4. Kapitel.
Bis zum Frieden von Wordingborg (1435)
Der
Freude
folgte
Leid
auf
dem
Fuße.
Es
brach
im
Sommer
1376
eine
Pest
aus,
die
schlimmer
als
jene
allgemein
bekannte
von
1350
gewesen
sein
musste,
wenn
die
Zahlen
der
Inschrift
in
der
Kirche
des
Schwarzen
Klosters
ein
Urteil
gestatteten.
Danach
sollen
in
der
kurzen
Zeit,
in
der
sie
herrschte,
über
10.000
Menschen
in
Wismar
gestorben
sein,
während
das
Sterben
von
1350
in
einem
Monat
mehr
als
2.000
hinweggerafft
haben
soll.
Bekanntlich
ist
großen
Zahlen
aus
dem
Mittelalter
so
wenig
zu
trauen
wie
solchen
der
Orientalen,
und
schwerlich
mag
es
Wismar
je
im
Mittelalter
auf
10.000
Einwohner
gebracht
gehabt.
Eine
gewisse
Kontrolle
ist
allein
aus
der
Ratslinie
möglich.
Danach
zählte
am
31.
Mai
1375
der
Rat
24
Mitglieder,
am
22.
Mai
1376
22,
am
7.
Mai
1377
nur
noch
17.
Dagegen
war
er
von
21.
Mai
1349
bis
zum
26.
Mai
1351
von
19
Mitgliedern
auf
11
zusammengeschrumpft.
In
beiden
Pestzeiten
muss
also
die
Sterblichkeit
ungemein groß gewesen sein.
Das
Jahr
darauf
(1377)
brachte
eine
mächtige
Feuersbrunst,
die
von
dem
seiner
Lage
nach
unbekannten
Stall
des
Ratmanns
Johann
Zurow
bei
der
Mecklenburger
Straße,
von
da
zur
Dankwartstraße,
dann
zur
Bliedenstraße
übergriff
und
in
der
Baustraße
endete.
Nachdem
1267
fast
die
ganze
Stadt
abgebrannt
war
und
wiederum
im
Anfang
des
14.
Jahrhunderts
ein
großer
Brand
gewütet
hatte,
war
durch
Gewährung
städtischer
Bauhilfe
für
Steinbauten
offenbar
mit
gutem
Erfolg
auf
größere
Feuersicherheit
hingewirkt.
Wir
wissen
seitdem
außer
von
dem
Brand
von
1377
nur
noch
von
einer
größeren
Feuersbrunst,
die
sich
am
13
September
1452
bei
Südostwind
von
der
Großschmiedestraße
bis
in
die
Gerberstraße
ausdehnte,
wobei
auch
der
Gefangenturm
ausbrannte
und
mehrere
schöne
Häuser
der
Alt-Wismarstraße
zerstört
wurden.
Zum
Glück
für
die
Stadt
sprang
der
Wind
nach
Südwesten
um,
und
löschte
ein
unerwarteter
Regen
den
Brand.
Man
erblickte
darin
ein
Wunder
und
schrieb
es
dem
Umstand
zu,
dass
die
Pfarrer
in
Begleitung
vieler
Priester
einen
Bittgang mit dem Sakrament gehalten hatten.
Im
Februar
1379
starb
Herzog
Albrecht
von
Mecklenburg.
Er
hatte
das
aus
ihm
vererbte
Stammland
durch
Erwerb
der
Grafschaft
Schwerin
beträchtlich
erweitert
und
seinem
zweiten
Sohn
die
Krone
Schwedens,
einem
Enkel
die
Anwartschaft
auf
die
Dänische
Krone
zu
erwerben
gewusst.
Nicht
an
ihm
lag
es,
dass
es
bei
der
Anwartschaft
sein
Bewenden
hatte,
und
noch
seine
letzte
Kraft
hatte
er
daran
gesetzt,
die
Ansprüche
durchzuführen.
Wie
er
sich
anfangs,
um
seine
Herrschaft
im
Land
zu
befestigen,
auf
seine
Seestädte
gestützt
hatte,
so
hatte
er
auch
später
zu
seiner
auf
den
Erwerb
der
nordischen
Reiche
zielenden
Politik
des
guten
Einvernehmens
mit
den
hansischen
Städten
bedurft.
Aber
nur
bis
zu
einem
gewissen
Punkt
hatten
beide
Teile
zusammengehen
können.
In
derselben
Herrschaft
über
Mecklenburg,
Dänemark
und
Schweden
konnten
die
Städte
nur
eine
Gefahr
erblicken.
Deshalb
machten
sie
1370
ihren
Frieden
mit
Dänemark,
indem
sie
nur
dem
Buchstaben
nach
die
Verpflichtung
erfüllten,
nicht
ohne
ihren
Bundesgenossen
abzuschließen,
und
unterließen
sie
es,
von
dem
ihnen
zustehenden
Einfluss
auf
die
Königswahl
in
Dänemark
1375
zu
Gunsten
der
Mecklenburger
Gebrauch
zu
machen.
Als
dann
Albrecht
verstimmt
gegen
die
Städte
aus
dem
Leben
geschieden
war,
so
lebte
er
doch
im
Andenken
der
Bürgerschaften
als
Freund
der
Städte
fort.
Denn
abgesehen
davon,
dass
die
Wege
beider
in
der
Politik
lange
und
vielfach
dieselben
gewesen
waren,
hatten
beide
ständig
das
Ziel
verfolgt,
die
Straßen
von
Raub
rein
zu
halten,
und
deswegen
vor
allem
zollten die Städte dem kraftvollen Herzog Dank.
Auch
sein
Nachfolger
Heinrich
sah
es
als
seine
Ausgabe
an,
das
Raubwesen
niederzuhalten.
Es
wird
von
ihm
erzählt,
dass
er
mit
eigener
Hand
Straßenräuber
aufgeknüpft
habe.
Ihm
war
aber
nur
ein
kurzes
Walten
beschieden.
Er
kam
bei
einem
Turnier
in
Wismar
zu
Schaden und starb 1383, wahrscheinlich am 4. April.
Als
höchstens
zwei
Jahre
später
auch
Magnus
starb,
war
von
den
Söhnen
Herzog
Albrechts
nur
noch
der
Schwedenkönig
übrig.
Dieser
war
durch
seinen
vergeblichen
Versuch,
sich
Schonen
zu
unterwerfen,
1384
mit
der
Tochter
Waldemars,
Margarete,
die
für
ihren
Sohn
Olaf
über
Dänemark
herrschte,
Feind
geworden,
nachdem
er
ihr
schon
vorher
wegen
der
Ansprüche
seines
Neffen
Albrecht
auf
den
Dänischen
Thron
gegenübergestanden
hatte.
Bald
darauf
waren
die
Schwedischen
Großen,
deren
Verwaltung
der
Reichsdrost
Bo
Jonsson
seine
ihm
von
der
Krone
verpfändeten
Lehen
testamentarisch
unterstellt
hatte,
in
Aufruhr
geraten,
als
sich
der
König
mit
Hilfe
der
Witwe
dieser
Lehen
bemächtigen
wollte.
Beide
Teile
verbanden
sich
im
März
1388
gegen
Albrecht,
zwischen
dem
und
Margarete
unterdessen
der
Gegensatz
noch
dadurch
vertieft
wurde,
dass
König
Olaf
1387
gestorben,
die
Norweger
aber
statt
des
Mecklenburgischen
Thronerben
Margarete
zur
Herrscherin
erwählt
hatten.
Am
24.
Februar
1389
geriet
König
Albrecht
mit
seinem
Sohn Erich und seinem Neffen Bischof Rudolf von Skara in der Schlacht bei Arewall in die Gefangenschaft seiner Gegnerin.
Der
alte
Herzog
hatte
im
September
1376
noch
einen
Zug
vor
Kopenhagen
unternommen,
vermutlich
unter
Teilnahme
Rostocks
und
Wismars,
denen
im
folgenden
Sommer
von
den
übrigen
Seestädten
nachgegeben
wurde,
dass
sie
in
den
nächsten
zwei
Jahren
nicht
gleich
ihren
Genossinnen
Bewaffnete
zur
Befriedung
der
See
auszurüsten
brauchten,
falls
sich
nicht
ihr
Herr
mit
Dänemark
aussühnte
und
trotzdem
Seeräuber
ihr
Unwesen
trieben.
Dann
war
für
einige
Zeit
der
Kriegslärm
verstummt.
Nunmehr
aber
galt
es
für
die
Mecklenburgischen
Seestädte
ebenso
wie
für
die
übrigen
Stände
des
Landes,
dem
abgestammten
Fürsten
tätige
Hilfe
zu
leisten.
Von
den
nächsten
Angehörigen
des
Königs
lebten
außer
den
mit
ihm
gefangenen
nur
sein
Neffe
Herzog
Johann
IV.,
sein
Oheim
Johann
von
Stargard
und
drei
Vettern,
Söhne
dieses
Johann.
Johann
IV.
war
wahrscheinlich
recht
jugendlich
und
im
Sommer
1390
in
Schweden
abwesend,
Johann
von
Stargard
ein
Sechziger.
Von
dessen
Söhnen
war
außer
dem
gefangenen
Bischof
Rudolf
noch
einer
geistlich.
Unter
solchen
Umständen
musste
einige
Zeit
vergehen,
ehe
die
Hilfeleistung
in
Gang
kam.
Im
August
1390
vereinbarten
die
Schwester
des
Königs
Anna,
Witwe
des
Grafen
Adolf
von
Holstein,
und
die
Stände
mit
Herzog
Johann
von
Stargard,
dass
dieser
seinem
Neffen
Hilfe
bringen
sollte.
Andere
Verbindungen
der
Stände
folgten
im
Mai
1391.
Die
Urkunden
sind
zum
Teil
aus
Wismar
datiert,
die
Verpflichtung
Wismars
aus
Neu-Bukow
vom
11.
Mai.
Verschiedene
dieser
Urkunden
liegen
im
Wismarschen
Ratsarchiv
verwahrt.
Gleichzeitig
öffneten
Rostock
und
Wismar
ihre
Häfen
zur
Bekämpfung
Margaretes.
Der
kriegerische
Erfolg
dieser
Rüstungen
war
gering.
Zwar
hielten
sich
die
Mecklenburger
bis
ins
Jahr
1395
in
Stockholm,
dann
aber
mussten
sie
ihre
Ansprüche
auf
Schweden
aufgeben,
wogegen
König
Albrecht
und
sein
Sohn
Herzog
Erich
ihre
Freiheit
erhielten.
Behalten
sollten
sie
nur,
was
sie
im
April
auf
Gotland
hatten.
Vermittler
und
Gewährsleute
des
Friedens
waren
der
Deutsche
Orden
und
die
Ostseestädte,
während
Rostock
und
Wismar an den langen Verhandlungen hervorragend beteiligt gewesen waren.
Von
größerer
Bedeutung
und
Nachwirkung,
nicht
zum
Wenigsten
für
die
Mecklenburgischen
Seestädte,
war
das
unter
starker
Beteiligung
des
Adels
sich
entwickelnde
Freibeutertum
auf
See,
das
Treiben
der
Vitalienbrüder.
Die
Stadt
Bergen
wurde
1393,
wie
es
scheint
unter
Führung
Herzog
Johanns
des
Älteren
von
Stargard,
überfallen
und
geplündert.
Es
begnügten
sich
aber
die
Vitalienbrüder
nicht
damit,
Königin
Margarete
und
ihre
Untertanen
zu
bekämpfen
und
von
den
Zufuhren
abzuschneiden,
sondern
sie
fielen
auch
über
hansische
Schiffe
her,
die
nach
Feindesland
bestimmt
waren.
Da
die
Beute
außer
in
die
Mecklenburgischen
Klipphäfen
auch
wohl
nach
Rostock
und
Wismar
kam,
liefen
bald
bei
diesen
von
allen
Seiten
Beschwerden
und
Ersatzforderungen
ein:
von
Lübeck,
den
Preußischen
und
den
Livländischen
Städten,
Bremen,
Dordrecht,
den
Holländern,
denen
von
der
Südersee
und
den
Engländern.
Auf
den
hansischen
Umschlagsplätzen
im
Ausland
wollte
man
sich
nicht
nur
an
den
Kaufleuten
von
Rostock
und
Wismar,
sondern
an
den
Hansen
überhaupt
schadlos
halten.
Rostock
und
Wismar
aber
verwahrten
sich
dagegen,
für
das
Tun
und
Treiben
der
Vitalier,
denen
sie
ihre
Häfen
nur
aus
Not
geöffnet
hätten,
verantwortlich
zu
sein.
Sie
wollten
zwar
das
Gut
derer
zurückgeben,
die
von
Freundesland
in
Freundesland
gefahren
wären,
soweit
sie
dessen
habhaft
wären;
den
ganzen
Schaden
aber
könnten
sie
nicht
ersetzen,
wollten
sich
jedoch
deshalb
der
Entscheidung
des
Hochmeisters
unterwerfen.
Damit
waren
jedoch
die
Geschädigten
nicht
zufrieden.
Schon
1393
hatte
Herzog
Albrecht
als
Graf
von
Holland
seinen
Untertanen
Vergeltung
gestattet,
und
bald
fanden
die
Mecklenburgischen
Städte
Anlass,
ihrerseits
über
Schaden
zu
klagen,
und
zwar
nicht
nur
gegenüber
den
Holländern,
sondern
auch
gegenüber
Flamen
und
Engländern, später auch den Hauptleuten der hansischen Friedeschiffe und den Preußen.
Bis
zu
welchem
Grad
unter
diesen
Verhältnissen
der
Handel
der
Mecklenburgischen
Städte
litt,
können
wir
nicht
übersehen,
wahrscheinlich
wurde
er
in
Bezug
auf
das
Ausland
so
gut
wie
lahm
gelegt.
Auch
eine
Entfremdung
mit
den
übrigen
Hansestädten
war
unvermeidlich.
Doch
wurde
ein
völliger
Bruch
vermieden
und,
als
auf
Grund
von
Klagen
des
deutschen
Kaufmanns,
der
inzwischen
von
Dordrecht
wieder
nach
Brügge
zurückgekehrt
war,
die
preußischen
Städte
den
Ausschluss
Rostocks
und
Wismars
aus
der
Hanse
verlangten,
gaben
die
führenden
Städte
dem
nicht
nach.
Allerdings
mussten
sie
1395
den
Kaufmann
zu
Brügge
ermächtigen
davon
abzusehen,
dass
er
die
von
Rostock
und
Wismar
in
Klagen
über
Raub,
Todschlag
und
dergleichen
mit
dem
Kaufmannsfrieden
verteidige,
wenn
ihm
davon
Schade
drohe.
Sie
wünschten
aber,
dass
es
dem
Kaufmann
gelingen
möge,
alles
in
Güte
hinzuhalten,
bis
der
von
den
Städten
erstrebte
Ausgleich
erreicht
sei;
und
es
scheint,
als
ob
diese
Sache
im
Sande
verlaufen
sei.
Von
dem
Geleit
und
Privileg,
das
Albrecht
von
Holland
um
diese
Zeit
dem
deutschen
Kaufmann
erteilte,
wurden
Rostock
und
Wismar
ausgenommen.
Auch
die
Bestätigung
der
hansischen
Privilegien
in
den
nordischen
Reichen
von
1398
sollte
für
sie
nicht
gelten.
So
konnten
sie
klagen,
dass
ihr
Kaufmann
in
Flandern
und
zu
Bergen
abgewiesen,
verachtet
und
an
Leib
und
Gut
verderbt
würde.
Doch
gelang
es
im
folgenden
Jahr,
den
Bemühungen
von
Lübeck,
Hamburg,
Stralsund
und
Greifswald
eine
Sühne
mit
Königin
Margarete
zu
vermitteln
und
ihre
Zulassung
zu
den
Privilegien
zu
erwirken,
die
1404
für
Rostock
und
Wismar
besonders
ausgefertigt
wurden.
Wahrscheinlich
war
das
bei
dem
Bündnis
verabredet
worden,
das
die
wendischen
Städte,
Rostock
und
Wismar
mit
einbegriffen,
zu
Anfang
des
Jahres
1399
zu
gegenseitigem Schutz abgeschlossen hatten.
Die
völlige
Ordnung
der
Verhältnisse
zog
sich
freilich
noch
länger
hin,
wie
ja
auch
das
Vitalierunwesen
noch
lange
nicht
verschwinden
sollte,
wenn
es
sich
auch
mehr
und
mehr
in
der
Nordsee
festsetzte.
In
Bergen
waren
die
Kaufleute
von
Rostock
und
Wismar
noch
1410
nicht
wieder
zu
vollem
Recht
zugelassen.
Den
Klagen
der
preußischen
Städte
wurde
dadurch
die
Spitze
abgebrochen,
dass
die
Mecklenburgischen
den
Hochmeister
als
Schiedsrichter
anriefen,
der
ihre
Verpflichtungen
gegen
den
Landesherrn
unmöglich
unberücksichtigt
lassen
konnte.
Ihm
wurde
auch
die
Entscheidung
über
die
Ansprüche
anderer
Städte
übertragen.
Doch
ist
ein
Spruch
ausgeblieben.
In
Holland
gelang
es
dem
Wismarschen
Bürgermeister
Herman
Meyer
und
den
anderen
hansischen
Sendboten
an
28.
Oktober
1406
für
Wismar
Geleit
auf
ein
Jahr,
drei
Wochen
später
aber
für
beide
Mecklenburgischen
Städte
auf
zwei
Jahre
zu
gewinnen.
Die
Engländer
aber
machten
noch
1407
gegen
Rostock
und
Wismar
eine
Forderung
von
mehr
als
32.000
Nobeln
geltend,
einer
für
jene
Zeiten sehr bedeutenden Summe. Von einer Bezahlung ist so wenig bekannt wie von Erledigung der Gegenansprüche.
Der
Grund,
weshalb
sich
die
anderen
wendischen
Städte
trotz
Schädigung
ihrer
Genossen
annehmen
und
ihnen
durch
Verschleppung
aushalfen,
kann
wohl
nur
der
gewesen
sein,
dass
die
Erfüllung
der
Ersatzforderungen
für
die
Mecklenburgischen
Hansestädte
den
Verderb bedeutet haben würde und dass man sie im Gefüge des eigenen Kreises nicht gut entbehren konnte.
Auf
die
verworrenen
Einzelheiten
aller
kleinen
Verwicklungen
und
Verhandlungen,
in
die
Wismar
damals,
sei
es
als
Mecklenburgische
Stadt,
sei
es
von
wegen
der
Hanse,
verstrickt
war,
will
und
kann
ich
nicht
eingehen.
Die
Erzählung
der
Unruhen
aber,
die
1410
von
Lübeck
aus
angefacht,
von
da
aus
1416
wieder
gedämpft
wurden,
um
von
1427
bis
1450
von
neuem
auszubrechen,
verschiebe
ich
in
das
Folgende, der Verfassung der Stadt gewidmete Kapitel.
Wegen
der
Ansprüche
des
Lübecker
Bürgers
Johann
Glüsing
wurde
über
Rostock
und
Wismar
vom
kaiserlichen
Hofgericht
1402
die
Acht
verhängt,
die
drohende
Aberacht
jedoch
1415
durch
Verhandlungen
abgewendet.
Schließlich
wurde
der
Kläger
durch
eine
Leibrente abgefunden.
An
einem
durch
die
Gefangennahme
Herzog
Johanns
von
Stargard
in
der
Mark
veranlassten
Zug
gegen
Strasburg
waren
1419
auch
Rostock und Wismar beteiligt. Der Angriff misslang.
Schwerer
werden
die
Holsteinischen
Seeräubereien
empfunden
worden
sein.
Klagen
und
Verhandlungen
darüber
und
Rüstungen
dagegen
füllen
namentlich
die
Jahre
1416
bis
1418,
ziehen
sich
aber
weiterhin
auch
noch
von
1421
bis
1426
fort.
Im
Jahre
1416
wurden
Wismarsche Schiffe vor dem eigenen Hafen weggenommen.
In
besondere
Verlegenheit
geriet
Wismar
dadurch,
dass
1420
Dänische
und
Mecklenburgische
Adlige,
die
im
Dienste
König
Erichs
von
Dänemark
standen,
Russisches
Gut
auf
der
Newa
genommen
und
ein
Teil
nach
Wismar
gebracht,
die
gefangenen
Russen
aber
nach
dem
damals
Stralendorfschen
Schloss
Eikhof
(3
1/2
Meilen
sö.
von
Wismar)
geschleppt
hatten.
Wismar
wagte
nicht
das
Schiff
festzuhalten,
um
nicht
seinen
Handel
mit
Dänemark
zu
gefährden.
Dagegen
bemühte
es
sich,
auf
das
Treiben
der
befreundeten
Städte
um
die
Auslieferung
der
Russen
und
wandte,
wie
es
behauptete,
1.000
Mr.
daran.
Die
Russen
wurden
zunächst
nach
Wismar,
dann
nach
Lübeck
gebracht
und
durch
die
Livländischen
Städte
an
ihre
Landsleute
ausgeliefert.
Das
im
Wismarschen
Hafen
gewesene
Wachs musste Wismar bezahlen.
Seit
den
Anfängen
des
15.
Jahrhunderts
bestand
wegen
des
Herzogtums
Schleswig
ein
scharfer
Gegensatz
zwischen
Dänemark
und
den
Holsteinischen
Grafen.
Im
Jahre
1410
war
ein
Kampf
ausgebrochen.
Danach
hatten
sich
die
wendischen
Städte,
Lübeck
voran,
fast
andauernd
um
Vermittlung
durch
schiedsrichterlichen
Auftrag
oder
um
Hinhalten
abgemüht.
Endlich
hatten
sich
Lübeck,
Rostock,
Stralsund,
Wismar,
Lüneburg,
Greifswald
und
Anklam
im
Januar
1423
zu
einem
ewigen
Bündnis
mit
König
Erich
von
Dänemark
verstanden.
Bald
darauf
gestaltete
sich
die
Lage
sehr
unsicher,
und
als
der
König
1426
auf
Grund
des
Vertrages
Hilfe
gegen
die
Holsten
begehrte,
kam
es
zu
offenem
Bruch.
Der
König
berief
sich
auf
einen
ihm
günstigen
Schiedsspruch
König
Siegmunds
über
Schleswig.
Die
Städte
dagegen
warfen
ihm
vor,
er
habe
die
von
ihnen
eingeleitete
Schlichtung
des
Streites
gestört.
Im
Oktober
sandten
sie
ihrem
Verbündeten
ihre
Absagebriefe
zu;
der
Wismars
datiert
vom
13.
Okt.
Trotz
der
späten
Jahreszeit
wurde
noch
eine
bedeutende
Flotte
zusammengezogen,
richtete
aber
nichts
aus.
Mit
Eifer
wurde
dann
der
Krieg
im
folgenden
Jahre
aufgenommen.
Er
führte
nach
einem
Plünderungszug
gegen
die
Dänischen
Inseln
zu
Niederlagen
vor
Flensburg
und
im
Sund.
Die
Folge
war
der
Verlust
eines
großen
Teils
einer
von
Westen
her
ansegelnden
Salzflotte.
Wismar
verlor
dabei
12
Schiffe
und
berechnete
seinen
Schaden
auf
12.000
Rhein.
Gulden.
Dieser
Verlust
veranlasste
den
Sturz
des
Rates,
da
man
ihm
dänenfreundliche
Gesinnung,
einzelnen
Ratmannen
aber
verräterische
Handlungen
zuschrieb.
Der
neue
Rat
und
die
zur
Macht
gelangte
Gemeinde
setzten
den
Krieg
mit
Eifer
fort,
jedoch
ebenfalls
ohne
Glück.
Gerade
die
Wismarschen
hatten
das
Missgeschick,
dass
1428
beim
kostspieligen
Versuch
den
Hafen
von
Kopenhagen
zuzusenken,
ihr
Schiff
verkehrt
zu
liegen
kam
und
eine
Öffnung
ließ.
Erfolge
erzielte
man
im
Kaperkrieg.
Vor
allem
gelang
es
den
Wismarschen
im
Verein
mit
einigen
Rostockern
1429
eine
Schwedische
Flotte
mit
der
nach
Dänemark
bestimmten
Jahresschatzung
zu
überwältigen.
Der
namhafteste
Kaperführer
Bartholomäus
Vot
war
vielleicht
ein
Wismarsches
Kind,
gewiss
seit
1428
in
Wismar
ansässig.
Zweimal
suchte
er
Bergen
heim
(1428
und
1429)
und
machte
große
Beute.
Da
sich
aber
die
beutegierigen
Gesellen
keine
Beschränkung
auferlegten,
so
erhoben
sich
bald
von
allen
Seiten
Klagen,
nicht
zum
mindesten
aus
den
preußischen
Städten,
ja
es
kam
zu
offener
Feindseligkeit.
Nicht
weniger
als
48
Wismarsche
befanden
sich
im
April
1428
in
preußischer
Gefangenschaft.
Wismarsches
Gut
wurde
in
Danzig
beschlagnahmt,
und
es
wurde
vor
dem
kaiserlichen
Kammergericht
eine
Klage
angestrengt,
die
noch
1465
nicht
abgemacht
war.
In
England
und
Flandern
war
es
zeitweilig
nahe
daran,
dass
die
Wismarschen
ihren
Verkehr
einstellen
mussten.
Ersatzforderungen
Peters
von
der
Velde
aus
Brügge
wurden
erst
1469
durch
Vergleich
abgetan,
solche
des
Bürgermeisters
Heinrich
Slef
von
Kolberg
schwebten
trotz
vielfacher
Bemerkungen
sie
beizulegen
noch
1462.
Der
Krieg
selbst
ermattete
bald,
und
frühzeitig
begann
man
zu
verhandeln,
ohne
doch
zunächst
zum
Ziel
zu
kommen.
Aus
verschiedenen,
lokalen
Gründen
sonderten
sich
1430
nacheinander
Stralsund
und
Rostock
von
ihren
Genossen
ab
und
söhnten
sich
unter
keineswegs
vorteilhaften
Bedingungen
mit
den
Dänen
aus.
Lübeck,
Hamburg,
Lüneburg
und
Wismar
aber
hielten
durch,
bis
König
Erich
durch
den
Abfall
Schwedens
genötigt
wurde,
1430
zu
Wordingborg
Frieden
zu
schließen.
Durch
die
Zusicherung
aller
Privilegien
und
alter
löblicher
Gewohnheit
für
die
vier
Städte
und
alle
die,
denen
von
Rechts
wegen
und
nach
Inhalt
der
Privilegien
deren
Genuss
zustand,
wurde
die
Befreiung
der
wendischen
Städte
von
dem 1423 (oder bald danach) eingeführten Sundzoll anerkannt.
An
dem
Kampf
im
Sund
1427
waren
außer
Dänischen
auch
Schwedische,
Englische
und
Holländische
Schiffe
auf
feindlicher
Seite
beteiligt
gewesen.
Daraus
entsprang
gegen
Holland
ein
Kriegszustand,
der,
auf
Kapern
und
Beschlagnahmen
beschränkt,
unterbrochen
vom
Stillstand
von
1435,
erst
1441
durch
einen
später
des
Öfteren
verlängerten
Waffenstillstand
beigelegt
wurde.
Die
nach
diesen
Zeiten
bemerkbare
Einschränkung
des
Wismarschen
Handels,
wesentlich
auf
Dänemark
(einschließlich
Schonen),
Bergen
und
Gotland,
muss
wohl auf diese kriegerischen Verwicklungen und ihre Nebenerscheinungen zurückgeführt werden.
Von
Lüneburg
aus
strebte
man,
wie
man
mit
Lübeck
seit
einiger
Zeit
durch
den
Stecknitzkanal
verbunden
war,
1412
eine
bessere
Verbindung
mit
Wismar
an,
wobei,
als
der
Plan
1430
aufs
Neue
aufgegriffen
wurde,
an
einen
Wasserweg
zum
Schalsee
unter
Aufräumung
der
Sude
gedacht
war.
Geworden
ist
so
bald
nichts
daraus.
Aus
den
Urkunden
ersieht
man,
dass
der
bis
dahin
und
weiter
durch
die
Salzfahrer
benutzte
Weg
für
diesen
Verkehr
über
Boizenburg
und
Mühlen
Eixen
ging.
Sehr
erheblich
kann
aber
die
Menge
des Salzes, das darauf verfrachtet wurde, nicht gewesen sein. Die Zeugnisse darüber sind äußerst spärlich.