8. Kapitel.
Bis zum Ende der Grafenfehde (1537).
Wir
wenden
uns
wieder
der
Folge
der
Begebenheiten
zu.
Das
Herrscherhaus
hatte
in
dem
Streben,
sich
die
nordischen
Reiche
untertan
zu
machen,
seine
Machtmittel
erschöpft.
Schlimmer
noch
war
sein
Verlust
an
Manneskraft.
König
Albrecht,
1395
seiner
langjährigen
harten
Gefangenschaft
erledigt,
war
nach
seinem
Bildnis
in
Doberan
ein
gebrochener
Mann.
Er
hatte
mit
seinem
Neffen
Johann
IV.
das
Land
geteilt.
Nach
seinem
Tod
(1412)
lebten
von
den
vier
Enkeln
Herzog
Albrechts
II.
nur
noch
zwei,
der
eben
genannte
Herzog
Johann,
der
um
1390
mündig
geworden
war,
und
Herzog
Albrecht
V.,
der
bis
1415
oder
1416
unter
Vormundschaft
stand.
Johann
starb
1422
und
hinterließ
zwei
Söhne
im
Alter
von
5
und
4
Jahren.
Albrecht
starb
1423
ohne
Kinder.
Es
folgte
also
Vormundschaft
auf
Vormundschaft.
Erst
Heinrich,
der
älteste
Sohn
Johanns
IV.,
erreichte
wieder
höhere
Jahre,
indem
er,
1417
geboren,
sechzigjährig
1477
starb.
Bald
nach
Beginn
ihrer
bis
1436
andauernden
vormundschaftlichen
Regierung
hatte
Herzogin
Katharina
1424
einer
Anzahl
Adliger
die
Vogteien
übertragen
und
ihnen
zwei
Bürgermeister
und
zwei
Ratmannen
aus
Rostock
und
Wismar
zugeordnet
mit
dem
Auftrag,
für
die
Befriedung
des
Landes
zu
sorgen.
Die
ganze
Unfähigkeit
dieses
vielköpfigen
Rates
war
gelegentlich
der
Unruhen
in
Wismar
zu
Tage
getreten,
und
auf
den
Ritter
Matthias
Axekow,
der
der
Vertrauensmann
der
Herzogin
gewesen
zu
sein
scheint,
fällt
aus
seinen
Händeln
mit
dem
Lübecker
Domkapitel
ein
übles
Licht.
So
mag
es
schon
zu
dieser
Zeit
schlecht
um
die
Ruhe
des
Landes
bestellt
gewesen
sein.
Herzog
Heinrich
aber
war,
als
er
wirklich
zu
regieren
anfing,
entweder
nicht
fähig
oder
auch
nicht
des
Willens,
durchzugreifen
und
dem
überhandnehmenden
Rauben
seines
im
Vitalierwesen
und
im
Kriegsverlauf
verwilderten
Adels
zu
steuern.
Es
wird
von
städtischer
Seite
geradezu
behauptet,
dass
er
den
Wegelagerern
durch
die
Finger
gesehen
habe.
Auf
alle
Fälle
nahmen
die
Klagen
über
Unsicherheit
der
Straßen
zu.
Am
meisten
litten
die
Dörfer,
und
mit
in
Folge
davon
begann
in
der
zweiten
Hälfte
des
Jahrhunderts
die
Unterdrückung
der
Bauern
mit
dem
Streben
der
Grundherren,
sie
an
die
Scholle
zu
fesseln.
Aber
auch
der
Erwerb
der
städtischen
Bevölkerung wurde mannigfach unterbunden und nicht am wenigsten wurde der Handel Wismars mit dem Binnenland gestört.
In
scharfem
Gegensatz
zu
der
Schwäche
und
Untüchtigkeit
des
Mecklenburgischen
Herrscherhauses
in
dieser
Zeit
steht
das
Aufstreben
der
Hohenzollern
in
der
Mark
Brandenburg,
die
der
Burggraf
Friedrich
von
Nürnberg
1412
als
Pfand,
1415
als
erblichen
Besitz
gewonnen
hatte
und
womit
er
1417
feierlich
belehnt
war.
Nun
drehte
sich
das
Verhältnis
des
vergangenen
Jahrhunderts
um,
wo
Brandenburg
schwach,
Mecklenburg
stark
gewesen
war,
und
das
auf
die
Dauer.
Dabei
verschlug
es
nichts,
dass
Herzog
Heinrich
von
Mecklenburg
das
Glück
hatte,
mit
Heinrich
von
Stargard
zusammen
1436
das
Land
Werle
und
1471
allein
die
Länder
seines
Stargardischen
Vetters
zu
erben, so dass er zuletzt Mecklenburg in einer Ausdehnung beherrschte wie keiner seiner Vorfahren.
Größere
kriegerische
Unternehmungen
als
die
schon
berichteten
sind
im
14.
und
15.
Jahrhundert
für
Wismar
nicht
mehr
zu
verzeichnen,
wohl
aber
allerhand
Fehden,
zu
denen
auch
seine
Bürger
unter
Führung
von
Ratmannen
auszogen.
So
1412,
um
etwas
zurückzugreifen,
gegen
die
Moltke
zum
Stritfeld,
1419
in
die
Uckermark
vor
Strasburg
1425
gegen
Gans
von
Putlitz,
1452
gegen
Pommern
vor
Barth,
1468
ins
Land
Stettin
vor
Treptow.
Bei
diesem
letzten
Zug
geriet
der
Ratmann
Johann
Mane
in
die
Gefangenschaft
Anklams.
In
einer
Fehde
zwischen
Herzog
Heinrich
und
seinem
Stargardischen
Vetter
Ulrich
hatte
Wismar
1467
seine
Mannschaft
vor
Brüel.
Im
Winter
1477
auf
1478
endlich
wurde
Wismars
Bürgerschaft
wiederholt
gegen
Pommern
nach
Malchin
hin
aufgeboten,
ebenso
zu Bereitschaft 1478 im Herbst (gegen Ungarn) und 1480 im Spätsommer.
Auch
das
Reich
machte
einige
Male
Ansprüche
an
die
Wehrkraft
der
Stadt.
König
Siegmund
forderte
1426
den
Reichsanschlag
und
1431
gemäß
Reichsschluss
die
Stellung
des
fünfzigsten
Mannes
gegen
die
Hussiten,
wie
er
sich
früher
1423
deshalb
an
die
Hansestädte
gewandt
hatte.
Zur
Beratung
über
Hilfe
gegen
die
Türken
lud
im
Auftrag
des
Kaisers
1472
Graf
Günther
zu
Mülingen
und
Barby
Wismar
nach
Lübeck
ein.
Hilfe
gegen
Ungarn
verlangte
schließlich
im
Winter
1489
Kaiser
Friedrich.
Irgend
ein
Anzeichen,
dass
Wismar
diesen
Anforderungen
entsprochen
hätte,
findet
sich
nicht;
auch
an
der
Abwehr
Karls
des
Kühnen
von
Burgund
1475
wird
es
sich
nicht
beteiligt haben. Dagegen hat es vor dem 31. Oktober 1492, statt Heeresfolge zu leisten, Kaiserbede an die Herzoge gezahlt.
Es
mag
hier
eingefügt
werden,
dass
Wismar
ebenso
wie
einzelne
andere
landsässige
Städte
Einladungen
zum
Konstanzer
Konzil
und
später
wiederholt
zum
Reichstage
erhalten
hat.
Wir
wissen
von
solchen
Schreiben
von
1414,
1417,
1460,
1493.
Natürlich
sind
diese
Ladungen lediglich Beweise für eine unüberlegte oder liederliche Führung der Reichsmatrikel.
Über
die
Beteiligung
Wismars
als
Hansestadt
am
Kampf
gegen
König
Erich
von
Dänemark
und
die
sich
daher
schreibenden
Feindseligkeiten
mit
den
Holländern
ist
im
4.
Kapitel
berichtet
worden.
Wismar
tritt
dabei
nicht
hervor,
weder
tätig
noch
leidend,
doch
beteiligte
es
sich
1444
an
den
Verhandlungen
zu
Kampen.
Den
Bremer
Auslieger
Grote
Gert,
der
1443
dreizehn
Holländische
Schiffe in die Gollwitz gebracht hatte, vertrieb es von da.
Von
den
verschiedentlichen
Plänen
norddeutscher
Fürsten
um
das
Jahr
1450,
die
Städte
mehr
unter
ihre
Botmäßigkeit
zu
zwingen,
wurde
Wismar
1447
unmittelbar
durch
Ansage
eines
Besuchs
König
Christophs
von
Dänemark
berührt.
Lübeck
hatte
diesem
Fürst,
einem
geborenen
Herzog
von
Baiern,
nur
Geleit
für
ein
Gefolge
von
400
bis
500
Mann
geben
wollen
und
seine
Einquartierung
bei
den
Dominikanern
am
Burgtor
bedenklich
gefunden.
Das
hatte
den
König
verstimmt
und
er
hat
sich
daraufhin
bei
Wismar
angemeldet.
Dies
aber
war
ähnlich
auf
seine
Sicherheit
bedacht,
und
so
wurde
aus
dem
Besuch
nichts.
Im
Januar
darauf
befreite
der
Tod
des
Fürsten
die
Städte,
die
sich
von
ihm
Übles
versahen,
von
Sorge.
Ein
Bund
der
Herzöge
von
Mecklenburg
und
Pommern
vom
14.
August
1449
zur
Bezwingung
des
Ungehorsams
ihrer
Städte
und
gegen
alle,
die
mit
ihnen
in
Verbindung
stünden,
ging
sehr
bald
in
die
Brüche
und
in
eigene Befehdung über.
Unterdessen
wurde
das
Verhältnis
zwischen
Wismar
und
seinem
Landesherrn
um
diese
Zeit
recht
schlimm.
In
den
Rentenkäufen
jener
Tage
für
Kirchen
und
Vikareien
war
häufig,
ja
fast
regelmäßig
abgemacht,
dass
der
zu
den
Renten
Berechtigte
die
verpflichteten
Bauern
oder
das
Dorf
bei
Ausbleiben
der
Zahlung
ohne
weiteres
pfänden
oder
pfänden
lassen
könne.
Als
1455
im
Dezember
die
Diener
des
Wismarschen
Rates
mit
Knechten
der
Marienkirche
aus
solchem
Anlass
in
Weitendorf
und
Gressow
gepfändet
hatten,
wurden
sie
auf
dem
Heimweg
von
den
Grundherren,
den
v.
Plessen
zu
Barnekow,
überfallen.
Darauf
stürmte
ein
Wismarsches
Aufgebot
anderen
Tages
deren
Hof.
Größerem
Unheil
wurde
nur
dadurch
vorgebeugt,
dass
Heinrich
v.
Bülow
zu
Plüschow,
wohl
als
Vogt
von
Grevesmühlen,
einen
Vertrag
vermittelte,
wonach
die
Plessen
dem
Wismarschen
Rat
leisten
sollten,
wozu
sie
nach
Entscheidung
der
Landesherren
in
Recht
oder
Güte
verpflichtet
seien.
Herzog
Heinrich
nahm
aber
die
nach
Lage
der
Dinge
und
nach
Herkommen
völlig
berechtigte
Selbsthilfe
der
Stadt
gewaltig
übel
und
beschwerte
sich
am
18.
Januar
bitter
bei
Lübeck
darüber,
dass
die
Wismarschen
den
Plessen
ihre
Häuser
zu
Barnekow
niedergeschossen,
zerbrochen,
ihren
Inhalt
zerhauen,
verderbt,
vernichtet
und
jene
gefangen
hätten,
ohne
vor
ihm
und
seinem
Rat
zu
klagen,
und
dass
sie
weder
den
Plessen
ihren
Schaden
erstatten
noch
ihm
für
die
Gewalttat
nach
Erkenntnis
seiner
Räte
und
Städte
genugtun
wollten.
Er
bat,
Wismar
zu
veranlassen,
dass
es
die
Gefangenen
frei
gebe
und
sich
zu
Recht
stelle,
auch
an
den
Verhandlungen
teilzunehmen.
Wismar
seinerseits
erbot
sich
wegen
der
v.
Plessen
zu
Recht
und
bat
Lübeck,
sich
beim
Herzog
dafür
zu
verwenden,
dass
er
seinen
Unwillen
fahren
lasse.
Die
herzoglichen
Räte
und
Wismar
begannen
darüber
mit
Lübeck
und
Hamburg
zu
verhandeln,
und
es
sollten
weiter
noch
Herzog
Adolf
von
Schleswig
und
Bernhard
von
Sachsen
zugezogen
werden;
doch
ist
nicht
bekannt,
was
aus
den
bald
hinausgeschobenen
Verhandlungen
geworden
ist.
Seinen
Unwillen
hat
der
Herzog
nicht
schwinden lassen, sondern nur bis zu besserer Gelegenheit zurückgestellt.
Im
Herbst
1458
trat
er
mit
einigen
Räten
vor
den
Wismarschen
Rat
und
erhob
gegen
dessen
ältesten
Bürgermeister
Peter
Langejohann
Klage,
dass
er
bei
Lübeck
des
Herzogs
Schaden
gesucht
und
sich
dessen
gerühmt
habe,
dass
er
Hans
Tanke
und
andere
habe
gefangen
setzen
lassen
oder
aus
der
Stadt
verwiesen
und
Fürschreiben
des
Herzogs
und
der
Herzogin
unterschlagen
habe,
dass
er
ein
Schandlied
auf
den
Herzog
habe
dichten
und
absingen
lassen,
dass
er
einen
Auflauf
habe
machen
wollen,
dass
er
mit
wenigen
Ratmannen
eine
Satzung
gemacht
habe,
wonach
Lebensmittel
nur
gegen
eine
erhebliche
Gabe
(merklike
gave)
aus
der
Stadt
aufgeführt
werden
dürften,
schließlich dass er einen Mordbrenner beschützt habe.
Der
Rat
sandte
seinem
Bürgermeister
die
Abschrift
der
schriftlich
eingereichten
Klagen
zu
und
verstellte
es
zum
Herzog,
wann
er
die
Verantwortung
Langejohanns
hören
wolle.
Jener
erklärte,
dass
zwei
Tage
zuvor
anzeigen
zu
wollen,
beschwerte
sich
aber
stattdessen
bei
König
Christian
von
Dänemark,
der
eine
Nichte
seiner
Gemahlin
zur
Frau
hatte.
Daraufhin
forderte
der
König
mehrmals
den
Rat
auf,
seinem
Herzog
Genugtuung
zu
leisten,
und
gab
dem
durch
die
Drohung
Nachdruck,
sonst
die
Wismarschen
in
seinen
Reichen
nicht
dulden
zu
wollen.
Das
war
namentlich
wegen
der
Schonenfahrt
bedenklich,
und
so
bemühte
sich
Wismar,
den
König
durch
Darlegung
des
Sachverhalts
und
Verhandlungen
zufrieden
zu
stellen.
Hierbei
kam
es
am
3.
August
1462
zu
einem
Schiedsspruch,
der
Peter Langejohann verschiedene Eide auferlegte und, da dieser sie leistete, die Klagen des Herzogs über ihn aus dem Weg räumte.
Über
die
Unstimmigkeiten
zwischen
dem
Herzog
und
dem
Rat
wurde
nicht
gesprochen,
da
man
sich
über
die
Schiedsrichter
nicht
hatte
einigen
können,
und
es
mussten
nunmehr
mehrere
der
gegen
Langejohann
erhobenen
Klagen,
wollte
der
Herzog
sie
weiter
verfolgen,
gegen
den
Rat
geltend
gemacht
werden.
Gleich,
nachdem
der
Bürgermeister
die
Eide
geschworen
hatte,
erließ
der
Herzog
in
seinem
ganzen
Land
ein
Verkehrsverbot
gegen
Wismar
und
erreichte
auch
bei
König
Christian
den
Widerruf
des
den
Wismarschen
im
Frühjahr
erteilten
Geleits
für
die
Schonenfahrt.
Unter
den
Klagen,
die
der
Herzog
erhob,
stand
die
über
die
Selbsthilfe
gegen
die
v.
Plessen
zu
Barnekow
voran.
Weiter
klagte
er,
dass
Wismar
ihn
in
seinem
Strandrecht
in
der
Gollwitz,
seinem
väterlichen
Erbe,
und
in
seinem
Hof
in
der
Stadt
vergewaltigt,
dass
es
sich
ohne
Not
mit
Lübeck
verbunden
habe
in
Sachen,
die
ihn
und
sein
Land
angingen,
dass
es
täglich
ihm
und
seinen
Mannen
ihre
Bauern
wegholen
und
in
die
Stadt
bringen
lasse,
dass
es
endlich
über
Jahre
lang
wider
seinen Willen Akzise erhoben und sie schließlich, als er die Abschaffung verlangte, ohne sein Wissen abgeschafft habe.
Zur
Erläuterung
diene,
dass
sich
seit
der
zweiten
Hälfte
des
14.
Jahrhunderts
die
Beamten
und
Landesherren
die
alten
bei
den
Strandanwohnern
wohl
nie
vergessenen
Ansprüche
auf
das
Strandgut
zu
eigen
machten,
während
die
Städte
an
den
früher
erlangten
Befreiungen
vom
Strandrechte
festhielten.
Der
besondere
Fall,
der
sich
um
diese
Zeit
bei
Gollwitz
abgespielt
haben
muss,
ist
nicht
bekannt.
Das
Bündnis
mit
Lübeck
war
am
23.
April
1461
zu
gegenseitigem
Beistand
für
fünf
Jahre
abgeschlossen
unter
Vorbehalt
der
Pflichten
der
Stadt
gegen
Reich
und
Landesherren.
Es
wird
wohl
so
sein,
wie
Herzog
Heinrich
es
herausführte,
dass
Wismar
in
diesem
Bund
Rückenstärkung
gegen
ihn
suchte.
Gegen
geltendes
Recht
verstieß
der
Bund
nicht,
was
die
Bauern
anlangt,
so
verbieten
die
Bürgersprachen
seit
1400,
Bauern
gewaltsam
in
die
Stadt
zu
bringen,
und
verwehren
den
Bauern
den
Eintritt,
wenn
sie
sich
nicht
mit
ihren
Herren
abgefunden
hätten.
Aus
dem
Jahre
1457
liegt
im
Ratsarchiv
die
erste
Beschwerde
vor,
dass
ein
Bauer
heimlich
wider
den
Willen
seiner
Grundherren
nach
Wismar
gezogen
sei.
Später
mehren
sich
die
Klagen.
Auf
die
damaligen
schlimmen
Zustände
auf
dem
flachen
Land
ist
vorher
hingewiesen
worden,
über
die
Akzise
zu
dieser
Zeit,
ihre
Einführung
und
ihre
Abschaffung
wissen
wir
ebenso
wenig etwas wie über die Vergewaltigung auf dem Fürstenhofe.
Die
Stadt
ihrerseits
klagte
über
Beeinträchtigung
ihrer
Privilegien
insbesondere
in
Bezug
auf
das
Strandrecht
(den
Seefund
in
der
Gollwitz).
Der
Ausfall
der
Schonenfahrt,
noch
empfindlicher
dadurch,
dass
man
sich
darauf
gerüstet
hatte
und
dazu
ausgefahren
gewesen
war,
und
die
Verkehrssperren
im
Land
machten
die
Stadt
geneigter
als
vorher,
einen
Ausgleich
mit
ihrem
Herrn
anzustreben.
Dieser
kam
am
23.
Dezember
zu
Stande.
Der
Herzog
ließ
seine
Klagen
fallen
und
bestätigte
der
Stadt
ihre
Privilegien,
Wismar
aber
zahlte
ihm
statt
geforderter 4.000 Mark 1.000 Rheinische Gulden (höchstens 1.400 Mark Lüb.).
In
der
Stadt
und
im
Rat
aber
muss
sich
die
Stimmung
gegen
den
Bürgermeister
Langejohann
gewandt
haben,
indem
man
ihm
vermutlich
die
Verluste
zuschrieb.
Im
Rat
wird
ihm
sein
starker
Wille
Feindschaft
erweckt
haben.
Man
beschuldigte
ihn
1467,
dass
er
vor
fünf
Jahren
durch
falschen
Bericht
über
zugesagtes
Geleit
die
Bürger
verleitet
habe,
nach
Schonen
zu
ziehen.
Außerdem
warf
man
ihm
Missbrauch
von
Siegel
und
Sekret
der
Stadt
vor,
die
er
als
ältester
Bürgermeister
in
Verwahrung
hatte,
jedoch
nicht
ohne
Einwilligung
des
Rates
oder
seiner
Mitbürgermeister
benutzen
durfte.
Er
sollte
eidvergessen
und
eigennützig
heimlich
zwei
Urkunden
besiegelt
haben,
eine,
damit
Verwandte
einen
Verlust
bei
den
Bergenfahrern
zu
Lübeck
einklagen
könnten,
die
andere,
einen
Zuversichtsbrief
vom
22.
Dezember
1460,
um
in
Assens
Erbansprüche
seiner
Frau
verfolgen
zu
können.
Dieser
Zuversichtsbrief
sollte
fälschlich
das
alleinige
Erbrecht
der
Frau
des
Bürgermeisters
bezeugen,
während
sie
tatsächlich
einen
Miterben
hatte.
Gerade
diese
letzte
Sache
wird
in
der
Klage
des
Rates
in
derartiger
Breite
verarbeitet,
dass
alles
Übrige
dagegen
verschwindet
und
es
aussieht,
als
ob
der
Rat
nur
zu
diesem
Klagepunkt
rechtes
Zutrauen
gehabt
habe.
Und
Zeugnisaufnahmen
aus
dem
Dezember
1463
und
Januar
1464
erwecken
allerdings
den
Anschein,
als
ob
der
Zuversichtsbrief
nicht
in
Ordnung
gewesen
sei
und
Langejohann
mindestens
fahrlässig
gehandelt
habe.
Besonders
bedenklich
ist
es,
dass
die
darin
genannten
Nächstzeugen
ihr
Zeugnis
ableugneten.
Anderseits
ist
hervorzuheben,
dass
der
Zuversichtsbrief
nach
einem
dieser
Zeugnisse
ausführlich
in
das
(jetzt
verlorene)
Register
des
Rates
eingetragen
war;
wogegen
wieder
die
diesem
Umstande
gegenüber
völlig
unnütze
Bemühung
des
Bürgermeisters
um
Zurückgewinnung
der
ausgefertigten
Urkunde
rätselhaft
ist.
Wie
dem
auch
sei,
so
wurde
aus
Anlass
dieses
vor
kurzem
bekannt
gewordenen
Handels
am
13.
Dezember
1463
Langejohann
genötigt,
sein
Amt
als
Bürgermeister
niederzulegen
und
aus
dem
Rat
auszuscheiden,
angeblich
freiwillig
wegen
zu
hohen
Alters.
Er
versprach
die
Sache
nicht
zu
verfolgen,
der
Rat
ihn
als
Bürger
zu
schützen.
Das
wurde
jedoch
nicht
gehalten,
und
Langejohann
entzog
sich
drohender
Verhaftung
durch
Flucht
nach
Lübeck.
Die
Weise,
wie
er,
zu
Hause
als
Verräter
und
Meineider
verfestet,
trotz
allen
seinen
Feinden
im
Rat
und
gegenüber
dem
noch
andauernden
Übelwollen
seines
Landesherrn
in
hartnäckigem
Kampf
seine
Wiederherstellung
durchsetzte,
lese
man
in
der
fesselnden
Darstellung
Crulls.
—
Hier
muss
es
genügen
zu
sagen,
dass
es
wesentlich
die
Unterstützung
König
Christians
von
Dänemark
und
die
des
Lübecker
Rates
war,
womit
er
sie
durchsetzte.
Auch
in
Wismar
fehlte
es
ihm
nicht
an
Verbindungen
und
Sympathien,
die
ihm
zu
Statten
kamen,
was
ihm
die
Hilfe
des
Lübecker
Rates
sicherte,
ist
nicht
weit
zu
suchen:
das
Legitimitätsprinzip,
das
langjährige
Zusammenarbeiten
und
der
Wunsch
eine
bewährte
Kraft
nicht
zu
missen.
Mehr
Vermutung
bleibt
der
Versuch
zu
erklären,
was
König
Christian,
der
vorher,
als
er
den
Herzog
gegen
Wismar
unterstützte,
doch
eigentlich
Langejohann
gegenüber
gestanden
hatte,
bewog,
nun
für
diesen
gegen
jenen
Partei
zu
nehmen.
Sucht
man
die
Beweggründe
in
der
Politik,
so
kann
der
König
nur
beabsichtigt
haben,
für
seine
Schwedischen
Pläne
in
einer
der
wendischen
Städte
an
Einfluss
zu
gewinnen,
wie
er
zwei
Jahre
später,
als
er
allerdings
in
höherem
Grad
der
Hilfe
gegen
Schweden
bedurfte,
Stralsund
seine
Privilegien
bestätigte.
Sonst
darf
man
darauf
Hinweisen,
dass
unter
Mitwirkung
Christians
auch
in
Stralsund
vor
einigen
Jahren
der
vertriebene
Bürgermeister
Otto
Vöge
zurückgekehrt
war
und
dass
Langejohann
1450
und
1462
einer
der
Schiedsherren
zwischen
Dänemark,
Polen,
Danzig
und
Preußen
gewesen
war.
Persönliche
Beziehungen
freundlicher
Art
zu
dem
Dänischen
Ritter
Eggert
Frille,
Lehnsmann
zu
Hindsgavl,
sind
durch
einen
erhaltenen
Brief
bezeugt.
Dieser
hatte
1462
bei
dem
Schiedsspruch
zwischen
Herzog
Heinrich
und
Langejohann
mitgewirkt.
Vielleicht
hatte
auch
der
Sohn
Langejohanns
Magister
Johann,
der
in
Rom
gewesen
war,
Bekanntschaften
in
der
Dänischen
Kanzlei,
etwa
mit
dem
1466
im
August
nach
Wismar
entsandten
königlichen Sekretär Peter von Embek.
Als
Mittel,
gegenüber
Wismar
seinen
Willen
durchzusetzen,
bediente
sich
der
König
wie
früher
der
Verkehrssperre
und
insbesondere
der
Aufruf
des
Geleits
für
Schonen.
Auch
blieb
es
nicht
bei
Drohungen,
sondern
es
wurde
wirklich
Wismarsches
Gut
beschlagnahmt,
widerstrebend
genug
gab
sich
der
Rat
in
den
Schiedsspruch
Herzog
Heinrichs
und
seiner
Räte
und
der
Sendboten
von
Lübeck,
Hamburg
und
Rostock.
Die
Schiedsrichter
aber
erkannten
am
26.
Juni
1467
nach
langer
schwieriger
Verhandlung
auf
völlige
Wiederherstellung
Langejohanns
in
seine
früheren
Ämter
und
würden,
wogegen
er
König
Christian
bewegen
sollte,
seine
Ungnade
von
der
Stadt
zu
nehmen.
Nicht
ohne
besondern
Anlass
ist
wohl
der
Satz,
dass
Langejohann
den
städtischen
Sekretären
nichts
nachtragen
solle.
Denn
es
ist
bezeichnend,
dass
im
Zeugebuch
in
der
ersten
Schrift,
wo
der
wiederhergestellte
Bürgermeister
genannt
ist
—
zwei
Blätter
mit
Eintragungen
von
1467
und
1468
sind
herausgerissen
—
sein
Name
zu
denen
der
anderen
Bürgermeister
nachgetragen
ist
als
„ein
gewisser"
Peter
Langejohann
und
ohne
das
ihm
gebührende
Prädikat
Herr.
Allmählich
wird
sich
alles
wieder
zurechtgezogen
haben, Langejohann starb 1475.
Von
diesen
Streitigkeiten
her
ist
bis
1919
die
Einrichtung
geblieben,
dass
der
älteste
Bürgermeister
nicht
mehr
dauernd
am
Wort
blieb,
wie das vorher gewesen war, sondern dass das Wort in gewissen Zeiträumen wechselte.
Von
größerer
Bedeutung
sind
ohne
Zweifel
die
wiederholten
Verkehrssperren
für
die
Stadt
gewesen
und
haben
ohne
Zweifel
den
Niedergang,
dem
Wismars
Handel
und
Erwerb
schon
seit
einiger
Zeit
verfallen
war,
vertieft.
Bereits
1448
klagte
Wismar,
dass
es
nicht
wie
früher
Schiffe
zur
Seewehr
ausrüsten
könne.
Allerdings
ist
an
St.
Nikolai
und
St.
Georgen
seit
Ausgang
der
dreißiger
Jahre
mit
Macht
gebaut
worden,
und
St.
Nikolai
auch
bis
gegen
1490
hin
wirklich
fertig
geworden.
Damals
kann
der
Rückgang
des
Wohlstandes
also
noch
nicht
so
sehr
spürbar
gewesen
sein.
Denn
die
Mittel
zu
jenen
großartigen
Bauten
wurden
von
den
Bürgern
aufgebracht.
Außerdem
sind
oder
waren
vielmehr
noch
im
19.
Jahrhundert
eine
Anzahl
stattlicher
Privathäuser
übrig,
die
man
jener
Zeit
zuschreiben
muss.
Aber
beim
Bau
von
St.
Georgen
ging
der
Atem
aus.
Im
Jahre
1464
entschloss
man
sich,
in
Lübeck
zu
kollektieren,
und
1465
zu
Weihnachten
mussten
sich
die
Lübecker
Rentengläubiger
mit
einem
Drittel
ihrer
Rente
begnügen.
Dennoch
wurde
in
den
letzten
Jahrzehnten
des
Jahrhunderts
an
der
Kirche
weiter
gebaut.
Es
blieben
aber
auch
die
Marien-
und
die
Nikolai-Kirche
mit
ihren
Rentenzahlungen
1464
in
Rückstand,
und
von
1479
bis
1487
liegen
fünf
Briefe
vor,
worin
sowohl
einzelne
Geistliche
wie
der
Bischof
von
Ratzeburg
von
der
Kämmerei
verlangen,
den
Geistlichen,
die
seit
einigen
Jahren
nur
die
Hälfte
ihrer
Renten
erhalten
hatten,
diese
wieder
ungekürzt
zu
zahlen.
Sogar
um
die
Auszahlung
eines
dem
Sekretär
des
Deutschen
Kaufmanns
zu
Brügge
zugesagten
Honorars
von
20
Gulden
für
einen
wichtigen
Dienst
und
um
Erstattung
einer
Auslage
von
etwa
15
Mark
Lüb.
musste
man
sich
1472
des
Öfteren
mahnen
lassen.
Noch
beredter
ist
die
Bürgersprache
von
1480.
Sie
fordert
auf,
den
allgemein
schlechten
Steindamm
(dessen
Instandhaltung
seit
dem
13.
Jahrhundert
den
Anliegern
oblag)
zu
bessern,
und
beklagt,
dass
viele
Leute
Häuser
oder
Buden
für
wenig
Geld
an
sich
brächten,
um
sie
einige
Jahre
zu
bewohnen
und
vorsätzlich
verfallen
zu
lassen;
verpflichtet
die
Eigentümer
und
Rentner
verfallener
oder
verbrannter
Häuser,
solche
binnen
Jahr
und
Tag
wieder
aufzubauen,
und
droht,
dass
der
Rat
sonst
die
Grundstücke
einziehen
werde.
Eine
Folge
dieser
Verhältnisse,
uns
aber
ein
sprechendes
Zeugnis
für
eine
allgemeine
Entwertung
der
Grundstücke
ist
es,
dass
die
Verwaltung
von
St.
Marien
bis
1518
nicht
weniger
als
18
Häuser
und
94
Buden
erwerben
musste,
von
denen
sie
sich
erst
seit
1540
langsam
frei
machen
konnte.
Verluste
an
verfallenen
Häusern
bezeugen
das
Buch
des
Großen
Kalandes
1471
und
1475
und
das
Zeugebuch
für
1474.
Die
Spielleute
konnten
1464
ihre
Bruderschaft
allein
nicht
mehr
ausrecht
erhalten,
weshalb
es
ihnen
erlaubt
wurde,
auch
andere
als
Mitglieder
aufzunehmen.
Die
Schuhmacher
gaben
1478
die
Schuhbuden
an
die
Stadt
zurück,
weil
ihnen
die
Miete
zu
drückend
wurde.
Endlich
nahm
die
Zahl
der
Laken,
die
die
Wollenweber
walken
ließen,
seit
1481,
wo
die
ersten
(schon
oben
benutzten) Daten zur Verfügung stehen, von Jahr zu Jahr ab.
Mehr
Zeugnisse
darf
man
nicht
verlangen.
Mit
ihnen
aber
steht
in
Einklang
das
Urteil
des
zeitgenössischen
Politikers
und
Geschichtsschreibers
Albert
Krantz
aus
Hamburg,
wenn
er
in
seiner
um
1500
abgeschlossenen
Vandalia
Wismar
eine
beachtenswerte,
damals jedoch zurückgekommene Stadt nennt.
Was
die
Schuld
an
diesem
Rückgang
gewesen
ist,
lässt
sich
nicht
mit
Sicherheit
ergründen,
wahrscheinlich
hat
mancherlei
zusammengewirkt.
Ich
vermute
—
beweisen
lässt
es
sich
nicht
—
dass
der
Absatz
des
Bieres,
weil
es
minder
sorgfältig
gebraut
und
durch
das
besser
gewordene
anderer
Städte
zurückgedrängt
wurde,
abgenommen
hatte,
dass
die
Schifffahrt
dem
Wettbewerb
der
Holländer
mit
größeren
Schiffen
von
vorteilhafterer
Bauart
und
Takelung
(und
billigerer
Bemannung)
nicht
Stand
halten
konnte
und
namentlich
der
einst
ertragreiche
Handel
mit
Salz
nach
Livland
und
der
zwischen
Flandern
und
Preußen
und
Livland
nichts
mehr
einbringen
wollte
und
einging,
dass
der
ehedem
beträchtliche
Gewinn
der
Schonenfahrt
bei
der
Öfteren
verlustreichen
Ausschließung
der
Wismarschen
und
bei
verringertem
Heringsfang
stark
in
Abgang
kam
und
dass
auch
die
Bergenfahrt
unter
den
Feindseligkeiten
Olaf
Nielsens
und
den
Zwistigkeiten
mit
den
Lübecker
Bergenfahrern
in
den
sechziger
Jahren
und
unter
Irrealität
litt,
über
die
am
Ende
des
16.
und
im
Anfang
des
17.
Jahrhunderts
die
Klagen
kein
Ende
nehmen
wollen.
Der
Bestand
an
Schiffen
scheint
in
der
ersten
Hälfte
des
16.
Jahrhunderts
sehr
geringfügig
gewesen
zu
sein.
Nicht
minder
sind
die
Störungen
zu
beachten,
die
das
stete
Fehden
und
Rauben
in
der
Prignitz
im
Süden
und
die
der
Kaperkrieg
des
Dänischen
Königs
im
Osten
und
Westen
mit
sich
brachte,
die
Abberufung
des
Deutschen
Kaufmanns
aus
Flandern
in
den
fünfziger
Jahren
und
endlich
die
Unsicherheit
im
dortigen
Verkehr
in
Folge
der
Rechtsverfolgung
Peters
van
dem
Velde.
Eine
stark
verwurzelte
Handelsverbindung
vermag
dergleichen
zu
überwinden,
während
ein
nicht
eben
starker
Verkehr,
wie
es
der
Wismars
in
Flandern
war,
dadurch
empfindlich
beeinträchtigt
werden
musste.
Dazu
kamen
die
Nachwirkungen
aus
dem
Dänischen
Krieg
und
des
lang
dauernden
Kriegszustandes
mit
den
Holländern,
worauf
der
Abschlag
in
dem
Erwerb
der
Wollenweber
zurückgeht,
wissen
wir
nicht.
Die
Klagen
über
die
Mängel
ihrer
Laken
sind
oben
angeführt.
So
mag
der
aus
Wismar
gebürtige
Reimar
Kock
(geboren
1500
oder
wenige
Jahre
vorher),
der
den
Niedergang
der
Stadt
auf
die
Jesupschen
Unruhen
zurückführt,
mit
der
Datierung
ungefähr
das
Richtige
treffen.
Sie
war
geeignet
sich
einzuprägen,
und
dass
es
seit
der
Zeit
etwa
abwärts
gegangen war, konnte ein Jahrhundert lang sehr wohl in der Erinnerung haften.
Gerade
in
dieser
Zeit
des
Niederganges
haben
wir
nicht
die
Möglichkeit,
die
Zahl
der
Einwohner
festzustellen,
so
doch
Grundlagen
für
eine
Schätzung
zu
geben.
Nach
Wachtregistern
von
1475
bis
1477
waren
Weihnachten
1475
577
Häuser
und
1.478
Buden
und
Keller
bewohnt, Weihnachten 1477 572 Häuser und 1.539 Buden und Keller.
Der
auffallende
Unterschied
wird
zum
größeren
Teil
aus
der
minderen
oder
größeren
Sorgfalt
der
Aufnahme
zu
erklären
sein.
Man
kann
annehmen,
dass
die
Stadt
damals
8.000
Bewohner
gezählt
hat.
Die
Zahl
der
Geistlichen
und
Klosterbrüder
mag
etwa
250
betragen haben, Lübeck wird 1487 auf 23.000, Rostock 1493 auf 12.000, Stralsund 1507 auf 12.500 Einwohner geschätzt.
Am
16.
August
1471
war
den
Herzögen
von
Kaiser
Friedrich
erlaubt
worden,
zu
Ribnitz
und
Grevesmühlen
einen
neuen
Zoll
zu
erheben,
weil
aber
die
Kaufleute,
um
dem
Zoll
zu
entgehen,
jene
Orte
mieden
und
ihre
Waren
zu
Wasser
beförderten,
bewilligte
am
23.
April
1475
der
Kaiser,
dass
der
gleiche
Zoll
auch
zwischen
Rostock
und
Warnemünde
und
zwischen
Wismar
und
Poel
erhoben
werden
dürfte,
wie
Lübeck
bereits
1471
wegen
seiner
Zollfreiheit
den
Kaiser
angerufen
hatte,
so
legten
am
30.
Juli
1475
auch
Rostock
und
Wismar
gegen
die
Einführung
der
Wasserzölle
Berufung
ein
und
verbanden
sich
zu
gegenseitiger
Hilfe
in
deren
Abwehr.
Durch
Zahlung
von
200
Gulden
an
Herzog
Magnus
gelang
es
die
nächste
Gefahr
abzuwenden,
und
am
23.
April
1476
leistete
Herzog
Heinrich
mit
seinen
Söhnen,
da
er
sich
überzeugt
habe,
dass
sich
die
Wasserzölle
mit
den
Rechten
und
Freiheiten
der
beiden
Städte
nicht
vertrügen,
auf
das
kaiserliche Privileg darüber Verzicht und überantwortete es jenen. Es wird noch heute zu Rostock aufbewahrt.
Während
die
Streitigkeiten
über
die
Landzölle
noch
andauerten,
trat
eine
neue
hinzu,
als
sich
die
Seestädte
weigerten,
die
1480
von
den
Landständen
bewilligte
Bede
auch
ihrerseits
zu
zahlen.
Ein
weiterer
Zwist
erwuchs
beiden
Teilen
aus
der
Übung
des
Strandrechts.
Deshalb
schlossen
Rostock
und
Wismar
am
18.
April
1482
einen
Bund
für
zwanzig
Jahre
zur
Aufrechterhaltung
des
freien
Verkehrs
auf
ihren Land- und Wasserstraßen, zur Abwehr des Strandrechts und zu gemeinsamer Verteidigung ihrer Privilegien.
Unter
Vermittlung
der
Stände
und
der
wendischen
Städte
kam
am
15.
August
des
Jahres
in
Wismar
ein
Vertrag
zu
Stande,
der
Rostock
von
der
Bede
für
das
Stadtgebiet
innerhalb
der
Zingeln
und
ebenso
von
den
Landzöllen
zu
Ribnitz
und
Grevesmühlen
befreite,
wie
Lübeck
schon
1478
für
sich
die
Anerkennung
seiner
Zollfreiheit
durchgesetzt
hatte.
Wismar
scheint
von
seinem
Widerstand
gegen
die
Bede
zurückgetreten
zu
sein,
auf
jeden
Fall
hat
es
sich
in
die
Zölle
fügen
müssen
und
im
16.
Jahrhundert
Landbede
gezahlt.
Auch
in
dem
wenige
Jahre
darauf
sich
scharf
zuspitzenden
Streit
um
das
Strandrecht
hielt
es
sich
zurück
und
zögerte,
den
1485
gefassten
Beschluss
der
wendischen
Städte,
wonach
es
den
herzoglichen
Vogt
von
Bukow
hätte
müssen
greifen
lassen,
auszuführen,
wie
Rostock
es seinerseits gegenüber dem Vogt von Schwan tat und, zu spät, gegenüber dem von Bukow versuchte.
Durch
diese
Vorsicht
blieb
die
Stadt
außerhalb
des
heftigen
Konflikts,
in
den
Rostock
wegen
der
Domhändel
und
der
Ergreifung
und
Enthauptung
des
Schwaaner
Vogts
mit
den
Herzögen
in
diesen
Jahren
verwickelt
wurde,
und
konnte
als
Vermittler
zu
dessen
Beilegung
in
vielfachen
Unterhandlungen
mitwirken.
Dabei
ist
es
bemerkenswert,
dass
sie
in
dem
Vertrag
von
1491
nicht
unter
den
Mecklenburgischen Ständen, sondern unter den wendischen Städten aufgeführt ist.
Die
während
dieser
Händel
aus
Rostock
verlegte
Universität
fand
für
kurze
Zeit
Unterkunft
in
Wismar
bei
den
Dominikanern,
ebenso
die in Folge Aufruhrs von dort entwichenen Bürgermeister und Ratsherren (wie nach 1430 ihre Vorgänger).
Auf
die
in
diesen
Zeiten
(1533-1535)
von
Seiten
Herzog
Albrechts
wie
Wismars
wieder
aufgenommenen
Kanalpläne
wird
später
zurückzukommen sein.
Aus
dem
fortgesetzten
Seeraub
in
den
dänischen
Gewässern
und
den
darauf
getroffenen
Maßregeln
und
Gegenmaßregeln
war
im
Anfang
der
neunziger
Jahre
ein
äußerst
gespanntes
Verhältnis
zwischen
Dänemark
und
Lübeck,
aber
auch
den
wendischen
Städten
hervorgegangen.
So
zurückhaltend
sich
Wismar
dabei
auch
verhielt,
konnte
es
unbeteiligt
und
unbeeinflusst
davon
nicht
bleiben.
Zu
Mittsommer
1494
war
ein
Bündnis
zwischen
den
wendischen
Städten
und
Reichsvorsteher
und
Reichsräten
von
Schweden
abgeschlossen,
die
es,
namentlich
der
Reichsvorsteher
Sten
Sture,
seit
Jahren
zu
verhindern
wussten,
dass
der
1483
zum
König
auch
Schwedens
angenommene
König
Hans
von
Dänemark
wirklich
Herrscherrechte
übte.
Nun
lenkte
der
König
ein,
wahrscheinlich,
um
sich
ganz
gegen
Schweden
wenden
zu
können,
und
erlangte,
ungehindert
von
den
Städten,
Huldigung
und
Krönung
in
Stockholm
im
November
1497.
Aber
nach
seiner
Niederlage
in
Ditmarschen
wurden
1501
von
den
Städten
wieder
Klagen
laut
über
Verletzung
ihrer
Privilegien
und
im
gleichen
Jahr
erhob
sich
Schweden
gegen
die
dänische
Herrschaft.
Nach
der
Weigerung
Lübecks,
den
Verkehr
mit
Schweden
abzubrechen,
wie
es
ihm
angesonnen
wurde,
stand
man
vor
dem
Krieg,
ja
fast
schon
darin,
als
noch
einmal
1503
Vermittlung
gelang
in
einem
Ausgleich,
der
entschieden
zu
Gunsten
Lübecks
ausfiel,
wenn
er
auch
den
Abbruch
des
Verkehrs
mit
Schweden
auferlegte.
Jedoch
die
Ausführung
blieb
mangelhaft,
und
es
blieben
bedenkliche
Keime
für
weitere
Zwistigkeiten.
Und
die
schossen
in
den
nächsten
Jahren
aus
trotz
allem
Nachgeben
Lübecks.
Vergebens
entsagte
es
1507
im
Vertrag
von
Nykjöbing
allem
Handel
mit
Schweden
und
gewährte
den
Ausliegern
des
Königs
das
Recht,
seine
Schiffe
nach
Schwedischen
Waren
zu
durchsuchen.
Das
allein
mit
dem
Zugeständniss,
die
in
den
östlichen
Städten
lagernden
Güter
herüberschaffen
zu
dürfen,
musste
zu
neuen
Verwicklungen
führen.
Sie
wurden
umso
gefährlicher,
als
Schweden
unter
dem
Eindruck,
von
Lübeck
preisgegeben
zu
sein,
seinen
Sonderfrieden
mit
Dänemark
machte.
So
reifte
in
Lübeck
im
Frühjahr
1509
der
Entschluss,
zum
Schutz
seiner
Schifffahrt
Gewalt
mit
Gewalt
zu
vertreiben.
Die
Hilfe
der
verwandten
Städte,
deren
Verbindungen
mit
Schweden
nicht
stark
wogen,
gewann
es
nur
mit
äußerster
Mühe
und
nicht
in
ausreichendem
Maße.
Doch
wurde
1510
im
September
ein
Kriegsbündnis
zwischen
den
wendischen
Städten
und
Schweden
abgeschlossen.
Rechte
Erfolge
brachte
der
Kampf
nicht,
und
der
1512
zu
Malmö
vereinbarte
Friede
war
auch
nicht
besonders
günstig.
Zwar
wurden
die
Privilegien
bestätigt
und
sollte
Schaden
gegen
Schaden
aufgerechnet
werden,
jedoch
musste
sich
Lübeck
in
besonderer
Urkunde
zu
einer
Zahlung
von
30.000
Rheinischen
Gulden
verstehen,
wie
ebenfalls
in
besonderer
Urkunde
die
wendischen
Städte
versprachen,
sich
bis
zum
Zustandekommen
eines
vollen
Vergleichs
allen
Verkehrs
mit
Schweden
zu
enthalten,
wenn
dieses
sich
dem
Spruche
eines
Schiedsgerichts
entzöge.
In
den
im
folgenden
Jahre
bestätigten
Schonischen
Privilegien
wurden
Lübeck,
Rostock
und Stralsund vor den anderen Städten, also auch vor Wismar bevorzugt und beschwerte sich darüber 1516.
Wismar
litt
in
diesem
Krieg
empfindlich.
Ob
es
1510
im
Frühjahr
an
Lübeck
vertragsmäßig
175
Knechte
gesandt
hat,
um
gleich
den
Söldnern
Rostocks
unter
Lübecks
Befehl
zu
kämpfen,
ist
zweifelhaft,
da
der
Brief,
der
das
meldet,
nicht
abgeschickt
ist.
Ausgaben
für
Harnische
in
dieser
Zeit
bezeugt
ein
Rechnungsbuch
der
Wollenweber.
Im
folgenden
Jahr
erschienen
am
Donnerstag
vor
Pfingsten
die
Dänen,
denen
ein
Überfall
bei
Travemünde
eben
misslungen
war,
mit
20
Schiffen
unter
Führung
von
Jens
Holgersen
Ulfstand,
Sören
Norby
und
Tile
Giseler
vor
Wismar.
Sie
trafen
es,
wie
Reimar
Kock
als
Augenzeuge
berichtet,
völlig
unvorbereitet
im
Trubel
des
Pfingstmarkts.
Außerdem
herrschte
dort
Pestilenz.
Die
Stadt
hatte
kaum
Wälle.
Über
Mangel
an
Geschütz
hatte
sie
schon
1510
geklagt.
Das
wenige,
was
sie
davon
hatte,
war
im
Rathaus,
und
der
Schlüssel
dazu
nicht
zu
finden.
Pulver
musste
erst
aus
Rostock
und
Lübeck
geliehen
werden.
Der
worthabende
Bürgermeister
Heinrich
Malchow
aber
hatte,
als
der
Turmwächter
das
Nahen
der
Schiffe
meldete,
von
Gefahr
nichts
wissen
wollen
und
ihm
verboten
Lärm
zu
machen.
Als
der
schließlich
doch
die
Trommel
schlug
und
Geschrei
erhob,
versammelten
sich
die
Bürger
wie
ein
Haufen
erschreckter
Schweine.
Erst
die
fremden
Krämer
und
ein
Diener
und
Sekretär
von
Lübeck
brachten
einige
Ordnung
hinein.
Der
Ratmann
Görges
Zarnekow
soll
kopflos
mit
einer
Yacht
ohne
Blei
und
Pulver
einen
Angriff
auf
die
Übermacht
unternommen
haben
mit
dem
Ergebnis,
dass
er
gefangen
nach
Kopenhagen
gebracht
wurde.
Vierzehn
Schiffe
und
Schuten
wurden
im
Hafen
unbemannt
entweder
genommen
oder
verbrannt.
Einige
Dörfer
und
die
Landwehr
wurden
in
Brand
gesteckt
und
auch
St.
Jakobs
arg
geschädigt.
An
die
Stadt
selbst,
so
unbewehrt
sie
war,
wagte
sich
der
Haufen
doch
nicht
ran.
Lübeck
aber
schickte schleunigst eine Mannschaft zu Hilfe, und Wismar nahm nunmehr 200 Knechte für zwei Monate in Sold.
Das
war
ein
trauriger
Ausgang
der
Jahrmarktsfreuden
gewesen.
Für
uns
wirft
die
Schilderung
Kocks
ein
grelles
Licht
auf
verrottete
Zustände.
Was
wir
von
Aufwendungen
zu
Sicherung
der
Stadt
aus
diesen
Zeiten
wissen,
ist
wenig
genug;
und
wir
müssen
es
dem
Chronisten
schon
glauben,
dass
kaum
etwas
dafür
geschehen
ist,
während
andere
Städte
seit
dem
Angriffe
Karls
des
Kühnen
auf
Neuß
ihre
Befestigungen
stark
ausgebaut
hatten.
Von
Wismar
ist,
da
die
Kämmereirechnungen
verloren
sind,
nur
zu
ermitteln,
dass
1493
die
Gräben
vor
dem
Alt-Wismartor
gesäubert
und
dass
1498
dem
Poeler
Tor
ein
Vortor
vorgelegt
wurde.
Etwas
früher
war
das
neue
Tor
vor
dem
Mecklenburger
Tor
gebaut,
das
1483
zuerst
bezeugt
ist.
Übrigens
muss
seiner
Lage
nach
auch
das
1813
von
den
Franzosen
verbrannte
Alt-Wismartor
ein
Vortor
gewesen
sein.
Durch
Schaden
klug
geworden,
begann
man
beim
Ausbruch
eines
neuen
Krieges
zwischen
den
wendischen
Städten
und
Dänemark
1522
Rundwerke
(Rundele)
zu
bauen,
doch
klagte
man
noch
1534
über
die
Schwäche
der
Befestigungen.
Im
August
1535
wurde
dann
beschlossen,
ein
neues
Wallgeld
einzusammeln,
und
man
fuhr
zu
verschiedenen
Zeiten
fort
an
den
Befestigungen
zu
arbeiten.
So
wurden
von
1566
bis
1571
für
Wall
und
Rundwerk
vor
dem
Poeler
Tor
2.710
Mark
aus
der
Akzisekammer
ausgegeben
und
1617
ein
neuer
Wall
vor
dem
Lübschen
Tor
erbaut.
—
über
den
schlimmen
Zustand
der
Stadtmauer
hören
gegen
Ende
des
16.
Jahrhunderts
die
Klagen
nicht
auf,
wogegen
1619
ein
Rat
Herzog
Johans
Albrecht,
als
es
galt,
die
Vorzüge
Wismars
herauszustreichen,
behauptete,
es
habe
fest
gebaute
und
aufgeschüttete
Mauern
und
Wälle.
—
Im
dritten
oder
vierten
Jahrzehnt
des
16.
Jahrhunderts
wurden
Geschütze
gegossen;
1576
für
Büchsen
167
Taler
ausgegeben
und
vor
1594
deren
6
für
das
Poeler
Tor
und
2
für
das
Lübsche
Tor
angeschafft.
Aus
alten
Geschützen
der
Stadt
ließ
um
1630
der
kaiserliche
Oberst
Gramb
12
Sechspfünder
gießen.
Das
sind
vermutlich
die
zwölf
Apostel
(angeblich
Zwölfpfünder),
die
der
Gouverneur
Ulfsparre
um
1645
nach
Schweden
bringen
ließ,
1715
lieh
die
Stadt
3
Falkonette
zu
13
und
14
lötigen
Kugeln
an
Schweden,
wann
und
wie
sie
in
den
Besitz
der
beiden
großen eisernen Kanonen vor der Hauptwache gelangt ist, hat sich nicht feststellen lassen. 1846 wollte man sie verkaufen.
Auch
für
den
Krieg,
der
1522
durch
die
Politik
Christians
II.
notwendig
wurde,
wenn
sich
die
Städte
nicht
seiner
Willkür
ausliefern
wollten,
gewann
Lübeck
die
wendischen
Städte
und
Danzig
nur
schwer.
Denn
unmittelbar
bedroht
war
zunächst
allein
die
Travestadt,
da
den
anderen
an
der
Freiheit
des
Handels
mit
Schweden
nicht
all
zu
viel
lag.
Doch
gewann
Lübeck
sie.
Das
Ergebnis
des
Krieges,
der
im
Bund
mit
Herzog
Friedrich
von
Holstein,
Christians
Oheim,
und
Gustaf
Wasa
wie
auch
mit
Unterstützung
des
ausgestandenen
Jütischen
Adels
geführt
wurde,
war
die
Entthronung
des
Feindes,
dessen
Platz
der
Holsteiner
einnahm,
und
Gewinnung
und
Erweiterung von Handelsprivilegien in Dänemark und Schweden.
Gerüchte
über
einen
geplanten
Überfall
Wismars
durch
König
Christian
oder
Herzog
Albrecht
von
Mecklenburg
und
Warnungen
davor
veranlagten
Vorsichtsmaßregeln,
insbesondere
die
Niederlegung
der
Gärten
vor
dem
Mecklenburger
Tor
(im
Herbst
1523).
Übrigens
hat
sich
die
Stadt
an
dem
Krieg
nicht
beteiligt.
Sie
fühlte
wohl
zu
sehr
ihre
Schwäche
und
war
zudem
durch
inneren
Zwist
gelähmt.
Verluste
erlitt
sie
trotzdem,
Noch
1549
und
1553
forderte
sie
von
Lübeck
Ersatz
für
11
beladene
Schiffe,
die
man
1524
auf
erteilte
Zusicherungen hin ostwärts habe auslaufen lassen und die Sören Norby in die Hände gefallen seien.
Unbekümmert
um
den
Beschluss
der
Städte,
kein
Korn
in
den
Westen
und
zu
Stärkung
ihrer
Feinde
auszuführen,
hatten
einzelne
Ratmannen
und
Bürger
darin
Gewinn
gesucht
und
für
Holländische
und
Bremische
Rechnung
Korn
verschifft.
Die
dadurch
eingetretene
Preissteigerung
von
3
Schillingen
auf
5
für
den
Scheffel
verursachte
Unzufriedenheit
und
Unruhen.
Bei
Verkündung
der
Bürgersprache
am
1.
Juni
riefen
Kinder
hinein:
"
Bremergeld
gelt
hir
nicht,
de
kornköper
sind
hir
nicht
".
Insbesondere
wurde
Blasius
Malchow
beschuldigt,
Herzog
Albrecht
zum
Schaden
der
Stadt
die
Wege
für
den
Kornhandel
nach
den
Niederlanden
gewiesen
zu
haben.
Am
26.
Juni
erhoben
auf
Anlass
von
Briefen
Herzog
Albrechts
und
Lübecks
Bürger
und
Ämter
Klage
gegen
eine
Anzahl
Ratmannen
und
Bürger,
dass
sie
im
Frühjahr
Korn
in
den
Westen
verschifft
hätten.
Diese
sollten
gefangen
genommen
werden,
erlangten
aber
durch
Fürsprache
Zulassung
von
der
Bürgschaft,
wobei
sich
für
den
Ratmann
Zarnekow
mehrere
Ämter
verbürgten.
Am
5.
Juli
bezeugten
sich
Rat
und
Bürgerschaft
und
Ämter
gegenseitig,
dass
zwischen
ihnen
kein
Zwist
bestünde.
Aber
im
Herbst
wurden
der
Bürgermeister
Heinrich
Malchow
und
auch
wohl
Zarnekow
ihrer
Ämter
enthoben,
und
am
6.
November
dachte
Lübeck
daran,
Herzog
Heinrich
um
Beilegung
der
ausgebrochenen
Unruhen
anzugehen.
Offenbar
waren
inzwischen
noch
weitere
Beschwerden
gegen
den
Rat
hervorgesucht.
Zufällig
wissen
wir
aus
späteren
Verhandlungen,
dass
eine
Zeit
lang
die
Austeilung
der
Herrenlötte
an
die
Ratmannen
auf
Verlangen
der
Bürger
unterblieb.
Im
Januar
1523
wagte
der
Rat
weder
eine
Bürgerversammlung
zu
berufen
noch
Verhandlungen
in
Stralsund
zu
beschicken.
Im
August
war
Wismar
wegen
der
Zwietracht
nicht
zur
Tagung
der
wendischen
Städte
in
Lübeck
geladen.
Doch
wurde
das
nachgeholt
und
sollte
ein
Vermittlungsversuch
gemacht
werden.
Daraus
ist
entweder
nichts
geworden
oder
es
ist
nichts
erreicht
worden,
denn
im
Dezember
stand
die
Sache
wie
vorher,
so
dass
der
Rat
sich
nicht
getraute
die
Bürger
zusammenzurufen.
Im
April
1524
forderte
dann
die
Gemeinde
Rechnung
und
setzte,
um
diese
aufzunehmen,
zugleich
aber
eine
"gute
ordinancie"
mit
dem
Rat
zu
machen
und
für
die
Armut
zu
sorgen,
einen
Ausschuss
von
Vierzig,
halb
aus
Bürgern
und
halb
aus
Ämtern,
ein.
Außerdem
wurden
Bürger
und
Amtsleute
zu
den
städtischen
Ämtern
und
zu
den
Gotteshäusern
zugeordnet.
Ende
Mai
berichtete
der
durchreisende
Danziger
Sekretär
Ambrosius
Storm
nach
Hause,
die
Gemeinde
habe
die
Oberhand
über
den
Rat
und
beide
stünden
sehr
schlecht
miteinander.
So
konnte
der
Rat
im
Juni
nicht
daran
denken
die
Verhandlungen
zu
Kopenhagen
zu
besuchen,
obgleich
er
das
Äußerste
befürchten
musste,
wenn
die
Stadt
darin
benachteiligt
würde.
Er
werde,
äußerte
er,
von
den
Bürgern
geängstet,
ihm
seien
die
Schlüssel
abgenommen,
er
hoffe
aber
einen
guten
Ausgang,
da
die
Rechnungen
in
Ordnung
seien.
Noch
im
Juni
oder
Anfang
Juli
musste
der
Bürgermeister
Brand
Smit
zurücktreten,
wann
aber
der
bewaffnete
Auflauf
und
das
Erscheinen
Herzog
Albrechts
in
der
Stadt
vorgefallen
sind,
wovon
der
abgesetzte
Bürgermeister
Heinrich
Malchow
im
Januar
1525
berichtet,
steht
nicht
fest.
Im
September
1525
erklärte
die
Bürgerschaft,
keine
anderen
Vertreter
(hovetlude)
zu
haben
als
ihren
Rat,
etwas
später,
von
dem
von
fürstlichen
Räten
zu
Rostock
gesprochenen
Urteil,
wonach
Malchow
und
Zarnekow
wieder
in
den
Rat
aufgenommen
werden
sollten,
ihren
Landesfürsten
zu
Ehren
nicht
appellieren,
aber
von
ihren
Privilegien
und
Rechten
nicht
abtreten
zu
wollen.
Beide
Ratmannen
sind
seitdem
in
der
Stadt
nachweisbar,
aber
kaum
wieder
in
den
Rat
gefordert.
Der
Ausschuss
stellte
am
13.
Juli
1526
die
Prüfung
der
Rechnungen
ein,
indem
er
erklärte,
keine
Klarheit
gewinnen
zu
können.
Im
Übrigen
scheint
er
weiter
bestanden
zu
haben
(wie
um
diese
Zeit
fast
in
allen
verwandten
Städten
Ausschüsse
die
Ratsgewalt
beschränkten),
und
der
Kämmerei
blieben
Bürger
beigeordnet,
die
jährlich
Rechnung
ablegen
sollten.
Bezeugt
ist
ein
Ausschuss
von
Vierzig
vom
17.
Juli
1531;
vor
dem
11.
August
wurden
ihm
weitere
Zwanzig
zugeordnet
und
wurde
ihm
das
Recht
der
Selbstergänzung
eingeräumt.Am
23.
Januar
1532
bestanden
Vierziger
und
Sechziger
neben
einander,
im
Dezember
Hundertmänner.
Im
Jahre
1533
war
der,
wie
es
scheint,
mit
Kord
Rodust,
einem
der
Führer
der
Bürgerschaft,
persönlich
verfeindete
Bürgermeister
Kord
Niebur
nach
Behauptung
des
Rates
seines
Amts
enthoben,
nach
der
der
Bürgerschaft
freiwillig
zurückgetreten.
Bei
all
diesem
spielten
die
religiösen
Gegensätze
mit.
Ende
August
1535
wurde
auf
dem
Hansetag
zu
Lübeck
ausgemacht,
dass
Lübeck,
Hamburg
und
andere
benachbarte
Städte
sich
bemühen
wollten,
die
Einigkeit
in
Wismar
herzustellen
und
die
auf
geschiedenen
Ratmannen
zurückzuführen.
Das
Ergebnis
ist
nicht
bekannt.
Aber
erst,
nachdem
inzwischen
in
Lübeck
das
Wullenweversche
Regiment
gestürzt
und
auch
für
Wismar
ein
Stillstand
mit
Dänemark
vereinbart
war,
beschloss
am
16.
Februar
1537
die
Gemeinde,
dass
die
Vierzig
und
Hundert
ab
sein
und
der
Rat
wieder
seine
volle
Macht
haben,
auch
berechtigt
sein
sollte,
seine
abgesetzten
Mitglieder
wieder
aufzunehmen.
Dieser
Beschluss
wurde
am
14.
Dezember
1538
von
Bürgern und Ämtern bestätigt und die Wiederherstellung zweier genannter Ratmannen ausdrücklich bewilligt.
Unterdessen
hatte
der
Kriegszustand
zwischen
dem
in
die
Niederlande
geflüchteten
Dänischen
König
Christian
samt
seinen
Parteigängern
und
den
Städten
angedauert,
ohne
dass
etwas
von
einer
tätigen
Anteilnahme
Wismars
spürbar
wäre.
Seine
Ohnmacht
hatte
sich
schon
1519
gezeigt,
als
es
nicht
wagte
einem
offenbaren
Gewaltakt
einer
Dänischen
Jacht
gegen
ein
englisches
Schiff
mitten
im
Hafen
binnen
Baumes
anders
zu
begegnen
als
durch
Vorstellungen
beim
Dänischen
König.
Im
Jahr
1522
erklärte
er,
dass
es
wenig
Volk
habe,
1526,
dass
er
außer
Stande
sei,
viel
zu
leisten.
So
ist
es
wohl
zweifelhaft,
ob
das
im
Frühjahr
1528
verbreitete
Gerücht,
er
beteilige
sich
an
der
Rüstung
der
Städte
gegen
die
Auslieger
mit
zwei
Schiffen,
Grund
hatte.
Eher
konnte
die
angebliche
Absicht
Christians
von
1526
begründet
sein,
Wismar
zu
einem
Stützpunkt
seiner
Unternehmungen
zu
machen,
zumal
da
er
auf
Herzog
Albrecht von Mecklenburg rechnen konnte.
Fast
ein
Jahr
nach
dem
Tod
der
Stadthalterin
Margareta,
die
ihn
stets
mehr
gehemmt
als
gefördert
hatte,
segelte
Christian,
von
seinem
kaiserlichen
Schwager
lau
unterstützt,
Ende
Oktober
1531
nach
Norwegen
ab.
Als
ihm
im
Mai
1532
eine
übermächtige
dänisch-
hansische
Flotte,
darin
auch
ein
Wismarsches
Schiff,
entgegen
fuhr,
ließ
er
sich
statt
zu
kämpfen
in
Verhandlungen
ein,
die,
von
seinen
Gegnern
mit
Hinterhältigkeit
geführt,
ihn
Ende
Juli
in
Gefangenschaft
brachten.
Im
Juli
1533
starb
sein
Oheim
König
Friedrich,
und
nun
entspann
sich
während
des
in
Dänemark
eingetretenen
Zwischenreichs
die
Grafenfehde
aus
mancherlei
Anlass,
aus
dem
Gegensatz
zwischen
dem
in
demokratisches
Fahrwasser
geratenen
Lübeck
und
dem
holsteinischen
Adel
und
ihrer
Entzweiung
um
Kirchengut
und
Renten,
aus
Enttäuschungen
Lübecks
über
das
Scheitern
des
längst
gehegten
Plans,
die
Holländische
Schifffahrt
in
der
Ostsee
zu
beschränken,
durch
das
Versagen
Dänemarks,
aus
der
Spannung
zwischen
Lübeck
und
König
Gustaf
von
Schweden,
die
zu
einem
Bündnis
mit
dem
Dänischen
Reichsrat
führte,
endlich
aus
der
Gegnerschaft
zwischen
dem
Adel
und
den
Bischöfen
Dänemarks
einerseits
und
Kopenhagen
und
Malmö
anderseits,
einer
Gegnerschaft,
die
nicht
zum
Wenigsten
den
kirchlichen
Verhältnissen
entsprang.
Lübeck
tat
sich
mit
diesen
Städten
zusammen
und
gewann
Graf
Christoph
von
Oldenburg
als
Truppenführer.
Als
Ziel
wurde
die
Befreiung
des
lutherischen
adelsfeindlichen
Christian,
des
eignen
früheren
Gegners,
hingestellt,
und
der
Krieg
1534
mit
einem
Einfall
in
Holstein
eröffnet.
Aber
die
ersten
Erfolge
schlugen
bald
in
ihr
Gegenteil
um.
Die
Dänen
huldigten
dem
ältesten
Sohn
Friedrichs
Christian
III.
Lübeck,
von
Holstein
aus
bedrängt,
schloss
im
November
mit
Holstein
den
Stockelsdorfer
Frieden,
der
ihm
gestattete
in
Dänemark
den
Krieg
fortzusetzen.
Schon
vorher
hatte
es
sich
nach
weiteren
Helfern
umgesehen
und
wenigstens
mit
Herzog
Albrecht
von
Mecklenburg
und
Rostock,
Wismar
und
Stralsund
im
Oktober
einen
Vertrag
zu
Stande
gebracht.
Er
ist
die
Voraussetzung
einer
im
Februar
1535
von
Lübeck,
Rostock
und
Wismar
übernommenen
Verpflichtung,
Herzog
Albrecht
zur
Regentschaft
in
Dänemark
zu
verhelfen,
wenn
es
gelungen
wäre
Christian
II.
zu
befreien.
Hatte
sich
Wismar
dabei
anfänglich
nicht
zu
irgendwelchen
Leistungen
verstehen
wollen
—
vielleicht
weil
es
wie
in
den
Verhandlungen
von
Michaelis
des
vergangenen
Jahres
den
Standpunkt
vertrat,
dass
es
als
Mecklenburgische
Stadt
genügend
beisteuern
müsse
—
so
ist
es
damit
nicht
durchgedrungen.
Anfang
März
rechnete
es
mit
einem
Bedarf
von
nahezu
8.000
Mark
für
die
Lübeck
zugesagte
Hilfe.
Bekanntlich
heißt
es
in
einem
gleichzeitigen
Spottlied:
"
de
van
der
wismer
hebben
nen
(kein)
gelt
".
So
mag
es
schwer
gehalten
haben,
das
Geld
aufzubringen.
Man
entlieh
einen
Teil
des
Kirchensilbers
und
führte
wiederum
eine
Akzise
ein.
Der
Herzog
schiffte
sich
am
8.
April
in
Rostock
nach
Dänemark
ein.
Wismar
aber
stellte
erst
nach
der
Niederlage
der
Landmacht
am
Ochsenberg
auf
Fünen
und
der
der
Seemacht
bei
Swendborg
(beides
im
Juni)
im
November
ein
einziges
Schiff
zu
der
städtischen
Entsatzflotte
für
Kopenhagen,
wo
nunmehr
König
Christian
III.
seinen
Herzog
belagerte.
Es
war
dies
eine
vergebliche
Anstrengung.
Die
Untertanenpflicht
der
Mecklenburgischen
Seestädte
gegen
ihren
Herzog
aber
hatte
für
sie
die
schlimme
Folge,
dass
sie
den
ihnen
offen
gehaltenen
Beitritt
zu
dem
sehr
leidlichen
Hamburger
Vertrag
vom
Februar
1536
nicht
vollziehen
konnten,
sondern
bis
zur
Eroberung
Kopenhagens
im
Krieg
ausharren
mussten.
Sie
erlitten
noch
Anfang
Juni
bei
Amager
einen
empfindlichen
Verlust
und
blieben
dennoch
in
dem
Vertrag
zwischen
ihrem
Herzog
und
dem
König
unberücksichtigt.
Durch
verschiedene
Vermittler
erhielten
sie
in
der
Folgezeit
und
endlich
bei
der
Krönung
des
Königs
auf
Fürsprache
des
von
den
wendischen
Städten
angerufenen
Herzogs
Albrecht
von
Preußen
den
Frieden
gegen
eine
Zahlung
von
10.000
Gulden,
wovon
auf
Rostock
zwei
Drittel
und
auf
Wismar
ein
Drittel
gefallen
sein
werden.
Im
Februar
noch
hatte
König
Christian
eine
Entschädigung
von
20.000
Gulden
und
für
den
Fall
der
Not
die
Besoldung
von
1.000
Mann
für
vier
Monate
oder
die
Gestellung
von
4
Schiffen
durch
Rostock
und
von
2
durch
Wismar
verlangt.
Am
25.
Oktober
1537
zeigten
beide
Städte
die
Annahme
des
Friedens
an,
und
am
22.
Dezember
quittierte
der
König
über
den
Empfang
der
10.000
Gulden.
Merkwürdigerweise
hat
danach
Herzog
Albrecht
von
Mecklenburg
wegen
der
Fehde
Entschädigung
verlangt,
wie
er
Wismar
durch
die
Forderung,
den
dort
aufbewahrten
Verpflichtungsbrief
Lübecks,
Rostocks
und
Wismars
auszuliefern,
in
Ungelegenheit
brachte.
In
den
Bestrebungen
Kopenhagen
zu
entsetzen
war
wiederum
wie
einst
in
dem
Kampf
der
Mecklenburger
um
Stockholm
ein
Freibeutertum
entwickelt,
das
seinen
Stützpunkt
namentlich
bei
Gollwitz
fand.
Auch
hieraus
erwuchsen
der
Stadt
mancherlei
Unannehmlichkeiten.
In
späteren
Jahren
1549
und
1553
machte
sie
gegenüber
Lübeck
erhebliche
Forderungen
geltend
für
Lieferungen,
die
in
den
Anfängen
des
Krieges
zwecks
Haltung
von
Travemünde
gemacht
waren.
Ebenfalls
blieben
die
Lebensmittel
unbezahlt,
die
1536
auf
Verlangen
Herzog
Albrechts
nach
Kopenhagen gesandt waren und die er im Umschlag 1537 mit 2.420 Mr. zu begleichen sich verpflichtet hatte.