6. Kapitel.
Die Bauten und das Erwerbsleben.
Noch
um
die
Mitte
des
14.
Jahrhunderts
bot
die
Stadt
dem
Ansegelnden
nicht
entfernt
den
großartigen
Anblick,
an
dem
wir
uns
erfreuen
dürfen
und
den
wir
doch
lediglich
der
Baufreudigkeit
der
Vorfahren
zu
verdanken
haben.
Zwar
mag
St.
Marien
damals
oder
doch
bald
danach
in
der
Hauptsache
auch
mit
ihrem
gewaltigen
Turm
ausgebaut
gewesen
sein.
Aber
um
1380
fehlten
auch
hier
noch
die
beiden
Hallen.
Der
Chor
war
1353,
die
westwärts
an
die
nördliche
Halle
anstoßende
Kapelle
wurde
1388
geweiht.
Gleichzeitig
mag
diese
Halle
gebaut
sein.
In
der
Kapelle
über
der
Sakristei
wurde
1390
eine
Vikarei
begründet.
Die
südliche
Halle
ist
1414
als
neuer
Bau
bezeugt.
Die
anderen
Kirchen
wiesen
zu
jener
Zeit
noch
verhältnismäßig
bescheidene
Größenverhältnisse
auf,
von
denen
der
Chor
von
St.
Georgen
einen
Begriff
gibt.
Im
Jahr
1381
begann
der
Neubau
von
St.
Nikolai
vom
Chor
her
nach
dem
Muster
von
St.
Marien
und
gleich
mit
den
Abseiten
vorgelegten
Kapellen,
die
dort
erst
allmählich
angebaut
worden
waren.
Da
keine
Hallen
vorgesehen
waren,
ist
zu
schließen,
dass
diese
auch
an
St.
Marien
noch
fehlten.
Der
neue
Hochaltar
konnte
1403
geweiht
werden,
bald
danach
aber
erlitt
der
Bau
eine
Unterbrechung
und
wurde
erst
1434
mit
Eifer
von
neuem
unter
dem
Werkmeister
Peter
Stolp
aufgenommen.
Baumeister
war
Herman
von
Münster,
der
nun
auch
die
Hallen
einfügte.
Das
Schiff
wurde
1439
geweiht,
der
Turm
wurde
in
den
achtziger
Jahren
ausgebaut.
Etwas
später
schritt
die
Gemeinde
von
St.
Georgen
zum
Neubau
ihrer
Kirche
von
Westen
her.
Er
wurde
nach
einer
Inschrift
1404
begonnen,
geriet
aber
bald
ins
Stocken,
um
seit
den
vierziger
Jahren,
ebenfalls
unter
der
Leitung
Hermans
von
Münster
stark
gefördert
zu
werden.
Noch
vor
Ablauf
des
Jahrhunderts
war,
wie
der
Bau
der
Sakristei
zeigt,
die
Absicht
ausgegeben,
den
Neubau
weiter
nach
Osten
fortzusetzen
und
nach
Münsters
Plan
zu
vollenden.
Kurz
vor
Ablauf
des
14.
Jahrhunderts
wurde
noch
der
von
Martin
Kremer
begonnene
Chor
der
Dominikanerkirche
geweiht;
die
1878
abgebrochene
Kirche
selbst
war
älteren
Datums
und
vielleicht
gleichzeitig mit der wahrscheinlich 1348 geweihten (1816 abgebrochenen) Kirche der Franziskaner.
An
sonstigen
öffentlichen
Bauten
aus
dieser
Periode
ist
vor
allem
die
Alte
Schule
zu
nennen,
die
wohl
gegen
das
Jahr
1400
entstanden
ist.
Etwa
gleichzeitig
mag
die
Budenrechte
zwischen
Markt
und
Hege
südlich
des
Salzfäßchens,
vielleicht
einige
Jahrzehnte
später
die
Reihe
nördlich
davon
und
die
Ratsapotheke
mit
den
sich
daran
anschließenden
Buden
hinter
dem
Rathaus
erbaut
sein.
Alle
diese
Buden
hat
die
Stadt
in
reichen
Formen
bauen
lassen,
um
sie
an
Händler
und
Gewerbetreibende
zu
vermieten.
Der
Mitte
des
15.
Jahrhunderts
gehört
das
Archidiakonatshaus
an,
das
ursprünglich
wahrscheinlich
dem
Werkmeister
von
St.
Marien
als
Wohnung
gedient
hat.
Dem
Ende
des
14.
Jahrhunderts
entstammten
das
Poeler
Tor
und
der
Gefangenturm,
wogegen
das
Große
Wassertor
um
1450
entstanden
sein
wird.
Ein
Vortor
vor
dem
Mecklenburger
Tor
wird
1483
als
neu
bezeichnet,
ein
Vortor
vor
dem
Poeler
wurde
1498
gebaut.
Man
wird
demnach
auch
die
übrigen
Tore
und
Mauertürme,
die
die
Stadt
gleichzeitig
schützten
und
schmückten,
dem
Ende
des 14. und dem Laufe des 15. Jahrhunderts zuzuschreiben haben. Um 1500 ist das alte Haus der Pfarre von St. Marien gebaut worden.
Gleich
rege
wie
die
öffentliche
Bautätigkeit
dieser
Zeiten
muss
die
private
gewesen
sein.
Bis
um
1650
hin
waren
35
Hausgiebel
erhalten,
die
im
ausgehenden
14.
und
im
15.
Jahrhundert
gebaut
worden
waren.
Von
den
wenigen,
die
jetzt
noch
übrig
sind,
darf
man
die
des
Alten
Schweden
und
des
Wädekinschen
Gasthofs
um
das
Jahr
1380
ansetzen,
den
dem
letztgenannten
gegenüberliegenden
wie
den
von
Dankwart
Straße
8
um
das
Jahr
1450.
Noch
1619
rühmt
ein
herzoglicher
Rat
die
Stadt
wegen
ihrer
schönen
und
höheren
Häuser,
als
schwerlich zu Rostock zu finden.
Eine
derartige
Bautätigkeit
ist
nur
denkbar,
wenn
die
Bürgerschaft
wohlhabend
war
und
guten
Erwerb
hatte.
Steuerlisten
und
sonstige
Quellen,
aus
denen
man
das
mit
Zahlen
belegen
könnte,
fehlen.
Wir
können
höchstens
versuchen,
uns
über
die
wichtigsten
Erwerbszweige zu unterrichten.
Im
ersten
Kapitel
haben
wir
die
allmähliche
Ausdehnung
des
Stadtfeldes
verfolgt.
Es
hat
schließlich
einen
Flächeninhalt
von
rund
2.850
ha
erreicht.
Das
der
Stadt
selbst
gehörende
Gebiet
zerfiel
in
Acker,
Wiesen
und
Weiden.
Die
Weiden,
von
denen
jedes
Kirchspiel
seine
besondere
hatte
und
noch
hat,
für
sein
Vieh
zu
benutzen,
stand
jedem
Bürger
frei,
außerdem
war
er
bis
in
den
Anfang
des
19.
Jahrhunderts
berechtigt,
nach
der
Ernte
den
Stoppelacker
abhüten
zu
lassen,
weshalb
Einzäunungen
nicht
geduldet
wurden.
Äcker
und
Wiesen
wurden
verlost.
Auf
den
Wiesen
vorzüglich
waren
die
kleinen
Herrenlötte
gebildet,
die
alle
vier
Jahre
unter
den
Ratmannen
ausgelost
wurden.
Der
Acker
selbst
war
in
rund
375
Lose
ungleicher
Grüße
(meist
1
¼
bis
1/2
ha)
eingeteilt
und
wurde
alle
sieben
Jahre
unter
den
rund
600
Häusern,
die
zur
Verlosung
angeschrieben
werden
konnten,
ausgelost.
Es
war
dafür
eine
geringe
Gebühr
zu
entrichten.
Diese
Auslosung
hat
erst
ihr
Ende
gefunden,
als
im
Winter
von
1627
auf
1628
der
Acker
verkauft
werden
musste,
um
die
Forderungen
des
kaiserlichen
Obersten
Hebron
zu
befriedigen.
Schon
aus
dem
Bestehen
der
Verlosung
ergibt
sich,
dass
der
überwiegende
Teil
der
Bürgerschaft,
mindestens
anfänglich,
nebenher
Ackerbau
betrieben
haben
muss.
Je
länger
desto
mehr
musste
das
einschwinden
und
der
berufliche
Ackerbau
der
Bauleute
die
Oberhand
gewinnen.
Doch
waren
bis
gegen
die
Mitte
des
19.
Jahrhunderts
die
Betriebe
der
Bauleute
klein
und
zahlreich
(noch
1825
ihrer
30).
Das
Abgeben
von
Ackerlosen
an
Ackerbauer
ist
schon
im
14.
Jahrhundert
mehrfach
zu
belegen.
Indessen
war
noch
in
den
Anfängen
des
17.
Jahrhunderts
der
Ackerbau
für
die
Bürger
allgemein
von
großem
Belang.
Dafür
mag
statt
anderer
Zeugnisse
angeführt
werden,
dass
der
Rat
am
2.
August
1616
erklärte,
wegen
der
Ernte
mit
seinen
Bürgern
nicht
verhandeln
zu
können.
—
Eine
ziemliche
Fläche
muss
von
der
Stadt
um
1300
zu
Hopfengärten
umgewandelt
worden
sein.
Eine
Durchzählung
ergibt
deren
etwa
150,
für
die,
wahrscheinlich
nach
Lage
und
Größe
verschieden,
eine
Jahrespacht
von
1
Mr.
oder
12
Schillingen
zu
entrichten
war.
Sie
lagen
fast
alle
vor
dem
Mecklenburger,
dem
Poeler
oder
dem
Alt-
Wismar-Tor.
Daneben
gab
es
private
Hopfengärten,
die
von
etwa
1260
an
im
ältesten
Stadtbuch
bezeugt
sind.
Im
zweiten
Stadtbuch
(1272—1296)
begegnen
wir
solchen
aus
dem
Tessiner,
Dammhuser,
Dargetzower
und
dem
Hafffeld,
im
14.
Jahrhundert
auf
dem
Schweinskruge,
hinter
dem
Neuen
Teich,
beim
Wischberg,
auf
dem
Krukower
Feld,
bei
St.
Jakobs,
bei
der
Flöte
und
auf
dem
Weberkamp,
später
auch
auf
dem
Kronskamp,
bei
der
Rowe,
bei
Kritzowburg
und
bei
Rothentor,
kurz
rund
um
die
Stadt
und
nah
und
fern, weniger häufig kommen in der älteren Zeit Kohlgärten vor; später finden wir sie namentlich vor dem Poeler Tor.
Die
Zeugnisse
über
den
Hopfenbau
legen
die
Vermutung
nahe,
dass
in
Wismar
schon
um
1300
rege
gebraut
worden
sein
muss.
In
der
Tat
war
vom
14.
Jahrhundert
an
bis
zum
dreißigjährigen
Krieg,
ja
bis
ans
Ende
des
17.
Jahrhunderts
das
Brauwerk
die
Hauptnahrung
der
Stadt.
Bekannt
ist
die
Nachricht
aus
der
Chronik
von
Rynesberch-
Schene,
dass
seit
1307,
wo
die
Bremer
zu
ihrem
Bier
Hafermalz
verwandt
hätten,
die
Biere
von
Hamburg
und
Wismar
es
über
das
Bremer
davon
getragen
hätten.
Das
älteste
Zeugnis
über
die
Ausfuhr
von
Wismarschem
Bier
ist
wohl
von
1329,
lässt
aber
das
wohin
nicht
erkennen.
Es
kann
aber
auch
das
in
der
ein
Jahr
älteren
Wismarschen
Zollrolle
aufgeführte
Bier
nur
Gegenstand
der
Ausfuhr
gewesen
sein.
Für
die
damalige
Wertung
des
Wismarschen
Bieres
spricht
auch
der
Umstand,
dass
der
Rat
1327
zur
Hochzeit
des
Grafen
Johann
von
Holstein
mit
einer
Tochter
des
Grafen
Nikolaus
von
Schwerin
sechs
Tonnen
davon
verehrte.
Dann
mehren
sich
die
Zeugnisse
rasch.
Um
1342
wurde
ein
Rostocker
bei
Wordingborg
Wismarsches
Bier
weggenommen,
Graf
Johann
von
Holstein
aber
verbrauchte
17
Last
desselben
Bieres,
die
seine
Vögte
bei
Heiligenhafen
genommen
hatten,
auf
einem
Hoftag
in
Lübeck.
Von
1344
an
bis
gegen
Ende
des
15.
Jahrhunderts
haben
wir
nicht
ganz
wenige
Nachrichten
dafür,
dass
Wismarsches
Bier
nach
Flandern,
Antwerpen,
Deventer,
Kampen,
Holland
ging.
Zollfreiheit
für
die
Einfuhr
des
Wismarschen
Biers
in
Kalmar
gewährte
1351
König
Magnus
von
Schweden.
Ausfuhr
desselben
nach
Bergen
ist
1371
sicher
zu
erschließen
und
von
1403
bis
weit
ins
17.
Jahrhundert
hinein
bezeugt,
und
besonders
vom
15.
Jahrhundert
an
muss
der
Absatz
dahin
sehr
bedeutend
gewesen
sein.
In
späterer
Zeit
waren
Dänemark
im
16.,
Schweden
und
Riga
im
17.
Jahrhundert
Hauptabsatzgebiete.
Vereinzelt
war
die
Ausfuhr
nach
England
und
Portugal,
nach
letzterem
vielfach
auf
Danziger
Schiffen;
1708
aber
kaufte
die
Ostindische
Kumpanei
zu
Kopenhagen
zwei
Bräu
Fassbier
für
Ostindien
und
Spanien.
Sehr
beachtenswert
ist,
dass
Lübeck,
Danzig
(wo
1378
deswegen
Unruhen
ausbrachen),
Kiel
sich
in
den
letzten
Jahrzehnten
des
14.
und
den
ersten
Jahrzehnten
des
15.
Jahrhunderts
der
Einfuhr
des
Wismarschen
Biers
durch
Verbote
glaubten
erwehren
zu
müssen.
In
den
Hamburger
Kämmereirechnungen
treffen
wir
von
1356
bis
1394
öfter
auf
Ausgaben
für
Wismarsches
Bier
zu
Verehrungen,
später
ganz
selten.
Lübecker
Ratmannen
rüsteten
sich
wiederholt damit aus: so 1416 und 1430. Ebenso wussten Klöster es zu schätzen.
Anfangs
war
die
Brauerei
ein
freies
Gewerbe
gewesen,
wurde
jedoch
seit
dem
Ende
des
14.
Jahrhunderts
den
Hauseigentümern
vorbehalten,
nachdem
zuerst
1350
Fremden
untersagt
war,
in
Wismar
zu
brauen
und
1356
verordnet
war,
dass
nicht
mehr
als
zwei
zusammen
brauen
dürften,
die
jeder
mindestens
50
Mr.
Lüb.
zu
eigen
haben
und
ein
Brauhaus
mieten
sollten.
Seit
1424
wurde
es
den
Handwerkern
verboten
zu
brauen;
doch
stand
ihnen
bis
1725
das
Recht
zu,
in
beschränktem
Maße
für
ihren
Hausbedarf
zu
brauen.
Aus
dem
Vorbehalt
des
Braurechts
für
Hauseigentümer
hat
sich
unter
Mitwirkung
der
Gewohnheit
allmählich
die
Realgerechtsame
bestimmter
Brauhäuser
herausgebildet.
Sie
besteht
in
vollem
Umfang
1593.
Die
Brauer
gehörten
in
Wismar
nicht
etwa
zu
den
Ämtern,
sondern
waren
vielmehr
die
wohlhabensten
Bürger,
aus
denen
sich
der
Rat
zusammensetzte;
und
gerade
die
Bürgermeister
und
Ratmannen
betrieben
fast
ausnahmslos
und
besonders
eifrig
das
Brauwerk.
Sie,
wie
die
brauenden
Bürger
überhaupt,
bedienten
sich
der
Hilfe
von
Brauknechten,
die
keine
Gilde
bilden
sollten
und
sich
erst
spät
zu
der
Bruderschaft
der
Schopenbrauer
zusammengeschlossen haben.
Durch
irgendeinen
Zufall
ist
ein
Brauregister
vom
4.
September
1464
bis
zum
15.
August
1465
erhalten.
Danach
haben
damals
182
Bürger
(mit
Einschluss
von
32
Frauen)
gebraut,
darunter
21
Ratmannen
(von
24)
und
die
Witwen
von
sechs
früheren
Ratmannen
wie
auch
die
Hausfrau
des
vertriebenen
Bürgermeisters
Langejohann,
außerdem
13
Bürger,
die
später
in
den
Rat
gewählt
wurden.
Einer
der
Brauer
ist
sonst
als
Schiffer,
ein
anderer
als
Bäcker,
eine
Frau
als
die
Witwe
eines
Wollenwebers
nachweisbar.
Alles
in
allem
sind
in
jenem
Braujahr
1414
Bräu
Bier,
vermutlich
etwa
40.000
Tonnen
erzeugt
worden.
1615
brauten
noch
119
Brauer,
1692
ihrer
93
(darunter
5
Ratmannen),
1747
45
(darunter
2
Ratmannen),
1705
nur
noch
15,
1823
und
1855
8,
schließlich
1872
6,
während
1918
nur
drei
Brauereien
bestanden
und
die
Kriegsnöte
auch
diesen
ein
Ende
gemacht
haben.
Im
Jahre
1464
hat
einer
15
mal
im
Jahr,
sieben
haben
nur
3
mal,
im
Durchschnitt
hat
jeder
nahezu
8
mal,
die
Ratmannen
zwischen
9
und
10
mal
gebraut.
Früher
war
1332
gewillkürt,
dass
Brauer,
die
für
Krüge
brauten,
nur
einmal
in
14
Tagen
brauen
sollten,
1356
und
1365
wurde
zweimaliges
Brauen
in
der
Woche
gestattet,
am
Ende
des
Jahrhunderts
sollte
nach
alter
Sitte
nur
Einmal
in
der
Woche
zu
brauen
erlaubt
sein,
1427
zehnmal
im
Jahr,
1480
nicht
öfter
als
14
mal.
Von
1559
bis
1571
sollten
12-mal,
von
1572—1592
10
von
1594—1626
9
mal
gebraut
werden
dürfen.
Nachher
sank
die
Zahl
der
freigegebenen
Biere
bis
auf
6,
sie
wurde
aber
als
Durchschnitt
bei
Weitem
nicht
erreicht.
So
sahen
1701
die
schwächeren
Brauer
ein
dreimaliges
Umbrauen
als
frommen
Wunsch
an,
und
1721
und
1722
wurde
kaum
einmal
in
einem
Jahre
umgebraut.
Im
Jahre
1400
wurde
bestimmt,
dass
niemand
mehr
als
10
½
Drömt
Malz
zu
einem
Bräu
verwenden
solle,
1480
waren
12
Drömt
erlaubt,
und
dabei
ist
es
mindestens
bis
1634
geblieben,
nur
dass
man
in
der
späteren
Zeit
3
Scheffel
(als
Matte
des
Müllers)
mehr
zuließ.
Danach
steigerten
die
Brauer
die
Malzmenge
bis
auf
16
Drömt.
1578
wurden
aus
dieser
Malzmenge
71
Tonnen,
von
1606
bis
1710
84
Tonnen
gebraut,
während
nach
der
Ordnung
von
1725
90
Tonnen
gebraut
werden
sollten,
waren
in
den
70er
Jahren
des
16.
Jahrhunderts
noch
etwas
über
70.000
Tonnen,
1644
noch
an
47.000,
1692
41.500
Tonnen
Bier
gebraut,
so
wurden
1737
nur
noch
wenig
über
11.000,
1747
keine
9.000
Tonnen
mehr,
1765
nur
noch
2.900
Tonnen
hergestellt.
Die
Ausfuhr
seewärts,
die
1664
über
34.000
Tonnen
betragen
hatte,
war
1702
auf
kaum
13.400,
1737
auf
nicht
voll
1.900,
1747
auf
760,
1765
auf
105
3/4
Tonnen
gesunken.
In
der
(mit
Schwedischer
Garnison
belegten)
Stadt
selbst
wurden
1692
noch
über
24.600
Tonnen
(pro
Kopf
der
Bevölkerung
etwa
350
Liter),
1709
nicht
ganz
19.300,
1747
(bei
ganz
kleiner
Garnison)
wenig
über
9.700,
1765
keine
3.000
Tonnen
mehr
verbraucht.
Der
Versand
landeinwärts
war
so
unbedeutend,
dass
er
nicht
berücksichtigt zu werden braucht.
Im
Gegensatz
zu
dem
Hamburgischen,
das
eine
Art
Weißbier
war,
gehörte
das
Wismarsche
zu
den
roten
Bieren.
Es
wird
vermutlich
anfangs
ein
starkes
Bier
gewesen
sein,
wie
es
im
16.
Jahrhundert
in
Stralsund
und
Rostock
gebraut
wurde
und
wie
man
es
dem
Kriegsvolk
nicht
gern
zu
trinken
gab,
doch
wurde
es
im
16.
und
17.
Jahrhundert
immer
schwächer
eingebraut.
Im
Jahre
1582
beschwerten
sich
die
Brauer,
dass
die
Probeherren
-
eine
Bierprobe
bestand
seit
1495
Bier
beanstandeten
-
das
die
Dänen
gern
kauften,
die
mehr
von
den
"sturren"
Bieren
hielten
als
von
den
von
jenen
gewünschten
"bleichen
und
gelinden".
Über
mindere
Güte
des
Biers
wurde
schon
1400
geklagt.
1481
und
1492
ertönten
aus
Bergen
lebhafte
Klagen
darüber,
dass
die
Bitten
des
Kaufmanns
um
Verbesserung
des
Biers
und
der
Tonnen
umsonst
wären
und
beide
ständig
schlimmer
würden.
In
den
Jahren
1586
und
1599
aber
schalt
Bürgermeister
Schabbelt,
selbst
ein
Brauer,
es
würde
ein
Bier
gebraut,
dass
es
eine
Schande
für
die
Stadt
sei,
oder
es
würde
ein
Bier
gebraut,
das
diesen
Namen nicht verdiene. Es scheint also die Änderung in der Schätzung des Wismarschen Biers gegenüber dem anderer Städte, wie sie im
16.
Jahrhundert
unverkennbar
ist,
zum
großen
Teil
durch
die
Brauer
selbst
verschuldet
zu
sein.
Allerdings
werden
diese
in
der
Notlage
gewesen
sein,
bei
erhöhten
Preisen
für
Gerste
und
Hopfen
und
bei
sonst
gesteigerten
Unkosten
möglichst
zu
gewohnt
niedrigen
Preisen
liefern
zu
sollen,
was
eine
Verschlechterung
des
Bieres
zur
Folge
hatte.
Gegenüber
dem
Bier
anderer
Städte,
in
denen
man
wie
z.
B.
in
Rostock
im
16.
Jahrhundert
mit
dem
Zusatz
des
Wassers
sparsamer
blieb,
vielleicht
auch
die
Brauerei
zu
verbessern
verstand,
musste
dadurch
das
Wismarsche
ins
Hintertreffen
geraten
sein.
Dennoch
hören
wir
selbst
aus
diesen
Zeiten
(1581
und
1587)
Äußerungen,
wonach
immer
noch
die
Nahrung
der
Stadt
hauptsächlich
auf
der
Brauerei
beruhte,
während
der
Rat
1555
Schifffahrt
und
Handel voranstellte.
Noch
einmal
war
der
Wismarschen
Brauerei
ein
Aufschwung
beschieden
gewesen,
nachdem
durch
Herzog
Ulrichs
Familienverbindungen
eine
Herabsetzung
der
Dänischen
Bierakzise
1587
erreicht
und
um
dieselbe
Zeit
das
Brauen
von
Mumme
aufgenommen
war.
Diese
wurde
1657
von
dem
Prediger
Adam
Samuel
Hartmann
aus
Lissa,
der
sie
auf
einer
Kollektenreise
in
den
Westen
in
Anklam,
Wismar
und
Lübeck
trank,
als
guten
Trunk
gerühmt.
Dem
entspricht,
dass
sie
in
der
damaligen
Ausfuhr
des
Wismarschen
Biers
zur
See
bei
Weitem
an
erster
Stelle
steht.
Zollvergünstigungen
durch
Schweden
erwiesen
sich
sehr
förderlich,
so
dass
1664
Schweden
und
seine
Besitzungen
bei
Weitem
der
beste
Markt
dafür
waren.
So
konnte
1653
Bürgermeister
Büddeker
erklären,
dass
die
Stadt,
ihr
Aufnehmen
und
ihre
zeitliche
Wohlfahrt
nächst
Gottes
Segen
guten
Teils
aus
dem
Brauwerk
fundiert
sei,
und
noch
1686
behaupteten
die
Brauer,
"
dass
der
größeste
Theil
dieser
Stadt
an
dem
Brauwesen
verbunden
ist.
Geht
ein
Brauer
ab,
so
empfindet
solches
der
Schneider,
Schuster,
Hüter,
Gewandtschneider
und
Seydencrähmer
allein
an
sein
undt
der
Seinigen
Kleyder.
Der
Becker,
Fleischer,
Fischer
hat
das
Seinige
von
ihm.
Der
Böttcher,
Träger,
Schopenbrauer
lebt
davon,
und
der
Schiffer
würde
ohn
dem
Brauwesen
nicht
vom
Gestade
kommen
".
Völlig
aufgehört
hatte
die
Versorgung
der
Krüge
im
Mecklenburgischen.
Seit
dem
Anfang
des
18.
Jahrhunderts,
besonders
seit
der
Belagerung
und
Eroberung
der
Stadt
durch
die
Dänen
und
ihre
Verbündeten
ging
es,
zumal
da
gleichzeitig
der
Verbrauch
von
Kaffee,
Tee
und
Wasser
zunahm,
mit
der
Brauerei
unheimlich
bergab,
und
während
des
siebenjährigen
Krieges
sank
sie
zu
voller
Bedeutungslosigkeit
herab.
Sie
ist
zu
guter
letzt
an
der
großen
Zahl
der
Brauer
und
dem
Streben,
alle
bei
gleichmäßiger Nahrung zu erhalten gescheitert.
Über
den
Umfang
von
Handel
und
Schifffahrt
während
des
Mittelalters
sind
wir
recht
im
Unklaren,
die
späteren
Quellen
aber
haben
die
genaue
Beschreibung,
die
vielleicht
eine
Art
Statistik
liefern
könnte,
noch
nicht
erfahren.
So
vermag
ich
hier
nur
einige
Beobachtungen mitzuteilen, von deren Mangelhaftigkeit niemand mehr überzeugt sein kann als ich selbst.
Im
Allgemeinen
stand
gemäß
der
mittelalterlichen
Anschauung
die
Benutzung
des
Hafens,
besonders
für
den
Ausfuhrhandel,
nur
den
Bürgern
zu.
Wollten
Auswärtige
ein
Schiff
befrachten,
so
bedurften
sie
einer
besonderer
Erlaubnis.
Es
wurde
wohl
zur
Bedingung
gemacht,
dass
den
Bürgern
ein
Teil
des
Raumes,
etwa
die
Hälfte,
vorbehalten
bleibe.
Verkehr
in
Klipphäfen
in
der
näheren
Umgebung
ließ
man
nicht
aufkommen.
Vorzüglich
der
Verschiffung
von
Korn
durch
Nichtbürger
wie
die
benachbarten
Landsleute.
Gegen
die
Gutsbesitzer
oder
Bauern
und
die
Herzöge
mit
ihren
Beamten
setzte
man
bis
ins
19.
Jahrhundert
hinein
beharrlichen
Widerstand
entgegen.
Schiffe,
die
den
Hafen
anliefen,
mochte
es
auch
wegen
Unwetters
oder
aus
Irrtum
geschehen
sein,
mussten
ihre
Ladung
den
Bürgern
zum
Kauf
bieten.
Nur
aus
besonderer
Gunst
wurden
Ausnahmen
davon
gemacht.
Eine
Ergänzung
des
Hafenrechts
war
der
Marktzwang.
Aus
der
durch
die
natürlichen
Verhältnisse
großgezogenen
Gewohnheit
der
Umgegend,
ihre
Erzeugnisse
in
der
gelegensten
Stadt
aus
den
Markt
zu
bringen,
hatte
man,
wie
dergleichen
im
Mittelalter
häufig
genug
zu
beobachten
ist,
sehr
bald
ein
Recht
der
Stadt
abgeleitet
und
trat
Abweichungen,
die
die
Versorgung
des
Marktes
beeinträchtigten,
auf
alle
Weise
entgegen.
Besonders
schritt
man
gegen
fremde
Aufkäufer
ein,
wie
man
auch
Bürgern
es
nicht
durchgehen
ließ,
wenn
sie
die
Waren
auf
dem
Weg
in
die
Stadt
oder
in
der
Stadt
auf
dem
Markt
kaufen
wollten.
Nur
dem
Kaufmann,
der
seit
längerem
mit
einem
Adligen
oder
einem
Bauern in Geschäftsverbindung stand oder gar Forderungen an ihn hatte, gestand man ein Vorrecht vor andern zu.
Dass
die
Sorge
um
die
Deckung
des
eigenen
Bedarfs
allem
anderen
weit
voran
stand,
dafür
nur
eine
bezeichnende
Äußerung
von
1596.
Ausfuhr
von
Holz
zu
gestatten,
heißt
es,
würde
gegen
die
Gewohnheit
verstoßen,
auch
würde
bald
Holzmangel
die
Folge
sein.
Damit
aber
eine
unmittelbare
Verschiffung
aus
dem
benachbarten
Amt
Bukow
verhindert
werde,
sollten
Bürger
veranlasst
werden
dort
2.000
Eichen
anzukaufen.
Kornhandel
der
Bürger,
besonders
nach
auswärts,
wird
in
älterer
Zeit
unbedeutend
gewesen
sein
und
erst
im
16.
Jahrhundert
allmählich
zugenommen
haben,
um
in
dessen
späteren
Jahrzehnten,
wo
offenbar
im
Land
größere
Ernten
als
bisher
erzielt
wurden,
mehr
Bedeutung
zu
gewinnen.
Am
Ende
des
Jahrhunderts
war
es
dann
soweit
gediehen,
dass
übertriebene
Engherzigkeit
der
Ämter,
die
1597
über
die
Kornausfuhr
klagten,
mit
dem
Hinweis
begegnet
werden
konnte,
dass
sich
viele
vom
Kornhandel
nährten
und
Wismar eine Kaufstadt sei, die ihren dänischen Besuchern etwas bieten können müsse.
Zwischenhandel
schaltete
man
nach
Möglichkeit
aus,
damit
der
Bürger
unmittelbar
vom
Erzeuger
kaufen
könne.
Nur
den
Überschuss
dessen,
was
an
Korn,
Vieh,
Holz,
Hopfen
usw.
nicht
an
Selbstverbraucher
abzusetzen
war,
durfte
der
Kaufmann
an
sich
bringen,
wie
auch Bäcker und Knochenhauer in ihrem Einkauf hinter dem selbstverbrauchenden Bürger zurückstehen mussten.
Der
Handelsbetrieb,
das
Recht
dieselbe
Ware
zu
kaufen
und
zu
verkaufen,
war
den
Bürgern
vorbehalten.
Dabei
wurde
im
Ganzen
sicher
darauf
angehalten,
dass
Handwerker
und
Krämer
sich
von
Handwerk
und
Kram
nähren
sollten,
wobei
natürlich
der
Vertrieb
der
eigenen
Erzeugnisse
freistand,
wie
z.
B.
Schmiede
und
Schlosser
den
Markt
bezogen
und
Wollenweber
ihre
Laken
ganz,
ungeratene
auch
ellenweise
verkaufen
konnten.
So
wenig
die
Handwerker
geduldet
haben
würden,
dass
sich
ein
Brauer
oder
ein
Kaufmann
auf
den
Betrieb
eines
Handwerks
würfe,
so
wenig
duldeten
diese,
dass
Handwerker
nebenher
etwa
gewerbemäßige
Brauerei
betrieben
oder
Laken
ausschnitten.
Doch
konnte
jeder,
der
selbst
Waren
über
See
und
Land
herbeibrachte,
diese
verkaufen,
und
es
hinderte
gewiss
nichts,
dass
ein
Handwerker
zum
Handelsbetrieb
überging:
nur
musste
er
dann
sein
Amt
aufgeben.
Sicher
vollzog
sich
dieser
Übergang
nicht
entfernt
in
der
Häufigkeit
wie
in
Bergen,
aber
zu
den
Seltenheiten
wird
er
nicht
gehört
haben.
Dabei
wird
man
sich
die
Grenze
zwischen
den
Berufen
überhaupt
nicht
als
völlig
scharf
gezogen
vorstellen
dürfen
oder
zumindest
nicht
als
streng
eingehalten.
In
den
Anfängen
des
17.
Jahrhunderts
(1613)
klagten
Wandschneider,
dass
ihre
Gerechtsamen
von
Wollenwebern,
Feinlakenmachern
und
Schneidern beeinträchtigt würden, Kaufleute, dass Handwerker sich ungehindert mit Kaufmannschaft abgäben.
Fremden
gestattete
man
Verkauf
ihrer
Waren
und
Einkauf
dessen,
was
auf
dem
Markt
zum
Kauf
stand,
nachdem
der
Bürger
seinen
Bedarf
befriedigt
hatte;
aber,
soweit
man
es
verhindern
konnte,
nicht
Einkauf
in
der
Nachbarschaft
und
nicht
Einkauf
zwecks
Verkauf
an
Ort
und
Stelle.
Gast
sollte
nicht
mit
Gast
handeln,
kein
Makler
Gäste
mit
einander
in
Verbindung
setzen
und
kein
Bürger
für
Gäste
oder mit deren Geld handeln.
Nach
den
vorangegangenen
Darlegungen
blieb
für
die
Handelsbetätigung
nur
die
Ausfuhr
dessen
übrig,
was
die
Bürger
nicht
selbst
gebrauchten,
die
Heranschaffung
fremder
Erzeugnisse,
schließlich
der
Zwischenhandel
auswärts,
in
engen
Grenzen
auch
wohl
daheim.
Für
die
Ausfuhr
aber
standen
aus
der
Stadt
und
ihrer
näheren
Umgegend
zu
Gebot,
vor
allem
Bier
und
zu
Zeiten
Korn,
besonders
nach
Bergen,
auch
Mehl
und
Malz,
außerdem
graue
Laken,
die
die
Wollenweber
anfertigten
und
die
besonders
nach
Livland
und
Bergen
verkauft
wurden,
schließlich
in
bescheidenem
Umfang
Lüneburger
Salz.
Im
Jahre
1724
werden
als
hauptsächlichste
Ausfuhrartikel
nach
Schweden
Hopfen
und
Korn
genannt,
die
Wichtigkeit
des
Hopfenhandels
nach
dort
auch
1693
betont.
Herangeholt
wurden
dagegen
die
Flandrischen
Laken
von
Brügge,
Stockfisch
von
Bergen,
Hering
von
Schonen,
vorzüglich
aber
von
Drakör,
wo
der
Kaufmann
den
von
den
dänischen,
aber
auch
von
wismarschen
Fischern
gefangenen
Hering
an
Ort
und
Stelle
salzte,
natürlich
nicht
nur
für
den
Bedarf
Wismars
allein,
sondern
als
Handelsobjekt.
Die
Bedeutung
der
Schonen-(Drakör-)fahrt
und
des
Heringhandels
für
Wismar
geht
auf
dessen
erfolgreichen
Bemühungen
um
Ausdehnung
der
Zeit
erlaubter
Schifffahrt
für
die
Versendung
von
Bier
und
Hering
von
1403
hervor,
dann
aber
besonders
daraus,
dass
König
Christian
von
Dänemark,
wie
unten
berichtet
werden
wird,
1462
und
1466
die
Stadt
durch
Verweigerung
des
Geleits
für
die
Schonenfahrt
zu
Nachgiebigkeit
in
den
Langejohannschen
Händeln
nötigen
konnte.
Unklarheit
herrscht
über
das
Gebiet,
wohin
etwa
seewärts
der
Hering
(und
Stockfisch)
abgesetzt
sein
mag;
meist
werden
die
Fische
ins
Inland
gegangen
sein.
Gewinnbringend
war
übrigens
auch
der
Markthandel,
der
sich
im
Herbst
während
der
Zeit
des
Heringfangs
und
des
Salzens
in
Schonen
entfaltete.
Unbedeutender
mag
die
seit
dem
16.
Jahrhunderte
bezeugte
Einfuhr
von
Holz,
Stein
und
Kalk
aus
Gotland
gewesen
sein,
wo
Wismar
und
Rostock
schon
in
der
ersten
Hälfte
des
16.
Jahrhunderts
mit
den
Bauern
im
Norden
ihren
besonderen privilegierten Handelsverkehr hatten und damals vorzugsweise, wie es scheint, Fleisch kauften.
Wenn
sich
auch
aus
Zollrollen
nur
schwer
ein
Bild
des
wirklichen
Verkehrs
gewinnen
lässt,
so
ist
doch
anzunehmen,
dass
die
älteren,
und
je
kürzer
sie
sind
um
so
mehr,
nur
die
tatsächlich
die
Zollstätte
passierenden
Waren
und
Leute
anführen
werden.
Daher
ist
der
Inhalt
der
Wismarschen
Zollrolle
von
1328
hier
wohl
beachtlich.
Sie
nennt
an
Waren
Hering,
Häute,
Honig,
Kupfer,
Laken,
Leinwand,
Bier, Pferde,
Tran,
Schmalz,
Talg,
Stockfisch,
Wolle,
Hopfen
und
Korn,
alles
nur
für
den
Ausfuhrzoll,
wofür
besonders
der
Hering
in
Betracht
gekommen
zu
sein
scheint.
Zollpflichtig
sind
Dänen,
Deutsche,
Hamburger,
Holsten,
Schweriner,
Thüringer,
Umlandfahrer,
d.
h.
Schiffer
und
Kaufleute
des
Westens,
besonders
Süderseer.
Zollfreiheit
genießen
die
Mannen
des
Landesherrn
für
den
Hering
ihres
Küchenbedarfs,
die
von
Lübeck,
Rostock,
Pommern-Wolgast
(bezeichnet
als
ute
driyer
Herren
lande
),
Perleberg,
Riga,
Danzig,
Wisby,
Schweden. Torzoll, d. H. Eingangszoll von Land her, zahlten nur die Thüringer.
Über
den
Handel,
den
die
Wismarschen
als
Vermittler
betrieben,
wissen
wir
noch
weniger.
Nur
das
ergibt
sich
mit
Sicherheit,
dass
sie
im
15.
Jahrhundert
in
ziemlichem
Umfang
Salz
von
der
Bai
(der
Französischen
Küste
südlich
der
Loire),
später
von
Spanien
hauptsächlich
wohl
nach
Livland,
Preußen
und
den
nordischen
Reichen
verschifft
haben.
Im
Jahre
1427
gingen
in
der
Baiflotte
12
Schiffe
aus
Wismar
verloren,
und
1579
wurde
die
Behauptung
aufgestellt,
dass
der
Handel
zumeist
aus
Baisalz
bestehe.
Hauptabsatzgebiete
für
jenes
Salz
waren
die
genannten
Länder,
wo
als
Rückfracht
wieder
Korn,
Holz,
Teer,
Asche
und
Fische
zu
Gebote
standen.
Allein
für
wenige
Jahre
aus
der
zweiten
Hälfte
des
14.
Jahrhunderts
ist
es
wegen
der
hansischen
Pfundzollrechnungen
möglich,
Zahlen
über
den
Handel
zu
geben,
wobei
man
sich
jedoch
gegenwärtig
halten
muss,
dass
es
sich
um
Kriegsjahre
handelt
und
dass
weder
die
Anschreibungen
noch
die
Abrechnungen
völlig
verlässlich
sein
werden.
Außerdem
sind
eingehende
Waren
nur
dann
verzollt,
wenn
nicht
schon
anderswo
der
Zoll
davon
entrichtet
war.
Es
hat
also
Wismar
1362
an
Pfundzoll
383
Mark
eingenommen,
wogegen
Rostock
nicht
die
Hälfte
davon,
Lübeck
beinah
3
½
mal
so
viel,
Stralsund
mehr
als
das
Doppelte,
Stettin
nahezu
das
Doppelte
eingenommen
hat. Der Wert der verzollten Waren betrug das 96fache des Zolles, für Wismar also 36.750 Mark.
In
den
Jahren
1368
und
1369
hat
Wismar
653
Mark
eingenommen,
Rostock
etwa
zwei
Drittel
davon,
Lübeck
beinahe
das
Vierfache,
Stralsund
das
Doppelte,
Stettin
fast
so
viel
wie
Wismar.
In
Schonen,
wo
die
einzelnen
Städte
den
Zoll
von
ihren
Bürgern
zu
erheben
hatten,
hat
außerdem
von
Michaelis
1368
bis
1369
Lübeck
350,
Wismar
160
Mark
eingenommen,
wogegen
die
Zahlen
der
anderen
Städte
mangelhaft
sind.
Der
Wert
des
Verzollten
würde
sich
für
Wismar
insgesamt
auf
234.000
Mark
belaufen,
wenn
wir
den
Zollsatz
für
die
Ware als 1/288 des Wertes zu Grunde legen und außer Acht lassen, dass von den Schiffen selbst nur die Hälfte davon verlangt wurde.
Im
Jahre
1378
hat
die
Einnahme
Wismars
380
Mark
betragen,
die
Rostocks
nur
2/3
davon,
Lübecks
3
½
mal,
Stralsunds
2
2/3
mal
so
viel,
die Stettins halb so viel als die Wismars.
Ergänzt
werden
diese
Zahlen
teilweise
durch
die
von
Oskar
Wendt
bearbeiteten
Rechnungen
über
den
in
Lübeck
1368
und
1369
erhobenen
Pfundzoll.
Sie
sind
aber
nur
für
die
Ausfuhr
aus
Lübeck
brauchbar,
da
der
Zoll
von
der
Einfuhr
aus
Wismar
und
den
benachbarten
Städten
nur
eingetragen
ist,
wenn
er
dort
nicht
entrichtet
war.
Der
Zahl
nach
stehen
die
damals
von
Lübeck
nach
Wismar
ausgefahrenen
Schiffe
mit
184
im
Jahre
1368
und
162
im
Jahre
1369
bei
Weitem
voran,
nur
nach
Schonen
sind
1368
fast
gleich
viele,
1369
mehr
Schiffe
bestimmt
gewesen.
Doch
müssen
diese
Schiffe
durchweg
klein
gewesen
sein,
da
ihr
Durchschnittswert
nur
28
Mark
betrug,
während
die
nach
Schonen
gesegelten
87,
die
nach
Danzig
113,
die
nach
Riga
202
Mark
Wert
waren.
Bei
den
Schiffen
tut
es
die
bloße
Zahl
nicht.
Der
Wert
der
in
Lübeck
in
beiden
Jahren
verzollten
Ausfuhr
nach
Wismar
beträgt
12.380
Mark,
der
nach
Rostock
8.000
Mark,
nach
Stralsund
11.050,
nach
Stettin
21.050,
nach
Danzig
33.040
Mark.
Die
Waren
sind
sehr
unterschiedlicher
Art.
Für
Wismar
stehen
Salz
und
Gerste
bei
Weitem
voran
und
erst
in
großem
Abstand
folgen
Wein,
Lein,
Öl,
Eisen,
Laken.
Auch
eine
der
gleichzeitigen
Hamburgischen
Pfundzollquittungen
bezeugt
Einfuhr
Flandrischer
Laken
durch
einen
Wismarschen
über
Hamburg,
dagegen betreffen 8 Eintragungen des Hamburgischen Pfundzollbuchs Ausfuhr Wismarsches Biers nach Flandern.
Andere
Anhaltspunkte
für
die
Ausdehnung
und
Stärke
der
Handelsbeziehungen
im
14.
und
15.
Jahrhundert
lassen
sich
aus
den
Bürgschaften
für
Zuversichtsbriefe
gewinnen,
die
von
1360
bis
1487
(allerdings
mit
breiten
Lücken
zwischen
1375
und
1392
und
zwischen
1400
und
1410,
auch
sonst
keineswegs
vollständig)
in
den
Zeugebüchern
verzeichnet
sind.
Mehr
aber
als
Anhaltspunkte
bieten
sie
nicht,
vor
allem
darum,
weil
sie
sich
über
alle
Forderungen
erstrecken,
die
Wismarsche
überhaupt
auswärts
geltend
zu
machen
hatten,
sei
es
aus
Geschäften
oder
aus
Erbschaften,
wiederum
aber
nur
über
die,
wo
es
an
Zutrauen
zum
Gläubiger
fehlte
oder
der
Schuldner
Ausflüchte
suchte
oder
wo
Behörden
den
Nachlas
in
Verwahrung
genommen
hatten.
Gewiss
kann
man
nicht
überall,
wo
Beziehungen
durch
Erbfälle
und
Erbansprüche
bezeugt
sind,
auch
Handelsbeziehungen
voraussetzen,
im
Allgemeinen
werden
diese
aber
doch
wohl
mit
Personalbeziehungen
parallel
gegangen
sein.
In
den
Zuversichtsbriefen
verbürgte
sich
aber
die
Stadt
dafür,
dass
nach
geleisteter
Zahlung
keine
weiteren
Ansprüche,
auch
nicht
von
anderer
Seite
erhoben
werden
würden,
wobei
sie
sich
ihrerseits
durch
Bürgschaft
von
Bürgern
deckte.
Oft
verband
sich
mit
dem
Zuversichtsbriefe
eine
Bevollmächtigung.
Die
Zeugebücher
verzeichnen
die
Bürgschaften
für
die
ausgestellten
Zuversichtsbriefe
und
zwar
in
kürzester
Form.
Von
ihnen
sind
während
der
gedachten
Zeit
nach
den
Niederlanden
gerichtet
23,
wovon
allein
von
1411—1429
14
auf
Flandern
fallen,
davon
6
auf
Brügge.
Auf
die
nordischen
Reiche
entfallen,
und
zwar
zwischen
1395
und
1487,
solcher
Bürgschaften
49,
darunter
zwischen
1395
und
1423
je
5
nach
Bergen
und
Stockholm
und
zwischen
1414
und
1487
4
nach
Lödöse,
während
sich
die
übrigen
zersplittern.
Preußen
und
Livland
betreffen,
ziemlich
auf
die
ganze
Zeit
verteilt,
51
Bürgschaften,
davon
Danzig
25,
Riga
11,
Pernau
6.
Aus
Lübeck
kommen
bis
1462
25
Bürgschaften,
es
sind
aber
außerdem
für
die
Jahre
1351
bis
1395
17
dorthin
gegangene
Zuversichtsbriefe
bekannt,
die
mit
jenen
Bürgschaften
nichts
zu
tun
haben.
Aus
Holstein
und
Schleswig
kommen
von
1360
bis
1486
28,
davon
auf
Femarn
8
(7
von
1437
bis
1483),
Hamburg
5
und
Flensburg
4
(zwischen
1412
und
1485),
auf
Mecklenburgische
Städte
26,
davon
zwischen
1440
und
1460
6
auf
Rostock,
auf
Pommersche
Städte
zwischen
1366
und
1483
20,
davon
aus
Stralsund
allein
9.
Nur
vereinzelte
Bürgschaften
betreffen
Bremen,
Dortmund,
Münster,
Deutz,
Eimbek,
Magdeburg,
Stendal,
Pritzwalk,
Görlitz,
während
gerade
aus
dem
westlichen
Deutschland
wie
von
Bingen,
Attendorn,
Schüttors,
Lemgo,
Hildesheim,
Duderstadt
Zuversichtsbriefe
im
Wismarschen
Archiv
erhalten
oder
als
an
Wismar
gerichtet
bezeugt
sind,
allerdings
stets
nur
einzelne.
Aus
den
Jahren
1491
bis
1500
sind
in
dem
derzeitigen
Zeugebuch
27
Zuversichtsbriefe
verzeichnet,
davon
11
nach Lübeck, je 3 nach Hamburg, Riga und Bergen, je 2 nach Stralsund und Danzig bestimmt.
Lübeck
und
Danzig
sind
nach
diesen
Zeugnissen
diejenigen
Städte,
mit
denen
die
meisten
Verbindungen
bestanden.
Dementsprechend
war
im
16.
Jahrhundert
die
vornehmste
Herberge
in
Wismar
die
Lübische
in
der
Lübschen
Straße
an
der
östlichen
Ecke der Büttelstraße; gegenüber lag die Danziger. In Lübeck gab es dagegen um 1578 zwei Wismarsche Herbergen am Koberg.
Im
16.
Jahrhundert
lässt
sich
mit
Hilfe
der
Sundzolltabellen
wenigstens
ein
Teil
des
westwärtigen
Schiffsverkehrs
statistisch
erfassen.
Von
1536
bis
1547
(in
einer
Zeit,
wo
die
Wismarsche
Flotte
besonders
klein
gewesen
zu
sein
scheint)
fuhren
durchschnittlich
2
Wismarsche
Schiffe
durch
den
Sund,
von
1557
bis
1563
jährlich
22,
von
1564
bis
1569
(Kriegsjahre)
7,
von
1574
bis
1580
75,
von
1581
bis
1590
51,
von
1591
bis
1600
35,
von
1601
bis
1610
21,
von
1611
bis
1620
17,
von
1621
bis
1630
5.
Von
1557
bis
1627
gingen
1.967
Wismarsche
Schiffe
durch
den
Sund,
davon
1552
mit
Ladung,
415
mit
Ballast.
Die
Rückfahrt
von
der
pyrenäischen
Halbinsel
machten
davon
216
Schiffe
gegenüber
124
Rostocker,
137
Stralsunder,
114
Stettiner,
1388
Lübecker
und
750
Danziger
Schiffen.
Man
kann
aber
bei
Zuziehung
der
Wismarschen
Seebriefe
annehmen,
dass
in
jenen
Jahren
der
Verkehr
Wismars
mit
Portugal
und
Spanien
hin
und
her
500
Fahrten
beansprucht
hat.
Die
Ladung
bestand
auf
der
Hinfahrt
in
Getreide,
auf
der
Heimfahrt
in
Salz.
Wegen
des
Schiffsverkehrs
im
Ganzen
ist
zu
beachten,
dass
der
für
Wismar
besonders
bedeutende
Verkehr
mit
Bergen
wohl
ausschließlich
durch
den
Belt
ging,
also
in
den
Sundzollisten
nicht
zu
finden
ist.
Dabei
muss
angemerkt
werden,
dass
gegen
Ende
des
16.
und
im
Anfang
des
17.
Jahrhunderts
vielfach
Bergenfahrer aus Lübeck, Hamburg, Bremen und Deventer in Wismar luden.
An
Kaufmannsvereinigungen
für
bestimmte
Reisen
bestanden
in
Wismar
während
des
Mittelalters
die
der
Schonen-
oder
Drakörfahrer
und
der
Bergenfahrer.
Auswärts
sind
Wismarsche
als
an
der
Deutschen
Kumpanei
zu
Kopenhagen
und
an
der
Schonenfahrergesellschaft zu Malmö beteiligt nachweisbar.
Dass
die
Handelsbeziehungen
mit
Flandern
und
England
im
15.
Jahrhundert
nicht
sehr
lebhaft
gewesen
sein
können,
geht
daraus
hervor,
dass
sich
1455
kein
Wismarscher
unter
denen
findet,
die
das
Verbot
des
Verkehrs
mit
Flandern
gebrochen
haben,
und
dass
1468
niemand
aus
Wismar
durch
die
Beschlagnahmen
in
England
getroffen
zu
sein
scheint,
übrigens
stand
es
mit
Rostock,
Stralsund
und
Danzig
ebenso,
obgleich
namentlich
diese
letzte
Stadt
regen
Verkehr
mit
England
hatte.
Mit
Flandern
und
den
Niederlanden
ist
dennoch
Handel
nachzuweisen,
auch
haben
englische
Bergenfahrer
in
Wismar
verkehrt
und
ebenso
ist
in
den
ersten
Jahrzehnten
des
16.
Jahrhunderts
Handel
Wismarscher
in
England
bezeugt,
obgleich
der
Rat
solchen
1522
geradeheraus
in
Abrede
nahm.
Dagegen
ist
mir
von
Handelsverbindungen
mit
Nowgorod
nichts
bekannt
geworden,
und
es
ist
auch
dort
1494
kein
Wismarscher
in
Gefangenschaft
geraten.
Es
ist
aber
sicher
übertrieben,
wenn
der
aus
Wismar
gebürtige
Reimar
Kock
an
diese
Beobachtung
anknüpfend
schreibt,
damals
und
einige
Jahre
danach
hätten
seine
engeren
Landsleute
gemeint,
dass
sich
ihre
Kinder
weit
genug
in
der
Welt
umgesehen
hätten,
wenn
sie
einmal
bis
Lübeck
gekommen
wären.
Jedenfalls
sind
später
wieder
bessere
Zeiten
gekommen,
und
in
Pässen,
die
der
Rat um 1600 ausgestellt hat, finden wir als Reiseziele Venedig, die Niederlande, Schweden und Russland.
Der
Verkehr
mit
dem
Binnenland
hat
während
des
15.
Jahrhunderts
arg
unter
den
andauernden
Fehden
in
der
Prignitz
gelitten.
Das
konnte
nicht
anders
sein,
wird
aber
ausdrücklich
durch
eine
Äußerung
des
Lübecker
Syndikus
Simon
Batz
bezeugt.
Als
nämlich
1462
die
Prälatenpartei
Lübeck
anmutete,
seinen
Verkehr
mit
und
über
Lüneburg
einzustellen,
erklärte
dieser,
man
solle
Lübeck
nicht
etwa
auf
die
andere
Straße
durch
die
Prignitz
verweisen.
Dort
habe
bei
deren
großer
Unsicherheit
jeder
nur
Verlust,
wäre
die
Straße
sicher,
was
sie
doch
in
langen
Jahren
nicht
gewesen
ist,
so
würde
der
Kaufmann
Wismar
oder
Rostock
als
6
Meilen
näher
aufsuchen.
1441
verbot
Markgraf
Friedrich
von
Brandenburg
zu
Gunsten
der
Lüneburger
Salze,
den
Seestädten
Hamburg,
Lübeck,
Wismar
und
Rostock
durch sein Land Salz zu führen.
Die
Hauptstraßen
führten
westwärts
nach
Lübeck,
ostwärts
nach
Rostock,
gegen
Südwest
nach
Gadebusch,
südwärts
über
Lübow,
Tempzin,
Sternberg
nach
Parchim.
An
fast
allen,
namentlich
aber
Lübeck
zu,
finden
sich
als
Zeugen
des
früheren
Verkehrs
und
seiner
Gefahren
Denksteine
oder
Sühnkreuze
für
unterwegs
erschlagene
Bürger
oder
Wanderer,
so
bei
Gägelow,
Everstorf,
Tramm,
Schönberg,
Saunstorf,
Schimm.
Regelmäßiger
Verkehr
von
Fuhrwagen
nach
Rostock
ist
seit
dem
Ende
des
15.
Jahrhunderts
bezeugt,
wegen
des
schlimmen
Zustandes
der
Wege
mussten
den
Wagen
und
Karren
viele
Pferde
vorgelegt
werden.
Bespannung
mit
sechs
ist
gar
nicht
selten.
Von
der
Stadt
geschah
für
Befriedung
und
Besserung,
was
möglich
war.
Schon
im
Anfang
des
14.
Jahrhunderts
war
an
verschiedenen
Stellen
in
der
Nähe
ein
Steindamm
angelegt
worden,
und
als
das
Mittelalter
zu
Ende
war,
hatte
die
Stadt
die
Straßen
ringsum
weit
über
die
Grenzen
ihres
Gebietes
hinaus,
bis
auf
eine
Meile
und
weiter
von
Wismar
entfernt
in
Besitz
und
Pflege.
Widerspruch
dagegen
erhob
seit
dem
16.
Jahrhundert
die
Landesherrschaft
in
Hinsicht
auf
die
Ausübung
der
Gerichtsbarkeit,
nicht
aber, um für die Wege zu sorgen. Dagegen sollte 1572 auf dem Hansetag über Wegebesserung im Stift Ratzeburg beraten werden.
Ein
großer
Teil
des
Handels
und
des
Verkehrs
spielte
sich
auf
dem
Markt
ab.
Denn
nicht
allein
wurden,
wie
noch
jetzt,
(nur
mit
dem
Unterschied,
dass
es
im
vollsten
Umfange
geschah)
Fische,
Butter,
Eier,
Hühner,
Fleisch,
Obst
und
Gemüse
auf
dem
Markt
verkauft
und
eingekauft,
sondern
es
wurden
ehemals
auch
Korn,
Hopfen,
Bau-
und
Brennholz
auf
den
Markt
gebracht,
dazu
noch
die
Erzeugnisse
des
Handwerks
wie
Brot,
Töpfer-
und
Eisenwaren,
Leinwand
usw.
Deshalb
war
schon
im
13.
Jahrhundert
von
Stadt
wegen
auf
dem
Markt
eine
größere
Anzahl
fester
Buden
aufgeschlagen,
die
vermietet
wurden.
Später
sind
die
äußeren
Reihen
an
der
West-
und
Nordseite,
wie
schon
erwähnt
ist,
massiv
ausgebaut
worden
mit
schönen
Fassaden,
zweistöckig,
also
auch
für
Wohnzwecke
bestimmt,
aber
noch
im
17.
Jahrhundert
durchgängig
ohne
Schornsteine.
Andere
Reihen
längs
der
Südseite,
vor
der
jetzigen
Hauptwache
und
beim
Rathaus
blieben
entweder
Bretterverschläge
oder
wurden
höchstens
in
Fachwerk
errichtet.
Diese
letzten
waren
den
Bäckern,
Knochenhauern,
Garbrätern
überlassen,
einzelne
auch
den
Töpfern.
Von
den
massiven
Buden
hatte
die
hinter
dem
Rathaus
das
Amt
der
Schuhmacher
bis
1478
in
Miete;
die
westliche
Reihe
nördlich
vom
Salzfäßchen
hatten
im
15.
Jahrhundert
die
Leinwandhändlerinnen
und
Sacknäherinnen
inne.
Die
vornehmen
und
allezeit
ratsfähigen
Lakenhändler
hatten
ihre
Lakenkisten
unten
im
Rathaus,
das
deshalb
im
mittelalterlichen
Latein
auch
theatrum
(Schauhaus)
genannt
wurde.
Außerdem
vermietete
die
Stadt
Bänke
auf
dem
Markt.
Als
Mieter
der
Buden
und
Bänke
begegnen
neben
den
schon
genannten
Gewerbetreibenden
Krämer,
Haken,
Gerber,
Weißgerber,
Pelzer,
Salzhaken,
Kupferschmiede,
Grapengießer,
Eisenhändler,
Hutmacher,
Grützmacher,
Lakenscherer,
Schneider,
Goldschmiede,
Bartscherer,
Riemenschneider,
Zaumschlager,
Reifer,
Glaser.
Manche
wurden
geradezu
genötigt
dort
auszustehen,
wie
es
von
den
Leinwandhändlerinnen
und
den
Lakenhändlern
bezeugt
ist.
Ebenso
wird
es
um
die
Bäcker,
Knochenhauer,
Garbräter
und
Salzhaken
gestanden
haben,
mindestens
war
es
für
sie
jahrhundertelange
Gewohnheit.
Für
die
Schuhbuden
war,
wie
schon
angedeutet,
das
ganze
Amt
der
Schuhmacher
Mieter,
doch
genügten
die
Buden
nicht
für
den
Bedarf
aller
Amtsmeister, und so finden wir 1341 eine Genossenschaft der Schuhmacher außerhalb der Buden.
Von
Privaten
ist
einzig
der
Bürgermeister
Heinrich
Dargetzow
als
Besitzer
von
Buden
oder
neuen
Buden
gegenüber
oder
hinter
dem
Rathaus 1433 und 1441 bezeugt. Vielleicht hat er sie vorübergehend von der Stadt erworben gehabt.
Die
Zusammenziehung
des
Verkehrs
auf
dem
Markt
wird
aus
dem
Fortwirken
alter
Gewohnheit
von
den
der
Städtegründung
voranliegenden
Zeiten
her
entsprungen,
festgehalten
und
fortgebildet
aber
deshalb
sein,
weil
sich
so
der
Verkehr
und
die
Ware
am
leichtesten
kontrollieren
und
am
bequemsten
der
Bezug
reeller
Waren
ermöglichen
ließ.
Von
Gewicht
war
zudem
die
Rücksicht
auf
den
Zins
aus
den
Verkaufsstätten,
und
schließlich
boten
sich
auf
dem
Markt
die
besten
Absatzmöglichkeiten.
Dieses
letzte
kam
besonders
für
den
in
Betracht,
der
vorzugsweise
für
den
Verkauf
arbeitete.
Die
Gegenwirkung
mit
Auslage
im
eigenen
Haus
wird
von
denjenigen
Gewerbetreibenden
ausgegangen
sein,
die
nur
nebenbei
feil
zu
halten
hatten,
bei
den
Lakenhändlern
aber
die
Unbequemlichkeit
der
Trennung
von
Wohnung
und
Verkaufsstelle
eingewirkt
haben.
In
Lübeck
drängte
die
eingetretene
Überfüllung
zur
Abwanderung.
So
kamen
allmählich
Auslagen
in
den
Wohnungen
selbst
auf
und
zog
sich
der
Verkauf
von
Kramwaren
und
Handwerksarbeit
vom
Markt
zurück.
Von
1753
an
begann
die
Stadt
ihre
Marktbuden
zu
verkaufen.
Einzelne
Fleischscharren
standen
noch bis 1862 auf dem Markt, ein Töpferscharren noch länger am Markt, der letzte Brotscharren ist 1818 bezeugt.
All
dies
gilt
vom
täglichen
Markt,
der
als
Wochenmarkt
seit
1655
am
Mittwoch
und
Sonnabend
abgehalten
wird,
weit
regeres
Treiben
brachte
der
Jahrmarkt,
der
in
viel
höherem
Grade
auswärtige
Verkäufer
anzog,
während
ihnen
durch
Herkommen
und
Privilegierung
der
Einheimischen
das
Beziehen
des
gewöhnlichen
Marktes
verschiedentlich
beschränkt
war.
Ein
vom
Rat
eingesetzter
Jahrmarkt
ist
für
Wismar
zuerst
in
der
Rolle
der
Krämer
von
1397
bezeugt.
Es
wird
wohl
der
Pfingstmarkt
sein,
der
in
Rostock
1390
ins
Leben
gerufen
war.
Während
er
nach
dem
Krämerbuch
von
1604
von
Epaudi
bis
Freitag
vor
Pfingsten
dauerte,
wird
aus
dem
Friedensgeläut,
das
an
den
Freitagen
vor
Exaudi
und
vor
Pfingsten
morgens
um
5
Uhr
von
St.
Marien
bis
1918
ertönte,
geschlossen
werden
müssen,
dass
er
ehemals
an
diesen
Tagen
begann
und
endete.
Der
Marktfriede
schützte
vor
Verfolgung
aus
Schuldverhältnissen,
doch
keine
Verbrecher,
namentlich
nicht
Räuber
und
Mordbrenner,
auch
nicht
Verfestete
noch
Feinde
der
Stadt.
Der
Kaufschlagsmontag,
aus
dem
in
der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts der dreitägige Fastnachtsmarkt hervorgegangen ist, begegnet zuerst 1547.
Über
die
Zahl
und
Größe
der
Wismarschen
Schiffe
im
Mittelalter
wissen
wir
nichts.
Im
Jahre
1564
werden
als
Mitglieder
der
St.
Annen-
Bruderschaft
bei
den
Franziskanern
18
Schiffer
genannt,
und
man
kann
annehmen,
dass
damit
der
Bestand
jener
Bruderschaft
ziemlich
vollständig
angegeben
ist;
nur
ist
es
zweifelhaft,
ob
dieser
alle
Schiffer
beitreten
mussten.
Zwischen
1585
und
1590
lassen
sich
aus
den
derzeitigen
Zertifikaten,
Seebriefen
usw.
42
Schiffer
am
Ort
nachweisen.
Nur
von
13
ihrer
Schiffe
wird
die
Größe
verzeichnet:
1
hatte
17
1/2
Last,
8
von
32
bis
42
Last,
4
von
51
bis
56
Last.
Unterdessen
kommen
auch
besonders
in
der
„Spanienfahrt"
größere
Schiffe
vor,
Schiffe
von
72,
100,
140,
200,
240,
320,
ja
350
Last.
Es
waren
an
diesem
Verkehr
mit
den
portugiesischen
und
Spanischen
Häfen
Lissabon,
Setubal
und
San
Lucar
von
1577
bis
1620
ständig
8—10
Schiffe
beteiligt,
von
denen
aber
meist
nur
die
Hälfte,
selten
6,
7
oder
9
die
Fahrt
machten.
Im
Jahre
1582
wurden
2,
1590
3
solcher
Schiffe
gebaut.
Fünf
Spanienfahrer,
der
Mehrzahl
nach
neue
Schiffe,
waren
längere
Zeit
für
den
Dienst
des
Spanischen
Königs
festgehalten
worden
und
sind
zum
Teil
untergegangen.
Die
1600
aufgemachte
Schadensrechnung
war
noch
1607
nicht
beglichen.
1608
gingen
7
Wismarsche
Schiffe,
meist
von
Danzig,
einige
aber
auch
von
Wismar
aus
nach
Spanien
ab.
1620
sind
noch
3
Spanienfahrer,
nachher
jährlich
nur
noch
je
einer
in
den
Seebriefen
nachweisbar;
1622
heißt
es
dann,
die
schönen
Schiffe
seien
untergegangen.
Im
Jahre
1628
war
nur
noch
ein
Spanienfahrer
vorhanden,
ein
anderer
im
Bau,
die
Zahl
der
damaligen
Bergenfahrer
und
der
anderen
kleineren
Schiffe
steht
nicht
fest.
Es
folgten
lange
traurige
Jahre,
bis
die
Schifffahrt
dank
verschiedenen
Begünstigungen
durch
die
Schwedische
Regierung
in
den
60er
Jahren
einen
neuen
Aufschwung
nahm.
Darüber
im
14.
Kapitel.
Lange
dauerte
die
Herrlichkeit
nicht,
denn
mit
der
Belagerung
von
1675
trat
ein
Rückschlag
ein,
der
unter
Schwedischer
Herrschaft nicht überwunden wurde.
In
der
Befrachtung
der
Schiffe
hatten
die
Bürger
vor
Fremden
den
Vorzug,
Nichthansen
ließ
man
nicht
zu.
Ebenso
sollten
nach
Beschlüssen
von
1447,
1461
und
1518
nichthansische
Schiffe
nicht
befrachtet
werden,
und
in
der
zweiten
Hälfte
des
16.
Jahrhunderts
war
fast
in
allen
Seestädten
der
Grundsatz
durchgedrungen,
dass
die
einheimischen
Schiffe
in
der
Befrachtung
ein
Vorrecht
vor
den
fremden
hatten.
Die
Befrachtung
geschah
in
Wismar
und
Rostock
damals
im
Kaufmannshaus.
Als
Frachtherren
treffen
wir
1539
zwei
Ratmannen,
1570
bis
1579
je
zwei
Ratmannen
und
zwei
Bürger.
Die
Befrachtung
der
Bergenfahrer
stand,
jedenfalls
in
der
ersten
Hälfte
des
16.
Jahrhunderts,
unter
Aufsicht
der
Frachtherren
der
Lübecker
Bergenfahrer,
während
diese
sich
in
den
60er
Jahren
des
vorangegangen
Jahrhunderts
durchzusetzen
bemüht
hatten,
dass
die
Bergenfahrer
von
Wismar,
Rostock
und
Stralsund
ihre
Schiffe
in
Lübeck
befrachten
sollten,
worüber
es
zu
hitzigen
Streitigkeiten
gekommen
war.
Um
die
Mitte
des
16.
Jahrhunderts
wurden
die
Wismarschen
Bergenfahrer
vielfach
von
Kaufleuten
aus
Bremen,
Hamburg,
Lübeck,
Deventer
und
anderen
Süderseeischen
Städten
in
Wismar
befrachtet.
Die
von
Bremen
und
Süderseeischen
befrachteten
Schiffe
mussten
dann
wegen
der
Verzollung
ihren
Weg
statt
durch
den
Belt
durch
den
Sund
nehmen
und
trafen
in
Bergen
zu
spät
ein.
Wismar
wünschte
zur
Abhilfe
die
Verzollung
nach
Bergen
verlegt
zu
sehen
oder
eine
Trennung
in
der
Verfrachtung,
damit
die
eigenen
Schiffe
mit
eigenen
Waren
als
frei
vom
Sundzoll
auch
ferner
durch
den
Belt
segeln
könnten.
Nachher
zahlten
freie
Schiffe
mit
unfreier
Ladung
einfach
2
Rosenobel,
die
vermutlich
von
der
Ladung zu tragen waren.
Der
Gewerbebetrieb
war
inzwischen
völlig
ausgebildet
und
in
den
Ämtern
organisiert.
Solcher
sind
für
das
Mittelalter
30
nachweisbar,
zu
denen
bis
ins
19.
Jahrhundert
noch
etwa
20
neuere
hinzugetreten
sind,
während
einzelne
der
älteren
eingingen
oder
abgingen.
Gegen
Ausgang
des
16.
Jahrhunderts
nahmen
unter
ihnen,
wie
schon
im
5.
Kapitel
berichtet
ist,
die
der
Wollenweber,
Schuhmacher,
Schmiede
und
Bäcker
als
die
vier
großen
den
ersten
Platz
ein,
und
offenbar
haben
sie,
da
damals
die
guten
Zeiten
für
die
Wollenweber
längst
vorüber
waren,
bereits
früher
die
anderen
überragt.
Leider
wissen
wir
über
Zeit
und
Umstände,
wann
und
wie
sie
ihre
ausgezeichnete
Stellung
erreichten,
gar
nichts,
ebenso
wenig,
wie
man
das
für
die
großen
Ämter
von
Lübeck
weiß.
Nur
für
wenige
Ämter
lässt
sich
zeitweise
ihre
Stärke
angeben.
Wollenweber
waren
1481
30
im
Amt.
Sie
stellten
in
diesem
Jahr,
dem
ersten,
woraus
wir
darüber
Kunde
haben,
2.691
Laken
her.
Von
da
an
nimmt
ihr
Schaffen
ständig
ab,
so
dass
z.
B.
der
zehnjährige
Durchschnitt
bis
1491
nur
2.320
Laken
beträgt.
Im
Jahre
1510
ließen
sie
1.793
Laken
walken,
1511
1.648,
1512
1.295,
von
1561
—1570
betrug
der
Durchschnitt
1.108,
im
folgenden
Jahrzehnt
nur
noch
919,
und
in
dem
letzten
Jahr,
über
das
wir
unterrichtet
sind,
1581
nur
876
Laken.
Der
Abfall
von
1511
auf
1512
erklärt
sich
ausreichend
durch
die
Dänische
Fehde,
doch
brachten
die
folgenden
Jahre
keinen
Aufstieg.
Von
1498
bis
1530
wurden
32
Meister
neu
in
das
Amt
ausgenommen,
von
1533
bis
1564
36,
von
1566
bis
1581
11.
Wie
in
anderen
norddeutschen
Städten
(in
Hamburg
und
Göttingen
z.
B.
schon
1471
und
1476)
so
war
auch
in
Wismar
der
Versuch
gemacht
worden,
feinere
Wollstoffe
anzufertigen.
Die
Rolle
der
„Kleinen
Wandmacher
(Weber
feiner
Laken)
ist
von
1560
datiert.
Ihrer
sieben
zahlten
von
Michaelis
1563
bis
dahin
1564
gemäß
den
Kämmereirechnungen
Walkgeld
für
278,
Siegelgeld
für
346
Laken.
Gewiss
hat
der
Rat
gemäß
den
Beschlüssen
der
Hansestädte,
die
sich
durch
Förderung
der
einheimischen
Weberei
vom
Englischen
Druck
befreien
wollten,
sie
nach
Möglichkeit
begünstigt.
Im
Jahre
1588
bestand
eine
von
Kaufleuten
geleitete
Kompanie
des
Saienwerks,
die
Hundekotsche
Saie
herstellen
ließ
und
nach
Lissabon
vertrieb;
doch
ist
die
gewünschte
Entwickelung
ausgeblieben.
Im
Jahre
1617
gab
es
8
richtige
Saienmacher,
dazu
6
ungelernte
und
14
Hundskotenmacher.
Die
Wollenweber
selbst
waren
1619
so
schwach,
dass
sie
bei
Beerdigungen
die
Hilfe
anderer
Ämter
erbitten
mussten,
1657
aber
sprach
man
von
der
bekannten
großen
Armut
der
"kleinen
Wandmacher".
Lakenhändlerstellen
unten
im
Rathaus
waren
1294
mindestens
20
vorhanden.
Gut
sind
wir
von
1469
bis
1491
über
die
Knochenhauer
(Schlachter)
unterrichtet.
Ihrer
waren
1469
32,
dann
geht
ihre
Zahl
zurück,
so
dass
ihrer
nach
10
Jahren
nur
noch
21
sind
und
von
1485
bis
1488
ein
Tiefstand
von
15
oder
16
zu
verzeichnen
ist.
Darauf
erreichen
sie
bis
1491
wieder
die
Zahl
von
20—23.
Die
entsprechenden
Zahlen
der
Garbräter
sind
leider
unbekannt;
1701
erscheinen
in
einer
Servistaxe,
6
Knochenhauer,
16
Garbräter
und
2
Küter,
1715
3
Knochenhauer
neben
14
Garbrätern.
Es
würde
aber
schwerlich
richtig
sein
anzunehmen,
dass
auch
in
älterer
Zeit
die
Garbräter
zahlreicher
als
die
Knochenhauer
waren;
vermutlich
sind
sie
weit
weniger
gewesen.
1723
hatten
die
Garbräter
13
Scharren
inne.
Krämer
zähle
ich
1497
18,
1539
20,
1604
23.
Es
waren
Seiden-
und
Gewürzkrämer,
der
erste
Eisenkrämer
wurde
1678
in
das
Amt
aufgenommen.
Bis
dahin
werden
die
Schmiede
und
Schlosser
den
Verkauf
der
Eisenwaren
in
Händen
gehabt
haben.
Im
Jahre
1740
gab
es
20
Krämer.
Gute
Beschäftigung
müssen
die
Böttcher
gehabt
haben,
solange
Brauerei
und
Schonenfahrt
blühten.
Ihr
Amt
zählte
1562
32
Meister,
1584
30,
1606
noch
29,
1658
23,
1705
13
und
3
Witwen,
1719
8
Meister,
und
eben
so
viele
1823.
Neben
den
Böttchern
kamen
aber
noch
die
Altbinder
in
Betracht,
deren
1673
26,
1705
18
(darunter
2
Witwen)
in
der
Stadt
waren.
Bäcker
gab
es
1555
27,
1656
25,
1701
nach
der
Servistaxe
22;
1798
zählte
das
geschlossene
Amt
der
Festbäcker
14.
Tischler
waren
1500
8,
1569
und
1586
9,
1621
10
Meister,
1600
10
Meister
und
12
Gesellen,
1705
13
Meister,
Pantoffelmacher
waren
1529
10,
dagegen
1694
nur
4
neben
24
Altflickern,
Riemer
und
Sattler
1572
12,
Pelzer
1671
13,
1705
noch
7,
Reifer
1666
6,
1705
5
(darunter
eine
Witwe).
Die
Bedeutung
und
Stärke
der
Ämter
im
Verhältnis
zu
einander
lässt
sich
vielleicht
aus
einem
Aufgebot
abschätzen,
das
zwischen
1532
und
1534
zu
unbekanntem
Zweck
erging.
Danach
sollten
die
Knochenhauer
10
Pferde
stellen,
die
Bootsleute
10
Mann,
die
Schneider
10,
die
Wollenweber,
Schuhmacher,
Schmiede
und
Bäcker
je
8,
die
Krämer,
Böttcher
und
Haken
je
6,
Goldschmiede
und
Pelzer
je
4,
Kannengießer,
Barbiere,
Reifer,
Riemenschneider,
Toffelmacher,
Tischler,
Leinweber,
Grützmacher
je
2,
Schwertfeger,
Tubbenmacher,
Garbräter
je
1
Mann.
Zum
Vergleich
in
Bezug
auf
die
Wertschätzung
mag
dienen,
dass
die
1648
erneuerte
Luxusordnung
dem
zweiten
Gliede
des
ersten
Standes
die
Brauer
und
die
hervorragenden
Wandschneider
(Lakenhändler),
Kaufleute,
Gastwirte,
Seiden-
und
Gewürzkrämer
zuzählt;
dem
ersten
Gliede
des
zweiten
Standes
die
geringeren
Wandschneider,
Kaufleute,
Krämer,
die
Bortenmacher,
Sattler,
Goldschmiede,
Perlensticker,
Barbiere,
die
hervorragenden
Schiffer,
die
Hutstaffierer,
Maler,
Wollenweber,
Schuhmacher,
Schmiede,
Bäcker,
die
Kleinmacher,
Nadler,
Buchbinder,
Essigbrauer;
dem
zweiten
Gliede
des
zweiten
Standes
die
Kannen-
und
Grapengießer,
Haken,
Kürschner,
Raschmacher,
Gerber,
Böttcher,
Riemer
und
Beutler,
Kupferschmiede,
Glaser,
Tischler,
Schlachter,
Hutmacher,
Pantoffelmacher,
Färber,
Schwertfeger,
die
geringen
Gastwirte,
die
Travenfahrer,
Holzschiffer,
Leuchtenmacher,
Töpfer,
Zimmerleute,
Maurer,
Radmacher,
die
erbgesessenen
Bauleute,
die
Garbräter;
dem
dritten
Stande
die
Bootsleute,
Kammacher,
Grützmacher,
die
geringen
Bauleute,
die
Schopenbrauer,
Träger,
Tagelöhner,
Altflicker,
Fischer, Drechsler und Büttenmacher.
Malern
und
Goldschmieden
gab
die
Kirche
des
Mittelalters
mehr
Gelegenheit
ihr
Können
zu
zeigen,
als
sie
später
hatten.
Allerdings
ist
von
keinem
der
erhaltenen
Altarwerke
nachzuweisen,
dass
es
ein
Wismarscher
Maler
oder
Bildbauer
geschaffen
bat,
doch
ist
auch
kein
triftiger
Grund
die
Tafeln
auswärtigen
zuzuschreiben.
Der
frühere
Hochaltar
von
St.
Marien,
von
dem
noch
der
Schrein
im
Heil.
Geiste
steht,
ist
1356
von
Johann
Köster
vollendet.
Henning
Lepzow
hat
1421
einen
Altar
für
St.
Georgen
in
Parchim
in
Arbeit
genommen,
ebenso
Herman
Kuleman
1505
den
Hauptaltar
für
Sternberg.
Der
letzte
ist
verbrannt,
der
andere
in
schlimmer
Verfassung.
Von
den
prachtvollen
Kelchen,
die
sich
bei
den
Kirchen
durch
alle
bösen
Zeiten
hindurch
erhalten
haben,
sind
mehrere
erweislich
das
Werk
Wismarscher
Meister.
Die
späteren
willkommen
der
hiesigen
Ämter
waren
es
durchgängig.
Die
ältesten
Arbeiten
tragen
noch
keine
Stempel, die es ermöglichen den Ort der Herkunft und den Verfertiger zu erkennen.
Die
Fischer
beanspruchten
und
übten
im
17.
und
18.
Jahrhundert
so
ziemlich
die
Alleinherrschaft
in
der
Bucht,
und
darüber
hinaus
besonders
auch
bei
Gollwitz
und
Wustrow.
Erst
im
19.
Jahrhundert
haben
die
Bauernfischer
Raum
und
Gleichberechtigung
erlangt.
Im
15.
und
16.
Jahrhundert
sind
die
Wismarschen
Fischer
wiederholt
auch
an
der
Küste
Schonens
nachweisbar
so
1457,
um
1475,
1492,
1493,
1530.