonen
in
erster
Linie
gestanden haben mögen. Darauf wird später im Zusammenhang einzugehen sein.
Unmittelbare
Zeugen
für
den
hohen
Grad
des
erreichten
Wohlstandes
sind
die
öffentlichen
Bauten
jener
Zeit,
die
uns
noch
vor
Augen
stehen:
das
Rathaus
und
die
Kirchen
von
St.
Marien
und
St.
Georgen.
Das
ältere
Rathaus,
ein
1292
errichteter
Steinbau,
von
dem
es
nicht
völlig
sicher
ist,
ob
er
an
dem
Platz
des
jetzigen
gestanden
hat,
war
1350
abgebrannt.
Damals
sind,
nebenbei
bemerkt,
alle
älteren
Urkunden
der
Stadt
zu
Grunde
gegangen
und
nur
Abschriften
davon
in
einem
Kopialbuch
und
den
Stadtbücher
gerettet
worden.
Von
dem
darauf
errichteten
Neubau
sind
in
dem
späteren
Umbau
genügend
Reste
(Keller,
Gerichtshalle
—
jetzt
Stadtkasse,
Flur,
Grundbuchamt
—
und
anschließende
Teile
bis
ins
zweite
Geschoß
hinauf)
erhalten
geblieben,
um
sagen
zu
können,
dass
es
ein
großartiger
Bau
gewesen
ist.
Die
Marienkirche
stammt
in
ihrem
wesentlichen
Teil
mit
Ausnahme
der
Hallen
und
des
oberen
Geschosses
der
Sakristei
aus
unserer
Periode.
Von
St.
Georgen
geht
der
Thorbau
in
den
Anfang
jener
Zeit
zurück,
während
die
anderen,
doch
wohl
in
gleichen
Maßen
und
Formen
aufgeführt
gewesenen
Teile
der
Kirche
neuen,
mehr
in
die
Weite
strebenden
Plänen
haben
weichen
müssen.
Dasselbe
Schicksal
hat
die
ganze
Nikolaikirche
getroffen,
abgesehen
wahrscheinlich
vom
Turmunterbau.
Dagegen
ist
die
Kirche
des
Heil.
Geistes
im
Ganzen
in
der
Ausdehnung
erhalten,
die
ihr
das
14.
Jahrhundert
gegeben
wurde.
Den
zwanziger
Jahren
desselben
Jahrhunderts
muss
endlich
noch
die
trotz
aller
Verwahrlosung
schöne
Kapelle
Marie
zur
Weiden
zugeschrieben
werden,
ein
sprechendes
Zeugnis
dafür,
dass
sich
die
fromme
Baulust
kaum
genug
tun
konnte.
In
welchem
Zustand
sich
das
Straßenpflaster
befunden
haben
mag,
ist
unbekannt.
Zeugnisse
dafür,
dass
die
Anlieger
dafür
zu
sorgen
hatten,
liegen
seit
etwa
1250
vor.
Ein
Brückemeister (Steinbrücker) wird 1297 genannt.
Bei
alledem
waren
jene
Zeiten
keineswegs
ruhig,
noch
von
schwersten
Heimsuchungen
verschont.
Allbekannt
ist
die
Tatsache
des
großen
Sterbens
von
1350,
für
dessen
Schrecken
es
auch
aus
Wismar
nicht
an
Zeugnissen
mangelt.
Eine
Folge
war
die
dauernde
Vertreibung
der
Juden,
die
beschuldigt
wurden,
die
Brunnen
vergiftet
zu
haben.
Berichtet
ist
schon
über
die
Hilfe,
die
Wismar
seinem
jungen
Landesherr
zur
Bändigung
seiner
unbotmäßigen
Mannen
leistete.
Vorangegangen
war
unter
der
vormundschaftlichen
Regierung
die
Bekämpfung
des
landesherrlichen
Rates
Hardenacke
und
des
Ritters
Köper.
Fast
zwei
Jahrzehnte
später
hatte
Wismar
zur
Bezwingung
einer
Reihe
von
Raubburgen
durch
Herrn
Albrecht
und
verbündete
Städte
goholfen.
Außerdem
gab
es
Kampf
außerhalb
der
Landesgrenzen
rundum
in
Hülle
und
Fülle,
mit
häufigem
Wechsel
der
Parteien.
Hatten
sich
die
Seestädte
1339
mit
den
Grafen
von
Holstein
zwecks
Befriedung
der
See
verbunden,
so
standen
sie
1342
nach
der
Ermordung
des
großen
Grafen
Gerhard
in
dem
zwischen
König
Waldemar
von
Dänemark
und
den
Holsten
ausgebrochenen
Kampf
auf
Seiten
des
Königs,
während
König
Magnus
von
Schweden
sich
zu
den
Holsten
schlug.
Als
die
Friedeschiffe
der
Städte
in
der
Gollwitz
lagen,
überfielen
Söldner
Lübecks
und
Rostocks
ein
Schiff
von
Kalundborg
im
Wismarschen
Geleit,
und
Wismar
musste
den
Schaden
tragen.
Den
1344
zwischen
Mecklenburg
und
Pommern
geschlossenen
Stillstand
hatten
Rostock
und
Wismar
zu
verbürgen.
In
dem
Ringen
Kaiser
Karls
mit
den
Nachkommen
Ludwigs
von
Bayern
um
die
Mark
Brandenburg,
traten
sich
Herzog
Albrecht
von
Mecklenburg
und
Waldemar
von
Dänemark
1349
feindlich
gegenüber.
Der
letzte
landete
dabei
auf
Poel
und
verwüstete
es.
Damals
wurde
in
der
Bürgersprache
vor
dem
Feind
gewarnt.
Noch
vor
Beendigung
des
Brandenburgischen
Krieges
begann
der
Kampf
um
die
Grafschaft
Schwerin,
der
sich
mit
Unterbrechungen
bis
zum
November
1359
hinzog.
Im
Anfang
von
1358
wieder
griff
Herzog
Albrecht
in
den
Kampf
zwischen
König
Waldemar
und
den
Holsten
ein.
In
dieser
Fehde
gelang
es
den
Rostockern,
eine
große
Anzahl
Dänischer
Fahrzeuge
zu
erbeuten,
die
Wismarschen
aber
nahmen
am
2.
Juli
den
Dänischen
Kriegshauptmann
Peter
Dene
gefangen.
Eine
Inschrift
im
Tor
der
Dominikanerkirche
ließ
das
Ereignis
nicht
vergessen.
Es
wurde
aber
auch
dadurch
lange
in
der
Erinnerung
festgehalten,
dass
der
Rat,
wahrscheinlich
in
Erfüllung
eines
Gelübdes,
am
Jahrestag
den
Pfarrern
und
Klöstern
der
Stadt
jährlich
Rheinwein
spendete,
vielleicht
auch
wie
Lübeck
am
Jahrestag
des
Siegs
bei
Bornhöved
Almosen
verteilen
ließ.
Noch
im
16.
Jahrhundert
wurde
der
Tag
gefeiert.
Näheres
über
das
Ereignis
selbst
weiß
nur
Korner
zu
berichten,
der
sechzig
Jahre
später
schrieb,
wohl
auf
Grund
mündlicher
Überlieferung
bei
den
Dominikanern.
Nach
ihm
hatte
Dene
auf
der
Wismarschen
Reede
ein
Livländisches
Schiff
mit
kostbaren
Waren
genommen,
wurde
aber
während
der
Plünderung
von
den
Wismarschen
überrascht
und
es
wurden
200
Mann
gefangen
genommen.
Durch
List
entkam
er
danach
aus
der
Gefangenschaft.
Noch
im
August
1360,
als
sich
König
Waldemar
mit
dem
Herzog
aussöhnte,
waren
nicht
alle
Gefangenen ausgelöst.
Kein
volles
Jahr
nach
diesem
Friedensschluss
überfiel
Waldemar
im
Juli
Gotland
und
beschwor
dadurch
den
ersten
hansischen
Krieg
gegen
sich
herauf.
Der
Krieg
verlief
für
die
Städte,
die
vor
Helsingborg
eine
Niederlage
erlitten,
unglücklich.
Wismar
tritt
in
ihm
nicht
hervor.
Es
berechnete
seine
Kosten
und
seinen
Schaden
auf
30.000
Mr.
Lüb.
Ruhmvoll
dagegen
endete
für
die
Städte
der
zweite
Krieg,
den
sie
nach
vor
kurzem,
erst
1365
abgeschlossenen
Frieden,
1368
gegen
den
vertragsbrüchigen
Waldemar
begannen.
Hatten
das
erste
Mal
wenige
Ostseestädte
fast
allein
die
Last
des
Krieges
getragen,
so
hatte
sich
jetzt
der
weite
Kreis
der
Hansestädte
mit
den
niederländischen
Städten
in
Köln
zusammengetan.
Als
wirklich
kriegführend
allerdings
treten
nur
die
Seestädte
auf.
Bundesgenossen
außer
den
Holländischen
Städten
waren
Herzog
Albrecht
von
Mecklenburg
und
sein
gleichnamiger
Sohn,
der
1364
die
Schwedische
Krone
erlangt
hatte.
Rostock
und
Wismar
waren
also
doppelt,
als
hansische
und
als
Mecklenburgische
Städte,
beteiligt.
Kopenhagen
und
Helsingborg
wurden
eingenommen,
und
der
1370
in
Stralsund
geschlossene
Friede
brachte
nicht
nur
Bestätigung
der
hansischen
Privilegien,
sondern
es
wurde
den
Städten
auch
zur
Entschädigung
zwei
Drittel
aller
Einkünfte
zu
Skanör,
Falsterbo,
Malmö
und
Helsingborg
auf
15
Jahre
eingeräumt
und
die
festen
Schlösser
an
den
genannten
Plätzen
und
damit
die
Herrschaft
über
den
Sund
überliefert.
Außerdem
wollte
der
Dänische
Reichsrat
einen
Nachfolger
für
König
Waldemar
nur
mit
Einwilligung
der
Städte
annehmen.
Der
Friede
mit
Norwegen
kam
erst
1376
zu
Stande.
Für
Rostock
und
Wismar
wurde
in
diesen
Verträgen
und
den
dem
letzten
vorausgehenden
Stillständen,
ihre
besondere
Stellung
insofern
berücksichtigt,
dass
es
nicht
als
Friedbruch
angesehen
werden
sollte,
wenn
ihr
Landesherr
in
ihren
Häfen
rüstete
oder
wenn
sie
ihm
im
Mecklenburgischen
Land
beistünden;
wollten
sie
sich
aber
an
einem
Kriegszug
über
See
beteiligen,
so
sollten
sie
absagen.
Ob
die
im
Anfang
des
Jahres
1372
gehegte
Befürchtung,
es
könne
zwischen
dem
Herzog
von
Mecklenburg
und
Wismar
zu
Fehde
oder
Streit
kommen,
mit
diesen
Dingen
in
Zusammenhang
steht,
muss
dahin
gestellt
bleiben.
Wenige
Jahre
nach
dem
Stralsunder
Frieden
zog
Kaiser
Karl
IV.
nach
Norden,
seiner
eignen
Äußerung
nach
hauptsächlich,
um
König
Waldemar
von
Dänemark
zu
besuchen.
Als
er
aber
in
Lübeck
anlangte,
muss
er
Nachricht
von
einer
schweren
Erkrankung
des
Königs
erhalten
haben.
Demnach
kehrte
er
hier
um
und
nahm
dabei
seinen
Weg
über
Wismar
und
von
da
südwärts,
über
seinen
Aufenthalt
in
Wismar
erzählt
der
dortige
Stadtschreiber
Heinrich
von
Baiser:
"Im
Jahre
des
Herrn
1575
am
Tag
vor
Aller
Heiligen
—
31.
Oktober
—
weilte
in
unserer
Stadt
Wismar
der
ruhmreiche
und
unüberwindliche
Herr
Karl
der
Vierte,
der
Römer
Kaiser,
mit
seiner
Gemahlin
und
vielen
anderen
Fürsten.
Meine
Herren,
die
Ratmannen,
holten
ihn
mit
Ehrerbietung
und
großem
Gepränge
ein
und
bezeigten
ihm
in
allem,
was
ihm
von
Nöten
war,
große
Dienstbeflissenheit,
indem
sie
ihn
in
allem
und
jedem
freihielten
und
alles
bezahlten.
Dafür
sagte
er
auch,
wie
verlautete,
meinen
Herren
mehr
Dank
als
den
Herren
Ratmannen
von
Lübeck,
wo
er
vorher
gewesen
war.
Und
am
anderen
Tag geleiteten ihn wieder meine Herren ehrfurchtsvoll weithin von der Stadt, wodurch sie sich nicht geringen Dank verdienten."